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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im März 2021

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) stiegen im März 2021 um 0,9 Prozent gegenüber März 2020. Hierzu trug ein beträchtliches Plus im Aufkommen der Steuern vom Umsatz bei, welches mit der Verschiebung des Fälligkeitstermins der Einfuhrumsatzsteuer zusammenhing. Die konjunkturellen Auswirkungen der Corona-Krise belasteten weiterhin das Steueraufkommen. Wie in den vorangegangenen Monaten beeinflussten daneben auch die Auswirkungen untergesetzlicher Maßnahmen in Verbindung mit dem Coronavirus (Stundungen, Absehen von Vollstreckungsmaßnahmen, Herabsetzung der Vorauszahlungen) die Steuereinnahmen. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern lagen insgesamt um 3,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Neben den Steuern vom Umsatz verzeichneten die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge, die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie die Körperschaftsteuer Zuwächse. Bei den Bundessteuern ergab sich im März ein Einnahmerückgang um 18,7 Prozent. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen einen Anstieg um 12,9 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat März 2021 lagen die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um 0,8 Mrd. € (+49,9 Prozent) über dem Ergebnis des März 2020. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) schwanken aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU. Sie orientieren sich grundsätzlich an dem gültigen Jahreshaushalt der EU des betreffenden Jahres.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis März 2021

    Im 1. Quartal 2021 sank das Steueraufkommen insgesamt um 5,2 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 4,6 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern sank um 11,4 Prozent. Die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 4,7 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im März 2021 einen Rückgang um 4,0 Prozent gegenüber dem Ergebnis im März 2020. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen um 4,8 Prozent vor allem aufgrund höherer Einnahmen aus den Steuern vom Umsatz. Neben deutlich geringeren eigenen Einnahmen aus den Bundessteuern (-18,7 Prozent) verringerten beträchtlich höhere EU-Eigenmittelabführungen des Bundes an die EU die Einnahmen des Bundes. Andererseits waren gegenüber März 2020 leicht geringere Bundesergänzungszuweisungen an die Länder zu leisten.

