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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    nachdem unser Land die erste Phase der Krise insgesamt gut bewältigt hat, gilt es jetzt, die wirtschaftliche Erholung massiv zu unterstützen. Am 3. Juni 2020 hat der Koalitionsausschuss dafür ein Konjunkturprogramm beschlossen. Einen Großteil der dort vereinbarten Maßnahmen hat das Kabinett sehr zeitnah danach auf den Weg gebracht. Es werden weiterhin gezielte Überbrückungshilfen zur Verfügung gestellt, die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger wird gestärkt und zugleich wird mit gezielten Anreizen für private Investitionen sowie mit öffentlichen Investitionen nachhaltig die Zukunftsfähigkeit unseres Landes forciert.

    Damit das Konjunkturprogramm schnell und nachhaltig wirken kann, orientiert es sich an bestimmten Prinzipien, die von englischsprachigen Ökonominnen und Ökonomen häufig als die „vier Ts“ bezeichnet werden. Wirksame Instrumente sollten rasch implementierbar sein, um tatsächlich konjunkturell wirken zu können („timely“). Sie sollten zielgenau gesellschaftliche Gruppen und Wirtschaftsbereiche erreichen, die von der Krise besonders stark betroffen sind („targeted“). Die Maßnahmen sollten außerdem Anreize zu kurzfristigem Handeln schaffen. Sie müssten daher befristet bleiben („temporary“). Und schließlich brauche es eine transformative Innovations- und Investitionsagenda, welche die technologische Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft vorantreibt, um so die Wachstumsgrundlagen für die Zukunft zu legen („transformative“). Diesen Anforderungen wird das Konjunkturprogramm gerecht. Den einzelnen Punkten des Programms widmet sich der Schlaglichtartikel dieses Monatsberichts.

    Zur Ausgestaltung des Konjunkturprogramms haben wir hier im Finanzministerium in den vergangenen Wochen und Monaten viele Vorschläge und Anregungen aus den Gewerkschaften, den Wirtschaftsverbänden und aus der Zivilgesellschaft erhalten. Darüber hinaus haben wir einen regelmäßigen Austausch mit vielen Ökonominnen und Ökonomen organisiert. Diese enge Rückkopplung mit Praxis und Wissenschaft findet sich im Konjunkturprogramm in vielen Bereichen wieder. Wie immer trägt die Politik die Verantwortung für die Entscheidungen. Aber ich möchte mich an dieser Stelle herzlich für den guten und offenen Austausch bedanken.

    Mit dem Konjunkturprogramm werden wichtige Weichen für die wirtschaftliche Erholung in Deutschland gestellt. Die Krise wird aber nur dann erfolgreich überwunden, wenn auch die anderen Mitgliedstaaten in der Europäischen Union die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie gut bewältigen können. Deutschland und Frankreich haben daher im Mai eine Initiative zur wirtschaftlichen Erholung Europas vorgestellt. Die Europäische Kommission hat diese Initiative aufgegriffen und ihrerseits ein umfangreiches Erholungsprogramm vorgeschlagen, das in den kommenden Wochen und Monaten verhandelt wird. Klar ist: Europa kann die Krise nur gemeinsam erfolgreich überwinden. Dieses Motiv wird uns während der deutschen EU‑Ratspräsidentschaft leiten, die am 1. Juli beginnen wird.

    Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre!

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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