- Aufgrund der hohen Unsicherheit über den Verlauf der Pandemie und die gesamtwirtschaftlichen sowie steuerlichen Auswirkungen wird der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ neben der Mai-Steuerschätzung eine weitere Interims-Steuerschätzung vor Verabschiedung des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2021 vorlegen. Dies ist für den 10. September 2020 vorgesehen.
- Laut den Ergebnissen der diesjährigen Mai-Steuerschätzung werden die Steuereinnahmen im Jahr 2020 wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf 717,8 Mrd. € sinken. In den Folgejahren werden sie bis 2024 auf 883,3 Mrd. € ansteigen.
- Der Rückgang im Steueraufkommen wird insbesondere von den konjunkturabhängigen Gemeinschaftsteuern, der Gewerbesteuer sowie einzelnen Bundessteuern bestimmt sein.
- Im Vergleich zur Steuerschätzung Oktober 2019 prognostizierte der Arbeitskreis signifikante Mindereinnahmen für das aktuelle Jahr. Erhebliche Mindereinnahmen sind auch für die Jahre ab 2021 zu erwarten.
Vom 12. Mai 2020 bis 14. Mai 2020 fand die 157. Sitzung des unabhängigen Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ als Videokonferenz statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2020 bis 2024.
Der unabhängige Arbeitskreis „Steuerschätzungen“
erstellt in Deutschland die Steuerschätzung für Bund, Länder und Gemeinden. Dem seit 1955 bestehenden Gremium gehören Fachleute der Bundesländer, fünf führender Wirtschaftsforschungsinstitute (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, ifo Institut, Institut für Weltwirtschaft, RWI - Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, Institut für Wirtschaftsforschung Halle), des Sachverständigenrats, der Deutschen Bundesbank, des Statistischen Bundesamts, des Deutschen Städtetags, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des BMF an, welches den Vorsitz führt. In der Regel finden zwei Sitzungen im Jahr statt: im Frühjahr und im Herbst. Auf der Grundlage der Schätzvorschläge verschiedener im Arbeitskreis vertretener Institutionen werden konsensual Schätzergebnisse für alle Steuerarten ermittelt.
Auswirkungen der Corona- Pandemie überschatteten die Steuerschätzung
Gesamtwirtschaftliche Annahmen
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2020 der Bundesregierung zugrunde gelegt. Demnach erwartet die Bundesregierung für 2020 mit einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 6,3 % gegenüber dem Vorjahr den heftigsten Konjunktureinbruch seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland. Auch in der für das Steueraufkommen relevanten nominalen Betrachtung sinkt das BIP sehr deutlich um -4,7 %. Alle wichtigen gesamtwirtschaftlichen Fortschreibungsindikatoren für das Steueraufkommen sinken dieses Jahr signifikant (siehe Tabelle 1). Im kommenden Jahr wird zwar mit einer kräftigen konjunkturellen Erholung des BIP mit einem Wachstum von real +5,2 % (nominal +6,8 %) gerechnet. Aber das BIP-Niveau zum Ende des Jahres 2019 wird erst im Laufe des ersten Halbjahres 2022 wieder erreicht werden. In den Jahren 2022 bis 2024 werden Wachstumsraten für das reale BIP von 1,4 % unterstellt.
Bei der für die Schätzung der Lohnsteuer relevanten Bruttolohn- und Gehaltssumme (BLG) wird für 2020 ein Rückgang um 1,5 % erwartet, und zwar sowohl aufgrund einer leicht rückläufigen Zahl an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch wegen geringerer Effektivlöhne. Im Zuge der konjunkturellen Erholung ist im Jahr 2021 mit einer erneut kräftigen Wachstumsrate der BLG von 4,1 % zu rechnen. In den Jahren 2022 bis 2024 werden jährliche Anstiege von 2,8 % erwartet. Die Wachstumsannahmen für die Unternehmens- und Vermögenseinkommen (UVE) – ein relevanter Indikator für die veranlagte Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer – wurden massiv angepasst. So werden für die UVE für dieses Jahr ein Einbruch um 21,1 % und ein ebenso kräftiges Wachstum von 22,8 % im Jahr 2021 erwartet. Für den mittelfristigen Schätzzeitraum 2022 bis 2024 wird ein jährlicher Zuwachs von 3,8 % projiziert. Auch die für das Aufkommen der Steuern vom Umsatz wichtigen privaten Konsumausgaben werden im laufenden Jahr um 7,1 % sinken. Im Jahr 2021 wird ein Wachstum von 7,9 % erwartet; in den Jahren 2022 bis 2024 soll es bei jeweils 2,8 % liegen.
