- Mit dem Nachtragshaushalt wird der Beschluss des Bundeshaushalts 2021 vom Dezember 2020 an das veränderte Pandemiegeschehen angepasst, um den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auch weiterhin wirksam und entschlossen entgegenzutreten und die finanzpolitische Handlungsfähigkeit im weiteren Jahresverlauf sicherzustellen.
- Zur Finanzierung der Mehrausgaben und Mindereinnahmen sieht der Nachtragshaushalt eine Kreditermächtigung von 240,2 Mrd. € vor. Die Nettokreditaufnahme (NKA) fällt damit um rund 60,4 Mrd. € höher aus als bisher im Soll 2021 ohne Nachtrag geplant. Allerdings wird sich die ursprünglich erwartete Gesamtverschuldung im Jahr 2020 und im Jahr 2021 trotz der zusätzlichen Kredite nicht erhöhen, da die Kreditermächtigung 2020 nicht voll benötigt wurde.
- Die verfassungsrechtliche Obergrenze für die strukturelle NKA (0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts) wird deutlich um rund 216,4 Mrd. € überschritten. Der Deutsche Bundestag hat die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung des Grundgesetzes für außergewöhnliche Notsituationen beschlossen.
Ausgangslage
Die deutsche Wirtschaft ist nach einer zehnjährigen Expansionsphase im Corona-Pandemiejahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten. Im Jahresverlauf folgte dabei auf einen historisch einmaligen Einbruch der Wirtschaftsleistung im Frühjahr eine durch umfangreiche staatliche Maßnahmen gestützte deutliche Erholung. Im Winterhalbjahr belasteten dann Pandemie und Eindämmungsmaßnahmen die wirtschaftliche Dynamik wieder spürbar. Die Bundesregierung hat auf diese Situation reagiert, indem erneut zeitnah umfangreiche Hilfsprogramme für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aufgelegt wurden, was sich auch im Nachtragshaushalt widerspiegelt. Dies hat das wirtschaftliche Geschehen gestützt und trägt dazu bei, den Boden für eine anhaltende wirtschaftliche Aufwärtsbewegung in diesem Jahr zu bereiten.
Für das laufende Jahr ist mit einem deutlichen Anstieg der Wirtschaftsleistung zu rechnen. Kräftige Impulse werden bei einer aufwärtsgerichteten globalen Konjunktur aus dem Außenhandel erwartet. Im Zuge von nachhaltigen Öffnungsschritten ist dann auch mit einer deutlichen Belebung der Dienstleistungskonjunktur zu rechnen. Grundsätzlich werden für das laufende Jahr Anstiege in allen Verwendungskomponenten erwartet. Dabei dürften vom privaten Konsum insbesondere in der zweiten Jahreshälfte kräftige Impulse ausgehen. Der Staatskonsum dürfte weiterhin spürbar zulegen. In der Industrie spricht der hohe Auftragsbestand für Kapazitätserweiterungen und dementsprechend kräftige Investitionen in Ausrüstungen. Auch auf dem Arbeitsmarkt wird eine Erholung erwartet. So dürfte die Beschäftigung im Jahresverlauf ansteigen, während die Kurzarbeit sukzessive abgebaut wird.
Die Verbraucherpreise dürften in diesem Jahr deutlich stärker steigen als im Jahr 2020, in dem das Verbraucherpreisniveau im Jahresdurchschnitt nur um 0,5 Prozent gestiegen ist. Hauptsächliche Gründe sind einerseits die Energiepreisentwicklung (Rohölpreis, CO2-Bepreisung) sowie andererseits das Auslaufen der temporären Reduzierung der Umsatzsteuersätze zu Jahresbeginn und zudem ein Basiseffekt zur Jahresmitte.
