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    Er­geb­nis­se der steu­er­li­chen Be­trieb­sprü­fung 2019

    • Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung.
    • In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2019 bundesweit 13.341 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 15,2 Mrd. € festgestellt.
    • Von den 8.225.244 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 181.345 Betriebe geprüft.
    • Ferner wurden 6.695 Prüfungen in sonstigen Fällen vorgenommen, u. a. bei Steuerpflichtigen mit bedeutenden Einkünften beziehungsweise bei Verlustzuweisungsgesellschaften oder Bauherrengemeinschaften.

    Die Betriebsprüfung

    Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiensts der Steuerverwaltung. Die Betriebsprüfung ist ein wesentliches Instrument zur Erfüllung der den Finanzbehörden gesetzten Aufgabe, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze festzusetzen und zu erheben. Sie hat die für die Bemessung der Steuern maßgebenden Besteuerungsgrundlagen zugunsten wie auch zuungunsten der Steuerpflichtigen zu prüfen. Die Betriebsprüfung ist eine abschließende, nachträgliche Überprüfung des Steuerfalls und bezieht sich auf bestimmte Steuerarten und bestimmte Besteuerungszeiträume. Neben der Betriebsprüfung zählen auch die Lohnsteuer-Außenprüfung und die Umsatzsteuer-Sonderprüfung zu den Außenprüfungsdiensten.

    Außenprüfungen sind bei Steuerpflichtigen zulässig, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind oder sogenannte bedeutende Einkünfte erzielen. Bei den übrigen Steuerpflichtigen sind Außenprüfungen insbesondere dann zulässig, wenn für die Besteuerung erhebliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung im Finanzamt nach Art und Umfang des zu prüfenden Sachverhalts nicht zweckmäßig ist.

    Im folgenden Beitrag wird ausschließlich das Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung dargestellt.

    Das BMF erstellt jährlich auf der Grundlage von Meldungen der Länder eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung. Die Statistik umfasst ausschließlich die von den Ländern verwalteten Besitzsteuern und Verkehrsteuern. Nicht berücksichtigt werden somit die Einfuhrumsatzsteuer, die Zölle und speziellen Verbrauchsteuern sowie die Gemeindesteuern.

    Besitzsteuern

    knüpfen an den Ertrag beziehungsweise das Einkommen (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) oder das Vermögen (z. B. Erbschaftsteuer) an.

    Verkehrsteuern

    sind Steuern, die Vorgänge des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs erfassen (z. B. Umsatzsteuer).

    Für Zwecke der Außenprüfung werden die Steuerpflichtigen in folgende Größenklassen eingeteilt:

    • Großbetriebe (G),
    • Mittelbetriebe (M),
    • Kleinbetriebe (K) und
    • Kleinstbetriebe (KSt).

    Die Einordnung in eine Größenklasse erfolgt stichtagbezogen alle drei Jahre. Die ab dem 1. Januar 2019 gültigen Abgrenzungsmerkmale für die Größenklassen hat das BMF mit Schreiben vom 13. April 2018 (Bundessteuerblatt I S. 614) bekanntgegeben. Die für die einzelnen Betriebsarten im Jahr 2019 geltenden Abgrenzungsmerkmale sind der Tabelle 1 zu entnehmen.

    Einheitliche Abgrenzungsmerkmale für den 23. Prüfungsturnus (1. Januar 2019)

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    Tabelle 1

    Anzahl der Betriebe und geprüfte Betriebe

    Im Jahr 2019 waren in der Betriebskartei der Finanzämter 8.225.244 Betriebe erfasst, von denen 181.345 Betriebe geprüft wurden. Dies entsprach einer Prüfungsquote von 2,2 Prozent (siehe Tabelle 2).

    Anzahl der Betriebe nach Größenklassen im Berichtszeitraum 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019

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    Tabelle 2

    Prüfungszeitraum

    Bei Großbetrieben soll der jeweilige Prüfungszeitraum an den vorhergehenden Prüfungszeitraum anschließen, um eine durchgehende Prüfung sämtlicher Veranlagungszeiträume zu erreichen. Für die übrigen Betriebe ist vorgesehen, dass ein Prüfungszeitraum in der Regel nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfasst.

