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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Kre­dit­auf­nah­me des Bun­des und sei­ner Son­der­ver­mö­gen

    Die Kreditaufnahme des Bundes umfasst die Kreditaufnahme für die Verschuldung des Bundes (Haushalt und Sondervermögen) und die Kreditaufnahme für die Refinanzierung der Sondervermögen des Bundes zur Durchleitung von Krediten an öffentliche Anstalten des Bundes.

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bunde

    Der Bund hatte am 31. Dezember 2019 Kredite in Höhe von 1.078,3 Mrd. € aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 30. November 2020 auf 1.288,4 Mrd. €. Der mit 210,2 Mrd. € deutliche Anstieg der Kreditaufnahme geht auf die Finanzierungsbedürfnisse des Bundes für den Haushalt und die Sondervermögen zurück, aber auch auf die Bedarfe für Refinanzierungen derjenigen Sondervermögen, die dazu dienen, Kredite an Bundesanstalten des öffentlichen Rechts weiterzuleiten. Den wirtschaftlichen Hintergrund der gestiegenen Kreditaufnahme bilden die Maßnahmen, welche die Bundesregierung zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen hat. Diese sehen sowohl eine gestiegene Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts als auch umfangreiche Refinanzierungsaufgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) vor.

    Der Anstieg der Kreditaufnahme gegenüber dem 31. Dezember 2019 resultiert aus neuen Aufnahmen im Volumen von 433,8 Mrd. € bei Fälligkeiten im Volumen von 223,6 Mrd. €. In den Monaten Januar bis November des Jahres 2020 wurden für die Verzinsung aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 4,3 Mrd. € aufgewendet.

    Im November wurden 27,0 Mrd. € an Bundeswertpapieren emittiert. Der Schwerpunkt der Emissionen lag mit 21,5 Mrd. € bei den konventionellen Bundeswertpapieren. Sie verteilten sich auf 1,0 Mrd. € 30-jährige Bundesanleihen, 3 Mrd. € 10-jährige Bundesanleihen, 5 Mrd. € Bundesobligationen, 5 Mrd. € Bundesschatzanweisungen und 7,5 Mrd. € Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Im November begab der Bund mit einer Grünen Bundesobligation das zweite Grüne Bundeswertpapier; das Emissionsvolumen betrug 5 Mrd. €. In inflationsindexierten Bundeswertpapieren wurden 0,5 Mrd. € begeben.

    Die Eigenbestände des Bundes erhöhten sich um 5,1 Mrd. €. Konkret handelte es sich dabei um Verkäufe in Höhe von 5,6 Mrd. € am Sekundärmarkt, denen Käufe von 2,6 Mrd. € und die Erhöhung von Eigenbeständen um 8,0 Mrd. € durch bei Emissionen zurückbehaltene Emissionsanteile und Aufstockungen in den Eigenbestand im Rahmen der Begebung von Grünen Bundeswertpapieren gegenüberstanden. Damit erhöhte sich der Eigenbestand zum 30. November 2020 auf insgesamt 182,1 Mrd. €.

    Am 30. November 2020 entfielen 94,9 Prozent der Kreditaufnahmen auf die Verschuldung des Bundes (Haushalt und Sondervermögen) und 5,1 Prozent auf die Refinanzierung der Sondervermögen für durchgeleitete Kredite an Bundesanstalten des öffentlichen Rechts.

    Entwicklung der Verschuldung des Bundes (Haushalt und Sondervermögen)

    Im November 2020 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen) 19,2 Mrd. € an Krediten aufgenommen. Gleichzeitig wurden 12,2 Mrd. € fällige Kredite getilgt. Für die Verzinsung der Verschuldung des Bundes (Haushalt und Sondervermögen) ergab sich im November saldiert ein Einnahmeüberschuss in Höhe von 0,6 Mrd. €.

    Am 30. November 2020 betrug die Verschuldung des Bundes (Haushalt und Sondervermögen) insgesamt 1.222,4 Mrd. €. Damit erhöhte sie sich gegenüber dem 31. Dezember 2019 um 169,2 Mrd. €. Der größte Teil der Erhöhung entfiel mit 170,5 Mrd. € auf den Bundeshaushalt, dessen Verschuldung auf 1.181,9 Mrd. € anstieg.