Gesamtübersicht
Mit einem Nachtragshaushaltsgesetz 2021, veröffentlicht im BGBl. I Nr. 29 S. 1410, wurde die Haushaltsplanung an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Es wird damit dem seit Beschluss des Bundeshaushalts 2021 im Dezember 2020 veränderten Pandemiegeschehen mit zusätzlich erforderlichen Hilfs- und Schutzmaßnahmen sowie einer angepassten umfassenden Impf- und Testkampagne Rechnung getragen und die finanzpolitische Handlungsfähigkeit für den weiteren Jahresverlauf sichergestellt. Das ursprüngliche Haushaltsgesetz 2021 ist am 29. Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 66 S. 3208) verkündet und im Monatsbericht Februar 2021 erläutert worden.1
Der Nachtragshaushalt sieht vor, dass die Ausgaben auf 547,7 Mrd. € steigen. Die zusätzlichen ausgabenseitigen Maßnahmen im Vergleich zum ursprünglichen Soll umfassen damit ein Volumen von 49,1 Mrd. €. Mehrausgaben sind insbesondere für die Beschaffung von Impfstoffen (+6,2 Mrd. €) und die Aufstockung von Mitteln für Maßnahmen zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und Selbständigen notwendig geworden.
Der Nachtragshaushalt umfasst Einnahmen (ohne Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt und Münzeinnahmen) in Höhe von 307,3 Mrd. €. Damit belaufen sich die erwarteten Mindereinnahmen gegenüber dem ursprünglichen Soll auf rund 11,3 Mrd. €. Der überwiegende Teil ist auf Steuermindereinnahmen von insgesamt 8,8 Mrd. € aufgrund von geringeren Einnahmeerwartungen und steuerliche Maßnahmen zurückzuführen.
Zur Finanzierung der Belastungen sieht der Nachtragshaushalt eine Kreditermächtigung von 240,2 Mrd. € vor. Die NKA fällt damit um rund 60,4 Mrd. € höher aus als im Soll ohne Nachtrag vom Dezember 2020 geplant. Der Bundestag hat entsprechend der Ausnahmeregelung des Grundgesetzes (GG) für außergewöhnliche Notsituationen (Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG) beschlossen, dass der Bund in diesem Jahr die für ihn ansonsten bindende Kreditobergrenze von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreiten darf.
Die Tabelle 1 zeigt die Gesamtübersicht des Nachtragshaushalts 2021.
Ausgaben und Einnahmen
Die geplanten Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2021 betragen rund 547,7 Mrd. €. Sie liegen damit um 24,0 Prozent über den Ist-Ausgaben des Jahres 2020. Die Primärausgaben – Gesamtausgaben ohne Zinsausgaben – stiegen um 23,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Steuereinnahmen und sonstigen Einnahmen (Verwaltungseinnahmen) sind insgesamt mit 307,3 Mrd. € veranschlagt. Damit wird das Ergebnis des Vorjahres um 1,2 Prozent unterschritten. Dabei liegen die Steuereinnahmen leicht über dem Vorjahresniveau (+0,3 Prozent). Die sonstigen Einnahmen unterschreiten das Niveau des Vorjahres deutlich um 16,3 Prozent beziehungsweise 4,5 Mrd. € (vergleiche Abschnitt „Sonstige Einnahmen“).
Finanzierungssaldo
Aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 ein Finanzierungsdefizit von rund 240,4 Mrd. €. Zur Finanzierung des Defizits wurde dem Bundeshaushalt eine Kreditermächtigung über 240,2 Mrd. € erteilt. Das verbleibende Defizit von rund 0,2 Mrd. € wird durch Münzeinnahmen (nur Umlaufmünzen) finanziert. Damit sieht der Nachtragshaushalt eine NKA vor, die um rund 60,4 Mrd. € höher ausfällt als für das Soll 2021 ohne Nachtrag vorgesehen war. Die NKA gemäß Ist 2020 (130,5 Mrd. € NKA) und Nachtragshaushalt 2021 zusammen betrachtet ergibt jedoch eine um rund 27 Mrd. € geringere NKA als ursprünglich für die Jahre 2020 und 2021 insgesamt geplant war (2020: 217,8 Mrd. € und 2021: 179,8 Mrd. €).
Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern
Die nachfolgenden Kennziffern zeigen Beziehungen der Einnahmen und Ausgaben des Nachtragshaushalts 2021 untereinander und zu externen Faktoren. Auch in den Kennziffern spiegeln sich die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie deutlich wider.
- Die Ausgabenquote ergibt sich aus den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts in Relation zur Wirtschaftsleistung in Deutschland. Die Quote steigt im Nachtragshaushalt 2021 gegenüber dem Ist des Jahres 2020 um 2,4 Prozentpunkte auf 15,6 Prozent. Dabei fällt der Anstieg der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr erheblich stärker ins Gewicht als der BIP-Anstieg.
- Die Zinsausgabenquote bezeichnet den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts. Im Jahr 2021 liegt die Quote gemäß Nachtrag bei 1,9 Prozent. Im Jahr 2008, dem Jahr des Ausbruchs der Finanzkrise 2008/2009, lag der Anteil wesentlich höher bei 14,2 Prozent der Gesamtausgaben.
- Die Zins-Steuer-Quote zeigt, wieviel Prozent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben verwendet werden. Die Quote steigt gegenüber dem Ist 2020 um 1,3 Prozentpunkte auf ein Niveau von 3,6 Prozent.
- Die Steuerfinanzierungsquote weist den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Gesamtausgaben des Bundeshaushalts aus. Dieser Anteil liegt im Soll des Jahres 2021 bei 51,9 Prozent nach 64,1 Prozent im Ist des Jahres 2020 und 95,9 Prozent im Jahr 2019, also dem Jahr vor der Corona-Krise. Krisenbedingt ist die Steuerfinanzierungsquote 2021 die bislang niedrigste für einen Bundeshaushalt.
Einhaltung der grundgesetzlichen Regel zur Begrenzung der Neuverschuldung (Schuldenbremse)
Nach Art. 115 Abs. 2 GG darf die strukturelle NKA des Bundes 0,35 Prozent des nominalen BIP nicht überschreiten. In dem gleichen Absatz des Artikels wird mit Satz 6 geregelt, dass im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staats entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, diese Kreditobergrenze auf Grundlage eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags überschritten werden darf und ein Tilgungsplan zu beschließen ist.2 Gemäß § 4 Verordnung über das Verfahren zur Bestimmung der Konjunkturkomponente nach § 5 des Artikel 115-Gesetzes ist bei Nachträgen die zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung ermittelte Konjunkturkomponente an die zwischenzeitlich veränderte Einschätzung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Haushaltsjahr anzupassen.
Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2021 wurde der Bundeshaushalt ermächtigt, Kredite in Höhe von rund 240,2 Mrd. € aufzunehmen. Für zu berücksichtigende Sondervermögen werden negative Finanzierungssalden von insgesamt 17,6 Mrd. € erwartet. Die für die Schuldenbremse relevante NKA beträgt damit 257,8 Mrd. €. Die um konjunkturelle Effekte und um finanzielle Transaktionen bereinigte strukturelle NKA beläuft sich auf 6,62 Prozent des BIP (228,4 Mrd. €). Die Obergrenze für die strukturelle NKA von 0,35 Prozent des BIP (12,1 Mrd. €), wird damit deutlich überschritten, und zwar um 216,4 Mrd. €. Der Deutsche Bundestag hat entsprechend der Ausnahmeregelung im GG (Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG) beschlossen, dass eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staats entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt, vorliegt und der Bund damit in diesem Jahr erneut die für ihn ansonsten bindende Kreditobergrenze in Höhe von 0,35 Prozent des BIP überschreiten darf. Der Beschluss des Bundestags wurde gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 7 GG mit folgendem Tilgungsplan verbunden: Die im Bundeshaushalt 2021 aufgrund der Ausnahmeregelung gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG aufgenommenen Kredite zur Finanzierung seiner Ausgaben werden im Bundeshaushalt 2026 sowie in den folgenden sechzehn Haushaltsjahren zurückgeführt. Die Rückführung erfolgt in Höhe von jeweils einem Siebzehntel des Betrags der Kreditaufnahme, der nach Abschluss des Bundeshaushalts 2021 die nach Art. 115 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 GG zulässige Verschuldung überstiegen hat. Diese Tilgungsverpflichtung tritt zu der am 2. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Tilgungsverpflichtung für das Haushaltsjahr 2020 hinzu.
