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  • Analysen und Berichte

    Die Steuer­ein­nah­men des Bun­des und der Län­der im Haus­halts­jahr 2020

    • Die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern) verringerten sich im Haushaltsjahr 2020 gegenüber 2019 um insgesamt 7,3 Prozent auf 682,3 Mrd. €.
    • Die Gemeinschaftsteuern haben mit 544,2 Mrd. € oder 79,8 Prozent den größten Anteil am Gesamtergebnis und bilden somit die Basis des Steueraufkommens 2020. Hier trugen insbesondere einkommens- und gewinnabhängige Steuerarten wie Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag maßgeblich zum Ergebnis bei.
    • Die Bundessteuern hatten mit 105,6 Mrd. € einen Anteil von 15,5 Prozent und die Ländersteuern mit 27,8 Mrd. € einen Anteil von 4,1 Prozent am Gesamtergebnis.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne Gemeindesteuern) im Haushaltsjahr 2020

    Die Corona-Pandemie hat im Jahr 2020 zu einem starken Einbruch der Wirtschaftsleistung in Deutschland geführt. Durch diese Situation und aufgrund steuerlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie gingen die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden (ohne Gemeindesteuern)1 im Haushaltsjahr 2020 um 53,5 Mrd. € oder 7,3 Prozent merklich zurück. Die Gesamteinnahmen beliefen sich damit auf 682,3 Mrd. € gegenüber 735,9 Mrd. € im Haushaltsjahr 2019.

    Die Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 und die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in Tabelle 1 dargestellt.

    Entwicklung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2020

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    Tabelle 1

    Im Haushaltsjahr 2020 sanken die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 um 8,6 Prozent auf 544,2 Mrd. €. Das Aufkommen der Bundessteuern verringerte sich um 3,6 Prozent auf 105,6 Mrd. €. Die Zolleinnahmen schrumpften deutlich um 7,5 Prozent oder 0,4 Mrd. € auf 4,7 Mrd. €. Im Gegensatz zu den Rückgängen der vorgenannten Steuern verzeichneten die Ländersteuern einen Zuwachs von 7,4 Prozent auf 27,8 Mrd. €.

    Gemeinschaftsteuern

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im Haushaltsjahr 2020 bei 219,5 Mrd. €. Somit hatten diese einen Anteil von 32,2 Prozent am Gesamtsteueraufkommen von 682,3 Mrd. €. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 sank das Umsatzsteueraufkommen im Jahr 2020 um 23,8 Mrd. € oder 9,8 Prozent. Das Aufkommen aus der Binnenumsatzsteuer verringerte sich gegenüber dem Jahr 2019 um 7,9 Prozent auf 168,7 Mrd. € und das Aufkommen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 15,6 Prozent auf 50,8 Mrd. €. Dies resultierte im Wesentlichen aus der temporären Umsatzsteuersatzsenkung für das 2. Halbjahr 2020. Mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz waren vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent herabgesetzt worden.

    Das Lohnsteueraufkommen brutto lag im Haushaltsjahr 2020 mit 260,8 Mrd. € um 1,4 Prozent unter dem Ergebnis des Haushaltsjahrs 2019. Infolge des Lockdowns im Frühjahr stiegen die Anzeigen für Kurzarbeit stark an. Auch Ende 2020 war, nach einem zwischenzeitlichen Abflachen, ein erneuter, wenngleich deutlich geringerer Anstieg als noch im Frühjahr zu verzeichnen. Dies reduzierte die lohnsteuerabzugspflichtigen Bruttolöhne und -gehälter; in der Folge verringerte sich somit das Lohnsteueraufkommen. Von diesem Bruttolohnsteueraufkommen abzuziehen ist das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld. Im Herbst 2020 wurde zur Abmilderung von Belastungen für Familien zusätzlich ein Kinderbonus in Höhe von 300 € pro Kind gezahlt. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg der Kindergeldzahlungen im Haushaltsjahr 2020. Im Ergebnis stiegen die Kindergeldzahlungen um 15,7 Prozent auf 49,1 Mrd. €. Des Weiteren reduzieren die Aufwendungen für die Altersvorsorgezulage das Bruttolohnsteueraufkommen. Diese sanken im Haushaltsjahr 2020 um 4,8 Prozent auf 2,3 Mrd. €. Im Ergebnis verringerte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Haushaltsjahr 2020 um 4,7 Prozent auf 209,3 Mrd. €.

