- Die deutsche Abgabenquote – d. h. das Verhältnis der Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoinlandsprodukt – lag mit 38,2 % im Jahr 2018 international im oberen Mittelfeld. Die tarifliche Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften bleibt 2019 in Deutschland insgesamt knapp unter 30 %. Der 2019 erhobene Umsatzsteuerregelsatz von 19 % liegt im EU-Vergleich im unteren Drittel.
- Den Steuern und Abgaben stehen in Deutschland umfangreiche öffentliche Leistungen und gut ausgebaute soziale Sicherungssysteme gegenüber. Gerade in der aktuellen Corona-Krise zeigt sich die Leistungsfähigkeit Deutschlands an einem gut ausgestatteten Gesundheitswesen, einem verlässlichen Sozialstaat und umfassenden Unterstützungsmaßnahmen für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen.
- Im internationalen Umfeld sanken wie in den vergangenen Jahrzehnten auch 2019 die Unternehmensteuersätze in einer Reihe von Staaten mäßig bis geringfügig. Weitestgehend stabil blieben weiterhin die Sätze der Einkommen- und Umsatzsteuern.
Einleitung
Der folgende Beitrag stellt überblicksartig grundlegende Vergleiche zur internationalen Besteuerung an. Dabei werden die Ergebnisse für die wesentlichen Steuerarten aus der BMF‑Broschüre „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich 2019“ zusammengefasst. Die Ländervergleiche erstrecken sich auf die EU-Staaten und einige andere Industriestaaten (USA, Kanada, Japan, Schweiz und Norwegen). Sie geben grundsätzlich den Rechtsstand zum Ende des Jahres 2019 wieder, abgesehen vom letzten verfügbaren Vergleichsjahr 2018 für die Steuer-/Abgabenquoten, die von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) veröffentlicht werden. Angekündigte oder beschlossene Maßnahmen, die sich erst ab 2020 auswirken, sind noch nicht erfasst. Dies gilt vor allem für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise. Sinnvolle Schlussfolgerungen ergeben sich bei vielen Vergleichen erst aus dem Gesamtkontext. Dies gilt insbesondere für das Zusammenspiel von nominalen Steuersätzen und unterschiedlich ausgestalteten Bemessungsgrundlagen in den einzelnen Staaten.
Gesamtwirtschaftliche Kennzahlen
Gesamtwirtschaftliche Steuerquoten weisen die in einer Volkswirtschaft gezahlten Steuern bezogen auf die Wirtschaftsleistung aus. Die Aussagekraft dieser Steuerquoten ist aber begrenzt, weil die in den Vergleich einbezogenen Staaten ihre staatlichen Sozialversicherungssysteme in unterschiedlichem Ausmaß über eigenständige Sozialbeiträge (die nicht in der Steuerquote enthalten sind) oder aus allgemeinen Haushaltsmitteln und damit über entsprechend hohe Steuern finanzieren. Erst die Abgabenquote, die sowohl Steuern als auch Beiträge zur Sozialversicherung ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) setzt, ermöglicht einen gesamtwirtschaftlich sinnvollen Steuer- und Abgabenvergleich.
Abbildung 1 zeigt, dass nach den Abgrenzungsmerkmalen der OECD (Revenue Statistics mit letztem Vergleichsjahr 2018) die Abgabenquote insbesondere in den meisten skandinavischen Staaten, aber auch in Frankreich, Belgien, Luxemburg, Italien und Österreich vergleichsweise hoch war (>40 %). Dagegen wiesen Irland, die USA und die Schweiz relativ niedrige Abgabenniveaus auf (<30 %). Die deutsche Abgabenquote bewegte sich im oberen Mittelfeld (2018: 38,2 %). Die niedrigste Abgabenquote wies im Jahr 2018 Irland mit 22,3 % auf; das höchste Abgabenniveau fand sich mit 46,1 % in Frankreich. Die deutsche Steuerquote betrug 2018 23,8 %. Hier rahmten Litauen mit 17,5 % am unteren und Dänemark mit 44,8 % am oberen Rand das Feld der Vergleichsstaaten ein.
Besteuerung des Gewinns von Kapitalgesellschaften
Den nominalen Steuersätzen kann eine Signalfunktion bei internationalen Besteuerungsvergleichen zugesprochen werden. Die tatsächliche oder auch effektive Steuerbelastung ergibt sich jedoch erst aus dem Zusammenspiel von Steuerbemessungsgrundlage und tariflichem Steuersatz. Im vorliegenden Artikel beschränkt sich auf einen Vergleich der tariflichen Besteuerung von Kapitalgesellschaften. Im Jahr 2019 senkten einige Staaten (Frankreich, Griechenland, Japan, Luxemburg, Norwegen und Schweden) ihre nominalen Körperschaftsteuersätze. In den übrigen untersuchten Staaten blieben die nominalen Standardsätze unverändert.
