Entwicklung von Schulden, Kreditaufnahme, Tilgungen und Zinsen
Im September wurden für den Bundeshaushalt und seine Sondervermögen insgesamt Kredite im Volumen von 13,5 Mrd. € aufgenommen. Der Schuldendienst betrug ebenfalls 13,5 Mrd. €. Davon entfielen 13,0 Mrd. € auf Tilgungen und 0,5 Mrd. € auf Zinsen.
Von Januar bis September hat sich der Schuldenstand des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen um 15,1 Mrd. € erhöht. Diese Erhöhung beruht im Wesentlichen auf einen für dieses und nächstes Jahr geplanten Sondereffekt in Höhe von 30 Mrd. € für die Darlehensgewährung an Abwicklungsanstalten gemäß § 9 Abs. 5 Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz. Dieser Sondereffekt ist für die Schuldenstandsentwicklung der gesamten Staatsverschuldung neutral, weil in gleichem Umfang bei der FMS Wertmanagement – einer Abwicklungsanstalt des Bundes1 – sonst notwendige Refinanzierungen substituiert werden. Damit werden im konsolidierten Bundbereich Kostenersparnisse generiert. Im Rahmen dieser Ermächtigung wurden bislang 20 Mrd. € Kredite in Form von Bundeswertpapieren aufgenommen. Rechnet man diesen Sondereffekt heraus, hat sich der Schuldenstand von Januar bis September um 4,9 Mrd. € verringert. Dies ist auch deutlich an der Entwicklung der Schuldenstände zu sehen: So ist der Schuldenstand des Bundeshaushalts von 1.070,2 Mrd. € am 31. Dezember 2018 um 4,9 Mrd. € auf 1.023,6 Mrd. € am 30. September 2019 gesunken. Der Schuldenstand des Finanzmarktstabilisierungsfonds ist im gleichen Zeitraum zwar um 20,0 Mrd. € auf nunmehr 42,6 Mrd. € gestiegen, dies aber ausschließlich wegen des Sondereffekts. Gegenüber dem Jahresende 2018 ist der Schuldenstand des Investitions- und Tilgungsfonds von 19,1 Mrd. € hingegen nahezu unverändert geblieben.
Im September lagen die Schwerpunkte der Kreditaufnahme auf den Emissionen von jeweils 4 Mrd. € an 2-jährigen Bundesschatzanweisungen und 6-monatigen Unverzinslichen Schatzanweisungen sowie jeweils 3 Mrd. € an 10-jährigen Bundesanleihen und Bundesobligationen. Ferner wurden 30-jährige Bundesanleihen in Höhe von 1,5 Mrd. € sowie 30-jährige inflationsindexierte Anleihen des Bundes in Höhe von 500 Mio. € begeben. Ergänzend war die Kreditaufnahme im September durch eine Erhöhung der Eigenbestände um 2,5 Mrd. € geprägt. Diese Entwicklung ergab sich aus den zurückbehaltenen Emissionsanteilen in den September- Auktionen von zusammen 4,3 Mrd. € sowie von Käufen am Sekundärmarkt in Höhe von 5,0 Mrd. €, denen insgesamt Verkäufe am Sekundärmarkt von 6,8 Mrd. € gegenüberstanden. Am 30. September 2019 erreichten die Eigenbestände an Bundeswertpapieren somit 56,8 Mrd. €.
Weitere Einzelheiten zu den Schuldenständen sowie ihrer Veränderung infolge von Kreditaufnahme und Tilgungen zeigt die Tabelle „Entwicklung der Verschuldung des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen im Monat September 2019“. Eine detaillierte Aufstellung der Kreditaufnahme, der Tilgungs- und Zinszahlungen sowie der Schuldenstände des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen ist im statistischen Anhang des Monatsberichts enthalten. Darüber hinaus enthält er eine längere Datenreihe der Verschuldung, gruppiert nach Restlaufzeitklassen.