Gesamtwirtschaftliche Vorgaben für die Steuerschätzung Mai 2020 im Vergleich zur vorangegangenen Steuerschätzung
Tabelle vergrößernZusätzliche coronabedingte Annahmen
Neben den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der Frühjahrsprojektion musste der Arbeitskreis weitere Annahmen zu verschiedenen Sachverhalten treffen, die sich aus der Corona-Pandemie und den getroffenen Maßnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie ergeben hatten.
So stellt die Kurzarbeit ein wichtiges arbeitsmarktpolitisches Instrument dar, um die negativen Auswirkungen der Pandemie auf den Arbeitsmarkt so gering wie möglich zu halten. Für dieses Jahr wird mit einer sehr kräftigen Inanspruchnahme von Kurzarbeit durch die Unternehmen gerechnet. Allerdings wird auf Kurzarbeitergeld keine Lohnsteuer erhoben. Dagegen unterliegen diese Einnahmen dem Progressionsvorbehalt und werden damit im Rahmen der Veranlagung der Einkommensteuer im kommenden Jahr berücksichtigt. Da aber in den Monaten, in denen keine Kurzarbeit in Anspruch genommen wird, die Lohnsteuer unter der Annahme berechnet wird, die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer würden zwölf Monate lang arbeiten, liegt die im Jahr 2020 abgeführte Lohnsteuer über der tatsächlichen Steuerschuld. Dies wird dann ebenfalls im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer gegengerechnet. Daher hat der Arbeitskreis die Effekte der Kurzarbeit entsprechend berücksichtigt.
Die Corona-Pandemie und insbesondere die Präventionsmaßnahmen haben zudem Rückwirkungen auf die Konsumstruktur, was wiederum Rückwirkungen auf das erwartete Aufkommen der Steuern vom Umsatz hat. Denn durch die zeitweisen Schließungen von Geschäften, Gaststätten etc. dürfte sich der Konsumausfall insbesondere auf den Bereich des normal besteuerten Konsums konzentrieren. In den kommenden Jahren kann dann mit einer „Normalisierung“ der Konsumstruktur gerechnet werden. Zudem wurden die im Zuge der Corona-Pandemie zum Teil kräftigen Rückgänge beim Passagieraufkommen im Flugverkehr, beim Stromverbrauch sowie im Verkehr gesondert berücksichtigt.
Darüber hinaus verwendet der Arbeitskreis Daten der Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes zu erleichterten Stundungen sowie zum Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und sonstige untergesetzliche Maßnahmen, welche von der Bundesregierung zur Liquiditätssicherung der Unternehmen eingeführt worden sind.
Berücksichtigte Steuerrechtsänderungen
Die Steuerschätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. In Tabelle 2 sind die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen und sonstigen Regelungen enthalten, die gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom Herbst 2019 neu einzubeziehen waren. Dies umfasste insbesondere die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 sowie Regelungen zur vertikalen Verteilung des Umsatzsteueraufkommens. Eine Aufzählung der neu einbezogenen Rechtsänderungen wurde in der Pressemitteilung des BMF Nr. 10/2020 vom 14. Mai 2020 veröffentlicht.1
Auswirkungen der neu in die Steuerschätzung einbezogenen Rechtsänderungen
Tabelle vergrößernErgebnisse der Steuerschätzung
Entwicklung der Einnahmen im Schätzzeitraum
Die Steuereinnahmen sinken im aktuellen Jahr 2020 um 10,2 % auf 717,8 Mrd. €.2 Die Rückgänge des Steueraufkommens betreffen dabei alle Gebietskörperschaften, wobei der Bund mit -13,5 % den kräftigsten Rückgang zu erwarten hat. Aber auch für die Länder (-8,5 %) und die Gemeinden (-11,1 %) ist mit signifikanten Aufkommensausfällen zu rechnen. Im Jahr 2021 steigen die Steuereinnahmen kräftig um 10,4 % auf 792,5 Mrd. € an. Aufgrund der berücksichtigten Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags fällt der Anstieg beim Bund mit +7,5% unterdurchschnittlich aus. Bis 2024 ist mit einem Aufwuchs des gesamten Steueraufkommens auf 883,3 Mrd. € zu rechnen (siehe Abbildung 1).
Die Abführungen von Eigenmitteln an die Europäische Union (EU) orientieren sich an den Haushalten der EU sowie deren mittelfristigem Finanzrahmen.

Aufkommensentwicklung bei einzelnen Steuerarten
Der Großteil des Steueraufkommens, insbesondere der aufkommensstarken Gemeinschaftsteuerarten, wird von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und damit von den signifikanten Auswirkungen der Corona-Pandemie beeinflusst.
