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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im De­zem­ber 2020

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sind im Dezember 2020 um 2,1 Prozent gegenüber dem Dezember 2019 gesunken. Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise belasteten weiterhin das Steueraufkommen. Wie in den vorangegangenen Monaten beeinflussten daneben auch die Auswirkungen untergesetzlicher Maßnahmen in Verbindung mit dem Corona-Virus die Steuereinnahmen. Das Umsatzsteueraufkommen wird weiterhin aufgrund der temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze für das 2. Halbjahr 2020 beeinträchtigt. Allerdings entwickelten sich die Steuereinnahmen im Dezember 2020 deutlich besser als erwartet. Beträchtliche Zuwächse waren bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag und bei der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge zu verzeichnen. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern lagen insgesamt um 3,1 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Bei den Bundessteuern ergab sich im Dezember ein Einnahmezuwachs um 0,7 Prozent. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen aufgrund einer starken Zunahme der Einnahmen aus der Erbschaftsteuer einen Anstieg um 9,1 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat Dezember 2020 stiegen die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um rund 2,0 Mrd. € auf rund 3,5 Mrd. € gegenüber 1,5 Mrd. € im Dezember 2019. Die Europäische Union (EU) hatte im Oktober 2020 für das Jahr 2020 einen Berichtigungshaushalt angenommen. Dieser wurde nunmehr rückwirkend für alle bisherigen Monate des vergangenen Jahres im November und Dezember 2020 abgerechnet, was zu einer Spitze der monatlichen Zahlungen führte. Die monatlichen Anforderungen der EU schwanken aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der Europäischen Union. Sie orientieren sich grundsätzlich an dem gültigen Jahreshaushalt der EU des betreffenden Jahres.

    Gesamtüberblick im Haushaltsjahr 2020

    Im Haushaltsjahr 2020 ist das Steueraufkommen insgesamt um 7,3 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau gesunken. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 8,6 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern sank um 3,6 Prozent. Die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 7,4 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Dezember 2020 einen Rückgang um 9,3 Prozent gegenüber dem Ergebnis im Dezember 2019. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 6,6 Prozent. Unter anderem aufgrund der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz hat sich der Anteil des Bundes an den Steuern vom Umsatz zugunsten von Ländern und Gemeinden gegenüber dem Vorjahr beträchtlich verringert. Damit sollen die Steuermindereinnahmen der Länder durch den aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlten einmaligen Kinderbonus sowie durch die temporäre Steuersatzsenkung bei der Umsatzsteuer kompensiert werden. Zudem wurden aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Absatz 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder vom 3. Dezember 2020 rund 153 Mio. € vom Bund an die Länder gezahlt. Da sich das Aufkommen der Steuern vom Umsatz zudem durch die Umsatzsteuersatzsenkung auch insgesamt verringerte, sanken die Einnahmen des Bundes aus dem Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 25,3 Prozent gegenüber dem Dezember 2019. Neben den Steuern vom Umsatz trugen des Weiteren die gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich erhöhten EU-Eigenmittelabführungen zu dem starken Rückgang der Steuereinnahmen des Bundes bei. Zudem waren höhere Bundesergänzungszuweisungen gegenüber dem Vorjahresmonat Dezember 2019 zu leisten. Die Einnahmen aus Bundessteuern stiegen leicht um 0,7 Prozent.

    Die Länder verbuchten im Dezember 2020 einen leichten Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 0,2 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stiegen die Einnahmen der Länder aus den Steuern vom Umsatz aufgrund der oben dargestellten Zahlungen des Bundes an die Länder um 1,9 Prozent. Der Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage minderte hingegen die Steuereinnahmen der Länder. Die Ländereinnahmen aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt verringerten sich um 0,9 Prozent. Demgegenüber war bei den Ländersteuern ein deutliches Plus von 9,1 Prozent zu verzeichnen. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern stiegen um 3,0 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer verringerte sich im Dezember 2020 um 0,3 Prozent gegenüber dem Dezember 2019. Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg um 4,0 Prozent. Somit ergab sich ein leicht rückläufiges kassenmäßiges Lohnsteueraufkommen von 0,9 Prozent im Vergleich zum Dezember 2019. Im Haushaltsjahr 2020 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um 4,7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.