Die Tabelle „Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbeständen an Bundeswertpapieren“ zeigt das Umlaufvolumen der emittierten Bundeswertpapiere wie auch die Eigenbestände jeweils zu Nennwerten.
Die Abbildung „Struktur der Verschuldung des Bundeshaushalts nach Instrumentenarten per 30. September 2019“ zeigt die Verteilung der vom Bund und seinen Sondervermögen eingegangenen Gesamtschulden nach Instrumentenarten. Mit 44,5 % entfällt der größte Anteil der Schuld auf 10‑jährige Bundesanleihen, gefolgt von den 30-jährigen Bundesanleihen mit 21,0 %, den Bundesobligationen mit 16,9 %, den Bundesschatzanweisungen mit 8,3 %, den inflationsindexierten Bundeswertpapieren mit 6,4 % und den Unverzinslichen Schatzanweisungen mit einem Anteil von 1,7 %. Ein Anteil von 1,2 % der Schulden entfällt auf Schuldscheindarlehen und sonstige Kredite.
Von den Schulden des Bundes sind 98,8 % in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft, bei denen die konkreten Gläubiger dem Emittenten Bund nicht bekannt sind.
Die Emissionsplanung für das 4. Quartal 2019 hat der Bund bereits am 19. September 2019 bekannt gegeben. Das reduzierte Jahresemissionsvolumen der nominalverzinslichen Geld- und Kapitalmarktinstrumente des Bundes beträgt nunmehr 196 Mrd. € gegenüber 199 Mrd. € gemäß der ursprünglichen Jahresplanung.
Details zu den geplanten Auktionen der nominalverzinslichen 30- und 10-jährigen Bundesanleihen, 5-jährigen Bundesobligationen, 2-jährigen Bundesschatzanweisungen, inflationsindexierten Bundeswertpapiere und Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes können der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) sowie den Pressemitteilungen zum Emissionskalender2entnommen werden. Sie enthalten auch eine jeweils präzisierte vierteljährliche Vorschau der Tilgungszahlungen bis Ende des Jahres 2019
Ferner veröffentlicht die Finanzagentur auch eine detaillierte Übersicht über die durchgeführten Auktionen von Bundeswertpapieren.3
Entwicklung der Verschuldung des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen
Tabelle vergrößernEntwicklung von Umlaufvolumen und der Eigenbeständen an Bundeswertpapieren
Tabelle vergrößernVerzinsung der Schulden des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen 2019
Tabelle vergrößernDie Marktentwicklung im 3. Quartal 2019
Renten
Niedrige Inflations- und schwache Konjunkturdaten bestimmten im 3. Quartal 2019 weiterhin das Marktgeschehen. Die Erwartungen, dass die Zentralbanken an einer überaus expansiven Geldpolitik festhalten (Euroraum, Vereinigtes Königreich, Japan) beziehungsweise zu einer solchen zurückkehren könnten (Vereinigte Staaten), wurden in Teilen bestätigt und haben sich angesichts der anhaltenden Serie weltweit rückläufiger Konjunkturindikatoren weiter verfestigt. Die Europäische Zentralbank (EZB) kündigte auf ihrer Sitzung am 12. September 2019 u. a. an, ab dem 1. November 2019 erneut Nettokäufe von öffentlichen Anleihen sowie Unternehmensschuldverschreibungen durchzuführen. Das Ankaufvolumen wird sich gemäß Beschluss des EZB-Rats auf monatlich 20 Mrd. € belaufen. Der EZB-Rat geht davon aus, dass die Nettokäufe kurz vor einer künftigen Erhöhung der EZB-Leitzinsen beendet werden.
