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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Ja­nu­ar 2021

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sind im Januar 2021 um 11,1 Prozent gegenüber dem Januar 2020 gesunken. Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise belasteten weiterhin das Steueraufkommen. Wie in den vorangegangenen Monaten beeinflussten daneben auch die Auswirkungen untergesetzlicher Maßnahmen in Verbindung mit dem Coronavirus (Stundungen, Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen, Herabsetzung der Vorauszahlungen) die Steuereinnahmen. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern lagen insgesamt um 11,7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. Das Umsatzsteueraufkommen wird weiterhin aufgrund der temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze für das 2. Halbjahr 2020 beeinträchtigt. Beträchtliche Aufkommensminderungen ergaben sich hier zudem durch die Verschiebung der Fälligkeitstermine der Einfuhrumsatzsteuer um mehr als einen Monat. Die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag hatten ebenfalls erhebliche Mindereinnahmen zu verzeichnen. Bei den Bundessteuern ergab sich im Januar ein Einnahmerückgang um 7,7 Prozent. Die Einnahmen aus den Ländersteuern weisen einen Rückgang um 4,2 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat Januar 2021 lagen die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um 14,0 Prozent unter dem Ergebnis vom Januar 2020. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) schwanken aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU. Sie orientieren sich grundsätzlich an dem gültigen Jahreshaushalt der EU des betreffenden Jahres.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Januar 2021 einen Rückgang um 12,8 Prozent gegenüber dem Ergebnis im Januar 2020. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 12,6 Prozent aufgrund deutlich geringerer Einnahmen aus diesen Steuerarten. Zudem verzeichnete der Bund deutlich geringere eigene Einnahmen aus den Bundessteuern (-7,7 Prozent). Demgegenüber positiv wirkten deutlich geringere EU-Eigenmittelabführungen des Bundes an die EU (14,0 Prozent gegenüber Vorjahresmonat). Auch waren gegenüber Januar 2020 geringere Bundesergänzungszuweisungen an die Länder zu leisten.

    Die Länder verbuchten im Januar 2021 einen deutlichen Rückgang ihrer Steuereinnahmen um 10,0 Prozent. Die Ländereinnahmen aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich insgesamt um 11,8 Prozent. Ebenso wie beim Bund ist dies auf den teils beträchtlichen Rückgang der Einnahmen bei verschiedenen Gemeinschaftsteuern zurückzuführen. Der Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage minderte zusätzlich die Steuereinnahmen der Länder. Zudem war bei den Ländersteuern ein deutliches Minus von 4,2 Prozent zu verzeichnen. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 6,7 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer verringerte sich im Januar 2021 um 4,0 Prozent gegenüber dem Januar 2020. Das Kassenaufkommen in diesem Monat beinhaltete die für Dezember 2020 abgeführte Lohnsteuer. Die seit Anfang November 2020 in Kraft getretenen und zum 16. Dezember 2020 verstärkten Lockdown-Maßnahmen führten zu einem Anstieg der Anzeigen für Kurzarbeit mit entsprechenden Auswirkungen auf die Lohnsteuereinnahmen. Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg aufgrund der mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz beschlossenen Kindergelderhöhung um 15 € pro Kind um 9,7 Prozent. Im Ergebnis ergab sich ein deutlich, nämlich um 6,4 Prozent rückläufiges kassenmäßiges Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum Januar 2020.

