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    Er­geb­nis­se der Steu­er­schät­zung vom 10. bis 12. Mai 2021

    • Die jährlichen gesamtstaatlichen Steuereinnahmen steigen bis zum Jahr 2025 voraussichtlich auf 917,5 Mrd. € an.
    • Im Jahr 2022 dürfte das Niveau der Steuereinnahmen des Jahres 2019 – dem letzten Jahr vor der Corona-Pandemie – wieder übertroffen werden.
    • Im Vergleich zur Steuerschätzung im November 2020 rechnet der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ für die Jahre 2021 und 2022 mit leicht geringeren Steuereinnahmen, während ab dem Jahr 2023 eine Verbesserung der Einnahmesituation erwartet wird.
    • Die Ergebnisse der Steuerschätzung bestätigen, dass die entschlossene wirtschafts- und finanzpolitische Reaktion der Bundesregierung auf die Pandemie wirkt.

    Vom 10. bis 12. Mai 2021 fand die 160. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ als Videokonferenz statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2021 bis 2025.

    Der unabhängige Arbeitskreis „Steuerschätzungen“
    erstellt in Deutschland die Steuerschätzung für Bund, Länder und Gemeinden. Dem seit 1955 bestehenden Gremium gehören Experten der 16 Länder von fünf führenden Wirtschaftsforschungsinstituten (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, ifo Institut, Institut für Weltwirtschaft, RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung, Institut für Wirtschaftsforschung Halle), des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Deutschen Bundesbank, des Statistischen Bundesamts, des Deutschen Städtetags, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des BMF an, welches den Vorsitz führt. In der Regel finden zwei Sitzungen im Jahr statt: im Frühjahr und im Herbst. Auf der Grundlage der Schätzvorschläge verschiedener im Arbeitskreis vertretener Institutionen werden einvernehmlich Schätzergebnisse für alle Steuerarten ermittelt.

    Berücksichtigte Steuerrechtsänderungen

    Die Schätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. In Tabelle 1 sind die finanziellen Auswirkungen von Gesetzen und sonstigen Regelungen enthalten, die gegenüber der vorangegangenen Schätzung vom November 2020 neu einzubeziehen waren.

    Auswirkungen der neu in die Steuerschätzung einbezogenen Rechtsänderungen

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    Tabelle 1

    Die neu einbezogenen Rechtsänderungen sind im Einzelnen in der Pressemitteilung des BMF Nr. 16/2021 vom 12. Mai 2021 aufgeführt.1

    Gesamtwirtschaftliche Annahmen

    Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2021 der Bundesregierung vom 27. April 20212 zugrunde gelegt. Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2021 einen deutlichen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 3,5 Prozent (s. a. Tabelle 2). Gegenüber der Herbstprojektion 2020, welche der Steuerschätzung im November 2020 zugrunde gelegen hat, wird dabei allerdings pandemiebedingt von einem etwas geringeren Zuwachs ausgegangen (s. a. Abbildung 1). Für das kommende Jahr 2022 wird ein Anstieg um weitere 3,6 Prozent erwartet, deutlich mehr, als im Herbst prognostiziert worden ist. Für die Jahre 2023 bis 2025 wird ein Anstieg des realen BIP um jeweils 1,1 Prozent angenommen.

    Beim für die Steuerschätzung relevanten nominalen BIP wird für das Jahr 2021 ein Anstieg um 5,3 Prozent und für das Jahr 2022 um 5,2 Prozent projiziert. In den weiteren Schätzjahren 2023 bis 2025 wird mit Zuwachsraten von jeweils 2,6 Prozent gerechnet.

    Bei der als gesamtwirtschaftliche Bemessungsgrundlage für die Schätzung der Lohnsteuer bedeutsamen Bruttolohn- und -gehaltssumme ergibt sich im Rahmen der Frühjahrsprojektion für das Jahr 2021 eine Zunahme um 3,2 Prozent. Diese setzt sich voraussichtlich im Jahr 2022 mit einem Plus von 4,0 Prozent und für die Jahre 2023 bis 2025 mit einem unterstellten jährlichen Anstieg um 2,8 Prozent fort.

    Hinsichtlich der Unternehmens- und Vermögenseinkommen wird im Jahr 2021 ein Anstieg um 12,9 Prozent erwartet. Für das Jahr 2022 wird eine Wachstumsrate von 5,4 Prozent projiziert. Für die Jahre 2023 bis 2025 werden dann jeweils +2,8 Prozent angenommen.

    Gesamtwirtschaftliche Vorgaben für die Steuerschätzung Mai 2021 im Vergleich zur letzten Steuerschätzung

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    Tabelle 2

    Abweichung der projizierten Veränderungsraten wichtiger gesamtwirtschaftlicher Kenngrößen zur Steuerschätzung Mai 2021 von den entsprechenden Vorgaben zur Steuerschätzung November 2020

    Prozentpunkte

    Das Säulendiagramm zeigt die Abweichung der projizierten Veränderungsraten wichtiger gesamtwirtschaftlicher Kenngrößen zur Steuerschätzung Mai 2021 von den entsprechenden Vorgaben zur Steuerschätzung November 2020
    Quelle: Bundesministerium der Finanzen basierend auf den Veränderungsraten gesamtwirtschaftlicher Kenngrößen in der Frühjahrsprojektion 2021 und der Herbstprojektion 2020 der Bundesregierung
    nullBIP nominalBIP realBruttolohn- und -gehaltsummeUnternehmens- und VermögenseinkommenPrivate Konsumausgaben
    2021-0,7-0,9-0,34,2-2,8
    20220,91,10,84,52,2
    20230,00,10,00,10,3
    20240,00,10,00,10,3
    20250,00,10,00,10,3
    Abbildung 1

    Schätzergebnisse

    Entwicklung der Einnahmen im Schätzzeitraum

    Die Steuereinnahmen steigen im Schätzzeitraum bis zum Jahr 2025 voraussichtlich auf 917,5 Mrd. € an.3 Ausgehend vom letzten Ist-Jahr 2020 mit einem Aufkommen von 739,7 Mrd. € bedeutet dies einen Zuwachs im Schätzzeitraum um insgesamt 24,0 Prozent. Betrachtet man die Entwicklung im Vergleich zum Vorkrisenjahr 2019, in dem das Ist-Aufkommen 799,3 Mrd. € betragen hat, so liegt der geschätzte Zuwachs der Steuereinnahmen bis zum Jahr 2025 etwas geringer bei insgesamt 14,8 Prozent.

    Die Gebietskörperschaften partizipieren in unterschiedlichem Ausmaß am Anstieg der Steuereinnahmen, wobei sowohl Bund, Länder als auch Gemeinden nach den beträchtlichen Einnahmerückgängen im Jahr 2020 ab dem Jahr 2021 wieder wachsende Steuereinnahmen verzeichnen können (s. a. Tabelle 3). Die Einnahmen der Europäischen Union (EU) steigen im Jahr 2021 kräftig an und verharren dann in den folgenden Schätzjahren auf annähernd gleichem Niveau. Im Vergleich zu den Gebietskörperschaften erreichen sie mit einem Plus von voraussichtlich 37,4 Prozent im Jahr 2025 den höchsten Zuwachs gegenüber dem Jahr 2020.

    Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt und der Gebietskörperschaften

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    Tabelle 3

    Im Vergleich der Einnahmeentwicklung von Bund, Ländern und Gemeinden ist festzustellen, dass sich bis zum Jahr 2025 im Vergleich zum letzten Vorkrisenjahr 2019 die Einnahmen von Ländern und Gemeinden leicht überproportional entwickelt werden, während die Entwicklung der Einnahmen des Bundes deutlich unter der Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt liegt (s. a. Abbildung 2). Dies spiegelt sich darin wider, dass die geschätzten Steuereinnahmen der Länder bereits in diesem Jahr das Vorkrisenniveau erreichen und die der Gemeinden im Jahr 2022 wieder oberhalb des Vorkrisenniveaus aus dem Jahr 2019 liegen. Beim Bund wird dieses Niveau gemäß Steuerschätzung erst ein Jahr später wieder überschritten.

    Die Steuereinnahmen der Länder weisen dabei gegenüber dem Vorkrisenjahr 2019 relativ gesehen am wenigsten Veränderung aus, d. h. den im Vergleich geringsten Rückgang 2020 und – damit zusammenhängend – auch den prozentual gesehen geringsten Anstieg 2021. Dies ist im Wesentlichen dadurch bedingt, dass sie aufgrund der Kompensationen für Maßnahmen im Zuge der Pandemie im Jahr 2020 aus dem Finanzausgleich fast 6,4 Mrd. € mehr Umsatzsteuerfestbeträge vom Bund erhalten haben. Der Bund hat demzufolge im Jahr 2021 entsprechend höhere Einnahmen gegenüber dem Vorjahr zu verbuchen. Zudem profitiert der Bund in diesem Jahr aufgrund des höheren Anteils am Umsatzsteueraufkommen (§ 1 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz) stärker als die Länder an dem erwarteten kräftigen Anstieg des Aufkommens der Steuern vom Umsatz. Durch den Abbau des Solidaritätszuschlags ab dem Jahr 2021 verringern sich jedoch gleichzeitig die Einnahmen des Bundes um 9,2 Mrd. €. Weiterhin werden die Einnahmen des Bundes aufgrund der für das Jahr 2021 erwarteten Steigerung der EU-Abführungen aus dem Bundeshaushalt gegenüber dem Jahr 2020 um circa 9,6 Mrd. € gemindert. Im Saldo ist somit für die Einnahmen des Bundes im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 nur ein unterproportionaler Zuwachs zu verzeichnen, trotz des starken Rückgangs im Jahr 2020.

    In den Jahren 2022 und 2023 wird dann für die Steuereinnahmen des Bundes eine höhere Wachstumsdynamik erwartet als für die Steuereinnahmen der Länder. Sie dürften auch stärker steigen als die Steuereinnahmen insgesamt. Diese Unterschiede in der Einnahmeentwicklung werden vor allem durch Veränderungen in der Aufteilung des Aufkommens der Steuern vom Umsatz verursacht. In beiden Jahren verringern sich die vom Bund im Rahmen des Finanzausgleichs an Länder und Gemeinden übertragenen Festbeträge beträchtlich. Weiterhin partizipiert der Bund aufgrund des höheren Anteils am Umsatzsteueraufkommen in stärkerem Ausmaß von dem erwartet anhaltend kräftigen Wachstum der Einnahmen aus dieser Steuerart. Bei den Ländern hingegen verringern die vorgenannten Faktoren die Dynamik der Einnahmeentwicklung in diesen Jahren. In den Jahren 2024 und 2025 entwickeln sich die Steuereinnahmen von Bund und Ländern dann laut der Schätzung ähnlich.

    Die Steuereinnahmen der Gemeinden verzeichnen ab dem Jahr 2023 Zuwachsraten, die über der Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt liegen. In den Vorjahren dämpft die Verringerung der den Gemeinden zugewiesenen Festbeträge aus dem Aufkommen der Steuern vom Umsatz – im Jahr 2021 –1,0 Mrd. € gegenüber 2020 und im Jahr 2022 nochmals –1,3 Mrd. € – den Einnahmezuwachs, der trotzdem auch 2021 oberhalb des Zuwachses der Einnahmen insgesamt liegen dürfte.

    Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt und der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden im Schätzzeitraum

    Index, Basis 2019 = 100

    Entwicklung der Steuereinnahmen insgesamt und der Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden im Schätzzeitraum
    Quelle: Bundesministerium der Finanzen basierend auf Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen” für die Jahre 2021 bis 2025
    nullSteuereinnahmen insgesamtBundLänderGemeinden
    202092,586,097,593,6
    202196,889,3100,098,0
    2022101,695,6104,6101,0
    2023106,1100,5108,6107,1
    2024110,8104,6113,4113,1
    2025114,8108,2117,4117,9
    Abbildung 2

    Die Steuereinnahmen insgesamt sind im Jahr 2020 mit 7,5 Prozent stärker zurückgegangen als das nominale BIP (-3,4 Prozent). Damit verringerte sich auch die Steuerquote um 0,97 Prozentpunkte auf 22,20 Prozent. Im gesamten Schätzzeitraum wird insgesamt mit Aufkommenszuwächsen gerechnet. Aus den neu in der Schätzung berücksichtigten Steuerrechtsänderungen resultieren dabei für sich genommen jedoch beträchtliche Einnahmeminderungen. Daher wird in den Jahren 2021 und 2022 voraussichtlich die Aufkommensdynamik gegenüber der BIP-Veränderung etwas niedriger liegen. Die Steuerquote geht dementsprechend in beiden Jahren weiter zurück bis auf 22,01 Prozent im Jahr 2022. Ab dem Jahr 2023 werden dann höhere Zuwachsraten als beim nominalen BIP erwartet, wobei die Steuerschätzung – wie eingangs bereits erwähnt – für den Schätzzeitraum vom geltenden Steuerrecht ausgeht.

    Aufkommensentwicklung bei einzelnen Steuerarten

    Grundsätzlich wird die Entwicklung des Steueraufkommens im Schätzzeitraum von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Die Abhängigkeit der einzelnen Steuerarten von der Konjunkturentwicklung ist jedoch unterschiedlich stark ausgeprägt. Neben der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflussen die umfangreichen steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise die Einnahmeentwicklung. Dies zeigt der Überblick über die Erwartungen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ für einige aufkommensstarke Steuerarten im Vergleich zur Entwicklung des nominalen BIP und den Steuern insgesamt (s. a. Tabelle 4 und Abbildung 3). Bei den Steuern vom Umsatz wird z. B. sowohl im Jahr 2021 als auch im Jahr 2022 ein deutlicher Anstieg der Einnahmen gegenüber dem jeweiligen Vorjahr erwartet. Dies liegt für 2021 auch an der Basis im Jahr 2020, die über die unmittelbaren wirtschaftlichen Folgen der Pandemie hinaus wegen der temporären Umsatzsteuersatzsenkung im 2. Halbjahr und anderer Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen (wie Stundungen) niedriger war. Im Jahr 2021 sind durch die Verschiebung des Fälligkeitstermins der Einfuhrumsatzsteuer ebenfalls einmalig Mindereinnahmen zu verzeichnen, der deutliche Unterschied zum Jahr 2022 ist jedoch vor allem auf die gemäß Frühjahrsprojektion zu erwartende spürbare Erholung der relevanten gesamtwirtschaftlichen Aggregate, insbesondere des privaten Konsums, zurückzuführen.

    Entwicklung der Einnahmen aus verschiedenen Steuerarten und des nominalen BIP

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    Tabelle 4

    Entwicklung der Einnahmen aus verschiedenen Steuerarten und des nominalen BIP seit 2020

    Index, Basis 2019 = 100

    Entwicklung der Einnahmen aus verschiedenen Steuerarten und des nominalen BIP seit 2020
    (1) Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge.
    Quelle: Bundesministerium der Finanzen basierend auf Ergebnissen des Arbeitskreises „Steuerschätzungen” und der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung für die Jahre 2021 bis 2025
    nullNominales BIPSteuern insgesamtSteuern vom UmsatzLohnsteuerVeranlagte EinkommensteuerKapitalertragsteuern (1)KörperschaftsteuerGewerbesteuerÜbrige Steuern
    202096,692,590,295,392,698,775,881,798,4
    2021101,796,8100,996,296,0100,987,991,194,6
    2022107,0101,6109,1102,095,7101,690,194,996,4
    2023109,8106,1113,1107,7102,9104,896,7102,997,7
    2024112,7110,8116,1113,8112,1112,1104,0110,399,0
    2025115,7114,8118,9119,9119,4114,9108,7115,2100,4
    Abbildung 3

    Vergleich mit der letzten Schätzung vom November 2020

    Abweichungen der Steuereinnahmen insgesamt und der Einnahmen der Gebietskörperschaften

    Die Entwicklung der Steuereinnahmen verlief in den vergangenen Monaten günstiger als noch im November 2020 erwartet. Hieraus sowie aus der Revision wichtiger gesamtwirtschaftlicher Eckwerte im Rahmen des Ist-Ergebnisses für das Jahr 2020 sowie der Frühjahrsprojektion der Bundesregierung resultierte für sich genommen eine Erhöhung der Schätzansätze durch den Arbeitskreis „Steuerschätzungen“. Diese wurden jedoch durch die beträchtlichen Einnahmeausfälle aus den gegenüber November 2020 neu einzubeziehenden Steuerrechtsänderungen verringert. Somit werden in den ersten beiden Schätzjahren für alle Gebietskörperschaften zusammen geringere Einnahmen prognostiziert als noch im November 2020 geschätzt, während in den folgenden Schätzjahren nun höhere Einnahmen erwartet werden.