Die Renditen 10-jähriger Staatsanleihen sind vor dem gegebenen Hintergrund in allen bedeutenden Währungsräumen weiter gefallen. In Deutschland wurde am 21. August 2019 erstmals in der Historie der Bundesrepublik eine 30-jährige Staatsanleihe mit einem Kupon von 0 % begeben, was bei einem Ausgabepreis von etwas über 100 % in einer negativen Emissionsrendite mündete. Die Emission stieß aufgrund der Ausnahmesituation weltweit auf Beachtung. Der bisherige historische Renditetiefstwert für 30-jährige Bundesanleihen wurde schon einige Tage zuvor, am 15. August 2019, mit nahezu -28 Basispunkten erreicht. Weil sich in den vergangenen drei Monaten die Renditen für Bundeswertpapiere am kurzen Laufzeitende aber kaum verändert haben, hat sich die Renditekurve für deutsche Staatsanleihen deutlich verflacht. Der Renditeabstand zwischen 2- und 30-jährigen Schuldtiteln, der zum Ende des 2. Quartals 2019 noch bei rund 1 Prozentpunkt gelegen hatte, ist auf nunmehr 70 Basispunkte gefallen.
Die Renditen 10-jähriger Bundesanleihen markierten im abgelaufenen Quartal mit knapp -0,72 % am 28. August 2019 ebenfalls einen historischen Tiefststand. Die Rendite für 10-jährige US-Treasuries fiel zwischenzeitlich deutlich zurück und erreichte am Tiefpunkt gegenüber dem vergangenen Quartalsende ein Minus von fast 55 Basispunkten, konnte sich aber gegen Ende des Quartals wieder etwas erholen. Ein sehr deutlicher Renditerückgang ist daneben auch für britische Staatsanleihen im Zehnjahresbereich festzustellen.
Aktien
Mit Ausnahme des britischen Aktienmarkts konnten im 3. Quartal 2019 die Aktienmärkte in denVereinigten Staaten, Japan sowie Deutschlandeine positive Wertentwicklung verzeichnen. Die Wertzuwächse fielen jedoch deutlich geringer ausals noch im 2. Quartal 2019. Als vergleichsweise schwach entpuppte sich die Aktienmarktentwicklung im Monat August, was in erster Linie auf eine zwischenzeitliche Verschärfung des Handelskonfliktszwischen den USA und China zurückzuführen war.
Beflügelt wurde die in der Tendenz positive Entwicklung des abgelaufenen Quartals weiterhin vor allem davon, dass die Aussicht auf eine fortgesetzt expansive Geldpolitik der großen Zentralbanken bestand. Weiter sinkende langfristige Zinssätze bedeuten – bei unveränderten Gewinnerwartungen – rechnerisch weiter steigende Aktienkurse. Erste Entspannungssignale im Handelsstreit zwischen den USA und China im September taten schließlich ein Weiteres, dass sich die eintrübenden Wirtschaftsdaten an den internationalen Aktienmärkten nicht deutlicher niederschlugen.
Zum Ende des 3. Quartals notierten die Aktienmärkte trotz zuletzt mehrheitlich rückläufiger Konjunkturdaten und der gegebenen weltpolitischen Risiken noch immer nahe ihrer historischen Höchststände. Dies macht sie für Gewinnwarnungen beziehungsweise rückläufige Unternehmensergebnisse anfällig.
Devisen
Euro und britisches Pfund büßten im 3. Quartal 2019 gegenüber dem US-Dollar 4,2 % beziehungsweise 3,2 % an Wert ein, wohingegen sich der japanische Yen per saldo auf dem Niveau des vorausgehenden Quartalsendes halten konnte. Die Schwäche des Euros gegenüber der US‑Währung lässt sich nach Ansicht von Marktanalysten in erster Linie auf die nach wie vor schwachen Inflationsdaten im Euroraum zurückführen. Eine Anhebung der Leitzinsen zeichnet sich auf absehbare Zeit nicht ab, weshalb Geld- und Rentenmarkt in den Vereinigten Staaten vorerst deutlich attraktiver für die internationalen Kapitalströme bleiben als ihre Pendants im Euroraum.
