
Herr Schulte, Sie sind Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU), der nationalen Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen. Bei Ihnen gehen Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen ein, die im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Was steht in einer typischen Meldung – wie darf man sich das vorstellen?
Sogenannte Verdachtsmeldungen gehen bei der FIU ein, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Vermögenswerte illegaler Herkunft sein oder sogar im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung stehen könnten. Diese Verdachtsmeldungen werden von den nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten eingereicht. Beispielsweise melden Banken häufig dubiose Bargeldeinzahlungen, und zwar, wenn Kunden die Herkunft des Bargelds nicht nachvollziehbar darlegen können. Auch erreichen uns zahlreiche Meldungen von Finanzinstituten, bei denen es um sehr hohe und teilweise international weit verzweigte Transaktionen geht – häufig mit Bezug zum Immobiliensektor. Daneben werden der FIU auch immer häufiger Verdachtsmeldungen aus dem sogenannten Nichtfinanzsektor übermittelt. Zum Beispiel von Notarinnen und Notaren, die Immobilienkäufe in bar abwickeln sollen oder von Juwelierinnen und Juwelieren, deren Kundinnen und Kunden sehr hochwertigen Schmuck in bar erwerben möchten.
Die Analyse dieser Meldungen dient auch dem Erkennen neuer nationaler und internationaler Trends und Typologien, welche sodann zur Sensibilisierung der Verpflichteten beitragen. Die FIU ist also nicht nur im Vorfeld der Strafverfolgung tätig, sondern nimmt auch wichtige präventive Aufgaben wahr, d. h. sie trägt zur Verhinderung von Geldwäsche bei.
Wie werten Sie die eingehenden Verdachtsmeldungen aus?
Alle Verdachtsmeldungen gehen bei der FIU zentral elektronisch ein. Wir nehmen dann zunächst eine risikobasierte Erstbewertung vor. Sofern unsere Analyse einen konkreten Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder einer sonstigen Straftat ergibt, reichern wir diese Verdachtsfälle mit bereits vorhandenen Informationen an, holen bei nationalen Stellen oder unseren weltweiten Partner-Einheiten weitere Erkenntnisse ein und geben sie anschließend an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weiter. Diese übernehmen dann alle weiteren erforderlichen Schritte wie z. B. die Einleitung von Ermittlungsverfahren. Bestehen keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat, verbleiben die Meldungen im sogenannten Informationspool. So können wir neu eingehende Informationen stets umfassend bewerten und sofort Verbindungen zu bereits vorhandenen Meldungen herstellen. Der Informationspool dient außerdem der strategischen Analyse – so kann die FIU kontinuierlich Entwicklungstrends, typische Muster und neue Ausprägungen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung identifizieren.
Aus welchem Sektor erhalten Sie die meisten Meldungen?
Der Großteil der aktuell bei uns eingehenden Verdachtsmeldungen stammt mit weit über 90 % aus dem Finanzsektor, wobei Kreditinstitute die meldestärkste Gruppe darstellen. Allerdings gehen insgesamt auch verstärkt Meldungen aus dem Nichtfinanzsektor bei der FIU ein, was auf eine weiter fortschreitende Sensibilisierung gegenüber der Geldwäsche zurückzuführen sein könnte.
Was genau hat Geldwäsche mit Terrorismusfinanzierung und organisierter Kriminalität zu tun?
Unter dem Begriff „Geldwäsche“ ist das Einschleusen inkriminierter Vermögensgegenstände in den legalen Wirtschaftskreislauf zu verstehen. Das ist naturgemäß auch das Ziel von Tätergruppierungen der organisierten Kriminalität. Solche Gruppierungen sind darauf angewiesen, große Volumen inkriminierten Vermögens in den Finanzkreislauf einzuspeisen, zu verschleiern und erneut in Umlauf zu bringen – wir sprechen hier von drei Phasen der Geldwäsche. Ziel der FIU ist es, Informationen im Zusammenhang mit Geldwäsche zu erheben, zu analysieren und an andere Behörden weiterzuleiten, die sich dann um die Aufklärung, Verhinderung oder Verfolgung kümmern. Die FIU unterstützt damit auch die Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlung von Täterinnen und Tätern und bei der Sicherung und Einziehung von illegal erwirtschaftetem Eigentum. Bei der Bekämpfung und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung liegt der Fokus der FIU im Wesentlichen darauf, durch spezielle Analysen zu erkennen, ob eine terroristische Absicht vorliegt. Dies kann der Fall sein, wenn Vermögensgegenstände direkt für die Finanzierung eines Terroranschlags gedacht sind oder zur Unterstützung terroristischer Organisationen genutzt werden.
Was bedeutet die Anpassung des Geldwäschegesetzes für die Arbeit der FIU?
Das Geldwäschegesetz wurde zum 1. Januar 2020 aufgrund der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie novelliert. Diese Anpassung bringt auch Veränderungen für die FIU mit sich, insbesondere erweiterte Kompetenzen beim Datenzugriff. So kann die FIU jetzt auf das sogenannte Zentrale Staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister zugreifen und zusätzliche Erkenntnisse in ihre operativen Analysen einbeziehen. Das ist ein wesentlicher Baustein für die Bewertung der bei der FIU eingehenden Meldungen. Eine weitere Verbesserung für die FIU ergibt sich durch eine neue Regelung zur Trefferanzeige von besonders schutzwürdigen Daten im polizeilichen Informationsverbund, welche insbesondere Fälle im Zusammenhang mit Terrorismus, organisierter Kriminalität und Staatsschutz betreffen und somit besonders wichtig für Analysen der FIU sind. Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den automatisierten Zugriff auf das Transparenzregister, in dem die FIU zukünftig auch nach natürlichen Personen suchen kann. Dies ist wichtig für die Feststellung des sogenannten wirtschaftlich Berechtigten, der vielfach nicht offen in Erscheinung tritt, aber tatsächlich von einem Geschäft profitiert.