Einnahmen
Die Einnahmen des Bundeshaushalts beliefen sich im Zeitraum Januar bis Juli 2020 auf rund 175,1 Mrd. €. Damit sind die Einnahmen um 11 % (rund -21,7 Mrd. €) niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie führten insbesondere zu einem starken Rückgang der Steuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr. Die Steuereinnahmen (inklusive der EU-Eigenmittelabflüsse) gingen um 11,9 % (rund ‑21,3 Mrd. €) gegenüber der Vorjahresperiode zurück. Besonders betroffen waren die Einnahmen aus Steuern vom Umsatz sowie die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
Die Sonstigen Einnahmen lagen kumuliert bis Juli 2020 um 1,9 % (rund -0,3 Mrd. €) unter dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dies war hauptsächlich auf geringere Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit zurückzuführen. Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen sowie Abführungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben fielen geringer aus als im Vorjahreszeitraum.
Ausgaben
Um den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Corona-Pandemie entschlossen zu begegnen, wurden zwei Nachtragshaushalte verabschiedet. Die mit beiden Nachtragshaushalten beschlossenen zusätzlichen Ausgaben prägen inzwischen die Struktur der Ausgaben des Bundeshaushalts. Von Januar bis Juli 2020 beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt 234,9 Mrd. € und lagen damit um 17,1 % (rund +34,3 Mrd. €) über dem entsprechenden Vorjahresniveau. Nach ökonomischen Arten gegliedert resultiert der Anstieg der Ausgaben im betrachteten Zeitraum vor allem aus höheren konsumtiven Ausgaben (+18,9 % beziehungsweise rund 34,7 Mrd. €). Ein Großteil der höheren Ausgaben wurde für laufende Zuschüsse an Unternehmen aufgewendet. So flossen für Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige von den für diesen Zweck zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 18,0 Mrd. € bis Ende Juli 2020 rund 14,6 Mrd. € ab. Zusätzliche Mittel für laufende Zuschüsse an soziale Einrichtungen zur Bekämpfung des Coronavirus wurden in Höhe von rund 3,8 Mrd. € (Soll 2020: 9,1 Mrd. €) verausgabt. Außerdem erfolgten im Vergleich zur Vorjahresperiode wesentlich höhere laufende Zuweisungen an Verwaltungen. Darin enthalten waren Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes von rund 7,1 Mrd. € (Soll 2020: 11,5 Mrd. €). Die Zuweisungen an Sozialversicherungen überstiegen das entsprechende Vorjahresergebnis um 7,8 Mrd. € (+9,8 %). Darin enthalten waren Leistungen an den Gesundheitsfonds und den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung von insgesamt 5,3 Mrd. €, die damit bereits voll abgeflossen sind. Gedämpft wurde die Zunahme der konsumtiven Ausgaben durch die Zinsausgaben, die um 40,3 % (rund -4,4 Mrd. €) unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums lagen.
Investiv wurden Mittel in Höhe von rund 16,7 Mrd. € verausgabt, die damit knapp unter dem Vorjahresniveau lagen. Während die Sachinvestitionen mit +9,1 % deutlich zulegten, gingen die investiven Zuschüsse bis Juli 2020 durch einen Sondereffekt zurück: Die Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder, u. a. für die soziale Wohnraumförderung, sind aufgrund einer Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen entfallen, die seit Jahresbeginn greift. Zum Ausgleich erhalten die Länder höhere Anteile an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Für den Erwerb von beweglichen Sachen (+32 % beziehungsweise rund +0,3 Mrd. €) und für Baumaßnahmen (+5 % beziehungsweise rund +0,2 Mrd. €) wurde von Januar bis Juli 2020 mehr verausgabt als im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Finanzierungssaldo
Im Zeitraum von Januar bis Juli 2020 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 59,7 Mrd. € auf.
Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen. Dies gilt unter den derzeit obwaltenden Umständen noch in verstärktem Maße.