Der Sekundärmarkthandel mit Bundeswertpapieren
Bruttohandel
Ein entscheidendes Kaufkriterium für Bundeswertpapiere ist ihre sehr gute Liquidität beziehungsweise Handelbarkeit. Messbar ist diese insbesondere an der Höhe der Handelsumsätze, die sich als Summe aus Käufen und Verkäufen von Bundeswertpapieren ergeben. Die einzelnen Kauf- und Verkaufstransaktionen werden regelmäßig von Banken gemeldet, die Bundeswertpapiere bereits direkt in den Auktionen erwerben und dann an andere Investoren weiterverkaufen. Im 1. Halbjahr 2019 übermittelten 32 Kreditinstitute der aktuell 36 Kreditinstitute der „Bietergruppe Bundeswertpapiere“ auf freiwilliger Basis ihre Käufe und Verkäufe an die Finanzagentur. Es handelt sich dabei um Transaktionen, die im direkten Handel mit anderen Kontrahenten, über elektronische Handelsplattformen oder Wertpapierhandelsbörsen zustande kamen.
Mit Handelsumsätzen von insgesamt 2.256 Mrd. € im 1. Halbjahr 2019 konnte der leicht positive Stabilisierungstrend der vergangenen beiden Jahre nicht fortgeschrieben werden Die Umsätze lagen zwar um 9 % über denen des 2. Halbjahrs 2018, jedoch um 14 % niedriger als im traditionell ebenfalls handelsstärkeren 1. Halbjahr 2018.
Die Tabelle „Bruttohandel mit Bundeswertpapieren“ zeigt dazu passend das halbjährliche Handelsvolumen in Bundeswertpapieren nach Institutionen.
Bei der Analyse nach handelnder Institution sind die Broker tonangebend. Neben echten Wertpapierhandelshäusern zählen darunter vor allem elektronische Handelsplattformen, über die der tatsächliche Handelspartner nicht identifiziert werden kann. Zusammen mit den ebenfalls gewichtigen Asset-Managern und Banken sorgen Broker seit Jahren für rund 80 % des Handels mit Bundeswertpapieren. Viertwichtigster Kontrahent sind die Zentralbanken, die jedoch seit 2015 verstärkt Umsatzanteile an Hedgefonds abgeben. Nachdem der Handel mit Asset-Managern im 1. Halbjahr 2018 mit rund 750 Mrd. € noch ein historisches Hoch erreichte, nahm er im Vergleich dazu ein Jahr später um 18 % ab. Banken handelten im Halbjahresvergleich ebenso wie Hedgefonds 15 % weniger, Zentralbanken 14 % und Broker 10 % weniger. Wie schon bei den Regionen vollzogen sich die prozentual größten Veränderungen bei den Kontrahenten mit den geringsten Umsätzen. So gingen im Vergleich der 1. Halbjahre 2018/2019 die Umsätze mit Versicherern um 30 % beziehungsweise 7 Mrd. € zurück, während der Handel mit Pensionsfonds um 10 % beziehungsweise 2 Mrd. € zunahm.
Aufgeschlüsselt nach Wertpapierarten ergab sich gegenüber dem 1. Halbjahr 2018 die deutlichste prozentuale Zunahme im Handel mit Unverzinslichen Schatzanweisungen: um 56 % beziehungsweise rund 21 Mrd. €. Seit im 1. Halbjahr 2017 die bisher geringsten Umsätze mit Unverzinslichen Schatzanweisungen gemessen wurden, haben sich das Emissions- und mit ihm das Handelsvolumen bis heute nahezu verdoppelt.
Leicht rückläufige Umsätze waren bei den übrigen Bundeswertpapieren zu verzeichnen. Hier wurden im 1. Halbjahr 2019 im Vergleich zum 1. Halbjahr 2018 rund 80 Mrd. € weniger gehandelt. Die 10-jährigen Bundesanleihen konnten trotz der Umsatzeinbußen ihre deutliche Dominanz im Handel behalten.