Die Berechnung der im Haushaltsjahr 2021 auf Grundlage des Nachtragshaushalts 2021 zulässigen NKA ist in Tabelle 2 dargestellt.
Komponenten zur Berechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme gemäß Nachtragshaushaltsgesetz 2021
Tabelle vergrößernAuswirkungen ausgewählter politischer Entscheidungen und Entwicklungen auf den Nachtragshaushalt 2021
Mit dem Nachtragshaushalt 2021 wird die im Dezember 2020 beschlossene Haushaltsplanung an die aktuellen Entwicklungen angepasst, um den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weiterhin entschlossen entgegenzutreten sowie die finanzpolitische Handlungsfähigkeit für den weiteren Jahresverlauf sicherzustellen.
Ausgabenseitige Wirkungen
Die zusätzlich beschlossenen Ausgaben umfassen ein Volumen von insgesamt rund 49,1 Mrd. €. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Ausgaben teilweise aus dem Jahr 2020 in das Jahr 2021 verlagert haben.
Im Folgenden sind wesentliche ausgabenseitigen Veränderungen dargestellt:
- Für Unternehmenshilfen waren in dem im Dezember 2020 beschlossenen Bundeshaushalt 2021 39,5 Mrd. € veranschlagt. Vor dem Hintergrund der länger andauernden pandemiebedingten Schließungsvorschriften werden mit dem Nachtragshaushalt 2021 zusätzliche Mittel für erweiterte Unternehmenshilfen im Umfang von 25,5 Mrd. € und damit insgesamt 65 Mrd. € bereitgestellt.
- Im Bundeshaushalt 2021 ohne Nachtrag vom Dezember 2020 waren Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 in Höhe rund 2,7 Mrd. € vorgesehen. Die Mittel für diese Maßnahme wurden mit dem Nachtrag um 6,2 Mrd. € auf rund 8,9 Mrd. € aufgestockt.
- Im Soll 2021 ohne Nachtrag vom Dezember 2020 waren zum Ausgleich pandemiebedingter Belastungen der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzliche Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds in Höhe von rund 7,7 Mrd. € vorgesehen. Diese Leistungen sind mit dem Nachtragshaushalt 2021 um weitere rund 5,8 Mrd. € erhöht worden. Mithin betragen die Bundesleistungen an den Gesundheitsfonds zum Ausgleich von durch die Pandemie verursachte Belastungen insgesamt rund 13,5 Mrd. €.
- Der Gesundheitsfonds erhält für Ausfälle von Einnahmen bei Krankenhäusern aufgrund der Freihaltung von Bettenkapazitäten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten (§ 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz) Ausgleichszahlungen in Höhe von 4,5 Mrd. €. Ursprünglich waren im Haushalt 2021 hierfür 2,0 Mrd. € vorgesehen. Damit wurden im Nachtragshaushalt um 2,5 Mrd. € höhere Ausgaben geplant.
- Um rasch und flexibel auf mögliche sehr ungünstige Entwicklungsverläufe auch finanziell reagieren zu können, wurde mit dem Haushaltsgesetz vom Dezember 2020 eine Globale Mehrausgabe für Kosten im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Höhe von 35,0 Mrd. € veranschlagt. Diese wurde mit dem Nachtragshaushalt um knapp 1 Mrd. € erweitert.
- Im Bundeshaushalt 2021, der im Dezember 2020 beschlossen wurde, war eine Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG (DB AG) in Höhe von 7,1 Mrd. € vorgesehen. Die Eigenkapitalerhöhung wurde im Nachtragshaushalt um rund 3,1 Mrd. € reduziert. Anstelle dessen wurden die Ausgaben zur Minderung der pandemiebedingten Schäden im Schienensektor um insgesamt 3,1 Mrd. € erhöht: Der Infrastrukturbeitrag des Bundes zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes wurde angehoben (+0,7 Mrd. €), die Ausgaben des Bundes zur Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr (+0,6 Mrd. €) und im Personenfernverkehr (+1,8 Mrd. €) wurden aufgestockt.