Über die zentralstaatliche Ebene hinaus erheben in mehreren Staaten nachgeordnete Gebietskörperschaften (Einzelstaaten, Provinzen, Regionen, Gemeinden) noch eigene Körperschaftsteuern oder ihnen ähnliche Steuern, wie z. B. in Deutschland und Luxemburg die Gewerbesteuer. Hinzu kommen vielfach Zuschläge auf verschiedenen staatlichen Ebenen. Die Höhe all dieser die Kapitalgesellschaften betreffenden Unternehmensteuern, die bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage den Gewinn zugrunde legen, ist in Abbildung 2 dargestellt. Zu beachten ist, dass die von lokalen Gebietskörperschaften erhobenen Steuern von der Steuerbemessungsgrundlage der übergeordneten Gebietskörperschaften in manchen Staaten abzugsfähig sind (z. B. in Japan und den USA). Die Gesamtsteuerbelastung auf Unternehmensebene ergibt sich demzufolge aus einer abgestuften Rechnung und nicht aus einer einfachen Addition der nominalen Steuersätze der einzelnen Steuern. Die steuertarifliche Gesamtbelastung von Kapitalgesellschaften reichte im Jahr 2019 von 10 % in Bulgarien bis knapp über 32 % in Frankreich (ohne den Sonderfall Malta mit eigenen Sondersätzen beziehungsweise -regelungen; Frankreich wendet seit 2018 einen ermäßigten Eingangstarifbereich an). Deutschland blieb weiterhin knapp unterhalb einer tariflichen Gesamtbesteuerung von 30 %. Auch 2019 sanken die Unternehmenssteuersätze in einer Reihe von Staaten mäßig (Griechenland: -5 Prozentpunkte, Frankreich: -2,4 Prozentpunkte) bis geringfügig (Japan, Schweden, Norwegen, Luxemburg: -0,2 Prozentpunkte bis -1,1 Prozentpunkte), insgesamt blieben sie allerdings weitestgehend stabil.
Einkommen-/Lohnsteuer und Sozialabgaben auf Arbeitseinkommen
Für Arbeitnehmerhaushalte in verschiedenen Familienverhältnissen und Einkommensgruppen veröffentlicht die OECD regelmäßig eine international vergleichende Untersuchung. Abbildung 3 zeigt für das Jahr 2019 die Besteuerung des durchschnittlichen Bruttoarbeitslohns eines Arbeitnehmerhaushalts mit Lohn- oder Einkommensteuer klassifiziert nach verschiedenen Familienverhältnissen (alleinstehend; Familien, in denen einer der Eheleute ein Einkommen erzielt; Familien, in denen von beiden Eheleuten ein Einkommen erzielt wird). In vielen Ländern sorgen Maßnahmen im Rahmen der Familienbesteuerung für eine Besserstellung von Familien mit Kindern – so auch deutlich erkennbar in Deutschland bei Menschen mit durchschnittlichem Verdienst, vor allem durch das Kindergeld. Abbildung 4 stellt unter zusätzlicher Berücksichtigung des Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteils zur Sozialversicherung den gesamten Steuer- und Abgabenanteil an den Arbeitskosten dar. Die Einkommensteueranteile blieben dabei gegenüber dem Vorjahr weitestgehend konstant: Zu einer spürbar höheren Besteuerung kam es lediglich in Litauen (+3,5 Prozentpunkte); eine größere Entlastung für Durchschnittsverdiener mit zwei Kindern war in Österreich (-4,9 Prozentpunkte) zu beobachten.
Umsatzsteuersätze
In den meisten Industriestaaten blieben die Umsatzsteuersätze im Jahr 2019 unverändert. Der 2019 in Deutschland erhobene Umsatzsteuerregelsatz von 19 % lag im EU-Vergleich im unteren Drittel (siehe Abbildung 5).
Fazit
Deutschland verfügt über ein leistungsgerechtes und faires Steuersystem. Den Steuern und Abgaben steht ein hochentwickeltes Niveau an öffentlichen Leistungen gegenüber. Die Bürgerinnen und Bürger profitieren vor allem von gut ausgebauten sozialen Sicherungssystemen und einer größtenteils gebührenfreien öffentlichen Infrastruktur (u. a. in Schulen, Hochschulen, zunehmend auch Kitas). Faktoren der „Leistungsseite“ des Standorts wie etwa öffentliche Sicherheit, Qualifikation der Fachkräfte, Infrastruktur und eine effiziente Verwaltung tragen außerdem dazu bei, dass die deutschen Unternehmen in der Gesamtschau wettbewerbsfähig sind. Während der aktuellen Corona-Krise zeigt sich die Leistungsfähigkeit des Staats insbesondere an dem gut ausgestatteten Gesundheitswesen und umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen für Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen. Ein verlässlicher Sozialstaat und die fiskalische Fähigkeit zu effektivem Handeln geben den Menschen Sicherheit und sind ein wichtiger ökonomischer Standortfaktor, um die Krise und deren Folgen gut zu bewältigen.
Im Trend blieben die Steuersätze in den meisten Ländern im vergangenen Jahr relativ stabil. Leicht sinkenden Unternehmensteuersätzen standen dabei bis auf Einzelfälle kaum veränderte Einkommensteuersätze zur Seite. Am stabilsten blieben die Sätze der Umsatzsteuer.