In der geografischen Verteilung der Umsätze mit Bundeswertpapieren dominieren traditionell Handelspartner aus dem übrigen Europa (Europa ohne Euroraum). Sie handelten im zurückliegenden Halbjahr 19 % beziehungsweise 282 Mrd. € weniger als im 1. Halbjahr 2018. Im Euroraum summierten sich die Umsätze in den vergangenen Jahren durchschnittlich auf die Hälfte, in Asien und Amerika jeweils meist auf weniger als ein Viertel der Umsätze der Region „Übriges Europa“. Dabei übertreffen die Umsätze mit amerikanischen Kontrahenten seit dem Jahr 2013 stets die der asiatischen. Die Umsätze arabischer Staaten, die im 1. Halbjahr mit -59 % beziehungsweise -10 Mrd. € prozentual die höchsten Einbußen verzeichneten, und Umsätze mit Afrika, die sich um rund 0,5 Mrd. € verdoppelten, fallen dagegen aufgrund ihrer sehr geringen Höhe kaum ins Gewicht.
Nettohandel
Während beim anfangs analysierten Bruttohandel die absoluten Beträge der Käufe und Verkäufe von Bundeswertpapieren je Wertpapierart, Region oder Handelspartner (der meldenden Banken der Bietergruppe) einfach aufsummiert werden, werden bei der Betrachtung des Nettohandels die Verkäufe der Kontrahenten von ihren Käufen abgezogen. Ergibt sich dabei ein positiver Saldo (Nettokauf), deutet das auf einen Bestandsaufbau bei den Kontrahenten hin. Entsprechend zeigt ein negativer Wert (Nettoverkauf) einen Bestandsabbau. Im Vergleich der 1. Halbjahre 2018/2019 ergaben sich fast 50 % höhere Nettokäufe bei den Bundesobligationen, von den Unverzinslichen Schatzanweisungen wurden per saldo rund 16 % mehr gekauft. Den mit 57 % stärksten Rückgang der Nettokäufe hatten inflationsindexierte Bundeswertpapiere zu verzeichnen. Um knapp 38 % fielen die Nettokäufe der Bundesschatzanweisungen und die der 10-jährigen Bundesanleihen um rund 22 %. In nahezu unverändertem Umfang wurden 30-jährige Bundesanleihen gekauft.
Per saldo auf Rekordniveau und mit dem höchsten Zuwachs von 157 % unter allen Regionen kauften Kontrahenten aus Amerika Bundeswertpapiere. Amerika ist damit wieder zweitwichtigste Absatzregion. 17 % mehr als noch vor Jahresfrist wurden in das übrige Europa abgesetzt. Die asiatischen Nettokäufe schlugen dagegen mit -114% erstmals seit dem 2. Halbjahr 2016 wieder in Nettoverkäufe um. Am deutlichsten reduzierte sich der Nettoabsatz jedoch im Euroraum selbst, wo es nach dem 2. Halbjahr 2012 erstmalig wieder zu deutlichen Nettoverkäufen kam (‑218 %).
Die bereits aus der Bruttohandelsanalyse bekannte Dominanz der Asset Manager, Banken und Zentralbanken existierte bis zum Beginn des EZB-Kaufprogramms über den Großteil des Betrachtungszeitraums auch beim Nettoabsatz. Im 2. Halbjahr 2015 fielen zuerst die Asset Manager per saldo komplett als Käufer aus, bevor sie im 1. Halbjahr 2018 auf früherem Niveau kaufend zurückkehrten, während zeitgleich die Banken zu Nettoverkäufern wurden. 2018 kamen die Hedgefonds als bedeutende Nettokäufer hinzu. Im 1. Halbjahr 2019 lagen sie gemeinsam mit Asset-Managern (unverändert zum 1. Halbjahr 2018) und Zentralbanken (+84 %) bei jeweils rund 20 Mrd. € Nettokäufen nahezu gleichauf, jedoch 42 % unter ihrem Rekordhalbjahr 1/2018. Die deutlich höheren Nettokäufe der Hedgefonds seit 2018 fallen dabei nicht zufällig mit einer höheren Nachfrage aus Amerika zusammen, denn dort sind die meisten von ihnen beheimatet. Banken, Pensionsfonds, Versicherungen und Sonstige handelten im 1. Halbjahr 2019 netto jeweils weniger als 1 Mrd. €.