    Konkret wurden gegenüber dem Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2020 die Schätzansätze des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ für das Jahr 2021 um 2,7 Mrd. € verringert (Abbildung 4).4 Auch für das Jahr 2022 werden noch um 3,9 Mrd. € niedrigere Einnahmen als in der November-Steuerschätzung erwartet. Ab dem Jahr 2023 wird mit höheren Einnahmen gerechnet. Das erwartete Plus steigt von 1,1 Mrd. € im Jahr 2023 auf 9,1 Mrd. € im Jahr 2025.

    Unterschiede zwischen Bund, Ländern und Gemeinden ergeben sich aus der Anpassung der Schätzansätze bei den einzelnen Steuerarten, an denen die Gebietskörperschaften in jeweils verschiedenen Anteilen partizipieren. Im Jahr 2021 wurden den Ländern zudem höhere Umsatzsteueranteile zulasten des Bundes zugewiesen. Dahinter steht die Änderung der Umsatzsteuerverteilung durch das Gesetz zur Anpassung der Ergänzungszuweisungen des Bundes nach § 11 Abs. 4 des Finanzausgleichsgesetzes und zur Beteiligung des Bundes an den flüchtlingsbezogenen Kosten der Länder vom 3. Dezember 2020.

    Säulendiagramm: Abweichung der Steuereinnahmen des Ergebnisses der Steuerschätzung Mai 2021 vom Ergebnis der Steuerschätzung November 2020 BildVergroessern
    Abbildung 4

    Abweichungen nach Steuerarten

    Die Abweichungen im Schätzansatz Mai 2021 gegenüber dem Ansatz vom November 2020 lassen sich bei den einzelnen Steuerarten auf Änderungen in der erwarteten Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Bemessungsgrundlagen und geänderte Erwartungen zur weiteren Einnahmeentwicklung aufgrund der aktuellen Kassenentwicklung zurückführen. Weiterhin hatten neu zu berücksichtigende Steuerrechtsänderungen einen beträchtlichen Einfluss auf das Ergebnis. Eine Übersicht zu den Abweichungen bei den wichtigsten Steuerarten bietet Tabelle 5.

    Abweichungen des Ergebnisses der Steuerschätzung Mai 2021 vom Ergebnis der Steuerschätzung November 2020 nach Steuerarten

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 5

    Fazit

    Zwar hat das pandemische Geschehen über die Wintermonate die wirtschaftliche Erholung zwischenzeitlich unterbrochen. Der Impffortschritt und die deutlich anziehende globale Nachfrage lassen die konjunkturellen Aussichten jedoch zunehmend positiv erscheinen. Insbesondere die exportorientierte deutsche Industrie profitiert vom globalen Umfeld. Volle Auftragsbücher deuten hier auf eine anhaltende Aufwärtsdynamik hin. Im weiteren Verlauf des Jahres ist im Zuge einer Eindämmung der Pandemie und damit einhergehend zunehmender Rücknahme von pandemiebedingten Einschränkungen auch mit einer nachhaltigen Erholung im Dienstleistungsbereich und bei den privaten Konsumausgaben zu rechnen. All das dürfte sich auch bei den Steuereinnahmen positiv bemerkbar machen, wie die aktuelle Steuerschätzung zeigt. Die prognostizierten Steuereinnahmen liegen in der Summe von 2021 bis einschließlich 2025 um 10 Mrd. € höher im Vergleich zur Schätzung im November 2020. Und dies, obwohl der Staat aufgrund zielgerichteter steuerlicher Maßnahmen – insbesondere auch zur Bewältigung der Folgen der Pandemie – auf Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 83 Mrd. € im Zeitraum 2021 bis 2025 verzichtet. Diese Mindereinnahmen können durch die aufwärtsgerichtete weitere Wirtschaftsentwicklung und die damit verbundenen konjunkturbedingten Mehreinnahmen mehr als ausgeglichen werden. All das zeigt, dass die entschlossene Hilfspolitik der Bundesregierung wirkt.

    Fußnoten

    1
    Die Pressemitteilung ist hier zu finden.
    2
    Frühjahrsprojektion 2021 der Bundesregierung auf www.bmwi.de
    3
    Die Ergebnistabellen der 160. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ sind hier abrufbar.
    4
    Eine Zusammenstellung der Abweichungen des Ergebnisses der Steuerschätzung Mai 2021 vom Ergebnis der vorhergehenden Steuerschätzung November 2020 für die Steuern insgesamt sowie für die Gebietskörperschaften ist in Anlage 2 der Pressemitteilung des BMF zur 160. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ zu finden.

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