    Die veranlagte Einkommensteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2020 Bruttoeinnahmen in Höhe von 73,7 Mrd. €, was einem Rückgang von 7,1 Prozent gegenüber 2019 entspricht. Die Abzugsbeträge von Investitionszulage und Eigenheimzulage beeinflussten das Ergebnis nur noch unerheblich, da die Förderung auslief. Betragsmäßige Relevanz hatten hingegen die Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aus dem Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer gezahlt werden. Diese verringerten sich um 5,6 Prozent auf 14,7 Mrd. €. Unter Berücksichtigung der Abzugsbeträge ergaben sich Kasseneinnahmen der veranlagten Einkommensteuer im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 59,0 Mrd. €, was einen Rückgang um 7,4 Prozent gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 bedeutet.

    Das Bruttoaufkommen der Körperschaftsteuer verringerte sich im Haushaltsjahr 2020 um 24,3 Prozent auf 24,3 Mrd. €. Hier wirkten sich Herabsetzungen von Vorauszahlungen im Rahmen der steuerlichen Maßnahmen zur Abmilderung der Corona-Effekte aufkommensmindernd aus. Nach Abzug der betragsmäßig geringen Investitionszulage ergibt sich ein Kassenaufkommen im Haushaltsjahr 2020 von 24,3 Mrd. € (-24,2 Prozent gegenüber 2019).

    Das Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag verringerte sich im Haushaltsjahr 2020 brutto um 6,4 Prozent auf 22,9 Mrd. €. Die wirtschaftliche Lage infolge der Corona-Pandemie veranlasste verschiedene Unternehmen, ihre Dividendenzahlungen in 2020 zu reduzieren, sodass insgesamt ein geringeres Steueraufkommen als im Haushaltsjahr 2019 zu verzeichnen war. Hiervon abzuziehen sind Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern. Diese lagen um 39,6 Prozent über dem Vorjahresniveau. Im Ergebnis verminderte sich das Kassenaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag im Haushaltsjahr 2020 um 8,5 Prozent auf 21,5 Mrd. €.

    Das Kassenaufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge stieg im Haushaltsjahr 2020 deutlich gegenüber 2019 um 31,4 Prozent auf 6,8 Mrd. €. Angesichts des anhaltend niedrigen Zinsniveaus kann diese Entwicklung nicht aus der Besteuerung der Zinseinkünfte abgeleitet werden. Vielmehr waren im Jahresverlauf beträchtliche Schwankungen in den monatlichen Einnahmen zu beobachten, da viele Anleger offensichtlich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung Gewinne aus der Anlage von Wertpapieren realisierten. Mangels getrennter statistischer Erfassung der beiden Aufkommenskomponenten liegen hierzu jedoch keine gesicherten Erkenntnisse vor.