    Körperschaftsteuer

    Im aufkommensstarken Vorauszahlungsmonat Dezember stieg das Körperschaftsteueraufkommen brutto um 2,3 Prozent. Die Verbesserung des Saldos aus Nachzahlungen und Erstattungen überstieg den Rückgang der Vorauszahlungen. Unter anderem ergab sich ein beträchtlicher Einnahmeanstieg aus der Veranlagung der Jahre vor 2017. Die Investitionszulage hatte – aufgrund ihres geringen Volumens – nahezu keinen Einfluss auf das Aufkommen, sodass das kassenmäßige Erstattungsvolumen aus dem Körperschaftsteueraufkommen ebenfalls um 2,3 Prozent stieg. Im Haushaltsjahr 2020 verringerte sich das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 24,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto hatte im Vorauszahlungsmonat Dezember einen Rückgang von 3,2 Prozent gegenüber dem Dezember 2019 zu verzeichnen. Die Vorauszahlungen gingen leicht zurück, während sich der Saldo aus Nachzahlungen und Erstattungen kaum veränderte. Insgesamt entwickelte sich das Bruttoaufkommen im Haushaltsjahr 2020 rückläufig. Nach Abzug der Arbeitnehmererstattungen (-28,6 Prozent gegenüber dem Dezember 2019) und der nur noch unbedeutenden Investitions- und Eigenheimzulagen ergab sich per saldo im Dezember 2020 ein Rückgang des kassenmäßigen Steueraufkommens aus veranlagter Einkommensteuer von 2,1 Prozent. Im Haushaltsjahr 2020 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer deutlich, nämlich um 7,4 Prozent.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im Dezember 2020 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 38,4 Prozent über der Vorjahresbasis. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern lagen bei rund 165 Mio. €. Insgesamt ergibt sich ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 35,9 Prozent gegenüber dem Dezember 2019. Aufgrund der Corona-Pandemie verschoben sich die Hauptversammlungstermine von Kapitalgesellschaften und damit auch die auf den Hauptversammlungen beschlossenen Dividendenausschüttungen. Im Haushaltsjahr 2020 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 8,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum Dezember 2019 einen Anstieg um 64,9 Prozent. Im bisherigen Jahresverlauf waren beträchtliche Schwankungen in den monatlichen Einnahmen zu beobachten, da viele Anleger offensichtlich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung Gewinne aus der Anlage von Wertpapieren realisierten. Insgesamt stieg das kassenmäßige Aufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge im Haushaltsjahr 2020 um 31,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verzeichnete im Dezember 2020 einen Rückgang von 9,7 Prozent gegenüber dem Dezember 2019; wobei sich das Aufkommen aus der Binnenumsatzsteuer um 7,8 Prozent und die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 16,0 Prozent jeweils gegenüber dem Dezember 2019 verringerten. Dies resultierte vor allem aus der temporären Umsatzsteuersatzsenkung für das 2. Halbjahr 2020. Im Haushaltsjahr 2020 sank das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 9,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern lag im Dezember 2020 um 0,7 Prozent über dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats. Bei verschiedenen Steuerarten führten die steuerlichen Maßnahmen, um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern, zu einem Einnahmerückgang. Ein höheres Steueraufkommen gegenüber dem Dezember 2019 war bei der Versicherungsteuer (+7,2 Prozent), der Kraftfahrzeugsteuer (+10,3 Prozent), der Alkoholsteuer (+70,1 Prozent) sowie bei der Tabaksteuer (+36,3 Prozent) zu beobachten. Bei Letzterer wurden rund 230 Mio. € Tabaksteueraufkommen vom November in den Folgemonat Dezember gebucht. Rückgänge zeigten die Energiesteuer (-7,5 Prozent) sowie die Stromsteuer (-3,5 Prozent). Infolge der Pandemie ist der weltweite Luftverkehr seit dem Frühjahr 2020 nahezu zum Erliegen gekommen. Daneben trugen auch noch Steuerstundungen zum Einbruch der Luftverkehrsteuer um 73,2 Prozent gegenüber dem Dezember 2019 bei. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag stiegen leicht um 0,8 Prozent infolge des Anstiegs seiner Bemessungsgrundlagen. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern. Im Haushaltsjahr 2020 sank das Aufkommen aus den Bundessteuern um 3,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im Dezember 2020 um 9,1 Prozent über dem Ergebnis vom Dezember 2019. Ursächlich hierfür waren hauptsächlich deutlich höhere Einnahmen aus der Erbschaftsteuer (+23,3 Prozent). Auch die Biersteuer (+1,5 Prozent), die Rennwett- und Lotteriesteuer (+24,6 Prozent), die Grunderwerbsteuer (+1,6 Prozent) sowie die Feuerschutzsteuer (+2,4 Prozent) entwickelten sich positiv. Im Haushaltsjahr 2020 stiegen die Einnahmen der Länder aus den Ländersteuern um 7,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

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