- Die Zinsausgaben wurden um rund 4,5 Mrd. € höher veranschlagt als im Soll vom Dezember 2020 für das Jahr 2021 vorgesehen.
- Zur abschließenden Regelung gemäß dem 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes wurden im Nachtragshaushalt 2021 Ausgleichszahlungen des Bundes an die vier betroffenen Energieversorgungsunternehmen in Höhe von insgesamt 2,4 Mrd. € veranschlagt.
Steuerliche Maßnahmen
In den Nachtragshaushalt 2021 sind insbesondere folgende neue steuerlichen Gesetze eingegangen:
Drittes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Drittes Corona-Steuerhilfegesetz)
Für den Bund belaufen sich die Steuermindereinnahmen dieses Gesetzes im Jahr 2021 auf rund 2,0 Mrd. €. Hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:
- Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes in Höhe von 7 Prozent für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken soll über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden;
- einmaliger Kinderbonus von 150 € für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind;
- Anhebung der Höchstbetragsgrenze beim steuerlichen Verlustrücktrag auf 10 Mio. € (20 Mio. € bei Zusammenveranlagung) für die Veranlagungsjahre 2020 und 2021 und Berücksichtigung eines vorläufigen Verlustrücktrags für 2021 bei der Steuerfestsetzung für 2020.
Gesetz zur erleichterten Umsetzung der Reform der Grundsteuer und Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz)
Grund für das Gesetz ist der während der Umsetzung der Grundsteuerreform sowie aufgrund in letzter Zeit ergangener höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Bewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer sichtbar gewordene Gesetzgebungsbedarf. Hierzu gehören z. B.:
- verschiedene gesetzliche Klarstellungen, z. B. zur Berechnung des maßgeblichen Gebäudealters, bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts;
- Absenkung der Steuermesszahl für Wohngrundstücke.
Darüber hinaus ist im Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz die Erstattung des Länder- und Gemeindeanteils an der Finanzierung des im Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes festgelegten Kinderbonus für 2021 geregelt. Die Finanzierung der Erstattung erfolgt über die Änderung der Festbeträge der vertikalen Umsatzsteuerverteilung des Jahres 2021 im Finanzausgleichsgesetz zulasten des Bundes. Der Bund erwartet für diesen Zweck im Jahr 2021 einmalig Steuermindereinnahmen von rund 1,2 Mrd. €.
Darstellung der Ausgabenstruktur des Bundes nach Aufgabenbereichen
In § 14 der Bundeshaushaltsordnung ist festgelegt, dass dem Haushaltsplan als Anlage eine Funktionenübersicht für Einnahmen und Ausgaben beizufügen ist. Die Zuordnung richtet sich nach dem Funktionenplan. Als Teil der Haushaltssystematik des Bundes enthält der Funktionenplan die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung nach einzelnen Aufgabenbereichen. Ermöglicht wird so eine Auskunft über die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, unabhängig von der institutionellen (ressortorientierten) Darstellungsweise im Bundeshaushalt. Abweichungen der Zahlen gegenüber anderen Berichten mit anderer Zuordnung beziehungsweise anderer Berechnungsmethode sind daher möglich.
Tabelle 3 zeigt auszugsweise die Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und deren Anteil an den Gesamtausgaben. Die Nummerierung und Darstellung entspricht der Systematik des Funktionenplans und ist daher nicht mit der Darstellung der Ausgaben nach Einzelplänen vergleichbar. Der vollständige Nachtragshaushalt 2021 ist im Internetangebot des BMF verfügbar.3
Im Folgenden werden einige ausgewählte Aufgabenbereiche, die sich beim Nachtragshaushalt 2021 verändert haben, im Vergleich zum Soll 2021 ohne Nachtrag und zum Ist 2020 dargestellt.