    Um eine effektive Betriebsprüfung zu erreichen, werden die zu prüfenden Betriebe unter Risikogesichtspunkten ausgewählt. So werden Großbetriebe grundsätzlich lückenlos geprüft, andere Betriebe hingegen gezielt. In Großbetrieben, bei denen im Jahr 2019 eine Außenprüfung abgeschlossen wurde, umfasste der Prüfungszeitraum durchschnittlich 3,3 Veranlagungsjahre, während er sich bei Mittel- und Kleinbetrieben auf 3,0 Veranlagungsjahre und bei Kleinstbetrieben auf 2,9 Veranlagungsjahre belief.

    Prüfereinsatz und Mehrergebnis der Betriebsprüfung

    In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2019 bundesweit 13.341 Prüferinnen und Prüfer tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 15,2 Mrd. € festgestellt. 11,6 Mrd. € Mehrergebnis entfielen auf die Prüfung von Großbetrieben. Die Prüfung der Kleinstbetriebe erbrachte ein Mehrergebnis von 1,1 Mrd. € (siehe Abbildung 1).

    Das Mehrergebnis,

    das durch die Betriebsprüfung festgestellt wurde, ist nicht gleichzusetzen mit einem haushaltswirksamen Mehraufkommen. Das festgestellte Mehrergebnis dient der statistischen Darstellung der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung. Das Herausrechnen von nach Abschluss der Betriebsprüfung erforderlichen Änderungen – z. B. wegen des Ausgangs oft langjähriger Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren, der Zahlungsbereitschaft oder auch der Zahlungsmöglichkeiten des Steuerpflichtigen – nur aus statistischen Gründen wäre zu aufwendig und würde der zeitnahen periodengerechten statistischen Darstellung der Arbeitsergebnisse der Betriebsprüfung entgegenstehen.

    Mehrergebnis nach Größenklassen in Fünfjahresvergleich

    in Mrd.

    Das Säulendiagramm veranschaulicht das Mehrergebnis nach Größenklassen in Fünfjahresvergleich.
    nullMehrergebnis 2015Mehrergebnis 2016Mehrergebnis 2017Mehrergebnis 2018Mehrergebnis 2019
    Großbetriebe12.910.413.810.111.6
    Mittelbetriebe1.21.31.41.31.2
    Kleinbetriebe0.70.70.70.70.7
    Kleinstbetriebe0.91.10.91.01.1
    Sonstige1.00.60.70.60.6

    Den größten Anteil am Mehrergebnis für das Jahr 2019 insgesamt haben die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer mit jeweils 23,6 Prozent beziehungsweise 3,6 Mrd. € (siehe Abbildung 2). Daneben haben aber auch die Einkommensteuer mit 17,0 Prozent (2,6 Mrd. €) und die Umsatzsteuer mit 11,4 Prozent (1,7 Mrd. €) einen wesentlichen Anteil am Mehrergebnis. Auf die sonstigen Steuern entfällt ein Anteil von 7,7 Prozent (1,2 Mrd. €).

    Das Mehrergebnis im Bereich der Zinsen nach § 233a Abgabenordnung (AO) beträgt 2,5 Mrd. € (16,7 Prozent).

    Die Verzinsung nach § 233a AO (Vollverzinsung) schafft einen Ausgleich dafür, dass die Steuern trotz des gleichen gesetzlichen Entstehungszeitpunkts zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgesetzt und erhoben werden. Insbesondere bei Steuerpflichtigen, die einer Außenprüfung unterliegen, besteht zwischen dem Entstehungszeitpunkt der Steuer und der Fälligkeit der abschließenden Zahlung nach einer Außenprüfung ein erheblicher Zeitraum. Der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist, und endet mit Ablauf des Tages, an dem die Steuerfestsetzung wirksam wird.

      Mehrergebnis nach Steuerarten in Fünfjahresvergleich

      in Mrd.

      Das Säulendiagramm veranschaulicht das Mehrergebnis nach Steuerarten in Fünfjahresvergleich.
      nullMehrergebnis 2015Mehrergebnis 2016Mehrergebnis 2017Mehrergebnis 2018Mehrergebnis 2019
      UmsatzSt2.01.31.91.91.7
      EinkommenSt2.42.22.62.72.6
      KörperschaftSt3.83.44.52.63.6
      GewerbeSt3.83.43.83.13.6
      Zinsen2.82.22.92.32.5
      Sonstiges0.91.01.81.31.2

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