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  • Analysen und Berichte

    33. Tref­fen der Be­tei­li­gungs­füh­run­gen des Bun­des und der Län­der am 18. Sep­tem­ber 2020

    • Erstmalig fand das Treffen der Beteiligungsführungen des Bundes und der Länder in Form einer eintägigen Videokonferenz statt. Aus 29 verschiedenen Standorten waren fast 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Konferenz beteiligt.
    • Im Fokus der Konferenz standen die Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes, welche am 16. September 2020 vom Bundeskabinett verabschiedet worden waren.
    • Thematisiert wurden aktuelle Herausforderungen im Rahmen der aktiven Beteiligungsführung: Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Arbeit der Unternehmensorgane sowie die nachhaltige Unternehmensführung, die Erfolgskontrolle der Beteiligungsführung bei öffentlichen Unternehmen und die Digitalisierung zur Unterstützung der Beteiligungsführung.

    Treffen der Beteiligungsführungen des Bundes und der Länder

    Am 18. September 2020 fand das 33. Treffen der Beteiligungsführungen des Bundes und der Länder unter Leitung des BMF statt. Der alljährlich stattfindende Austausch wurde coronabedingt erstmalig in Form einer Videokonferenz abgehalten. Dadurch wurden beinahe 100 Anmeldungen zur Teilnahme verzeichnet. Der Leiter der Vermögensabteilung Stefan Ramge begrüßte in der Konferenz Beauftragte aus 13 Ländern, der Bundesressorts sowie des Bundeskanzleramts und des Bundesrechnungshofs (BRH). Dabei wies Stefan Ramge auf die besondere Rolle und Verantwortung der Bundesunternehmen hin, die das Leben von Millionen Menschen bestimmen.

    Videokonferenz im Eurosaal BildVergroessern
    Abbildung 1: Videokonferenz im Eurosaal

    Verantwortung der Beteiligungsführungen für die Beteiligungsunternehmen

    Diese Verantwortung beinhaltet die Aufgabe für die Beteiligungsführung, die Beteiligung nicht nur zu verwalten, sondern sie ihrem fachpolitischen Bundesinteresse entsprechend aktiv zu führen. Aus der besonderen Verantwortung der Bundesunternehmen ergibt sich auch eine Vorbildfunktion für den Umgang mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Hier sind u. a. die Themen gerechte Entlohnung, Mitbestimmung und Gleichstellung zu nennen.

    Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes

    Die neugefassten und durch das BMF inhaltlich nachgeschärften Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes standen im Mittelpunkt der Konferenz.

    Sie sind am 16. September 2020 im Bundeskabinett beschlossen worden und lösen die Textfassung vom 30. Juni 2009 ab.

    Die neue zweigliedrige Struktur richtet sich einerseits mit dem Public Corporate Governance Kodex des Bundes (PCGK) an die Unternehmen und spricht andererseits mit der Richtlinie für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung die Beteiligungsführungen an. Daneben gibt es verschiedene grundlegende inhaltliche Änderungen.

    In den neuen Grundsätzen wird die Vorbildrolle der Unternehmen mit Bundesbeteiligung sowie die damit verbundene Verantwortung der Unternehmensorgane und der Beteiligungsführung herausgestellt. Kernelement ist die Implementierung einer aktiveren Beteiligungsführung, die stärker als bisher auf das wichtige Bundesinteresse an den Unternehmen fokussiert ist und regelmäßig überprüft, ob die mit der Beteiligung verfolgten Ziele auch erreicht werden. Neben der Implementierung eines Standards für die Erfolgskontrolle beinhalten die Grundsätze auch klare Regeln für die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung.

    Nach mehr als elf Jahren Geltung waren die Grundsätze auch an die Rechtsentwicklungen der vergangenen Jahre anzupassen. So enthalten sie nicht nur dynamische Verweise auf die gesetzlichen Regelungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen, sondern auch darüber hinausgehende Empfehlungen zur Diversität auf allen Leitungsebenen sowie für eine insgesamt gleichstellungsfördernde Unternehmenskultur. Mit weiteren Empfehlungen im PCGK wird ein klares Statement für die unternehmerische Mitbestimmung, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und sozialen Verpflichtungen sowie die Entgeltgleichheit für Frauen und Männern gesetzt. Die Vorbildfunktion der Bundesunternehmen als gute Arbeitgeber spiegelt der PCGK wider. Besondere Aufmerksamkeit wird auch dem Thema Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsberichterstattung gewidmet.

    Neu sind die detaillierteren Regelungen für die Anwendung des PCGK auf die Unternehmen mit Bundesbeteiligung in Konzernstrukturen. Die gesamte Runde war sich darin einig, dass die neuen Grundsätze nun durch alle Beteiligten mit Leben zu füllen sind.

    Einzelheiten wurden im Monatsbericht Oktober 2020 im Beitrag „Neue Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes verabschiedet“ dargestellt.

    Weitere Themen der Konferenz

    Neben diesem Schwerpunktthema fand ein Austausch zu den aktuellen Herausforderungen in der Corona-Pandemie für Unternehmen, Beteiligungsführungen und Aufsichtsratsarbeit sowie der Digitalisierung statt. Einen Impulsvortrag hierzu hielten Vertreter der Bundesdruckerei GmbH. Weitere interessante Referate zur nachhaltigen Unternehmensführung standen auf der Agenda. Dazu sprachen ein Vertreter des Bundesrechnungshofs sowie eine Vertreterin des Rats für nachhaltige Entwicklung. Das neue Schulungsprogramm des Bundes, „E-Learning“, wurde vom BMF vorgestellt. Abschließend klärten zwei Referenten des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. über Neuerungen beim Abschlussprüferrecht auf.

    Fazit

    Die hohe Beteiligung an der Konferenz beweist eindrucksvoll ein fortwährendes Interesse an diesem Austauschformat. Das Interesse symbolisiert aber auch den gelebten Gedanken einer aktiven Beteiligungsführung, zu der ein vernetzter Austausch gehört. Vernetztes Arbeiten ist gerade in herausfordernden Zeiten wie diesen wichtig und nachhaltig. Mit großer Erwartung blicken die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf das im nächsten Jahr anstehende Treffen der Beteiligungsführungen des Bundes und der Länder. Die Planungen für das Treffen 2021 haben bereits begonnen.

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