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
Die Ausgaben für den Aufgabenbereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik stellen den mit Abstand größten Ausgabenblock des Bundeshaushalts dar. Der Nachtragshaushalt 2021 sieht im Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik Ausgaben in Höhe von 284,6 Mrd. € vor. Hierzu zählen rund 5,8 Mrd. € höhere Ausgaben für die Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds zum Ausgleich von durch die Pandemie verursachte Belastungen.
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
Im Bereich Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung sind Aufwendungen in Höhe von 25,1 Mrd. € vorgesehen. Das sind rund 11,2 Mrd. € mehr als im Soll 2021 ohne Nachtrag. Im Vergleich zum Ist des Vorjahres sollen die Ausgaben um rund 6,1 Mrd. € beziehungsweise 32,2 Prozent steigen.
Die höheren Ausgaben gegenüber dem Soll 2021 ohne Nachtrag sind vor allem im Bereich Gesundheit veranschlagt. So wurden die Zuschüsse des Bundes zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 um rund 6,2 Mrd. € und die bisher vorgesehenen Ausgleichszahlungen nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes um 2,5 Mrd. € aufgestockt. Im Bereich Gesundheit sind die Ausgaben nunmehr um rund 20 Prozent höher als im Ist des Vorjahres.
Im Bereich Reaktorsicherheit und Strahlenschutz wurden mit dem Nachtragshaushalt 2021 Ausgleichszahlungen zur abschließenden Regelung gemäß dem 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes in Höhe von rund 2,4 Mrd. € veranschlagt. Auf die Ausgleichszahlungen für entwertete Investitionen in die Laufzeitverlängerung und für unverwertbare Elektrizitätsmengen hatten sich der Bund und die vier betroffenen Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 und 29. September 2020 geeinigt.
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
Für den Bereich Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten sind Aufwendungen in Höhe von 31,8 Mrd. € vorgesehen. Das sind insbesondere aufgrund der Verlängerung des Programms NEUSTART KULTUR rund 1,0 Mrd. € mehr als im Soll 2021 ohne Nachtrag. Im Vergleich zum Ist des Vorjahres sollen die Ausgaben um rund 3,2 Mrd. € beziehungsweise 11,1 Prozent steigen.
Verkehrs- und Nachrichtenwesen
Für den Bereich Verkehrs- und Nachrichtenwesen sieht der Nachtragshaushalt 2021 Ausgaben von 33,7 Mrd. € vor und damit rund 46,7 Prozent beziehungsweise 10,7 Mrd. € höhere Aufwendungen als im Ist 2020. Mit dem Nachtrag wurden die Ausgaben um 0,2 Mrd. € angehoben. Dabei handelt es sich um Mittel für einmalige Beihilfen an Betreibergesellschaften der Flughäfen.
Zudem wurde im Bereich Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr die mit dem Soll 2021 ohne Nachtrag geplante Erhöhung des Eigenkapitals der DB AG um 7,1 Mrd. € im Nachtrag um rund 3,1 Mrd. € reduziert. Gleichzeitig wurden in insgesamt gleicher Höhe der Infrastrukturbeitrag des Bundes zur Erhaltung der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (+0,7 Mrd. €) sowie die Ausgaben des Bundes zur Reduzierung der Trassenpreise im Schienengüterverkehr (+0,6 Mrd. €) und im Personenfernverkehr (+1,8 Mrd. €) aufgestockt.
Finanzwirtschaft
Im Bereich Finanzwirtschaft werden für den Gesamthaushalt relevante Ausgaben der Aufgabenbereiche Sondervermögen, Schulden (Einnahmen und Ausgaben im Zusammenhang mit der Schuldenaufnahme), Beihilfen, Rücklagen und Globalposten erfasst. Der Nachtragshaushalt 2021 sieht Ausgaben im Bereich Finanzwirtschaft von rund 48,3 Mrd. € vor. Das sind nahezu genauso hohe Aufwendungen wie im Ist des Jahres 2020. Gegenüber dem Soll 2021 ohne Nachtrag wurden um rund 5,4 Mrd. € höhere Ausgaben veranschlagt. Diese höheren Ausgaben gehen auf die Veranschlagung von höherer Zinsausgaben (+4,5 Mrd. €) und eine Aufstockung der vorsorglichen Globalen Mehrausgabe zur Deckung von eventuellen Mehrausgaben der Ressorts im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID-19-Pandemie in Höhe von knapp 1,0 Mrd. € zurück.
