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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf Wirtschaft und Arbeitsplätze beschäftigen Deutschland und die anderen Staaten in Europa und der Welt weiterhin intensiv. Die Mitgliedstaaten der Europä ischen Union sind im Juli einen guten Schritt vorangekommen in ihren Bemühungen, die Krise zu bewältigen und die richtigen Weichenstellungen für einen Wiederaufbau der Europä ischen Union vorzunehmen. Mit der Einigung sowohl auf Eckpunkte für ein EU-Aufbauprogramm als auch auf den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) ist die Grundlage gelegt. Der Schlaglicht-Artikel in dieser Ausgabe beleuchtet die Beschlüsse etwas ausführlicher. Mein für die Europapolitik zuständiger Kollege Dr. Jörg Kukies erläutert im Interview dieser Ausgabe weitere Hintergründe.

    Trotz der Corona-Krise geht das normale Regierungshandeln natürlich auch in der parlamentarischen Sommerpause weiter. So hat das Bundeskabinett Ende Juli das Zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen, mit dem das Kindergeld ab 1. Januar 2021 um weitere 15 Euro pro Monat angehoben und der steuerliche Kinderfreibetrag entsprechend angepasst werden wird. Damit setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag für diese Legislaturperiode verankerte Erhöhung des Kindergeldes um insgesamt 25 Euro pro Kind abschließend um. Der Schritt fügt sich in eine Gesamtstrategie für eine sozial gerechte, finanziell solide und wachstumsfreundliche Steuer- und Abgabenpolitik ein, die insbesondere Familien, gerade viele Alleinerziehende sowie Bürgerinnen und Bürger mit unteren und mittleren Einkommen finanziell stärkt. Mit einer ganzen Reihe von Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode für mehr Geld im Portemonnaie von Familien gesorgt. Zuletzt im Rahmen des Konjunkturprogramms: Damit Familien gut durch die coronabedingte Krise kommen, gibt es 2020 einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 300 Euro und für 2020 und 2021 wurde der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mehr als verdoppelt.

    Das Kabinett hat außerdem die Verdopplung der steuerlichen Behinderten-Pauschbeträge auf den Weg gebracht. Mit dem Pauschbetrag können Steuerpflichtige mit Behinderungen Aufwendungen für die „Verrichtung des täglichen Lebens“, die durch die Behinderung bedingt sind, einfach und unbürokratisch steuerlich geltend machen. Es ist auch ein Zeichen des Respekts, dass Steuerpflichtige nicht jede einzelne dieser Ausgaben nachweisen müssen. Die deutliche Erhöhung des Behinderten-Pauschbetrags und zugleich umgesetzte Vereinfachungen verbessern die steuerliche Absetzbarkeit behinderungsbedingter Aufwendungen ab 2021 erheblich. Gleichzeitig wird der steuerliche Pflege-Pauschbetrag nahezu verdoppelt und auf eine pflegegradabhängige Systematik umgestellt, um die mit der häuslichen Pflege verbundenen Belastungen besser anzuerkennen.

    Der Aufarbeitung des Skandals um die Wirecard AG hat die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums der Finanzen in den vergangenen Wochen intensiv gefordert. Bundesminister Olaf Scholz setzt hier einerseits auf volle Transparenz und Aufklärung und hat andererseits weitreichende Vorschläge für Reformen gemacht. Informationen zu dem Fall finden sich auf www.bundesfinanzministerium.de/wirecard.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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