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  • Analysen und Berichte

    Prü­fungs­dienst des Zolls – Er­geb­nis 2019

    • Der Zoll nimmt jährlich circa 140 Mrd. € für den Bundeshaushalt ein. Der Prüfungsdienst des Zolls leistet mit seiner Tätigkeit einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung der Staatseinnahmen.
    • Die Prüfungstätigkeit kompensiert die verringerte Kontrollintensität durch den Wegfall der Grenzkontrollen im Binnenmarkt und durch unternehmensfreundliche Verfahrensvereinfachungen.
    • Rund 1.200 Bedienstete führten 2019 mehr als 7.000 Unternehmensprüfungen und mehr als 90.000 Steueraufsichtsmaßnahmen durch.
    • Die Prüfungsfeststellungen führten zu 269 Mio. € Nacherhebungen und 62,2 Mio. € Erstattungen.

    Die Bedeutung

    Der Zoll ist eine moderne Bürger- und Wirtschaftsverwaltung des Bundes, deren Tätigkeitsspektrum von der reinen Dienstleistung bis zum hoheitlichen Handeln reicht. Im Bereich ihrer hoheitlich fiskalischen Aufgabenerledigung leistet sie einen erheblichen Beitrag zu den Einnahmen der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 2019 wurden durch den Zoll 141,6 Mrd. € vereinnahmt, das sind mehr als 37 % der Einnahmen aus den Bundessteuern zuzüglich des Bundesanteils aus den Gemeinschaftsteuern

    In den vergangenen Jahrzehnten haben die deutsche Wirtschaft und der internationale Handel einen grundlegenden Wandel im Zuge der Globalisierung erfahren. Die stetige Zunahme der grenzüberschreitenden Warenflüsse sowie die internationale Vernetzung von Handel und produzierendem Gewerbe haben eine Anpassung der Verfahrensweisen bei der Erhebung der Abgaben und der staatlichen Überwachung von Verboten und Beschränkungen, etwa der Verhinderung der Einfuhr von gefälschten Waren, erforderlich gemacht.

    Im Zuge dessen wurden zahlreiche Verfahrensvereinfachungen im grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr zugelassen. Durch den Wegfall oder die Reduzierung von Grenzkontrollen wurden Verfahrensabläufe beschleunigt und die erforderlichen Kontrollen in die Wirtschaftsbetriebe verlagert. Ziel dieser Maßnahmen ist es, den Wohlstand in der Europäischen Union zu fördern und Arbeitsplätze zu sichern.

    Vor diesem Hintergrund obliegt es dem Prüfungsdienst im Wege nachgängiger Kontrollen, sicherzustellen, dass bestehende Vorschriften eingehalten werden. Er leistet durch seine Präsenz in den Unternehmen einen präventiven Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben des Zolls.

    Im Gegensatz zur steuerlichen Betriebsprüfung der Bundesländer hat der Prüfungsdienst der Zollverwaltung dabei keinen rein fiskalischen Auftrag. Er überwacht vielmehr als abschließende Prüfungsinstanz auch die Einhaltung grenzüberschreitender Verbote und Beschränkungen sowie der außenwirtschaftsrechtlichen Restriktionen bei der Ein- und Ausfuhr von Waren und im grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr. Er trägt mit seiner Tätigkeit zur Sicherung der steuerlichen Gerechtigkeit und zur Chancengleichheit aller Verfahrensbeteiligten bei.

    Aufgabenspektrum des Prüfungsdiensts der Zollverwaltung

    Rechtsbereich Zoll und Präferenzen
    Zoll, Antidumping- und Ausgleichszölle, Warenursprung und Präferenzen, Einfuhrumsatzsteuer

    Rechtsbereich Verbrauch- und Verkehrsteuern
    Energiesteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Stromsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Luftverkehrsteuer

    Rechtsbereich Außenwirtschaftsrecht
    Embargomaßnahmen gegen bestimmte Länder oder Personen, Organisationen oder Einrichtungen aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen, Verbote und Beschränkungen (Marken- und Produktpiraterie oder Artenschutz), Kapital- und Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren

    Bereich Sonderprüfungen
    Prüfungen der wirtschaftlichen Lage, Selbstkostenprüfungen

    Prüfungen

    Die Steuerfestsetzungen beruhen im Wesentlichen auf den Angaben, welche die Unternehmen selbst gegenüber der Zollverwaltung tätigen. Das Ziel der Prüfungen im Außendienst ist es, die Besteuerungsgrundlagen abschließend festzustellen. Dabei wird zugunsten (Erstattungen) wie zuungunsten (Nacherhebungen) des Beteiligten geprüft.

    Hierfür wird jährlich ein risikoorientierter Prüfungsplan erstellt, in dem die Unternehmen nach Risikokriterien beurteilt werden. Die Daten zur Risikobewertung ergeben sich überwiegend voll- oder teilautomatisiert aus den IT-Systemen. Lokale Erkenntnisse werden durch manuelle Risikobewertungen berücksichtigt.

    Die Ergebnisse der Prüfungen zeigen, dass sich die risikoorientierte Auswahl der zu prüfenden Unternehmen bewährt hat. Aus diesem Grund führt die überwiegende Anzahl der Prüfungen zu Beanstandungen.

    Die Überprüfung der rechtskonformen Verfahrensabwicklung durch den Prüfungsdienst zahlt sich für die Zollverwaltung und den Staat sowohl hinsichtlich ihrer präventiven ordnungsrechtlichen Wirkung als auch durch die steuerlichen Mehreinnahmen aus (Tabelle 1).

    Prüfungsergebnisse

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 1

    Eine Ausnahme von diesem risikoorientierten Ansatz stellen die anlassbezogenen Prüfungen dar. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die beispielsweise aufgrund eingehender Amtshilfeersuchen oder sonstiger aktueller Erkenntnisse keinen Aufschub bis zum nächsten Prüfungsplanjahr dulden und daher kurzfristig angeordnet werden. Darüber hinaus ergibt sich auch im Bereich der Sonderprüfungen oftmals ein kurzfristiger Handlungsbedarf.

    Steueraufsichts-/Überwachungsmaßnahmen

    Neben den dargestellten nachträglichen Buchprüfungen hat der Prüfungsdienst des Zolls im vergangenen Jahr insgesamt 90.742 Steueraufsichts- und Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Verfahrensbegleitend werden dabei in den jeweiligen Rechtsbereichen die bewilligten Verfahren und Vereinfachungen überwacht. Beispielsweise werden Herstellung und Handel verbrauchsteuerpflichtiger Waren wie Alkohol überprüft.

    Bei der Auswahl der zu untersuchenden Aufgabenfelder benennt die Generalzolldirektion als zuständige Bundesoberbehörde jährlich Schwerpunkte. Die Ergebnisse der lokalen Risikoanalyse werden ebenfalls berücksichtigt. Dadurch wird ein effektiver und optimaler Ressourceneinsatz ermöglicht.

    Generalzolldirektion

    Zum 1. Januar 2016 wurde der Zoll neu organisiert und die Generalzolldirektion als Bundesoberbehörde eingerichtet. Auf Ortsebene gibt es die Hauptzollämter und Zollfahndungsämter. Der Prüfungsdienst ist bei 31 Hauptzollämtern organisiert.

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