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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    der Herbst ist für das Bundesministerium der Finanzen und die Bundesregierung erneut eine sehr arbeitsreiche Zeit: Wir haben das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung erarbeitet und dann gleich mit der Umsetzung der das BMF betreffenden Maßnahmen begonnen, die Gespräche mit den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Grundsteuer zum Abschluss gebracht und im Kabinett den Gesetzentwurf zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen, um Steuermissbrauch zu bekämpfen. In Europa hat sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz nach langen Verhandlungen mit seinen Kolleginnen und Kollegen auf Eckpunkte für ein Eurozonenbudget geeinigt.

    Das am 2. Oktober vom Kabinett beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 enthält die Maßnahmen, mit denen die international vereinbarten Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden sollen. Es besteht aus vier Komponenten: Investitionen und Förderprogrammen, ordnungsrechtlichen Maßnahmen, einer CO2-Bepreisung sowie einem verbindlichen Rahmen, der die Ziele gesetzlich festschreibt. Dem BMF kommt eine besondere Rolle bei der Umsetzung des Programms zu, es ist für viele Vorhaben zuständig.

    Zur Finanzierung der Maßnahmen hat die Bundesregierung ebenfalls gleich am 2. Oktober den Ergänzungshaushalt zum Energie- und Klimafonds (EKF) beschlossen; er wird nun vom Deutschen Bundestag gemeinsam mit dem Haushaltsentwurf 2020 beraten. Der Bund wird in den nächsten Jahren massiv in umweltfreundliche Infrastruktur und Technologien investieren, klimafreundliches Verhalten fördern und den sozialen Ausgleich finanzieren. Denn Klimaschutz kann nur gelingen, wenn jede und jeder mit den notwendigen Maßnahmen zurechtkommt.

    Am 16. Oktober hat das Kabinett zwei Gesetzentwürfe des Finanzministeriums auf den Weg gebracht: ein Artikelgesetz zu den steuerlichen Maßnahmen, das u. a. die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Bahnreisen ab dem 1. Januar 2020 und eine veränderte Fernpendlerpauschale – mit einer Mobilitätsprämie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit kleinen Einkommen – enthält (ab 1. Januar 2021) sowie das Gesetz zur Änderung der Luftverkehrsteuer. Außerdem wurden Eckpunkte des Umweltministeriums für die Einführung eines CO2-Preises mit einem nationalen Emissionshandel für Wärme und Verkehr beschlossen. Ein Gesetzesentwurf des BMF zur stärkeren Berücksichtigung der CO2-Emissionen bei der Kraftfahrzeugsteuer wird folgen.

    Klar ist: Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Nichthandeln wäre auf lange Sicht aber wesentlich teurer. Daher sieht das Klimaschutzgesetz einen robusten Überprüfungsmechanismus vor. Wenn die zuständigen Bundesministerien die für ihren Bereich festgelegten Ziele verfehlen, müssen sie ihre Maßnahmen anpassen.

    Auch auf internationaler Ebene engagieren wir uns für den Klimaschutz. Am Rande der Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds in Washington, D.C. hat sich die „Coalition of Finance Ministers for Climate Action“ getroffen, der auch Deutschland angehört. Ziel ist die Förderung gemeinsamer Standards und Prinzipien in der Klimapolitik, wie z. B. einer effektiven CO2-Bepreisung.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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