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  • Schlaglicht: Regierungsentwurf Bundeshaushalt

    Nach­trags­haus­halt 2021 und Eck­wer­te für den Bun­des­haus­halt 2022 und den Fi­nanz­plan bis 2025

    • Am 24. März 2021 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für einen Nachtragshaushalt 2021 sowie die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2022 und für den Finanzplan bis 2025 verabschiedet.
    • Damit setzt die Bundesregierung klare Prioritäten: Das wichtigste Ziel ist die kurzfristige Bewältigung der sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Mit dem Nachtragshaushalt sollen deshalb die notwendigen Mittel bereitgestellt werden, um den Auswirkungen des anhaltenden und veränderten Pandemiegeschehens zielgerichtet entgegenzutreten. Diese Mittel sollen dabei helfen, dass möglichst alle gut durch diese schwierige Zeit kommen.
    • Neben der Bewältigung der aktuellen Krise geht es auch darum, Deutschland fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Dies geht nur mit Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung, in Bildung und Forschung sowie in den sozialen Zusammenhalt. Dies setzt die Bundesregierung mit den jetzt beschlossenen Eckwerten um, mit denen sie die bereits vor der Pandemie begonnene Investitionsoffensive weiterführt.

    Mit guter Finanzpolitik wirksam gegen die Krise – der Nachtragshaushalt 2021

    Seit Beginn der Pandemie stellen die Bundesregierung und der Deutsche Bundestag die nötigen finanziellen Mittel bereit, um der Krise zu begegnen. Wie im vergangenen Jahr bedeutet das auch, die vorgesehene Haushaltsplanung bei Bedarf an die aktuellen Entwicklungen anzupassen.

    Um die Pandemie zu bewältigen, sind eine erfolgreiche Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie zentrale Voraussetzungen. Nur so wird Schritt für Schritt eine Normalisierung des Lebens in Deutschland möglich sein. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Nachtragshaushalts, der voraussichtlich noch im April vom Deutschen Bundestag abschließend beraten werden wird, sollen daher u. a. seit Jahresbeginn notwendig gewordene Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8,7 Milliarden Euro abgebildet werden, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.

    Ebenso sieht die Bundesregierung im Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie vor: Die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige sollen um 25,5 Milliarden Euro aufgestockt werden. Damit stünden im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung. Die Hilfen werden im ganzen Land stark nachgefragt und schützen Unternehmen und Arbeitsplätze. Zudem enthält der Regierungsentwurf des Nachtragshaushalts eine Vorsorge, damit im weiteren Jahresverlauf schnell auf die weitere Entwicklung der Pandemie reagiert werden kann. Die bereits existierende Vorsorge soll um weitere 8 Milliarden Euro auf dann 43 Milliarden Euro aufgestockt werden. Mit der Aufstockung sollen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um je nach Pandemieentwicklung handlungsfähig zu sein. Damit sendet die Bundesregierung ein ganz wichtiges Signal: Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen können sich darauf verlassen, dass die Hilfen so lange zur Verfügung stehen, wie sie benötigt werden.

    Mit dem Nachtragshaushalt beabsichtigt die Bundesregierung außerdem, weitere bereits beschlossene Hilfen finanziell umzusetzen, z. B. den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind. Der Entwurf des Nachtragshaushalts bildet auch die verringerten Steuereinnahmen in diesem Jahr ab. Diese werden um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro niedriger ausfallen als ursprünglich geplant. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Zusatzbelastungen nach. Diese resultieren aus steigenden Zinsausgaben, einem geringeren Bundesbankgewinn und den aufgrund der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen zu leistenden Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit dem Atomausstieg. Die beschriebenen Anpassungen des Regierungsentwurfs-Nachtragshaushalts sind in Abbildung 1 veranschaulicht.

    Anpassungen durch den Nachtragshaushalt 2021

    in Mrd.

