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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    nach vielen Monaten intensiver Beratungen mit den Ländern war es Ende Juni soweit: Das Bundeskabinett hat die von Finanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Grundsteuer beschlossen. In der Woche darauf fand dann auch gleich die erste Lesung im Bundestag statt. Diese Neuregelung ist erforderlich, weil das Bundesverfassungsgericht die derzeit geltenden Bewertungsregeln für verfassungswidrig erklärt hat. Bis Jahresende muss eine Neuregelung von Bundestag und Bundesrat beschlossen sein, sonst kann diese wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden nicht mehr erhoben werden. Das Aufkommen der Steuer soll gleich bleiben – es soll nicht zu einer Steuererhöhung durch die Hintertür kommen. Wie bisher soll sich die Höhe der Grundsteuer am Wert eines Grundstücks beziehungsweise Gebäudes orientieren. Der administrative Aufwand für die Berechnung soll massiv verringert werden. Mit der sogenannten Grundsteuer C sollen zudem Anreize gesetzt werden, auf baureifen unbebauten Grundstücken tatsächlich auch Wohnraum zu schaffen. Mit einer Grundgesetzänderung soll die Grundsteuer auch für die Zukunft verfassungsfest geregelt werden – gleichzeitig soll eine sogenannte Abweichungsmöglichkeit geschaffen werden, die es einzelnen Ländern erlaubt, eigene Regelungen zu treffen. Die Inanspruchnahme dieser „Öffnungsklausel“ soll jedoch keinen Einfluss auf den bundesstaatlichen Finanzausgleich haben – ein Land wird also seine eigene Lösung nicht auf Kosten anderer Länder treffen können.

    Ebenfalls vor der Sommerpause hat die Bundesregierung am 26. Juni den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2020 und den Finanzplan bis 2023 beschlossen. Der Haushalt setzt klare Prioritäten für Investitionen in ein modernes Land und den sozialen Zusammenhalt. Er soll dafür sorgen, dass der wirtschaftliche Erfolg unseres Landes möglichst bei allen ankommt. Dazu werden vor allem Gering- und Normalverdienerinnen und -verdiener sowie Familien besser gestellt und soziale Verbesserungen, etwa bei den Themen Wohnen oder Kinderbetreuung, erreicht. In den Jahren 2019 bis 2021 sorgen allein Steuersenkungen und höhere Familienleistungen von insgesamt mehr als 25 Mrd. Euro in voller Jahreswirkung dafür, dass die verfügbaren Einkommen insbesondere auch von Familien gestärkt werden. Parallel dazu hat der Bund seine Investitionen auf Rekordhöhe angehoben und wird auch in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor. Knapp 40 Mrd. Euro stehen bis 2023 jedes Jahr für Investitionen bereit. Das ist ein Anstieg von rund 30 Prozent gegenüber der vergangenen Legislaturperiode. Investiert wird vor allem in leistungsfähige Infrastruktur, bezahlbaren Wohnraum, bessere Bildung, innovative Forschung und den Klimaschutz. Damit schafft der Haushaltsentwurf von Olaf Scholz die Grundlage für ein modernes, innovatives und klimafreundliches Land.

    Gute Nachrichten auch international: Auf dem Weg zu einer globalen effektiven Mindestbesteuerung kommen wir weiter voran. Nachdem sich die Finanzministerinnen und Finanzminister der G20 Anfang Juni im japanischen Fukuoka für den deutsch-französischen Vorschlag ausgesprochen hatten, haben nun auch die Staats- und Regierungschefinnen und -chefs beim G20-Gipfel in Osaka ihre Unterstützung für die weiteren Arbeiten bekräftigt. So können die Arbeiten bei der OECD nun mit großer politischer Rückendeckung vorangebracht werden.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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