    Die Länder verbuchten im März 2021 einen deutlichen Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 4,0 Prozent. Die Ländereinnahmen aus den Gemeinschaftsteuern stiegen insgesamt um 3,5 Prozent. Ebenso wie beim Bund war dies überwiegend auf den beträchtlichen Anstieg der Einnahmen bei den Steuern vom Umsatz zurückzuführen. Zudem war bei den Ländersteuern ein deutliches Plus von 12,9 Prozent zu verzeichnen. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern verringerten sich um 3,3 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer verringerte sich im März 2021 um 2,1 Prozent gegenüber März 2020. Das Kassenaufkommen in diesem Monat beinhaltete die für Februar 2021 abgeführte Lohnsteuer. Infolge des Fortdauerns der Pandemie und der Lockdownmaßnahmen wurde von den Unternehmen weiterhin in beträchtlichem Umfang Kurzarbeit in Anspruch genommen – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Lohnsteuereinnahmen. Zudem wirkten sich die mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz beschlossene Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte einnahmemindernd aus. Das aus dem Lohnsteueraufkommen gezahlte Kindergeld stieg aufgrund der mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz beschlossenen Kindergelderhöhung um 15 € pro Kind um 6,7 Prozent. Im Ergebnis ergab sich ein um 4,0 Prozent rückläufiges kassenmäßiges Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum März 2020. Im 1. Quartal 2021 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um 4,7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im ersten Vorauszahlungsmonat März des Jahres 2021 stieg das Körperschaftsteueraufkommen brutto um 2,3 Prozent gegenüber März 2020. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr gingen um circa 8 Prozent zurück. Da sich der Saldo aus Nachzahlungen und Erstattungen aus der laufenden Veranlagungstätigkeit gegenüber dem Vorjahresmonat erheblich verbesserte, ergab sich insgesamt ein Anstieg der Bruttoeinnahmen aus der Körperschaftsteuer. Die Investitionszulage hatte aufgrund ihres geringen Volumens nahezu keinen Einfluss auf das Aufkommen, sodass das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen ebenfalls deutlich um 2,3 Prozent gegenüber März 2020 anstieg. Im 1. Quartal 2021 stieg das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 20,1 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto sank im März 2021 um 6,9 Prozent gegenüber März 2020. Auch bei der veranlagten Einkommensteuer war im März die erste Rate der Vorauszahlungen für das Jahr 2021 fällig. Hier lagen die Vorauszahlungen für das laufende Jahr im Berichtsmonat auf dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Allerdings war bei den nachträglichen Vorauszahlungen für frühere Jahre ein beträchtlicher Rückgang zu verzeichnen. Da sich der Saldo aus Nachzahlungen und Erstattungen kaum veränderte, sank das Bruttoaufkommen der veranlagten Einkommensteuer entsprechend. Nach Abzug der Arbeitnehmererstattungen, die sich um 18,5 Prozent gegenüber März 2020 verringert hatten, und der nur noch unbedeutenden Investitions- und Eigenheimzulagen ergab sich per saldo im März 2021 ein deutlicher Rückgang des kassenmäßigen Steueraufkommens an veranlagter Einkommensteuer um 6,0 Prozent im Vergleich zum März 2020. Im 1. Quartal 2021 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer um 4,7 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im März 2021 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 16,1 Prozent über der Vorjahresbasis. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern lagen bei rund 132 Mio. € (+54,4 Prozent gegenüber März 2020). Insgesamt ergab sich ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 14,1 Prozent gegenüber März 2020. Im 1. Quartal 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 13,8 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum März 2020 einen Anstieg um 3,5 Prozent. Im 1. Quartal 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge um 31,0 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz verzeichnete im März 2021 einen hohen Anstieg von 21,8 Prozent gegenüber dem März 2020. Dieser starke Einnahmeanstieg stand in Zusammenhang mit der im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedeten Verschiebung des Fälligkeitstermins der Einfuhrumsatzsteuer, die erstmals für Einfuhren im Dezember 2020 vom 16. Januar 2021 auf den 26. Februar 2021 erfolgt war. Ein beträchtlicher Teil der am 26. Februar 2021 fällig gewordenen Zahlungen war aufgrund des kurz vor Monatsende liegenden Zahlungstermins nicht mehr im Februar kassenwirksam geworden und erhöhte nunmehr das Aufkommen im März 2021. Die Verschiebung des Zahlungstermins hatte im Januar zu einem entsprechenden Einnahmeausfall bei der Einfuhrumsatzsteuer geführt. Dadurch verzeichnete das Aufkommen im 1. Quartal 2021 einen starken Rückgang um 33,0 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2020. Dies beeinträchtigte ebenfalls das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz im 1. Quartal 2021, welches um 8,8 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums zurückging.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern lag im März 2021 um 18,7 Prozent unter dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats. Rückgänge waren bei der Energiesteuer (-27,3 Prozent), der Alkoholsteuer (14,9 Prozent), der Tabaksteuer (-2,7 Prozent) und der Luftverkehrsteuer (-18,3 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag verringerte sich um 41,6 Prozent. Der Rückgang war vor allem auf die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für rund 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler zurückzuführen. Die Stromsteuer wies ein deutliches Plus von 30,6 Prozent auf. Weitere Aufkommenszuwächse zeigten die Versicherungsteuer (+3,9 Prozent) und die Kaffeesteuer (+12,9 Prozent). Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern. Im 1. Quartal 2021 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der Bundessteuern um 11,4 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im März 2021 deutlich um 12,9 Prozent über dem Ergebnis des März 2020. Nahezu sämtliche Ländersteuern konnten zum Teil spürbare Zuwächse verbuchen. So stiegen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer um 16,1 Prozent, aus der Erbschaftsteuer um 9,9 Prozent, aus der Feuerschutzsteuer um 2,7 Prozent und aus der Rennwett- und Lotteriesteuer um 13,8 Prozent. Das Biersteueraufkommen verringerte sich um 15,3 Prozent. Im 1. Quartal 2021 stieg das Aufkommen der Ländersteuern um 4,7 Prozent.

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