Nachtrag 2020
Zur Finanzierung der Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde für den Bundeshaushalt 2020 ein Nachtragshaushaltsgesetz vom Parlament verabschiedet, das am 27. März 2020 im BGBl. I, Nr. 14, S. 556 veröffentlicht wurde.
Die zusätzlich mit diesem Nachtragshaushalt beschlossenen Maßnahmen umfassen ein Ausgabevolumen von insgesamt rund 122,5 Mrd. €. Zudem wird mit geringeren Steuereinnahmen in Höhe von 33,5 Mrd. € als ursprünglich im Haushalt 2020 eingeplant gerechnet. Zur Finanzierung der Belastungen wurde das BMF im Nachtragshaushaltsgesetz ermächtigt, Kredite in Höhe von rund 156,0 Mrd. € aufzunehmen. Hierfür hat der Bundestag entsprechend der Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen im Grundgesetz (Art. 115 Abs. 2 GG) beschlossen, dass der Bund in diesem Jahr die für ihn ansonsten bindende Kreditobergrenze in Höhe von 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts überschreiten darf.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Bundeshaushalt dürften sich frühestens ab April in der Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr widerspiegeln.
Einnahmen
Die Einnahmen des Bundeshaushalts beliefen sich in den Monaten Januar bis März dieses Jahres auf rund 85,4 Mrd. €. Damit sind die Einnahmen um 9,0 % (rund +7,0 Mrd. €) höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Dabei stiegen die Steuereinnahmen (inklusive der Eigenmittelabflüsse der Europäischen Union) um 3,8 % (rund +2,7 Mrd. €) gegenüber dem Vorjahr.
Die Sonstigen Einnahmen überschritten das entsprechende Vorjahresniveau um 62,8 % (rund +4,3 Mrd. €). Dies war vor allem auf eine um rund 3,4 Mrd. € höhere Abführung des Bundesanteils am Reingewinn der Bundesbank zurückzuführen. Soweit allerdings diese Abführung den im Bundeshaushalt veranschlagten Betrag übersteigt, ist dieser überschüssige Betrag dem Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ zur Tilgung der Verbindlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Das sind in diesem Jahr rund 3,4 Mrd. €. Darüber hinaus lagen die Einnahmen des Bundeskartellamts und aus der streckenbezogenen Maut über denen des Vorjahres.
Ausgaben
Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen von Januar bis März dieses Jahres rund 92,3 Mrd. € und lagen damit um 4,5 % (rund +3,9 Mrd. €) über dem entsprechenden Vorjahresniveau. In ökonomischer Gliederung werden die Ausgaben des Bundeshaushalts nach konsumtiven und investiven Ausgaben unterschieden. Die konsumtiven Ausgaben überstiegen den entsprechenden Wert des Vorjahres um 4,9 % (rund +4,0 Mrd. €). Dabei waren die Laufenden Zuschüsse an andere Bereiche um rund 5,7 % (rund +3,1 Mrd. €) höher als im März des vergangenen Jahres. Hier sind die im Jahr 2020 fälligen und nunmehr voll ausgezahlten Beihilfen zur dauerhaften Einstellung des subventionierten Steinkohlenbergbaus (rund +1,0 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr) sowie höhere Ausgaben an die Sozialversicherungen (rund +1,2 Mrd. €) im Vergleich zum März 2019 zu nennen. Die Zinsausgaben lagen im betrachteten Zeitraum um 17,2 % unter dem entsprechenden Vorjahresniveau (rund -0,9 Mrd. €).
Die investiven Ausgaben beliefen sich Ende März auf 5,8 Mrd. € und unterschritten damit das Ergebnis vom März 2019 marginal um 1,1 % (rund -0,1 Mrd. €). Darin enthalten sind insbesondere geringere Ausgaben, die mit dem Wegfall der Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder zusammenhängen, über den sich beide Gebietskörperschaften im Zuge der Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen, die ab dem Jahr 2020 gilt, geeinigt hatten. Dafür erhalten die Länder höhere Anteile an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Mehr investive Aufwendungen als im Vorjahr gab es für Baumaßnahmen. Hier wurde das entsprechende Vorjahresniveau um 45,3 % (rund +0,4 Mrd. €) überschritten.
Finanzierungssaldo
Im Zeitraum Januar bis März weist der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 6,9 Mrd. € auf.
Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen.
Dies gilt naturgemäß insbesondere zu Beginn eines Jahres.