Titelbild: Buntesfinanzministerium
Die Regenbogenflagge ist das Symbol für gleiche Rechte unabhängig von sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Wer sie zeigt, sagt: Lesben, Schwule, Transsexuelle und Intersexuelle (LSBTI) gehören dazu. Das war lange anders: Im Jahr 1935, als das heutige Detlev-Rohwedder-Haus gebaut wurde, verschärften die Nationalsozialisten den § 175 StGB und starteten die systematische Verfolgung und Ermordung von Homosexuellen. Noch 1957 bestätigte das Bundesverfassungsgericht den Paragrafen und urteilte: Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz. Eine neue Verfolgungswelle setzte ein. Erst vor fünfzig Jahren, im Juni 1969, wurde Homosexualität legalisiert und erst 1994 wurde der Paragraf endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. In vielen Staaten werden LSBTI auch heute noch kriminalisiert, schikaniert und verfolgt. Das Bundesministerium der Finanzen zeigt die Regenbogenfahne als Ausdruck von Respekt und Solidarität.
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