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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Ent­wick­lung des Bun­des­haus­halts im März 2021

    Regierungsentwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2021

    Der am 24. März 2021 von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2021 wird noch im April vom Deutschen Bundestag abschließend beraten. Einzelheiten können dem Artikel „Eckwerte des Regierungsentwurfs 2022, des Finanzplans bis 2025 und Regierungsentwurf für einen Nachtragshaushalt 2021“ entnommen werden.

    Alle folgenden Ausführungen zum Soll 2021 beziehen sich auf den Regierungsentwurf zum Nachtrag.

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    Einnahmen

    Die Einnahmen des Bundeshaushalts beliefen sich in den Monaten bis März dieses Jahres auf rund 68,1 Mrd. €. Damit sind die Einnahmen um 20,3 Prozent (rund -17,4 Mrd. €) niedriger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, was insbesondere auf Steuermindereinnahmen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und aufgrund steuerlicher Hilfsmaßnahmen zu deren Bewältigung beruht. Die Steuereinnahmen (inklusive der EU-Eigenmittelabflüsse) sanken um 14,3 Prozent (rund -10,6 Mrd. €) gegenüber der Vorjahresperiode. Besonders betroffen sind die Einnahmen aus Steuern vom Umsatz (rund -3,1 Mrd. €). Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag verringerte sich um 35,7 Prozent (rund -1,8 Mrd. €). Dieser Rückgang ist im Wesentlichen auf die Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab diesem Jahr für rund 90,0 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler zurückzuführen.

    Auch die Sonstigen Einnahmen lagen im Berichtszeitraum um 60,0 Prozent (rund -6,7 Mrd. €) unter dem entsprechenden Vorjahresniveau. Dies war vor allem auf das Ausbleiben der Abführung des Bundesanteils am Reingewinn der Deutschen Bundesbank zurückzuführen. Im Vorjahr hatte die Deutsche Bundesbank rund 5,9 Mrd. € Reingewinn an den Bund abgeführt, von denen 2,5 Mrd. € im Bundeshaushalt verblieben und 3,4 Mrd. € dem Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ zur Tilgung seiner Verbindlichkeiten zur Verfügung zu stellen waren.

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    Ausgaben

    Im Jahr 2020 wurden außerordentliche Anstrengungen unternommen, um die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Folgen zu bekämpfen beziehungsweise einzudämmen. Auch der Vollzug des Haushalts 2021 wird ganz wesentlich von der Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen geprägt sein.

    Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen in den ersten drei Monaten dieses Jahres rund 129,6 Mrd. € und lagen damit um 40,3 Prozent (rund +37,2 Mrd. €) über dem entsprechenden Vorjahresniveau. Nach ökonomischen Arten gegliedert resultiert der Anstieg der Ausgaben im betrachteten Zeitraum überwiegend aus höheren konsumtiven Ausgaben (+32,6 Prozent beziehungsweise rund 28,2 Mrd. €). Ein Großteil der höheren Ausgaben wurde für laufende Zuschüsse an Unternehmen und Zuweisungen an Sozialversicherungen aufgewendet. Die laufenden Zuschüsse an Unternehmen sind im Vorjahresvergleich um 111,5 Prozent (rund 9,3 Mrd. €) gestiegen, was vorrangig auf Corona-Unternehmenshilfen zurückzuführen ist. Von den für diesen Zweck im Regierungsentwurf zum Nachtrag vorgesehenen Mitteln in Höhe von 65,0 Mrd. € sind bis Ende März 11,0 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt abgeflossen. Die Zuweisungen an Sozialversicherungen überstiegen das entsprechende Vorjahresergebnis um 29,5 Prozent (rund 11,5 Mrd. €). Darin enthalten sind Leistungen an den Gesundheitsfonds für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen in Höhe von rund 7,2 Mrd. €. Weiterhin enthalten sind Zuweisungen an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser, die in Höhe von 3,0 Mrd. € ausgezahlt worden sind. Gedämpft wurde die Zunahme der konsumtiven Ausgaben durch die Zinsausgaben, die um 32,0 Prozent (rund -1,4 Mrd. €) unter dem entsprechenden Vorjahresniveau lagen.

    Die investiven Ausgaben beliefen sich im betrachteten Zeitraum auf rund 14,8 Mrd. €. Damit wurde das Niveau vom März 2020 um 155,7 Prozent (rund 9,0 Mrd. €) übertroffen. Dies war vor allem auf unterjährige Liquiditätshilfen an die Bundesagentur für Arbeit (rund 8,9 Mrd. €) zurückzuführen. Die Sachinvestitionen gingen aufgrund geringerer Ausgaben für Baumaßnahmen um 51,6 Prozent (rund -0,9 Mrd. €) zurück. Die gegenüber dem Vorjahr geringeren Ausgaben für Baumaßnahmen waren etwa zur Hälfte auf einen Sondereffekt zurückzuführen, der das ganze Jahr wirken wird. Die Investitionen im Fernstraßenbau werden seit 2021 an die „Autobahn GmbH des Bundes“ ausgelagert. Die „Autobahn GmbH des Bundes“ erhält die dafür benötigten Mittel über Zuschüsse für Investitionen, die im März 2021 um rund 0,4 Mrd. € höher gewesen sind als im März des vergangenen Jahres. Gemäß Soll 2021 erhält die „Autobahn GmbH des Bundes“ dieses Jahr insgesamt Zuschüsse für Investitionen in Höhe von rund 5,5 Mrd. €. Bei den Bauinvestitionen sind daher im Jahr 2021 auch rund 4,7 Mrd. € weniger veranschlagt als im Soll des Jahres 2020 (rund 4,2 Mrd. € weniger gegenüber dem Ist 2020).

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    Finanzierungssaldo

    Im Zeitraum Januar bis März 2021 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von 61,5 Mrd. € auf.

    Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen.

    Entwicklung des Bundeshaushalts

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    Tabelle 1

    Entwicklung der Bundesausgaben nach Aufgabenbereichen

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    Tabelle 2

    Die Ausgaben des Bundes nach ökonomischen Arten

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    Tabelle 3

    Entwicklung der Einnahmen des Bundes

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    Tabelle 4

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