
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
auf dem Weg zu einer globalen effektiven Mindestbesteuerung haben wir einen weiteren Meilenstein erreicht: Beim Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister im japanischen Fukuoka am 8. und 9. Juni haben sich die G20-Staaten u. a. für den deutsch-französischen Vorschlag zur Mindestbesteuerung ausgesprochen und dazu ein ehrgeiziges Arbeitsprogramm beschlossen. Mit dem Konzept soll eine langfristige Lösung erreicht werden, die in möglichst vielen Staaten weltweit umgesetzt wird. Es erfasst Unternehmen aller Branchen gleichermaßen – auch die der digitalen Wirtschaft – und stellt sicher, dass sie angemessen besteuert werden. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte die Initiative zur Mindestbesteuerung im vorigen Jahr gemeinsam mit seinem französischen Kollegen Bruno Le Maire vorgestellt. Auf Grundlage dieses Vorschlags werden die Details derzeit auf Ebene der OECD beraten; 129 Staaten beteiligen sich daran. Im kommenden Jahr soll die konkrete Vereinbarung verabschiedet werden. Für diese klare Positionierung hat Olaf Scholz bei dem G20-Treffen nochmals intensiv geworben. Mit der globalen Mindestbesteuerung reagiert die Staatengemeinschaft darauf, dass grenzüberschreitend tätige Konzerne gegenwärtig Steuerzahlungen im großen Stil umgehen können, indem sie mit internationalen Firmenkonstruktionen Steuerschlupflöcher ausnutzen. Diesen Praktiken wollen die G20-Staaten künftig zuvorkommen. Im Kampf um mehr Steuergerechtigkeit sind die Beschlüsse von Fukuoka ein wichtiger nächster Schritt.
Auch auf europäischer Ebene hat es wichtige Fortschritte gegeben, insbesondere zur Weiterentwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion. Bei den Sitzungen von Eurogruppe und ECOFIN-Rat am 13. und 14. Juni verständigten sich die Finanzministerinnen und Finanzminister u. a. auf die Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Er wird künftig die Funktion der gemeinsamen Letztsicherung für den europäischen Bankenabwicklungsmechanismus übernehmen, eine stärkere Rolle bei der Krisenprävention spielen, stärker zur Schuldentragfähigkeit der Mitgliedstaaten beitragen und effizienter vorsorgliche Hilfen an Mitgliedstaaten vergeben können. Zudem gab es eine Verständigung auf zentrale Kernpunkte des künftigen Eurozonenhaushalts. Weitere Fragen – etwa zur Finanzierung des Instruments – werden nun im Rahmen der laufenden Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU geklärt. Bei der Finanztransaktionsteuer sollen nach Jahren des Stillstands noch in diesem Jahr die Grundlagen dafür gelegt werden, die Steuer 2021 erheben zu können. All diese Fortschritte spiegeln die Vereinbarungen Deutschlands und Frankreichs vom vergangenen Jahr wider, die die Entscheidungen auf europäischer Ebene möglich machten.
Auch wenn in wenigen Tagen die parlamentarische Sommerpause beginnt: Das BMF wird in den Sommerwochen intensiv an wichtigen Themen weiterarbeiten. So wird das Kabinett am 26. Juni den Haushaltsentwurf für 2020 beschließen. Außerdem wird nun endlich die Neuregelung zur Grundsteuer auf den Weg gebracht.
Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünsche ich eine schöne Sommerzeit.
Wolfgang Schmidt
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen