Navigation und Service

Inhalt

  • Edi­to­ri­al

    Porträtfoto von Staatssekretär Wolfgang Schmidt

    Liebe Leserinnen, liebe Leser,

    oberste Priorität der Bundesregierung hat die Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dieses Ziel spiegelt sich auch im Ende März vom Kabinett beschlossenen Regierungsentwurf für einen Nachtragshaushalt 2021 sowie in den Eckwerten für den Bundeshaushalt 2022 und der Finanzplanung bis 2025 wider. Mit dem Nachtragshaushalt werden die nötigen Mittel bereitgestellt, um den Auswirkungen des Pandemiegeschehens weiterhin entschlossen und zielgerichtet entgegenzutreten. Gleichzeitig werden wichtige Weichen für unser Land weit über die Pandemie hinaus gestellt. Denn neben der Bewältigung der aktuellen Krise geht es darum, Deutschland fit für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Dies geht nur mit Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung, in Bildung und Forschung sowie in den sozialen Zusammenhalt. Deshalb wird mit den Eckwerten 2022 bis 2025 die bereits vor der Pandemie begonnene Investitionsoffensive fortgesetzt. Der Schlaglichtartikel in dieser Ausgabe des Monatsberichts gibt eine Übersicht zur Haushaltsplanung der Bundesregierung.

    Der Staat muss sich auf solide Einnahmen verlassen können, um die Ausgaben für die Coronabewältigung, aber auch für das Gemeinwesen allgemein, etwa für gute Schulen und ein stabiles soziales Sicherungssystem, tragen zu können. Wenn Einzelne sich ihrem Beitrag entziehen, ist die Akzeptanz der Solidargemeinschaft gefährdet. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für international tätige Konzerne, die ihre Steuerzahlungen verringern, indem sie Gewinne in Niedrigsteuerländer verlagern. Um diesen Praktiken entgegenzuwirken, hat das Kabinett Ende März mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz ein wichtiges Instrument für mehr Steuergerechtigkeit auf den Weg gebracht. Konkret wird z. B. eine verschärfte Regelung greifen, die dafür sorgt, dass Unternehmen Steuerzahlungen nicht mehr umgehen können, indem sie Einkünfte auf eine Gesellschaft in einer Steueroase verlagern. Das Kabinett hat im März auch den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (Anti-Tax Avoidance Directive, ATAD) beschlossen. Die Richtlinie sorgt für einheitliche und schärfere Regelungen gegen aggressive Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen multinationaler Unternehmen. Das stellt einen weiteren Fortschritt hin zu einer gemeinsamen und gerechten Steuerpolitik in Europa dar. Mit dem Gesetzesentwurf ebnet die Bundesregierung den Weg für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.

    Das Thema Steuergerechtigkeit spielte auch eine zentrale Rolle beim virtuellen Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der G20 Anfang April. Die Verhandlungen über die Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft, einschließlich der Einführung einer globalen effektiven Mindestbesteuerung, gehen gut voran. Bis Mitte dieses Jahres soll eine internationale Einigung erreicht werden, die dann rasch auf europäischer Ebene umgesetzt werden soll. Ziel ist, dass künftig auch die großen Konzerne, ob Möbelkonzern oder digitale Suchmaschine, einen fairen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinwesen leisten.

    Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre.

    Wolfgang Schmidt
    Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen

Fußzeile