Einnahmen
Die Einnahmen des Bundeshaushalts beliefen sich im 1. Quartal 2019 auf 78,4 Mrd. €. Damit sind die Einnahmen um 3,8 % (rund 3,1 Mrd. €) niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Dabei sanken die Steuereinnahmen (inklusive der EU-Eigenmittelabflüsse) um 4,9 % (3,7 Mrd. €). Ein wesentlicher Grund ist eine um rund 4,1 Mrd. € höhere Zahlung von BNE-Eigenmitteln an die Europäische Union (EU) als in den ersten drei Monaten des Jahres 2018.
Die sonstigen Einnahmen lagen kumuliert bis März um 10,2 % (rund 0,6 Mrd. €) über dem entsprechenden Vorjahresniveau. Dies war hauptsächlich auf die Abführung des Bundesbankgewinns zurückzuführen, die mit 2,4 Mrd. € um rund 0,5 Mrd. € höher ausfiel als im vergangenen Jahr.
Ausgaben
Die Ausgaben des Bundeshaushalts beliefen sich im 1. Quartal 2019 auf 88,4 Mrd. € und lagen damit um 3,0 % (rund 2,6 Mrd. €) über dem entsprechenden Vorjahresniveau. In ökonomischer Gliederung werden die Ausgaben des Bundeshaushalts nach konsumtiven und investiven Ausgaben unterschieden.
Der Anstieg der Ausgaben im betrachteten Zeitraum resultiert vor allem aus höheren konsumtiven Ausgaben (+3,3 % beziehungsweise +2,7 Mrd. €). In absoluter Veränderung zum Vorjahr hatten die Zuschüsse an Sozialversicherungen mit einem Plus von rund 1,2 Mrd. € gegenüber dem 1. Quartal 2018 den größten Anteil an den höheren konsumtiven Ausgaben. Die prozentuale Veränderung gegenüber dem Vorjahr fiel bei den militärischen Beschaffungen am höchsten aus (+28,4 %), gefolgt von der Zunahme der laufenden Zuweisungen an Verwaltungen um 11,7 %.
Die höheren laufenden Zuweisungen an Verwaltungen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresniveau beinhalten vor allem Erstattungen des Bundes an die Länder für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Vorjahr wurden entsprechende Mittel für das 4. Quartal 2017 jeweils etwa zur Hälfte zu Lasten des Haushalts 2017 und zu Lasten des Haushalts 2018 abgerufen. Inzwischen dürfen die Länder die Mittel für das letzte Quartal eines Jahres nicht mehr überjährig, sondern nur noch zulasten des folgenden Haushaltsjahres abrufen. Für den Bund wird damit Planungssicherheit hinsichtlich der vier jährlich zu erwartenden Mittelabrufe der Länder geschaffen. Der Abruf für das vollständige 4. Quartal 2018 für die Erstattungen des Bundes für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist im Januar und Februar erfolgt. Ab März erfolgen die Abrufe für das 1. Quartal des laufenden Jahres.
Die um 22,0 % niedrigeren Zinsausgaben gegenüber dem entsprechenden Vorjahresniveau dämpften den Anstieg der konsumtiven Ausgaben.
Investiv wurden Mittel von rund 5,9 Mrd. € verausgabt und damit nahezu genauso viel wie vor einem Jahr.
Finanzierungssaldo
Im Zeitraum Januar bis März 2019 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 10 Mrd. € auf.
Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen. Dies gilt in besonderem Maße zu Beginn eines Jahres.