Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sanken im Mai 2020 um 19,9 % gegenüber dem Mai 2019. Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise sowie die aufgrund dieser Krise getroffenen steuerlichen Maßnahmen belasteten das Steueraufkommen im Mai 2020 signifikant. Besonders bedeutsam war der Aufkommensrückgang bei den Gemeinschaftsteuern um rund ein Fünftel, wobei ein Großteil des absoluten Aufkommensrückgangs auf die Steuern vom Umsatz zurückzuführen war. Aber auch Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag sowie Körperschaftsteuer hatten signifikante Rückgänge zu verzeichnen. Die Einnahmen aus den Bundessteuern verringerten sich im direkten Vorjahresmonatsvergleich ebenfalls deutlich aufgrund steuerlicher Erleichterungen und konjunkturbedingter Minderverbräuche. Bezogen auf die Wachstumsraten war besonders die Luftverkehrsteuer von einem signifikanten Einbruch betroffen. Betragsmäßig hatten die Energie- und die Stromsteuer hohe Aufkommensrückgänge. Bei der Tabaksteuer ergab sich ebenfalls ein Rückgang, der aber einer Verschiebung von Aufkommen in den Folgemonat Juni geschuldet war. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen einen Zuwachs um 2,8 % auf.
EU-Eigenmittel
Im Berichtsmonat Mai 2020 erhöhten sich die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um rund 2,0 Mrd. € und lagen bei rund 3,8 Mrd. €. Zur Finanzierung ihrer Aufgaben hatte die Europäische Kommission bereits im Januar 2020 ein zusätzliches Zwölftel des Jahresbetrags abgerufen. Dies führte in den vergangenen Monaten zu geringeren EU‑Eigenmittelabführungen. Im aktuellen Berichtsmonat wurden nunmehr deutlich höhere BNE- und Mehrwertsteuer-Eigenmittel gegenüber dem Mai 2019 abgerufen. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) schwanken aufgrund ihres jeweiligen Finanzierungsbedarfs. Sie orientieren sich jedoch grundsätzlich am Finanzrahmen für das laufende Jahr 2020.
Gesamtüberblick kumuliert bis Mai 2020
In den Monaten Januar bis Mai 2020 ist das Steueraufkommen insgesamt um 6,3 % gesunken. Die Gemeinschaftsteuern haben sich um 7,5 % und die Bundessteuern um 2,9 % verringert. Die Ländersteuern zeigen einen Zuwachs um 7,5 %.
Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Mai 2020 einen deutlichen Rückgang um 34,8 % gegenüber dem Ergebnis im Mai 2019. Erstens verringerten sich die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern sowie den Bundessteuern. Zweitens waren deutlich höhere Bundesergänzungszuweisungen zu leisten. Drittens waren im aktuellen Berichtsmonat höhere EU-Eigenmittelabführungen gegenüber dem Vorjahresvergleichsmonat Mai 2019 zu erbringen.
Die Länder verbuchten im Mai 2020 einen Rückgang ihrer Steuereinnahmen um 14,7 %. Basis dieses Rückgangs waren geringere Einnahmen aus dem Länderanteil an den Gemeinschaftsteuern (-19,5 %). Dieser Rückgang konnte durch höhere Einnahmen aus den Ländersteuern (+2,8 %) etwas kompensiert werden. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 16,4 %.
Gemeinschaftsteuern
Lohnsteuer
Das Lohnsteueraufkommen entwickelte sich im Berichtsmonat rückläufig. Dabei verringerte sich das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer im Mai 2020 um 7,7 % gegenüber dem Mai 2019. Ursache sind geringere Lohnsteuerzahlungen infolge der massiven Inanspruchnahme von Kurzarbeit in Deutschland. Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg im Vergleich zum Mai 2019 um 4,5 %, da im Juli 2019 das Kindergeld pro Kind um 10 € erhöht worden war. Per saldo verringerte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen gegenüber dem Vorjahresmonat um 10,3 %. Für den Zeitraum Januar bis Mai 2020 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen nahezu gleichauf mit dem Vorjahreswert (+0,2 %).