Entwicklung im Jahr 2020
So verzeichnen fast alle Gemeinschaftsteuern deutliche Rückgänge, welche als Aggregat um 10,3 % beziehungsweise 60 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr schrumpfen werden (siehe Abbildung 2). Nach Wachstumsraten sind die höchsten Verluste bei der Körperschaftsteuer mit -41,3 % gegenüber 2019 sowie bei der veranlagten Einkommensteuer mit -25,3 % zu erwarten. Allerdings sind die Rückgänge bei der Lohnsteuer (-10,3 %) und den Steuern vom Umsatz (-9,1 %) aufgrund der Aufkommenshöhe auch bedeutend. Dabei wirkt sich bei den gewinnabhängigen Steuern der Einbruch der Unternehmens- und Vermögenseinkommen im laufenden Jahr aus. Unternehmen werden aufgrund der Ertragslage ihre Vorauszahlungen bereits im laufenden Jahr nach unten anpassen lassen und Gewinnausschüttungen dürften niedriger ausfallen. Auch das im engen Zusammenhang mit Körperschaftsteuer und veranlagter Einkommensteuer stehende Gewerbesteueraufkommen wird dieses Jahr deutlich um 24,8 % einbrechen.
Bei den Steuern von Umsatz wirkt sich der ausfallende private Konsum negativ auf das Steueraufkommen aus. Allerdings kompensieren dies teilweise der steuerbelastete staatliche Konsum sowie die öffentlichen Bauinvestitionen. Dadurch fällt der Aufkommensrückgang weniger stark aus, als es der Rückgang des privaten Konsums erwarten ließe. Die Lohnsteuer wird durch den Ausfall an Aufkommen durch Kurzarbeit belastet. Zudem sinken dieses Jahr die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Effektivlöhne. All diese Effekte zusammengenommen reduzieren das Lohnsteueraufkommen im Jahr 2020 um rund 7,4 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr. Allein das Aufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge dürfte im laufenden Jahr ansteigen. Zwar liegt das Zinsniveau auf sehr niedrigem Niveau, aber hier ist das Aufkommen durch höhere Veräußerungserträge bereits im 1. Quartal 2020 kräftig gestiegen.

Bei den Bundessteuern ist in diesem Jahr insbesondere die Luftverkehrsteuer von einem Aufkommensrückgang durch die Corona-Pandemie betroffen (siehe Abbildung 3). Hier wird eine Verringerung um 74,6 % erwartet, was auf den massiven Rückgang der Zahl der Flugreisenden zurückzuführen ist. So liegt laut dem Flughafenverband ADV das Passagieraufkommen seit etwa der 13. Kalenderwoche um 95 % bis 99 % unter dem Niveau des Jahres 2019.3 Rückläufige Verbräuche sind ebenfalls der Grund für die erwarteten deutlichen Aufkommensrückgänge bei der Energiesteuer (-8,8 %) sowie der Stromsteuer (-10,4 %). Im Gegensatz dazu sind die Versicherung- und die Kraftfahrzeugsteuer kaum vom konjunkturellen Einbruch betroffen. Auch die Ländersteuern sowie die weiteren Steuern der Gemeinden (Grundsteuern, sonstige Gemeindesteuern) sind in diesem Jahr nur gering oder gar nicht von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen.

Aufkommensentwicklung 2021 bis 2024
Mit der für das Jahr 2021 erwarteten konjunkturellen Gegenbewegung und dem weitestgehenden Wegfall der belastenden Faktoren wird sich auch das Aufkommen der Gemeinschaftsteuern sowie der im Jahr 2020 besonders betroffenen Bundessteuern wieder kräftig erholen. Das Aufkommen der Bundessteuern wird allerdings aufgrund der Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags sinken.
Steigende Beschäftigung und Löhne sowie weniger Kurzarbeit lassen das Lohnsteueraufkommen im Jahr 2021 um 12,4 % gegenüber 2020 ansteigen. Auch das Aufkommen der gewinnabhängigen Steuern expandiert mit den erwarteten steigenden Unternehmens- und Vermögenseinkommen. Die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag weisen allerdings im Jahr 2021 nochmals einen Rückgang auf, da die Gewinnausschüttungen der Unternehmen aufgrund des Gewinneinbruchs im Jahr 2020 nochmals schwächer ausfallen dürften.
In den Jahren 2022 bis 2024 wird auf Basis der gesamtwirtschaftlichen Eckwerte ein stetiges moderates Wachstum der Steuereinnahmen erwartet.
