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    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt BildVergroessern
    Quelle:  Bundesministerium der Finanzen

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    die Geschäftstätigkeit ist in vielen Branchen weiterhin eingeschränkt – insbesondere bei Unternehmen, die direkt oder indirekt von den staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen sind. Deshalb hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen und Selbstständige zunächst bis Dezember verlängert und erheblich ausgebaut: Es sind mehr Unternehmen antragsberechtigt und die Hilfen wurden deutlich erhöht. Es bleibt das Ziel, dass die betroffenen Unternehmen durch die Krise kommen und Arbeitsplätze erhalten werden.

    Auf dem Weg zur Realisierung des europäischen Pakets zur Stützung der Wirtschaft ist ein wichtiger Schritt getan. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der EU haben sich auf die detaillierte Ausgestaltung der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität verständigt und der deutschen Ratspräsidentschaft damit ein Mandat für die weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament erteilt.

    Auch auf globaler Ebene bleibt die Bewältigung der Corona-Krise das dominierende Thema. Bei der Jahrestagung des Internationalen Währungsfonds und der Weltbankgruppe sowie dem Treffen der G20-Finanzministerinnen und Finanzminister standen die Lage der Weltwirtschaft und die Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie im Mittelpunkt. Damit die ärmsten Länder durch die Corona-Pandemie nicht in eine neue Überschuldungsspirale geraten, wurden eine Verlängerung des Schuldenmoratoriums und ein Fahrplan zu einem neuen Rahmenwerk für Umschuldungen beschlossen. Ein guter Fortschritt konnte auch beim Thema digitale Besteuerung erreicht werden. Es gibt einen Konsens zu den wichtigsten technischen Elementen – nun soll die politische Einigung bis Mitte 2021 erfolgen.

    Um die richtigen Lehren aus den Vorgängen um die Wirecard AG zu ziehen, hat das Bundeskabinett einen Aktionsplan der zuständigen Ressorts zur Stärkung der Bilanzkontrolle und Finanzmarktaufsicht akzeptiert. Der entsprechende Gesetzesentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ist fertig und wird nun in der Bundesregierung abgestimmt. Ziel ist es, Schwachstellen bei der Bilanzkontrolle zu beseitigen, die Unabhängigkeit der Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfer zu stärken, ihre Haftung bei Fehlverhalten zu verschärfen und die internen Kontrollen in den Unternehmen sowie die Schutzmechanismen gegen Manipulationen der Bilanzen zu verbessern. Der Schlaglichtartikel in dieser Ausgabe des Monatsberichts widmet sich ausführlich den vorgesehenen Reformen.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

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