    Das Kreisdiagramm zeigt die Anpassungen durch den Nachtragshaushalt 2021.
    nullWert
    Corona-Unternehmenshilfen25,5
    Steuermindereinnahmen8,8
    Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung (Bundesgesundheitsministerium)8,7
    Corona-GMA8,0
    Zinsen4,5
    Entfallener Bundesbankgewinn2,5
    Ausgleichszahlungen Energieversorgungsunternehmen2,4
    Abbildung 1

    Insgesamt sollen die Gesamtausgaben im Jahr 2021 mit dem Nachtragshaushalt auf 547,7 Milliarden Euro steigen. Zur Finanzierung soll die Nettokreditaufnahme um 60,4 Milliarden Euro auf nunmehr 240,2 Milliarden Euro für 2021 erhöht werden. Dabei ist aber Folgendes zu beachten: Betrachtet man die Jahre 2020 und 2021 als zentrale Jahre der Pandemiebewältigung gemeinsam, fällt die Kreditaufnahme geringer aus als ursprünglich geplant. Statt der für beide Jahre ehemals geplanten 397,6 Milliarden Euro sollen es trotz des Nachtragshaushalts 2021 insgesamt rund 27 Milliarden Euro weniger an neuen Schulden sein (370,7 Milliarden Euro) als noch 2020 erwartet. Dies liegt daran, dass die im Jahr 2020 veranschlagte Kreditermächtigung nicht in voller Höhe benötigt worden ist und dass sich einige für 2020 vorgesehene Ausgaben in das Jahr 2021 verlagert haben. Ein Überblick über die Ausgaben, Einnahmen und die geplante Neuverschuldung bis ins Jahr 2025 ist in Tabelle 1 dargestellt.

    Wie eingangs erwähnt, wird der Nachtragshaushalt 2021 wie jeder Gesetzentwurf nach dem Kabinettsbeschluss vom Deutschen Bundestag beschlossen und der Bundesrat wird beteiligt. Die Beratung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags ist für den 21. April 2021 vorgesehen. Anschließend erfolgt die abschließende Plenarberatung und die zweite Beratung im Bundesrat. Wie in Gesetzgebungsverfahren üblich kann es noch zu Änderungen durch das Parlament kommen. Alle Aussagen zum Nachtragshaushalt an dieser Stelle beziehen sich daher ausschließlich auf den Regierungsentwurf.

    Weiterhin klare Prioritäten auf Krisenbekämpfung und Zukunftsinvestitionen – Eckwerte für den Bundeshaushalt 2022 und die Finanzplanung bis 2025

    Die vom Kabinett beschlossenen Eckwerte setzen den Schwerpunkt darauf, dass Deutschland aus der Krise rasch herauswachsen kann und dass gleichzeitig wichtige Weichen für die Zukunft gestellt werden.

    Übersicht Regierungsentwurf-Nachtrag 2021, Eckwerte 2022 und Finanzplan bis 2025

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 1

    Rekordinvestitionen, damit Deutschland stark aus der Krise kommt

    Die Überwindung der Pandemie ist derzeit die wichtigste Aufgabe. Gleichzeitig schaut die Bundesregierung aber auch in die Zukunft und setzt die begonnene Investitionsoffensive fort. Geplant sind zielgerichtete Investitionen in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes und in den sozialen Zusammenhalt. Diese Investitionen legen den Grundstein für kräftiges und nachhaltiges Wachstum. Davon profitieren letztlich auch die Länder und Kommunen.

    Für 2022 sehen die Eckwerte Investitionen von 50 Milliarden Euro vor, das sind gut 10 Milliarden Euro mehr als vor Ausbruch der Pandemie im Jahr 2019. Über den gesamten Finanzplanzeitraum wird dieses Niveau gehalten (siehe Abbildung 2). Bis 2025 wird also eine Rekordsumme von 200 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stehen, so viel wie noch nie. Zum Vergleich: Das sind rund 50 Prozent mehr, als es die letzten Eckwerte der vergangenen Legislaturperiode vorgesehen haben (2018 bis 2021), wohingegen die Gesamtausgaben in den Eckwerten im Vergleich nur um rund 17 Prozent ansteigen. Daran ist ersichtlich, welche Priorität die Investitionen einnehmen. Wie wichtig öffentliche Investitionen für die wirtschaftliche Stabilisierung sind und wie diese auch die private Investitionstätigkeit anregen, zeigt auch ein aktuelles Gutachten des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, das in einem Artikel dieses Monatsberichts näher beleuchtet wird.

    Investitionsausgaben laut Eckwerten 2022 und Finanzplan bis 2025

    in Mrd. €

    Das Diagramm zeigt Zinsausgaben Investitionsausgaben laut Eckwerten 2022 und Finanzplan bis 2025.
    Ohne Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) (2012 bis 2014 insges. 21,7 Mrd. €) und ohne Zuführung an das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ 2018 (2,4 Mrd. €). Die aus den Sondervermögen geleisteten Investitionen sind ebenfalls nicht berücksichtigt.
    JahrInvestitionen Eckwerte 2021 bis 2024Investitionen Eckwerte 2022 bis 2025
    2008null24,3
    2009null27,1
    2010null26,1
    2011null25,4
    2012null27,6
    2013null24,8
    2014null24,9
    2015null29,6
    2016null33,3
    2017null34,0
    2018null35,7
    2019null38,1
    202050,350,3
    202142,961,9
    202242,950,0
    202342,950,0
    202442,950,0
    Abbildung 2

    Investitionen in Klimaschutz, Energiewende, Mobilität und Digitalisierung

    Mit der Bereitstellung finanzieller Mittel für Investitionen werden langfristige Zukunftsaufgaben angegangen. Die umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen der Bundesregierung aus dem Klimaschutzprogramm 2030 und dem Zukunftspaket des Konjunkturprogramms sind im Energie- und Klimafonds gebündelt. Mit Programmausgaben von rund 86 Milliarden Euro von 2022 bis 2025 sollen zentrale klimapolitische Vorhaben wie der Ausbau der Elektromobilität fortgesetzt werden. Der größte Posten sind die Verkehrsinvestitionen, die ab 2022 auf über 18 Milliarden Euro pro Jahr verstetigt werden sollen. Damit werden auch Beschlüsse des Klimapakets umgesetzt, wie der Erhalt und die Modernisierung des Schienennetzes sowie die Förderung klimafreundlicher Mobilität im öffentlichen Schienen- und Nahverkehr. Mit den Eckwerten setzt die Bundesregierung auch ein wichtiges Signal für die soziale Begleitung der Transformation. Strukturbrüche dürfen nicht dazu führen, dass die Menschen oder ganze Regionen zurückbleiben. Für den Strukturwandel in den Kohleregionen sehen die Eckwerte für 2022 daher 1,5 Milliarden Euro und für die weitere Finanzplanung von 2023 bis 2025 jährlich 4 Milliarden Euro vor.

    Der Bund will weiterhin massiv in die digitale Infrastruktur sowie in Bildung, Wissenschaft und Forschung investieren. In den Eckwerten sind Vorsorgen in Höhe von 5,9 Milliarden Euro für Ausgaben zur Stärkung der digitalen Transformation, zur Förderung von künstlicher Intelligenz, Quantentechnologie und für Kommunikationstechnologien abgebildet. Die Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung summieren sich für 2022 bis 2025 auf rund 108,6 Milliarden Euro. Dabei steht der Bund auch zu seiner Zusage, insgesamt 6,5 Milliarden Euro für den DigitalPakt Schule bereitzustellen. Deshalb sollen dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur" im Jahr 2022 rund 1,6 Milliarden Euro zusätzlich zugeführt werden. Wie nötig eine bessere digitale Ausstattung der Schulen ist, hat die Pandemie noch einmal deutlich gezeigt. Mit den Mitteln des Sondervermögens wird auch der Ausbau von Gigabit - und Mobilfunknetzen vorangebracht.

    Mit den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2022 und den Finanzplan bis 2025 sollen auch die Maßnahmen des im Rahmen der Krisenbekämpfung der Europäischen Union (EU) zu erstellenden Deutschen Aufbau- und Resilienzplans ausfinanziert werden. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf ökologischer Modernisierung und Digitalisierung. Mit rund 16 Milliarden Euro bis 2025 betrifft dies u. a. Maßnahmen für Elektromobilität, Wasserstofftechnologie und die digitale Infrastruktur. Der Fokus auf zukunftsweisenden Projekten zur ökologischen Modernisierung und Digitalisierung der Wirtschaft und des Staats wird in Abbildung 3 deutlich.

    Deutscher Aufbau- und Resilienzplan bis 2025

    in Mrd.

    Das Kreisdiagramm zeigt die Finanzierung des deutschen Aufbau- und Resilienzplan bis 2025.
    nullWert
    Klimapolitik und Energiewende8,7
    Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur3,9
    Moderne öffentliche Verwaltung und Abbau von Investitionshemmnissen1,7
    Bildung0,8
    Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems0,7
    Maßnahmen zur Stärkung der sozialen Teilhabe0,2
    Abbildung 3

    Investitionen in den sozialen Zusammenhalt

    Im vergangenen Jahr hat sich gezeigt, wie wichtig ein handlungsfähiger Sozialstaat ist. Es ist die Kombination aus Kurzarbeitergeld und steuerlichen Maßnahmen sowie einem erleichterten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung, die dazu geführt hat, dass die Einkommen fast vollständig stabilisiert worden sind, insbesondere im unteren und mittleren Einkommensbereich. Auch weiterhin wird der soziale Ausgleich eine herausgehobene Rolle spielen. Es ist wichtig, dass die Pandemie nicht zu einer sozialen Spaltung der Gesellschaft führt. Im Planungszeitraum bis 2025 zeigt sich diese Priorität in einem Anstieg der Sozialausgaben von rund 202 Milliarden Euro im Jahr 2022 auf rund 213 Milliarden Euro im Jahr 2025. Dabei stellen die Zuschüsse für die gesetzliche Rentenversicherung und die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende die größten Posten dar. Mit der Erhöhung des Kindergelds sowie mit den Zahlungen des Kinderbonus hat die Bundesregierung bereits in den vergangenen Jahren Familien mit Kindern erheblich unterstützt. Die Ausgaben für familienbezogene Leistungen wie Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag sollen von 2022 bis 2025 um durchschnittlich etwa 700 Millionen Euro pro Jahr gegenüber dem bisher geltenden Finanzplan ansteigen und erreichen 2025 ein Niveau von etwa 10,7 Milliarden Euro. Überdies unterstützt der Bund mit dem Gute-Kita-Gesetz die Länder dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und die Teilhabe zu verbessern.

    Um den sozialen Zusammenhalt weiter zu stärken, sollen die Mittel für Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus sowie zur Stärkung des interreligiösen Dialogs erhöht werden. Für das Jahr 2022 sind dafür neue Mittel von 150 Millionen Euro vorgesehen, sodass für diese Zwecke insgesamt 200 Millionen Euro zentral zur Verfügung gestellt werden sollen. Das sind 50 Millionen Euro mehr als noch 2021.

    Für eine starke internationale Zusammenarbeit

    Die Bundesregierung bekennt sich zu ihrer internationalen Verantwortung. Dies gilt für die Zusagen zu humanitärer Hilfe, Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit ebenso wie für die Verpflichtungen aus der Bündnisfähigkeit in der Organisation des Nordatlantikvertrags (North Atlantic Treaty Organization, NATO) sowie innerhalb der EU: Sowohl die Quote für die Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Quote) als auch die NATO-Quote sollen im Jahr 2022 gegenüber den ursprünglichen Planungen vor der Krise deutlich gesteigert werden.

    Im Jahr 2022 sollen die ODA-relevanten Ausgaben der Ressorts für humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und internationalen Klimaschutz um 2,4 Milliarden Euro gegenüber dem geltenden Finanzplan angehoben werden. Als weiterer Beitrag zur Stärkung des internationalen Gesundheitswesens möchte die Bundesregierung im Jahr 2022 einen zusätzlichen Beitrag von 162 Millionen Euro für die Weltgesundheitsorganisation bereitstellen.

    Auch bei den Verteidigungsausgaben will die Bundesregierung die eingeleitete Trendwende fortsetzen. Die Mittel für den Verteidigungshaushalt werden in den Eckwerten für 2022 noch einmal um rund 2,4 Milliarden Euro auf nunmehr rund 49,3 Milliarden Euro erhöht.