Vergleich mit der Schätzung vom Herbst 2019
Abweichungen der Steuereinnahmen insgesamt und der Einnahmen der Gebietskörperschaften
Gegenüber dem Ergebnis der Steuerschätzung vom Herbst 2019 wurden die Schätzansätze des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ für das Jahr 2020 sehr deutlich um 98,6 Mrd. € nach unten korrigiert.4 Auch in den folgenden Jahren 2021 bis 2024 ergeben sich bedeutende Mindereinnahmen von rund 50 Mrd. € bis 60 Mrd. € jährlich. Denn trotz der prognostizierten kräftigen konjunkturellen Aufwärtsbewegung im kommenden Jahr und dem Wiedererreichen einer gesamtwirtschaftlichen Aktivität wie vor der Krise ist in der gesamtwirtschaftlichen Projektion im Projektionszeitraum keine Rückkehr zum alten erwarteten mittelfristigen Wachstumspfad angelegt. Damit ergeben sich auch beim Steueraufkommen bleibende Mindereinnahmen gegenüber der Steuerschätzung vom Herbst (siehe Abbildung 4).
Für den Bund belaufen sich die Mindereinnahmen auf 44 Mrd. € im aktuellen Jahr und auf 32 Mrd. € im Jahr 2021. Auch hierbei wirkt sich die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags in Höhe von rund 10 Mrd. € aus (siehe Abbildung 5). In den Jahren 2022 bis 2024 sind für den Bund Mindereinnahmen von rund 30 Mrd. € bis rund 34 Mrd. € zu verzeichnen.
Abweichungen nach Steuerarten
Die Abweichungen im Schätzansatz Herbst 2019 gegenüber dem Ansatz vom Frühjahr 2019 sind für das Jahr 2020 über fast alle Steuerarten verteilt, konzentrieren sich aber auf die Gemeinschaftsteuern, die Gewerbesteuer und einzelne Bundessteuern. Ab dem Jahr 2021 sind im Wesentlichen die konjunkturabhängigen Gemeinschaftsteuern, die Gewerbesteuer und der Solidaritätszuschlag von Mindereinnahmen betroffen. Eine Übersicht zu den Abweichungen bei den wichtigsten Steuerarten bietet Tabelle 3.
Abweichungen des Ergebnisses der Steuerschätzung Mai 2020 vom Ergebnis der Steuerschätzung Herbst 2019 nach Steuerarten
Tabelle vergrößernFazit
Die COVID-19-Pandemie hat bedeutende Auswirkungen auf unser Land. Um das Leben und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, haben der Bund und die Länder erhebliche Einschränkungen erlassen müssen. Der Schutz der Gesundheit hatte und hat oberste Priorität – alles leitet sich ab von diesem Ziel. Gleichzeitig hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Unternehmen und Beschäftigung in diesen schwierigen Zeiten zu sichern – insbesondere mit dem Ausbau der Kurzarbeit, mit erheblichen Kreditlinien für Firmen und Betriebe, mit Zuschüssen für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen sowie durch die Stundung von Steuerzahlungen. Viele dieser Maßnahmen wirken sich auf die (Steuer-)Einnahmen des Staats aus.
Die Corona-Pandemie macht sich im Ergebnis des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ auf zweierlei Weise bemerkbar. Zum einen sinken die Steuereinnahmen durch Gewinneinbußen, Umsatzrückgang und Kurzarbeit in diesem Jahr erheblich. Teile des Rückgangs im Jahr 2020 sind darauf zurückzuführen, dass der Bund großzügige Regelungen zu Steuerstundungen und zum Verlustrücktrag eröffnet hat. Diese Maßnahmen werden sich in den Folgejahren aber positiv auswirken. Denn die zusätzliche Liquidität vieler Unternehmen wird ihren Fortbestand und damit Steuereinnahmen gesichert haben.
Zum anderen wirkt sich die Pandemie ganz konkret auf die Arbeit des Gremiums aus. Noch nie in seiner 65-jährigen Geschichte musste der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ mit so vielen Unwägbarkeiten zurechtkommen. Dem ungewissen Ausgang und der Dauer der Pandemie selbst musste bei den Schätzungen ebenso Rechnung getragen werden wie deren weltweiten finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen auf die deutschen Staatseinnahmen. Um den kommenden Haushalt 2021 auf solide Füße zu stellen, wird der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ am 10. September eine Interims-Steuerschätzung vornehmen.
Fußnoten
- 1
- Die Pressemitteilung ist hier zu finden.
- 2
- Die Ergebnistabellen der 157. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ sind hier abrufbar.
- 3
- Siehe auch: https://www.adv.aero/corona-pandemie/woechentliche-verkehrszahlen/
- 4
- Eine Zusammenstellung der Abweichungen des Ergebnisses der Steuerschätzung Mai 2020 vom Ergebnis der vorhergegangenen Schätzung Herbst 2019 für die Steuern insgesamt sowie für die Gebietskörperschaften ist in Anlage 2 (PDF, 113 KB) der Pressemitteilung des BMF zur 157. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ zu finden.