Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die sinkenden Inzidenzwerte sind mehr als nur ein Hoffnungsschimmer im Kampf gegen die Pandemie. Diese Entwicklung erlaubt den Ländern weitere Öffnungsschritte. Davon profitiert auch das kulturelle Leben, das von den coronabedingten Einschränkungen besonders betroffen ist. Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern Veranstalterinnen und Veranstaltern von Kulturveranstaltungen dabei helfen, dass der Neubeginn des kulturellen Lebens gelingt und die kulturelle Vielfalt in unserem Land wieder gemeinsam genossen werden kann. Dazu wurde ein Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit einem Volumen von bis zu 2,5 Milliarden Euro geschaffen. Er besteht aus zwei Komponenten: Eine Wirtschaftlichkeitshilfe soll sicherstellen, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher teilnehmen können. Das zweite Element ist eine Ausfallabsicherung, die den Veranstalterinnen und Veranstaltern von größeren Kulturveranstaltungen weitere Sicherheit in der Planung verschaffen soll, sollte es coronabedingt erneut zu Absagen kommen. Der Sonderfonds wird in diesem Fall einen Teil der Ausfallkosten übernehmen. Der Schlaglichtartikel in dieser Ausgabe widmet sich ausführlich dem neuen Sonderfonds.
Zum letzten Mal in dieser Legislaturperiode wird das Kabinett am 23. Juni den Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt verabschieden. Auch dieser Entwurf wird die Ziele der Bundesregierung klar widerspiegeln: dafür zu sorgen, dass alle möglichst gut durch die Krise kommen, die Investitionsoffensive für eine moderne, klimafreundliche Infrastruktur fortsetzen und sicherstellen, dass Deutschland und Europa aus der Pandemie gestärkt hervorgehen. Den üblichen Abläufen in einem Wahljahr entsprechend wird sich der Deutsche Bundestag erst nach der Bundestagswahl mit diesem ersten Regierungsentwurf befassen. Eine neue Bundesregierung wird zuvor gegebenenfalls Veränderungen vornehmen. Um die ambitionierteren Klimaziele zu unterstützen, wird zusammen mit dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt das Sofortprogramm Klimaschutz im Umfang von 8 Milliarden Euro beschlossen.
Die G7-Länder haben sich Anfang Juni auf eine Neuordnung der Besteuerung internationaler Konzerne geeinigt. Teil dieser Neuordnung ist die effektive globale Mindestbesteuerung für Unternehmen. Dies ist als „Revolution“ im internationalen Steuerrecht bezeichnet worden. Die Mindeststeuer geht auf einen gemeinsamen Vorschlag zurück, den Bundesfinanzminister Olaf Scholz und sein französischer Amtskollege Bruno Le Maire im Jahr 2018 vorgelegt haben. Große Digitalkonzerne werden künftig nicht mehr in der Lage sein, sich ihrer Steuerpflicht dadurch zu entziehen, dass sie ihre Gewinne in Niedrigsteuerländer verschieben. Sie werden ihren fairen Anteil zur Finanzierung unseres Gemeinwesens leisten. Nach der Einigung der G7-Staaten sollen nun Ende Juni die Arbeiten in der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) abgeschlossen werden. Denn die Einigung muss von insgesamt 139 Staaten, die bei der OECD dieses Thema behandeln, mitgetragen werden. Danach sollen bei dem Treffen der Finanzministerinnen und Finanzminister der G20 am 9./10. Juli die Industrie- und Schwellenländer diese Steuerrevolution verbindlich vereinbaren. Die Beschlüsse sollen anschließend in Europa umgesetzt werden.
Wolfgang Schmidt
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen