Einnahmen
Die Einnahmen des Bundeshaushalts beliefen sich im Zeitraum Januar bis August 2020 auf rund 196,6 Mrd. €. Damit waren die Einnahmen um 11,6 % (rund -25,7 Mrd. €) niedriger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und steuerliche Hilfsmaßnahmen zu deren Bewältigung führten insbesondere zu einem starken Rückgang der Steuereinnahmen im Vergleich zum Vorjahr. Die Steuereinnahmen (inklusive der EU-Eigenmittelabflüsse) sanken um 12,2 % (rund ‑24,7 Mrd. €) gegenüber der Vorjahresperiode. Besonders betroffen waren die Einnahmen aus Steuern vom Umsatz (rund -12,6 Mrd. €) sowie die Einkommen- und Körperschaftsteuer (rund -7,7 Mrd. €).
Die Sonstigen Einnahmen lagen kumuliert bis August 2020 um 5,1 % (rund -1,0 Mrd. €) unter dem entsprechenden Vorjahresergebnis. Dies war neben geringeren Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit auch auf geringere Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen zurückzuführen.
Ausgaben
Um den gesundheitlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie entschlossen zu begegnen, wurden zwei Nachtragshaushalte verabschiedet. Die mit beiden Nachtragshaushalten beschlossenen zusätzlichen Ausgaben prägen inzwischen die Struktur der Ausgaben des Bundeshaushalts. Von Januar bis August 2020 beliefen sich die Ausgaben auf insgesamt 267,0 Mrd. € und lagen damit um 15,6 % (rund +36,0 Mrd. €) über dem entsprechenden Vorjahresniveau. Nach ökonomischen Arten gegliedert resultierte der Anstieg der Ausgaben im betrachteten Zeitraum vor allem aus höheren konsumtiven Ausgaben (+16,3 % beziehungsweise rund +34,5 Mrd. €). Ein Großteil der höheren Ausgaben wurde für laufende Zuschüsse an Unternehmen aufgewendet. So flossen für Corona-Soforthilfen für kleine Unternehmen und Soloselbständige von den im Zweiten Nachtragshaushalt noch vorgesehenen Mitteln in Höhe von 18,0 Mrd. € bis Ende August 2020 rund 14,5 Mrd. € ab. Zusätzliche Mittel für laufende Zuschüsse an soziale Einrichtungen zur Bekämpfung des Coronavirus wurden in Höhe von rund 4,1 Mrd. € (Soll 2020: 9,1 Mrd. €) verausgabt. Außerdem erfolgten im Vergleich zur Vorjahresperiode wesentlich höhere laufende Zuweisungen an Verwaltungen. Darin enthalten waren Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes von rund 7,7 Mrd. € (Soll 2020: 11,5 Mrd. €). Die Zuweisungen an Sozialversicherungen überstiegen das entsprechende Vorjahresergebnis um 8,2 Mrd. € (+9,1 %). Darin enthalten waren Leistungen an den Gesundheitsfonds und an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung von insgesamt 5,3 Mrd. €, die damit bereits voll abgeflossen sind. Gedämpft wurde die Zunahme der konsumtiven Ausgaben durch die Zinsausgaben. Diese lagen um 39,8 % (rund -5,2 Mrd. €) unter dem Niveau des entsprechenden Vorjahreszeitraums.
Die investiven Ausgaben beliefen sich kumuliert von Januar bis August 2020 auf rund 21,2 Mrd. €. Damit wurde das Vorjahresniveau bis August 2019 um 7,4 % (rund 1,5 Mrd. €) übertroffen. Dies ist vor allem auf unterjährige Liquiditätshilfen an die Bundesagentur für Arbeit (rund 2,9 Mrd. €) zurückzuführen. Die investiven Zuschüsse bis August 2020 sind durch einen Sondereffekt zurückgegangen: Die Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder, u. a. für die soziale Wohnraumförderung, entfallen aufgrund einer Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen, die seit Jahresbeginn greift. Zum Ausgleich erhalten die Länder höhere Anteile an den Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Für den Erwerb von beweglichen Sachen (+26,2 % beziehungsweise rund +0,3 Mrd. €) wurde von Januar bis August 2020 mehr verausgabt als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Ausgaben für Baumaßnahmen lagen auf dem Niveau des Vorjahres (+0,2 %).
Finanzierungssaldo
Im Zeitraum von Januar bis August 2020 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 70,4 Mrd. € auf.
Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und die des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen. Dies gilt unter den derzeit obwaltenden Umständen noch in verstärktem Maße.