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    Die Steuer­ein­nah­men des Bun­des und der Län­der im Haus­halts­jahr 2019

    • Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) stiegen im Haushaltsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 3,1 % auf 735,9 Mrd. €.
    • Die gemeinschaftlichen Steuern haben mit 595,4 Mrd. € oder 80,9 % den größten Anteil am Gesamtergebnis. Hier trugen insbesondere einkommens- und gewinnabhängige Steuerarten wie Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer und die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag zum guten Ergebnis bei.
    • Vom Zuwachs des Steueraufkommens profitierten alle föderalen Ebenen, allerdings in unterschiedlichem Maße: Während die Einnahmen des Bundes um 2,1 % stiegen, konnten die Länder Zuwächse von 3,3 % und die Gemeinden von 5,8 % verbuchen.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2019

    Im Haushaltsjahr 2019 konnten Bund, Länder und Gemeinden Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern)1 in Höhe von 735,9 Mrd. € verbuchen. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 mit Gesamteinnahmen von 713,6 Mrd. € war dies ein Zuwachs von 22,3 Mrd. € oder 3,1 %.

    Die Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2019 und die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in Tabelle 1 dargestellt.

    Entwicklung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2019

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    Tabelle 1

    Im Haushaltsjahr 2019 stiegen die Einnahmen aus den gemeinschaftlichen Steuern gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 um 3,4 % auf 595,4 Mrd. €. Das Aufkommen der Bundessteuern stieg um 0,9 % auf 109,5 Mrd. €. Die Ländersteuern verzeichneten einen Zuwachs von 8,1 % auf 25,8 Mrd. €. Die Zolleinnahmen lagen wie im Jahr 2018 bei 5,1 Mrd. €.

    Grundlagen des Anstiegs der Steuereinnahmen waren vor allem die anhaltend positive Entwicklung des Arbeitsmarkts sowie steigende Löhne und Gehälter in Deutschland. Daraus resultierte ein fortgesetzter Anstieg des Lohnsteueraufkommens. Die zum Teil kräftige Aufwärtsentwicklung der Einnahmen aus den gewinnabhängigen Steuern, besonders der veranlagten Einkommensteuer, resultierte u. a. aus Erträgen der vergangenen Jahre. Zudem schlug sich die gute binnenwirtschaftliche Nachfrage in einem entsprechenden Wachstum der Steuern vom Umsatz nieder.

    Gemeinschaftsteuern

    Basis für wachsende Einnahmen bei der Lohnsteuer war die gute Beschäftigungslage, die sich in einer weiteren Zunahme der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse und kräftigen Lohnsteigerungen zeigte. Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer stieg dadurch im Haushaltsjahr 2019 auf 264,6 Mrd. €. Dies entspricht einem Zuwachs gegenüber dem Vorjahr um 5,4 %. Hiervon abzuziehen ist das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld in Höhe von 42,5 Mrd. €. Zudem sind die Aufwendungen für die Altersvorsorgezulage hiervon abzuziehen. Diese sind im Haushaltsjahr 2019 um 8,7 % auf 2,4 Mrd. € gestiegen. Im Ergebnis stieg das Aufkommen der Lohnsteuer im Haushaltsjahr 2019 um 5,5 % auf 219,7 Mrd. €.

    Die veranlagte Einkommensteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2019 Bruttoeinnahmen in Höhe von 79,3 Mrd. €, was einer Steigerung von 5,1 % gegenüber dem Vorjahr entsprach. Die Abzugsbeträge von Investitionszulage und Eigenheimzulage beeinflussten das Ergebnis aufgrund des Auslaufens der Förderung nur noch unerheblich. Betragsmäßige Relevanz hatten hingegen die aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer gezahlten Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Unter Berücksichtigung der Abzugsbeträge ergaben sich Kasseneinnahmen der veranlagten Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 63,7 Mrd. €. Dies bedeutet einen Anstieg um 5,5 %.

    Das Bruttoaufkommen der Körperschaftsteuer verringerte sich im Haushaltsjahr 2019 um 4,1 % auf 32,1 Mrd. €. Nach Abzug der betragsmäßig vergleichsweise geringen Investitionszulage ergibt sich ein Kassenaufkommen im Haushaltsjahr 2019 von 32,0 Mrd. € (-4,2 % gegenüber 2018).

    Das Steueraufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag stieg im Haushaltsjahr 2019 brutto um 0,2 % auf 24,5 Mrd. €. Hiervon abzuziehen sind Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern. Diese lagen um 20,4 % unter dem Vorjahresniveau. Im Ergebnis stieg das Kassenaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im Haushaltsjahr 2019 um 1,3 % auf 23,5 Mrd. €.