    Prioritäten einer verantwortungsvollen Finanzpolitik

    Die zielgerichteten, zukunftsorientierten Investitionen stabilisieren und stärken künftiges Wirtschaftswachstum. Dies ist generationengerecht. Denn nur mit den Investitionen in den sozialen Zusammenhalt, in ein starkes öffentliches Gemeinwesen und in eine starke Wirtschaft kann Deutschland gut durch die Krise kommen. Die vorgesehenen Maßnahmen sind teuer, aber Nichtstun wäre am Ende noch viel teurer.

    Trotz der Krise ist Deutschland finanziell gut aufgestellt. Die Finanzierung der ergriffenen Maßnahmen kann sich die Bundesrepublik leisten. Dies zeigt auch der Vergleich zu anderen Industrieländern. Die Verschuldung bleibt vergleichsweise niedrig. Für das Jahr 2020 wird der Anstieg der Staatsverschuldung auf rund 70 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) geschätzt und für 2021 ist derzeit mit einem Anstieg der Staatsverschuldung auf rund 74 ½ Prozent des BIP zu rechnen. Dieser Anstieg ist deutlich geringer als nach dem Ende der Wirtschafts- und Finanzkrise. Damals, im Jahr 2010, stieg die Staatsverschuldung auf 82,3 Prozent des BIP. Diese Erfahrung zeigt, dass Deutschland etwas in vergleichbarer Größenordnung schon einmal geschafft hat und auch jetzt wieder schaffen kann. Außerdem ist die deutsche Schuldenquote im internationalen Vergleich weiter niedrig – die niedrigste im G7-Vergleich. Alle anderen G7-Staaten hatten bereits vor der Krise höhere Schuldenquoten, als Deutschland nach der Krise voraussichtlich haben wird.

    Allerdings bestimmt der verschärfte Pandemieverlauf den wirtschaftlichen Ausblick. Dies schlägt sich auch in krisenbedingt erheblich geringeren Einnahmen und deutlich höheren Ausgaben für den Bundeshaushalt 2022 nieder. Daher wird es auch im Jahr 2022 unumgänglich sein, die Ausnahmeregelung für außergewöhnliche Notsituationen nach Art. 115 Abs. 2 Satz 6 Grundgesetz in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der weiterhin vorliegenden außergewöhnlichen Notsituation, die sich der Kontrolle des Staats entzieht und die die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, empfiehlt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag, die Voraussetzungen für das Überschreiten der Kreditobergrenzen festzustellen.

    In den Jahren ab 2023 sehen die Eckwerte die Einhaltung der Schuldenregel ohne Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung vor. Dafür wird die bestehende Rücklage in Höhe von rund 48 Milliarden Euro vollständig eingesetzt. Darüber hinaus weisen die Eckwerte für den Finanzplan bis 2025 einen finanzpolitischen Handlungsbedarf aus, der sich im Jahr 2024 auf 4,9 Milliarden Euro und im Jahr 2025 auf 15,2 Milliarden Euro beläuft. Ein solcher Handlungsbedarf ist in Krisenzeiten nichts Ungewöhnliches. Nach der vorangegangenen Finanzkrise 2008/2009 war der Bundeshaushalt infolge der Stabilisierungsmaßnahmen ebenfalls mit einem hohen finanziellen Handlungsbedarf konfrontiert. Damals gelang es, diese Handlungsbedarfe durch ein steigendes wirtschaftliches Wachstum und die damit verbundenen höheren Einnahmen aufzulösen und die Neuverschuldung zurückzufahren.

    Eines ist aber auch klar: In den kommenden Jahren wird es noch viel stärker darauf ankommen, bei finanziellen Aufgaben und Projekten zu priorisieren. Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 2021 und in den Eckwerten bis 2025 sind unsere Prioritäten fest verankert: Es geht um die Bewältigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie sowie um hohe Investitionen in eine moderne Infrastruktur und in den sozialen Zusammenhalt. So kann Deutschland stark aus der Krise herauswachsen.

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