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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im April 2019

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sind im April 2019 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,6 % gestiegen. Die Einnahmen aus den gemeinschaftlichen Steuern stiegen um 4,4 %. Auffällig war der hohe Zuwachs bei den Steuern vom Umsatz. Zudem konnte das Aufkommen aus der Lohnsteuer weiterhin kräftig zulegen. Auch die Einnahmen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag verzeichneten einen beträchtlichen Zuwachs. Dem gegenüber standen geringere Einnahmen aus veranlagter Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge entwickelt sich weiterhin stark rückläufig. Bei den Bundessteuern zeigte sich ein Rückgang um 2,3 % im Vergleich zum April 2018. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen einen Rückgang um 7,9 % auf.

    EU-Eigenmittel

    Im aktuellen Berichtsmonat April 2019 verringerten sich die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um 16,7 % und lagen bei rund 1,9 Mrd. €. Die Mittelabrufe durch die Europäische Union (EU) orientieren sich an dem für das Jahr 2019 vorgesehenen Finanzrahmen, wobei der Haushalt 2019 insgesamt ein höheres Volumen aufweist als im Jahr 2018. Die monatlichen Anforderungen der EU schwanken zudem aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU.

    Gesamtüberblick kumuliert bis April 2019

    In den Monaten Januar bis April 2019 ist das Steueraufkommen im Vorjahresvergleich insgesamt um 2,0 % gestiegen. Die Einnahmen aus gemeinschaftlichen Steuern wuchsen um 2,2 %, die aus Bundessteuern um 0,1 % und die aus Ländersteuern um 6,2 %.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im April 2019 einen Zuwachs um 4,3 % gegenüber dem Ergebnis im April 2018. Hier addieren sich gegenläufige Effekte zu einer positiven Veränderungsrate. Zum einen ist das Steueraufkommen aus Bundessteuern geringer als noch im April 2018. Dieser Rückgang konnte durch einen höheren Bundesanteil an den gemeinschaftlichen Steuern kompensiert werden. Der Anteil des Bundes am gemeinschaftlichen Steueraufkommen erhöhte sich um 3,6 %, auch wenn der Bund am Anstieg der Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz durch die Verringerung des Bundesanteils aufgrund des Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ nicht im gleichen Maße partizipierte wie die Länder. Für den Bund schlug positiv zu Buche, dass die EU-Eigenmittelabführungen aus dem Haushalt insgesamt um rund 0,4 Mrd. € geringer ausfielen als im April 2018.

    Die Länder konnten einen Zuwachs ihrer Steuereinnahmen von 2,5 % verbuchen. Mehreinnahmen aus dem Länderanteil an den gemeinschaftlichen Steuern – auch aufgrund der geänderten Umsatzsteuerverteilung – sind die Basis dieses Zuwachses. Der Rückgang der Einnahmen aus den Ländersteuern gegenüber dem Vorjahresmonat wirkte sich hingegen gegenläufig aus. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den gemeinschaftlichen Steuern stiegen um 5,9 %.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftliche Steuern

    Lohnsteuer

    Das Lohnsteueraufkommen entwickelte sich im Berichtsmonat weiterhin sehr positiv. Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer stieg im April 2019 um 4,9 % gegenüber dem April 2018. Hier wirken weiterhin die stetige Beschäftigungsexpansion sowie steigende Einkommen. Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg gegenüber dem Vergleichsmonat des Vorjahres um 1,9 %. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Vorjahresbasis aufgrund statistischer Erfassungsprobleme beim Arbeitgeberkindergeld unterzeichnet ist. Per saldo erhöhte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen gegenüber dem Vorjahresmonat um 5,5 %. In den Monaten Januar bis April 2019 stieg das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum kräftig um 5,8 %.

    Körperschaftsteuer

    Im eher aufkommensschwachen Veranlagungsmonat April fiel das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer brutto geringer aus als im April 2018. Aktuell wurden rund 41 Mio. € Körperschaftsteuer erstattet, nachdem im Vorjahr noch rund 406 Mio. € vereinnahmt wurden. Hiervon abzuziehen ist noch ein marginaler Betrag an Investitionszulage. Somit ergab sich im Monat April 2019 ein kassenmäßiges Erstattungsvolumen von 43 Mio. €. In den Monaten Januar bis April 2019 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 6,9 % unter dem Vorjahresniveau.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Auch bei der veranlagten Einkommensteuer wurde die Einnahmeentwicklung durch Veranlagungen geprägt. Im April 2019 stieg das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer brutto im Vorjahresvergleich deutlich um 7,0 %. Nach Abzug der um 15,9 % angestiegenen Arbeitnehmererstattungen sowie der betragsmäßig nur noch unbedeutenden Investitions- und Eigenheimzulagen ergab sich per saldo im April 2019 ein Rückgang des kassenmäßigen Einkommensteueraufkommens um 2,5 %. In den Monaten Januar bis April 2019 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer im Vorjahresvergleich um 1,2 %.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im April 2019 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 12,3 % über der Vorjahresbasis, nachdem im Vormonat noch ein Rückgang von 24,6 % zu verzeichnen gewesen war. Verbunden mit einem Anstieg der aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern (+51,2 %) ergibt sich ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 11,5 %. Insgesamt entwickelt sich das Steueraufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im Jahresverlauf sehr volatil und orientiert sich an den Ausschüttungsterminen von Dividendenzahlungen. Wichtiger ist deshalb der Blick auf das kumulierte Ergebnis. In den Monaten Januar bis April 2019 stieg das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 12,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum Vorjahresmonat abermals einen kräftigen Rückgang von 23,2 %. In den Monaten Januar bis April 2019 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge im Vorjahresvergleich um 48,1 %. Der statistisch nicht erfasste Anteil der Steuern auf Veräußerungserlöse am Gesamtaufkommen der Steuerart liegt vermutlich in diesem Jahr bisher deutlich niedriger als im Jahr 2018.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verzeichnete im April 2019 einen deutlichen Anstieg von 7,6 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Das Aufkommen der Binnenumsatzsteuer stieg um 7,7 %, die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer stiegen um 7,5 %. Erfahrungsgemäß entwickelt sich das Steueraufkommen aus den Steuern vom Umsatz im Jahresverlauf volatil. In den Monaten Januar bis April 2019 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um 3,2 %.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern lag im April 2019 mit einem Minus von 2,3 % unter dem Vorjahresniveau. Ein geringeres Steueraufkommen aus der Energiesteuer (-9,9 %) sowie der Stromsteuer ( 10,8 %) ist hierfür ursächlich. Größere Zuwächse waren beim Kraftfahrzeugsteuer- (+15,1 %) sowie beim Tabaksteueraufkommen (+4,3 %) zu verzeichnen. Weitere relevante Aufkommenssteigerungen ergaben sich bei der Versicherungsteuer (+3,5 %) sowie beim Solidaritätszuschlag (+1,8 %). Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern verringerte sich im April 2019 um 7,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Ursächlich hierfür waren geringere Erbschaftsteuereinnahmen (-39,2 %) aufgrund einer hohen Vorjahresbasis sowie geringere Biersteuereinnahmen (-12,6 %) wegen aktuell laufender Erstattungen aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (C-30/17 vom 17. Mai 2018) zu Biermischgetränken und aromatisiertem Bier. Höhere Einnahmen waren bei der Grunderwerbsteuer (+16,2 %), der Feuerschutzsteuer (+9,1 %) sowie der Rennwett- und Lotteriesteuer (+15,6 %) zu verzeichnen.

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