    Bis zum 30. November 2020 stieg die Verschuldung des Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) in geringem Umfang um 50 Mio. €. Beim Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) verringerte sich die Verschuldung seit Jahresbeginn infolge des nach den gesetzlichen Vorgaben beim ITF vereinnahmten Bundesbankmehrgewinns um 3,2 Mrd. €. Seine Verschuldung sank damit auf 16,0 Mrd. €. Die Kreditermächtigungen des WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG wurden bis zum 30. November 2020 in Höhe von 1,7 Mrd. € in Anspruch genommen.

    Entwicklung der Refinanzierung der Sondervermögen zur Durchleitung von Krediten an öffentliche Anstalten des Bundes

    Im Jahr 2019 begann der FMS gemäß § 9 Abs. 5 StFG, Kredite zur Refinanzierung von an Bundesanstalten des öffentlichen Rechts durchzuleitende Darlehen aufzunehmen. Seit Jahresbeginn 2020 wurden durch den FMS Kredite zur Refinanzierung von Darlehen an die FMS Wertmanagement (FMS-WM) in Höhe von 5 Mrd. € aufgenommen, sodass per 30. November 2020 der Bestand an solchen Krediten 30 Mrd. € betrug. Seit Juli 2020 nimmt in ähnlicher Weise der WSF Kredite für die Gewährung von Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau gemäß § 23 StFG auf. Per 30. November 2020 bestand ein Volumen von 36 Mrd. € solcher Kredite. Seit Jahresbeginn stieg der Bestand der Refinanzierungen der Sondervermögen zur Durchleitung von Krediten an Anstalten des öffentlichen Rechts somit insgesamt um 41,0 Mrd. € auf 66,0 Mrd. €.

    Die gleichzeitige Kreditaufnahme und Darlehensvergabe von FMS und WSF dient der Kostenersparnis. Dabei ist die Aufnahme von Krediten zur Durchleitung an die FMS-WM für die Verschuldung des Bundes neutral, da sie dort sonst notwendige eigene Refinanzierungen ersetzt.

    Weitere Einzelheiten für den Monat November 2020 können folgenden Tabellen entnommen werden:

    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes,
    • Entwicklung der Verschuldung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen,
    • Entwicklung der Refinanzierung der Sondervermögen zur Durchleitung von Krediten an öffentliche Anstalten des Bundes,
    • Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren.

    Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die drei erstgenannten Tabellen mit Daten für den Zeitraum von Januar bis November 2020 enthalten, außerdem die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die monatliche Historie zur Kreditaufnahme, dem Bedarf der Kreditaufnahme, Tilgungen und Zinsen für die Kreditaufnahme.

    Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bestand und laufendes Jahr“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme im laufenden Jahr bis Ende November 2020 als auch für den gesamten Bestand per 30. November 2020. Den größten Anteil der Kreditaufnahme im laufenden Jahr machen mit 179,2 Mrd. € beziehungsweise 41,3 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes aus, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 120,7 Mrd. € beziehungsweise 27,8 Prozent. Bezogen auf den gesamten Bestand machen diese mit 549,5 Mrd. € oder 42,6 Prozent den größten Anteil aus. Zweitwichtigstes Instrument sind hier die 30-jährigen Bundesanleihen, die mit 252,2 Mrd. € einen Beitrag von 19,6 Prozent zum gesamten Bestand ausmachen. Per 30. November 2020 waren über 99 Prozent des Bestands der Kreditaufnahmen des Bundes in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft, bei denen die konkreten Gläubiger dem Bund nicht bekannt sind.

    Säulenendiagramm: Kreditaufnahme des Bundes – Bestand und laufendes Jahr BildVergroessern
    Abbildung 1

    Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren können in den Pressemitteilungen zum Emissionskalender nachgelesen werden.1 Auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH werden zudem nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.2

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im November 2020

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    Tabelle 1

    Entwicklung der Verschuldung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen im November 2020

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    Tabelle 2

    Entwicklung der Refinanzierung der Sondervermögen zur Durchleitung von Krediten an öffentliche Anstalten des Bundes im November 2020

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    Tabelle 3

    Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im November 2020

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    Tabelle 4

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