    Bundessteuern

    Bei den Bundessteuern wurde mit 105,6 Mrd. € im Haushaltsjahr 2020 das Vorjahresniveau um 3,9 Mrd. € oder 3,6 Prozent unterschritten. Die Energiesteuer war mit einem Aufkommen von 37,6 Mrd. € im Haushaltsjahr 2020 die aufkommensstärkste Bundessteuer. Maßgeblich für das Volumen der Energiesteuer ist mit 89,0 Prozent der Anteil am Aufkommen der Besteuerung des Kraftstoffverbrauchs, insbesondere von Benzin und Diesel. Hier verringerten sich die Steuereinnahmen im Vorjahresvergleich um 8,7 Prozent. Das Aufkommen aus der Energiesteuer auf Heizöl stieg um 15,7 Prozent; das Aufkommen aus der Energiesteuer auf Erdgas verringerte sich um 1,0 Prozent. Im Ergebnis ging die Energiesteuer deutlich, und zwar um 7,5 Prozent, gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 zurück. Die Tabaksteuer verzeichnete im Haushaltsjahr 2020 einen Anstieg der Einnahmen um 2,8 Prozent auf 14,7 Mrd. €. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag wiesen einen Rückgang um 4,9 Prozent auf 18,7 Mrd. € auf und folgten damit der Entwicklung seiner Bemessungsgrundlagen – der Lohnsteuer, der veranlagten Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge und der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Als Zuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der festgesetzten Steuern verlor der Solidaritätszuschlag aufgrund deren Aufkommensverringerung ebenfalls. Das Kraftfahrzeugsteueraufkommen stieg im Haushaltsjahr 2020 um 1,6 Prozent auf 9,5 Mrd. €. Bei der Versicherungsteuer ergab sich 2020 mit +3,0 Prozent abermals ein Zuwachs im Steueraufkommen gegenüber 2019 auf 14,6 Mrd. €. Infolge der Corona-Pandemie ist der weltweite Luftverkehr seit dem Frühjahr 2020 nahezu zum Erliegen gekommen, was den Einbruch der Luftverkehrsteuer um 75,3 Prozent gegenüber dem Haushaltsjahr 2019 erklärt. Weitere zum Gesamtaufkommen der Bundessteuern beitragende Steuerarten verzeichneten im Haushaltsjahr 2020 folgende Einnahmen und prozentuale Zuwächse: Alkoholsteuer 2,2 Mrd. € und +5,7 Prozent, Schaumweinsteuer 0,4 Mrd. € und +5,5 Prozent sowie Kaffeesteuer 1,1 Mrd. € und +0,01 Prozent.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern nahm im Haushaltsjahr 2020 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 7,4 Prozent auf 27,8 Mrd. € zu. Dies ist im Wesentlichen auf den starken Anstieg der Erbschaftsteuereinnahmen um 23,1 Prozent auf 8,6 Mrd. € zurückzuführen, da Erbschaftsteuerfälle aus Vorjahren im Jahr 2020 veranlagt wurden. Wie in den Vorjahren konnte die Grunderwerbsteuer einen Zuwachs verzeichnen, nämlich um 1,7 Prozent auf nunmehr 16,1 Mrd. €. Weitere Zuwächse verzeichneten zudem die Rennwett- und Lotteriesteuer um 3,5 Prozent auf 2,0 Mrd. € und die Feuerschutzsteuer um 5,7 Prozent auf 0,5 Mrd. €. Das Aufkommen aus der Biersteuer verringerte sich um 8,2 Prozent auf 0,6 Mrd. €.

    Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen

    Ein Blick auf die Ergebnisse der einzelnen Quartale des Haushaltsjahrs 2020 zeigt unterjährig je nach Ertragshoheit ein differenziertes Bild. Bei den Gemeinschaftsteuern, den Bundessteuern und den Zöllen war der Einbruch mit Beginn der Corona-Pandemie im 2. Quartal am größten. Diese Steuern verzeichneten aber auch in den Folgequartalen allesamt ein Minus, die Zölle sogar auch schon im 1. Quartal. Demgegenüber kam es bei den Ländersteuern in allen Quartalen zu Anstiegen in ähnlicher Größenordnung gegenüber den entsprechenden Vorjahresquartalen.

    Entwicklung der Steuereinnahmen in den einzelnen Quartalen 2020

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    Tabelle 2

    Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen

    Im Haushaltsjahr 2020 fielen bei Bund, Ländern und Gemeinden die Steuereinnahmen geringer aus als im Vorjahr. Basis dieser Entwicklung war der Rückgang bei den Gemeinschaftsteuern. Die Verteilung der Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2020 auf Bund, Europäische Union (EU), Länder und Gemeinden sowie die Veränderungen gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum sind in Tabelle 3 dargestellt.

    Verteilung der Steuereinnahmen auf die Ebenen

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    Tabelle 3

    Fußnoten

    1
    Über die Einnahmen aus Gemeindesteuern berichtet das Statistische Bundesamt vierteljährlich. Diese Einnahmeergebnisse werden in der Fachserie 14 „Finanzen und Steuern“, Reihe 4 „Steuerhaushalt“ im Rahmen eines Gesamtüberblicks über die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden veröffentlicht. Diese Daten stehen regelmäßig drei Monate nach Quartalsende zur Verfügung. Der Artikel bezieht sich daher ausschließlich auf die Steuereinnahmen ohne Gemeindesteuern.


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