Der Globalposten
fasst die globalen Mehr- und Minderausgaben sowie die Verstärkungsmittel für Personalausgaben zusammen. Globale Mehr- und Minderausgaben werden vorsorglich ausgebracht, wenn für finanzwirksame Vorhaben die rechtliche Ausgestaltung noch fehlt, der Haushaltsgesetzgeber aber von einer Umsetzung ausgeht. Ergänzend dazu gibt es für den Bereich der Personalausgaben die Möglichkeit, Personalverstärkungsmittel zu veranschlagen. Diese können für Personalmehrausgaben beispielsweise in Folge von Tarifabschlüssen herangezogen werden.
Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundes
Tabelle 4 zeigt die Einnahmen des Bundes im Jahr 2021. Diese sind im Nachtragshaushalt 2021 mit 307,3 Mrd. € veranschlagt. Die Steuereinnahmen bilden mit 284,0 Mrd. € die größte Einnahmequelle des Bundes.
Steuereinnahmen
Die Ergebnisse der 159. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 10. November 2020, die Basis für das Soll des Bundeshaushalts 2021 ohne Nachtrag vom Dezember 2020 waren, wurden auf der Basis der Jahresprojektion der Bundesregierung vom 27. Januar 2021 fortgeschrieben.
Darüber hinaus wurden im Nachtragshaushalt 2021 die im Abschnitt Steuerliche Maßnahmen aufgeführten Rechtsänderungen sowie folgende Rechtsänderungen berücksichtigt:
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz, kurz FoStoG);
- BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung;
- Gesetzentwurf zur Verlängerung des erhöhten Lohnsteuereinbehalts für die Seeschifffahrt.
Die Bundesanteile an den Gemeinschaftsteuern sind die Hauptfinanzierungsquelle des Bundes. Grundlage für die Aufteilung des Steueraufkommens ist Art. 106 GG. Die Erträge der Gemeinschaftsteuern werden auf Basis unterschiedlicher Anteilssätze zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt.
Tabelle 5 zeigt den rechnerischen Anteil der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage im Jahr 2021. Das Steueraufkommen der Bundessteuern steht allein dem Bund zu.
Sonstige Einnahmen
Als Sonstige Einnahmen, die sich aus einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammensetzen, sind im Nachtragshaushalt 2021 rund 23,3 Mrd. € veranschlagt. Das sind 2,5 Mrd. € weniger als im Soll 2021 ohne Nachtrag. Gemäß § 27 Bundesbankgesetz hat die Deutsche Bundesbank den vollen jährlichen Reingewinn an den Bund abzuführen. Die Abführung erfolgt nach der Gewinnfeststellung im 1. Quartal des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres (Geschäftsjahr der Bank ist das Kalenderjahr). Im Bundeshaushalt ohne Nachtrag waren für das Jahr 2021 als Einnahmen aus dem Bundesbankgewinn 2,5 Mrd. € eingeplant. Im 1. Quartal konnte die Bundesbank keinen Gewinn an den Bundeshaushalt abführen. Daher wurden die Einnahmen aus dem Reingewinn der Deutschen Bundesbank im Nachtrag um 2,5 Mrd. € herabgesetzt. Damit ergeben sich auch im Vorjahresvergleich niedrigere Sonstige Einnahmen.
Fußnoten
- 1
- Monatsbericht Februar „Sollbericht 2021 Einnahmen und Ausgaben des Bundeshaushalts“.
- 2
- Siehe auch Kompendium zur Schuldenbremse
- 3
- http://www.bundeshaushalt.de