Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung (Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) sowie Restrukturierungsfonds). Die Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF dient dabei zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) oder der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG. Des Weiteren nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die dann als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden (gemäß § 9 Abs. 5 und § 23 StFG). Die Aufnahme dieser Kredite über den Bund dient der Kostenersparnis.
Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich in einem ersten Schritt auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes. Anschließend erfolgt eine Aufgliederung in
- die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie der Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung von FMS, WSF und ITF ohne Finanzierung von Darlehen für Anstalten des öffentlichen Rechts, und
- die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Finanzierung von an Anstalten des öffentlichen Rechts durchzuleitende Darlehen (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“).
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes
Der Bund hatte am 31. Dezember 2020 Kredite in Höhe von 1.272,0 Mrd. € aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 28. Februar 2021 auf 1.308,9 Mrd. €. Der Anstieg der Kreditaufnahme um 36,9 Mrd. € geht auf den Finanzierungsbedarf des Bundes für den Haushalt und die Sondervermögen einschließlich der Bedarfe von FMS und WSF zur Durchleitung von Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts zurück. Vor dem Hintergrund der Maßnahmen, welche die Bundesregierung zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen hat, ist auch im Jahr 2021 mit einer erhöhten Kreditaufnahme zu rechnen, insbesondere durch eine gegenüber dem Vorjahr nochmals höher geplante Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts.
Der Anstieg der Kreditaufnahme gegenüber dem 31. Dezember 2020 resultiert aus neuen Aufnahmen im Volumen von 83,1 Mrd. € bei Fälligkeiten im Volumen von 46,2 Mrd. €. Im Monat Februar 2021 wurden für die Verzinsung aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 3,4 Mrd. € aufgewendet.
Im Februar wurden 37,0 Mrd. € an Bundeswertpapieren emittiert. Der Schwerpunkt der Emissionen lag mit 35,5 Mrd. € bei den konventionellen Bundeswertpapieren. Sie verteilten sich auf 1,5 Mrd. € an 30-jährigen Bundesanleihen, 4 Mrd. € an 10-jährigen Bundesanleihen, 4 Mrd. € an Bundesobligationen, 6 Mrd. € an Bundesschatzanweisungen und 20 Mrd. € Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Über die Neuemission der Fälligkeit 15. April 2033 wurden 1,5 Mrd. € in inflationsindexierten Bundeswertpapieren begeben. Im Februar erfolgten keine Emissionen in Grünen Bundeswertpapieren.
Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren erhöhten sich im Februar 2021 um 1,5 Mrd. € auf 180,2 Mrd. €. Die Veränderung resultiert aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 9,2 Mrd. €, Käufen in Höhe von 4,0 Mrd. € und Erhöhung von Eigenbeständen durch bei Emission zurückbehaltene Emissionsanteile um 6,7 Mrd. €.
Am 28. Februar 2021 entfielen 94,4 Prozent der Kreditaufnahmen auf die Kreditaufnahme des Bundes für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung. 5,6 Prozent der Kreditaufnahme dienten der Finanzierung von FMS und WSF für durchgeleitete Kredite an Anstalten des öffentlichen Rechts.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)
Im Februar 2021 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 32,4 Mrd. € an Krediten aufgenommen. Gleichzeitig wurden 13,7 Mrd. € fällige Kredite getilgt. Für die Verzinsung der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) ergab sich im Februar saldiert ein geringfügiger Einnahmeüberschuss.
Am 28. Februar 2021 betrug die Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.235,1 Mrd. €. Damit erhöhte sie sich gegenüber dem 31. Dezember 2020 um 31,2 Mrd. €. Der größte Teil der Erhöhung entfiel mit 30,0 Mrd. € auf den Bundeshaushalt, dessen Kreditaufnahme auf 1.193,3 Mrd. € anstieg.
Der ITF hatte per 28. Februar 2021 gegenüber der Meldung zum 31. Dezember 2020 unverändert einen Bestand von 16,0 Mrd. € zu verzeichnen. Die Kreditaufnahme des FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG reduzierte sich im Februar 2021 sehr geringfügig auf nun 22,7 Mrd. €. Die Kreditermächtigungen des WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG wurden bis Ende Februar 2021 über weitere 1,2 Mrd. € in Anspruch genommen, sodass sich per 28. Februar 2021 ein Bestand von 3,0 Mrd. € ergab.
Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung
Seit dem Jahr 2019 werden für den FMS Kredite zur Refinanzierung von an die FMS Wertmanagement (FMS-WM) durchzuleitende Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG aufgenommen. In ähnlicher Weise erfolgt seit dem Jahr 2020 eine Kreditaufnahme für den WSF zur Gewährung von Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Finanzierung von Krisenmaßnahmen gemäß § 23 StFG.
Im Februar 2021 wurden für den FMS zu diesem Zweck Kredite im Volumen von 3,2 Mrd. € aufgenommen; per 28. Februar 2021 betrug der Bestand somit 35,7 Mrd. €. Der Bestand von Krediten zur Darlehensfinanzierung für den WSF veränderte sich im Laufe des Februar 2021 nicht und betrug am 28. Februar 2021 wie im Vormonat 38,0 Mrd. €. Seit Jahresbeginn stieg der Bestand der Kredite zur Darlehensfinanzierung damit auf 73,7 Mrd. €.
Weitere Einzelheiten für den Monat Februar 2021 können folgenden Tabellen entnommen werden:
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes,
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung),
- Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung,
- Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren.
Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die drei erstgenannten Tabellen mit Daten für den Februar 2021, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die monatliche Historie zur Kreditaufnahme, dem Bedarf der Kreditaufnahme, Tilgungen und Zinsen für die Kreditaufnahme enthalten.
Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bestand und laufendes Jahr“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme im Februar 2021 als auch für den gesamten Bestand per 28. Februar 2021. Den größten Anteil der Kreditaufnahme im Februar 2021 machen mit 39,9 Mrd. € beziehungsweise 48,0 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes aus, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 18,0 Mrd. € beziehungsweise 21,7 Prozent. Zu diesem Segment werden hier auch die im Jahr 2020 erstmals begebenen 7-jährigen und die 15-jährigen Bundesanleihen gezählt. Per 28. Februar 2021 waren über 99 Prozent des Bestands der Kreditaufnahmen des Bundes in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft, bei denen die konkreten Gläubiger dem Bund nicht bekannt sind.
Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren können in den Pressemitteilungen zum Emissionskalender nachgelesen werden.1 Auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH werden zudem nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.2