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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Ferienzeit neigt sich fast überall in Deutschland dem Ende zu. Die Bundesregierung war auch in der vermeintlichen „Sommerpause“ aktiv und hat einige Gesetzentwürfe des Bundesfinanzministers beschlossen.

    Am 21. August hat das Kabinett den Gesetzentwurf von Olaf Scholz zum Solidaritätszuschlag verabschiedet. Ab 2021 wird der „Soli“ für 90 Prozent derer, die ihn derzeit auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, vollständig wegfallen. Für weitere rund 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag teilweise in der sogenannten Milderungszone. Im Ergebnis werden 96,5 Prozent der Zahlenden ab dem 1. Januar 2021 finanziell bessergestellt. Besonders profitieren werden Steuerzahlende bis zu einer mittleren Einkommenshöhe. Insgesamt steigen ihre Nettoeinkommen durch das geplante Gesetz im Jahr 2021 um voraussichtlich rund 10 Mrd. Euro. Die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags ist Teil unserer Gesamtstrategie für eine sozial gerechte und wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabenpolitik, die insbesondere Familien sowie Bürgerinnen und Bürger mit niedrigeren und mittleren Einkommen finanziell besserstellt. Das stärkt die Nachfrage und damit die Binnenkonjunktur.

    Bereits Ende Juli hat das Bundeskabinett den „Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Jahressteuergesetz 2019) auf den Weg gebracht. Damit wollen wir die dringend notwendige Verkehrswende hin zu klimaschonendem Verhalten steuerlich fördern. Bessere steuerliche Regelungen für Jobtickets und Maßnahmen, die die Nutzung von Elektrofahrzeugen begünstigen, finden sich ebenso in dem Entwurf wie Regelungen für Mitarbeiterwohnungen und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gleichermaßen für die Papierzeitung wie für das E-Paper. Mit einem weiteren Gesetz sollen die Möglichkeiten von Share Deals eingeschränkt werden. Mittels Share Deals kann man Grundstücke, die Teile eines Unternehmens sind, grunderwerbssteuerfrei veräußern. Ein dritter Gesetzentwurf enthält ein Maßnahmenpaket für die effizientere und zielgenauere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Damit wird unter anderem die Financial Intelligence Unit (FIU), die Zentralstelle des Bundes zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beim Zoll, gestärkt.

    Aber auch auf der internationalen Bühne gab es Bewegung. Für die Nachfolge von Christine Lagarde an der Spitze des Internationalen Währungsfonds (IWF) haben sich die EU-Staaten auf eine gemeinsame Kandidatin geeinigt. Die ehemalige Vizepräsidentin der EU-Kommission, Kristalina Georgieva, ist eine exzellente Ökonomin, die als Geschäftsführerin und Vertreterin des Präsidenten bei der Weltbank bewiesen hat, dass sie über die nötigen diplomatischen und Führungsfähigkeiten verfügt, um eine so wichtige globale Institution wie den IWF zu leiten. Wir haben mit ihr insbesondere bei der G20-Initiative für den Compact with Africa sehr gut zusammengearbeitet und freuen uns auf die Fortsetzung nun beim IWF.

    Mit den Beratungen zum Bundeshaushalt 2020 im Deutschen Bundestag Anfang September endet auch offiziell die parlamentarische Sommerpause. Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die zweite Hälfte des politischen Jahres.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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