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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    „In Zahlen gegossene Politik“ – so wird der Bundeshaushalt häufig genannt. Am 20. März 2019 hat das Bundeskabinett die Eckwerte für den Haushalt 2020 und den Finanzplan bis 2023 beschlossen. Das ist der erste Schritt im Verfahren der Haushaltsaufstellung – dem Entwurf des Finanzministeriums sind intensive Gespräche des BMF mit den einzelnen Fachministerien vorausgegangen. Wie so eine Haushaltsaufstellung praktisch abläuft und wer der Leiter der dafür im BMF zuständigen Abteilung II ist, erfahren Sie im Interview mit Peter Mießen.

    Der Haushalt sieht Ausgaben von 362,6 Mrd. Euro für das nächste Jahr vor. Das entspricht einer Steigerung um 1,7 % im Vergleich zu 2019. Der Fokus liegt dabei auf Maßnahmen, die den sozialen Zusammenhalt stärken, sowie auf Zukunftsinvestitionen für ein modernes Land. Die Investitionen sind auf einem Rekordniveau – in den Eckwerten für den Haushalt 2020 sind rund 39,6 Mrd. Euro dafür vorgesehen, bis 2023 stehen damit Ausgabemittel insgesamt mehr als 158 Mrd. Euro für Investitionen bereit. Das sind rund 30 % mehr als in der vergangenen Legislaturperiode (knapp 37 Mrd. Euro). Schwerpunkte setzen wir vor allem in den Bereichen Infrastruktur, Bildung, Wohnungsbau sowie Forschung und Entwicklung.

    Neben Investitionen geht es im Bundeshaushalt um die Stärkung der verfügbaren Einkommen – gerade von Normal- und Geringverdienern. Alle sollen von der wirtschaftlichen Stärke unseres Landes profitieren. Dazu wird beispielsweise im Sommer das Kindergeld um 10 Euro pro Kind erhöht. Und noch in diesem Jahr wird Bundesfinanzminister Olaf Scholz den Gesetzentwurf vorlegen, mit dem von 2021 an der Solidaritätszuschlag für 90 % aller Zahlerinnen und Zahler abgeschafft wird. Damit haben die Bürgerinnen und Bürgern jährlich rund 11 Mrd. Euro mehr zur Verfügung. Diese Entscheidungen finden – ebenso wie die weiteren prioritären Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag – ihren Niederschlag in den gerade beschlossenen Eckpunkten.

    Der Haushalt 2020 kommt – ebenso wie die Finanzplanung für die Zeit bis 2023 – erneut ohne neue Schulden aus. Nach 17 Jahren wird nun aller Voraussicht nach auch erstmals wieder die sog. Maastricht-Grenze zum Ende dieses Jahres eingehalten. Die Schuldenstandsquote, also das prozentuale Verhältnis des Schuldenstands zum Bruttoinlandsprodukt, wird dann unter die 60-Prozent-Marke fallen. So treffen wir Vorsorge, auch um für mögliche Herausforderungen in der Zukunft gewappnet zu sein.

    Wichtig für die Zukunft unseres Landes ist auch die Einigung, die Bundestag und Bundesrat vor wenigen Wochen im Vermittlungsausschuss zur Änderung des Grundgesetzes erreicht haben. Damit konnten die drei von Olaf Scholz auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderungen für die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Bildungsbereich, beim sozialen Wohnungsbau und dem öffentlichen Personennahverkehr nun von beiden Kammern beschlossen werden. Diese Einigung ist übrigens auch ein gutes Zeichen für das Funktionieren unserer Demokratie. Im Bundestag hatten CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen den Entwurf der Bundesregierung im vergangenen Jahr gemeinsam ergänzt. Und dem Vermittlungsergebnis stimmten Ende Februar die Abgeordneten aller Fraktionen zu – mit Ausnahme der AfD. Auch im Bundesrat mit seinen 13 verschiedenen Regierungskoalitionen haben dann alle 16 Länder zugestimmt.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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