    Das Kassenaufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge war im Haushaltsjahr 2019 abermals geringer als im Vorjahr. Es verringerte sich um 25,3 % auf 5,1 Mrd. €. Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus kann diese Entwicklung nicht aus der Besteuerung der Zinseinkünfte hergeleitet werden. Vielmehr ist ein geringeres Steueraufkommen aus Veräußerungserträgen wahrscheinlich. Mangels getrennter statistischer Erfassung der beiden Aufkommenskomponenten liegen hierzu jedoch keine gesicherten Erkenntnisse vor.

    Die gute binnenwirtschaftliche Nachfrage schlug sich in einem entsprechenden Wachstum der Steuern vom Umsatz nieder. Im Haushaltsjahr 2019 wiesen die Steuern vom Umsatz insgesamt einen Zuwachs von 3,6 % gegenüber dem Haushaltsjahr 2018 auf und lagen bei 243,3 Mrd. €. Die (Binnen-)Umsatzsteuer zeigt ein Plus von 4,4 %, die Einfuhrumsatzsteuer auf Importe aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) verzeichnete ein Plus von 1,3 %.

    Bundessteuern

    Bei den Bundessteuern wurde mit 109,5 Mrd. € im Haushaltsjahr 2019 das Vorjahresniveau um 1,0 Mrd. € oder 0,9 % überschritten. Die Energiesteuer ist mit einem Aufkommen von 40,7 Mrd. € im Haushaltsjahr 2019 die aufkommensstärkste Bundessteuer. Maßgeblich für das Volumen der Energiesteuer ist – mit 90,3 % des Aufkommens – die Besteuerung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere von Benzin und Diesel. Hier verringerten sich die Steuereinnahmen im Vorjahresvergleich um 0,1 %. Das Aufkommen aus der Energiesteuer auf Heizöl stieg um 14,3 %, dasjenige auf Erdgas verringerte sich um 10,2 %. Im Ergebnis ist bei der Energiesteuer ein leichter Rückgang um 0,5 % zu verzeichnen. Die Tabaksteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2019 einen Rückgang der Einnahmen um 0,6 % auf 14,3 Mrd. €. Der Solidaritätszuschlag wies im Haushaltsjahr 2019 ein Einnahmewachstum um 3,8 % auf 19,6 Mrd. € auf. Damit folgt er als Zuschlag in Höhe von 5,5 % der festgesetzten Steuer der Entwicklung seiner Bemessungsgrundlagen – der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Das Kraftfahrzeugsteueraufkommen stieg im Haushaltsjahr 2019 um 3,6 % auf 9,4 Mrd. €. Bei der Versicherungsteuer gab es 2019 mit 2,6 % gegenüber 2018 abermals Zuwächse im Steueraufkommen auf 14,1 Mrd. €. Die Luftverkehrsteuer verringerte sich um 0,4 % auf 1,2 Mrd. €. Die Stromsteuer schloss mit einem Minus von 2,5 % bei 6,7 Mrd. € ab. Es folgen die Beträge und Veränderungsraten für weitere zum Gesamtaufkommen der Bundessteuern beitragende Steuerarten im Haushaltsjahr 2019: die Alkoholsteuer mit 2,1 Mrd. € beziehungsweise -0,7 %, die Schaumweinsteuer mit 0,4 Mrd. € beziehungsweise +1,6 % und die Kaffeesteuer mit 1,1 Mrd. € beziehungsweise +2,3 %.

    Ländersteuern

    Die Ländersteuern steigerten ihr Aufkommen im Haushaltsjahr 2019 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 8,1 % auf 25,8 Mrd. €. Wie in den Vorjahren konnte die Grunderwerbsteuer deutlich um 12,1 % auf aktuell 15,8 Mrd. € zulegen. Zuwächse verzeichneten noch die Rennwett- und Lotteriesteuer um 4,3 % auf 2,0 Mrd. € und die Feuerschutzsteuer um 3,2 % auf 0,5 Mrd. €. Die Erbschaftsteuer stieg um 2,6 % auf 7,0 Mrd. €. Das Biersteueraufkommen verringerte sich um 5,8 % auf 0,6 Mrd. €.

    Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen

    Ein Blick auf die Ergebnisse der einzelnen Quartale des Haushaltsjahres 2019 zeigt unterjährig zum Teil hohe Veränderungsraten (siehe Tabelle 2).

    Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen 2019

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    Tabelle 2

    Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen

    Im Haushaltsjahr 2019 konnten alle Ebenen bessere Ergebnisse erzielen als im Vorjahr. Basis dieser Entwicklung war die Steigerung bei den Gemeinschaftsteuern. Die Verteilung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2019 auf Bund, Länder, Gemeinden und EU und die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in Tabelle 3 dargestellt.

    Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen

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    Tabelle 3

    Fußnoten

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    Über die Einnahmen aus Gemeindesteuern berichtet das Statistische Bundesamt vierteljährlich. Diese Einnahmeergebnisse werden in der Fachserie 14 „Finanzen und Steuern“, Reihe 4 „Steuerhaushalt“ im Rahmen eines Gesamtüberblicks über die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden veröffentlicht.

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