Körperschaftsteuer
Im aufkommensschwachen Veranlagungsmonat Mai wurden rund 225 Mio. € Körperschaftsteueraufkommen brutto erstattet; im Mai 2019 waren es 38 Mio. € gewesen. Bei der Investitionszulage ergaben sich nur sehr geringe Erstattungen, sodass das kassenmäßige Erstattungsvolumen ebenfalls rund 225 Mio. € betrug. Im Zeitraum Januar bis Mai 2020 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der Körperschaftsteuer um 36,5 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Veranlagte Einkommensteuer
Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto verringerte sich im aufkommensschwachen Veranlagungsmonat Mai um 49,4 % gegenüber dem Mai 2019. Nach Abzug der Arbeitnehmererstattungen (+12,7 % gegenüber dem Mai 2019) und der nur noch unbedeutenden Investitions- und Eigenheimzulagen ergab sich per saldo im Mai 2020 ein Erstattungsvolumen des kassenmäßigen Steueraufkommens an veranlagter Einkommensteuer von rund 1,0 Mrd. €. Im Zeitraum Januar bis Mai 2020 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer um 11,8 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
Im Mai 2020 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 35,6 % unter der Vorjahresbasis. Ursache waren bei dieser Steuerart aber vordergründig nicht coronabedingte Effekte, sondern Verschiebungen des kassenmäßigen Eingangs infolge von unterschiedlichen Terminen für Dividendenausschüttungen gegenüber dem Jahr 2019. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern lagen bei rund 72 Mio. €. Hieraus ergab sich ein Rückgang des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 36,5 % gegenüber dem Mai 2019. Im Zeitraum Januar bis Mai 2020 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 2,7 %.
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum Mai 2019 einen Rückgang um 27,1 %. Allerdings waren im bisherigen Jahresverlauf hohe monatliche Steuereinnahmen zu beobachten. Die Entwicklung des statistisch nicht ausgewiesenen Anteils der Steuern auf Veräußerungserlöse am Gesamtaufkommen der Steuer dürfte den Rückgang verursacht haben. Im Zeitraum Januar bis Mai 2020 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge um 40,4 %.
Steuern vom Umsatz
Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verzeichnete im Mai 2020 einen Rückgang von 21,0 % gegenüber dem Mai 2019. Das Aufkommen der Binnenumsatzsteuer verringerte sich deutlich, und zwar um 21,6 %; die Einnahmen aus Einfuhrumsatzsteuer sanken um 19,4 %. Aufgrund des Zeitverzugs zwischen Umsätzen und Kassenwirksamkeit werden nun erst die Umsatzrückgänge des Monats März im Kassenaufkommen sichtbar. Im Zeitraum Januar bis Mai 2020 lag das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 11,7 % unter dem Vorjahresniveau.
Bundessteuern
Das Aufkommen aus den Bundessteuern lag im Mai 2020 um 20,4 % unter dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats. Ursache waren umfangreiche Steuererleichterungen, u. a. aus Erstattungen bereits gezahlter Steuern (rückwirkende Stundungen) und Stundungen ohne Sicherheitsleistungen. Bei der Energiesteuer (-19,4 %) sowie der Stromsteuer (-9,9 %) waren die Rückgänge auf umfangreiche Steuererleichterungen, aber auch konjunkturbedingte Minderverbräuche bei Kraftstoffen und Strom zurückzuführen. Weitere Rückgänge zeigten die Kaffeesteuer (-31,9 %) sowie die Kraftfahrzeugsteuer (-21,3 %). Infolge des Lockdowns kam der weltweite Luftverkehr nahezu zum Erliegen. Dieser Umstand sowie Steuerstundungen waren Gründe für den Einbruch der Luftverkehrsteuer um 96,6 %. Der Solidaritätszuschlag verringerte sich um 17,1 % infolge des Rückgangs seiner Bemessungsgrundlagen. Ebenfalls auffällig war der Rückgang der Tabaksteuer um 38,9 % gegenüber dem Vorjahresmonat. Hier wurde ein Teil des Steueraufkommens in den Folgemonat Juni gebucht. Zuwächse waren bei der Versicherungsteuer (+1,7 %) sowie bei der Alkoholsteuer (+4,1 %) zu beobachten. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.
Ländersteuern
Das Aufkommen der Ländersteuern nahm im Mai 2020 um 2,8 % gegenüber dem Mai 2019 zu. Ursächlich hierfür waren deutlich höhere Einnahmen aus der Erbschaftsteuer (+39,9 %). Die Grunderwerbsteuer verringerte sich um 7,2 %, die Biersteuer um 60,6 % infolge von Stundungsmaßnahmen. Die Rennwett- und Lotteriesteuer sank um 22,4 %. Beim Aufkommen der Feuerschutzsteuer zeigte sich ein Zuwachs um 8,1 % gegenüber dem Mai 2019.