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  • Edi­to­ri­al

    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    ab diesem Jahr werden wir im Monatsbericht jeweils einen kleinen inhaltlichen Schwerpunkt setzen. In diesem Monat ist es das Thema Sicherheit. Im Bundesministerium der Finanzen betrifft dies vor allem die Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Im Januar hat die Bundesregierung eine neue Strategie dazu vorgelegt. Um schlagkräftiger gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgehen zu können, sollen Prävention, Strafverfolgung und Aufsicht noch effektiver werden. Außerdem wird die Zusammenarbeit der vielen beteiligten Akteure und Dienststellen verbessert. Neben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kommt dabei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, kurz: FIU) eine Schlüsselrolle zu. In einem Interview erläutert der Leiter der deutschen FIU, Christof Schulte, in dieser Ausgabe, wie in der Zentralstelle die Meldungen über verdächtige Finanztransaktionen zusammenlaufen, welche Aufgaben die FIU bei der Auswertung und Weitergabe der Meldungen u. a. an die Strafverfolgungsbehörden hat und auf welche Weise sie darüber hinaus im Bereich Geldwäscheprävention tätig wird. Auch unser Schlaglicht befasst sich ausführlich mit dem Thema Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

    Sichere und stabile Banken sind Grundvoraussetzung einer funktionierenden Wirtschaft. Das Bundesministerium der Finanzen bereitet daher den Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren Reduzierung von Risiken im Bankensektor vor (Risikoreduzierungsgesetz). Dank strengerer Regelungen sind Banken zwar schon heute sehr viel stabiler als vor der globalen Finanzkrise. Nun sollen mit diesem Gesetz insbesondere die Risiken für Steuerzahler und Kleinanleger noch weiter reduziert werden, damit diese im Falle einer Bankenkrise nicht in Haftung genommen werden. Zum einen soll das Gesetz mit einer neuen Verschuldungsobergrenze und einem höheren Verlustpuffer dafür sorgen, dass Banken im Krisenfall höhere Verluste tragen können. Zum anderen wollen wir sicherstellen, dass im Falle von Schieflagen einzelner Banken deren Eigentümer und große Gläubiger in Haftung genommen werden, um gefährliche Ansteckungseffekte zu verhindern, und nicht die Steuerzahler und Kleinanleger.

    Das Bundesministerium der Finanzen arbeitet weiter mit vollem Einsatz daran, dass alle Teile der Wirtschaft einen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten – auch global agierende Unternehmen, insbesondere der digitalisierten Wirtschaft. Deshalb müssen die internationale Steuerordnung fairer ausgestaltet und die bestehenden Regelungen modernisiert werden. Es gilt, verbleibende Möglichkeiten und Ursachen für aggressive Steuergestaltungen zu beseitigen. Im Januar haben sich Steuerexperten von Regierungen aus 137 Staaten und Jurisdiktionen in Paris auf Grundlagen einer Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung verständigt. Die rechtlichen und politischen Implikationen dieses Reformvorhabens sind sehr groß. Dementsprechend sind auch noch viele schwierige Fragen offen. Auf dem Weg zu verbindlichen Beschlüssen ist Kompromissbereitschaft aller Beteiligten notwendig. Deshalb wird Bundesfinanzminister Olaf Scholz das Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der G20 am 22./23. Februar in Saudi-Arabien nutzen, für diese Kompromissbereitschaft zu werben.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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