    Körperschaftsteuer

    Das Körperschaftsteueraufkommen brutto stieg im Veranlagungsmonat Januar um 42,3 Prozent auf rund 1,5 Mrd. €. Die Mehreinnahmen resultieren vor allem aus der laufenden Veranlagungstätigkeit für die Jahre 2019 und 2020. Die Investitionszulage hatte aufgrund ihres geringen Volumens nahezu keinen Einfluss auf das Aufkommen, sodass das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen ebenfalls deutlich um 41,8 Prozent gegenüber dem Januar 2020 anstieg.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto sank im Veranlagungsmonat Januar um 7,7 Prozent gegenüber dem Januar 2020. Nach Abzug der Arbeitnehmererstattungen, die sich um 20,7 Prozent gegenüber dem Januar 2020 verringerten, und der nur noch unbedeutenden Investitions- und Eigenheimzulagen, ergab sich per saldo im Januar 2021 ein leichter Rückgang des kassenmäßigen Steueraufkommens an veranlagter Einkommensteuer um 1,4 Prozent im Vergleich zum Januar 2020.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im Januar 2021 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 33,8 Prozent unter der Vorjahresbasis. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern lagen bei rund 133 Mio. € (+78,3 Prozent gegenüber dem Januar 2020). Insgesamt ergibt sich ein Rückgang des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 37,1 Prozent gegenüber dem Januar 2020.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge blieb im Vergleich zum Januar 2020 mit einem leichten Anstieg um 1,3 Prozent nahezu unverändert.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verzeichnete im Januar 2020 einen Rückgang von 18,0 Prozent gegenüber dem Januar 2020. Aufgrund der den meisten Unternehmen gewährten Dauerfristverlängerung für die Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer beinhaltet das Kassenaufkommen der Binnenumsatzsteuer im Januar 2021 überwiegend die von den Unternehmen im November 2020 vereinnahmte Umsatzsteuer. Das Aufkommen stieg trotz der temporären Umsatzsteuersatzsenkung für das 2. Halbjahr 2020 leicht um 1,7 Prozent. Die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer verringerten sich im Januar 2021 um 88,0 Prozent gegenüber dem Januar 2020. Dieser starke Einnahmerückgang wurde überwiegend durch die mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedete Verschiebung des Fälligkeitstermins der Einfuhrumsatzsteuer für Einfuhren im Dezember 2020 vom 16. Januar 2021 auf den 26. Februar 2021 verursacht.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern lag im Januar 2021 um 7,7 Prozent unter dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats. Bei verschiedenen Steuerarten führten die steuerlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität der Unternehmen zu einem Einnahmerückgang. Bei der Alkohol-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer wurden im Januar fällige Beträge bereits im Dezember 2020 gezahlt. Dies führt nunmehr im Steueraufkommen des Januars 2021 bei diesen Steuerarten zu hohen Rückgängen gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Alkoholsteuer -77,6 Prozent; Schaumweinsteuer -95,9 Prozent; Zwischenerzeugnissteuer -82,0 Prozent). Des Weiteren verringerten sich die Einnahmen aus der Energiesteuer um 9,8 Prozent sowie aus der Kraftfahrzeugsteuer um 12,2 Prozent. Auch die Luftverkehrsteuer (-72,6 Prozent) hatte Rückgänge im Vorjahresvergleich zu verzeichnen. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag verringerte sich um 10,3 Prozent. Dies ist allerdings nur zum kleineren Teil auf die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler zurückzuführen. Vielmehr resultieren die Mindereinnahmen überwiegend aus dem Rückgang bei den Bemessungsgrundlagen – insbesondere bei der Lohnsteuer und bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag. Ein höheres Steueraufkommen gegenüber dem Januar 2020 war bei der Tabaksteuer (+30,1 Prozent) sowie der Kaffeesteuer (+10,0 Prozent) zu beobachten. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im Januar 2021 um 4,2 Prozent unter dem Ergebnis vom Januar 2020. Ursächlich hierfür waren hauptsächlich deutlich geringere Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer (6,2 Prozent) und der Biersteuer (-17,5 Prozent). Zudem zeigten die Rennwett- und Lotteriesteuer einen Rückgang um 1,1 Prozent. Zuwächse gegenüber dem Januar 2020 zeigten die Feuerschutzsteuer (+8,8 Prozent) und die Erbschaftsteuer (+0,2 Prozent).

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