Navigation und Service

Inhalt

  • Schlaglicht: Mehr Steuergerechtigkeit weltweit

    Im In­ter­view: Olaf Scholz, Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter

    Olaf Scholz vor dem Kapitol in Washington, D.C. BildVergroessern
    Bundesfinanzminister Olaf Scholz; © Bundesministerium der Finanzen/photothek

    Wie kann eine globale effektive Mindestbesteuerung tatsächlich mehr Steuergerechtigkeit weltweit erzeugen?

    Mit der globalen Mindestbesteuerung beenden wir den weltweiten Wettlauf um möglichst niedrige Steuersätze. Künftig soll für international agierende Konzerne ein effektiver Steuersatz von mindestens 15 Prozent gelten. Damit trocknen wir Steueroasen aus. Denn Unternehmen haben nicht mehr die Chance, ihre Steuer künstlich kleinzurechnen, indem sie ihre Gewinne in Staaten mit besonders niedrigen Steuersätzen verschieben. Die globale effektive Mindestbesteuerung stellt sicher, dass jedes Unternehmen seinen fairen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten muss. Das ist gerecht – und richtig, denn gerade die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass die Staaten über ausreichend finanzielle Ressourcen verfügen, um ihre Bürgerinnen und Bürger zu schützen, Unternehmen zu stützen und Arbeitsplätze zu sichern.

    Stichwort global – wie können sich so viele Staaten der Welt einigen? Wie funktioniert ein globaler Verhandlungsprozess?

    Die G20-Mitglieder, die Staaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und eine Reihe von Entwicklungs- und Schwellenländern haben sich im Jahr 2012 dem BEPS-Projekt angeschlossen. BEPS steht für Base Erosion and Profit Shifting – auf Deutsch etwa Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung. Das erklärte Ziel dieser 139 Staaten ist es, international abgestimmt und gemeinsam gegen aggressive Steuervermeidung zu kämpfen. Solche globalen Ansätze sind mühsam, aber der einzige Weg, wenn man weltweit verbindliche Standards etablieren will.

    Im Jahr 2018 hat Deutschland gemeinsam mit Frankreich den Vorschlag einer globalen effektiven Mindestbesteuerung in die Verhandlung auf Ebene der OECD eingebracht. Sowohl die Frage einer Mindestbesteuerung als auch die Frage der Neuverteilung der internationalen Besteuerungsrechte wurden stets gemeinsam verhandelt und diskutiert. Seither hat es eine Vielzahl von Treffen und Videokonferenzen gegeben; auch bei den Spitzengesprächen auf Ebenen von G7, G20, der IWF-Tagungen und bei unzähligen bilateralen Begegnungen hat dieses Thema breiten Raum eingenommen. Am 1. Juli 2021 haben sich schließlich 130 Staaten (nach gegenwärtigem Stand: 132 Staaten) auf diese Lösung verständigt – was ein kolossaler Erfolg ist für mehr Steuergerechtigkeit. Damit ist ein riesiger Schritt getan, die nächsten Schritte müssen nun folgen, damit diese Einigung überall umgesetzt wird.

    Das Projekt, eine weltweit geltende Mindestbesteuerung für die Global Player der Wirtschaft einzurichten, ist nicht neu. Was hat schließlich für den Durchbruch gesorgt, dass es dabei nun vorangeht? Gab es den einen Turning Point?

    Die globale Mindestbesteuerung beruht, wie gesagt, auf einem Vorschlag, den ich gemeinsam mit meinem französischen Kollegen Bruno Le Maire 2018 in die internationale Diskussion eingebracht habe. Seit Anfang 2019 war sie fester Bestandteil der OECD-Verhandlungen. Letztlich hat eine Kombination aus mehreren Faktoren neben der Beharrlichkeit der Verhandlungsführung zum Erfolg geführt. Insbesondere die Corona-Pandemie hat allen Staaten sehr deutlich vor Augen geführt, wie eng die Welt miteinander verbunden ist, wie erfolgreich eine gute Zusammenarbeit sein kann und wie wichtig es für Staaten ist, über ausreichend Finanzkraft zu verfügen. Hilfreich war sicherlich auch das öffentliche Bekenntnis der neuen US-Regierung zu diesem Projekt, mit dem im Frühjahr 2021 dann neuer Schwung und positive Dynamik in die Verhandlungen kamen. Dafür bin ich sehr dankbar.

    Wie können Staaten wie Irland davon überzeugt werden, bei einer globalen effektiven Mindestbesteuerung mitzumachen, die einen niedrigeren Steuersatz als die geplante Mindestbesteuerung haben?

    Keinem Staat wird vorgeschrieben, welcher Steuersatz für Unternehmen in seinem Land gelten soll. Allerdings erhalten Staaten, die einen höheren Steuersatz erheben, die Möglichkeit, auf die sehr niedrigen Steuersätze anderer Staaten zu reagieren. Sie können z. B. Gewinne nachversteuern, die Unternehmen ins Ausland verschoben haben. Die Höhe dieser (Nach-)Besteuerung richtet sich dabei nach der Differenz zwischen der tatsächlichen Besteuerung im anderen Land und dem vereinbarten Mindeststeuersatz. Ein Beispiel: Staat X verlangt einen Steuersatz von 7 Prozent. Staat Y hat nun die Möglichkeit, die Gewinne des Konzerns, die in seinem Land anfallen, mit weiteren 8 Prozent (15 %- 7 %= 8 %) nachzuversteuern.

    Die Mindestbesteuerung ist also so konzipiert, dass sie die Souveränität der Einzelstaaten respektiert und berücksichtigt. Die globale effektive Mindestbesteuerung bringt auch Vorteile für Niedrigsteuerländer. Für sie fällt der Druck weg, beim schädlichen Steuersenkungswettbewerb („race to the bottom“) anderer mitmachen zu müssen. Wir sind überzeugt, dass die Staaten, die der internationalen Einigung bisher noch nicht zugestimmt haben, sich der positiven internationalen Dynamik auf Dauer nicht entziehen wollen und ebenfalls diese historische Chance für mehr globale Steuergerechtigkeit ergreifen werden.

    Der öffentliche Druck auf Unternehmen wird stetig erhöht. Einige Unternehmen sehen sich zu Unrecht an den Pranger gestellt, andere fürchten Fesseln für das Wachstum. Wie gehen Sie mit dem Widerstand der Wirtschaft um? Wie überzeugen Sie die Zweifler unter den Unternehmern?

    Durch die internationale Verständigung erlangen die Unternehmen die nötige Rechtssicherheit, um die sie seit Längerem zu Recht bitten. Denn wenn jedes Land eigene Regeln zur Besteuerung internationaler Unternehmen entwickelt, ohne Absprache mit anderen Staaten, würde dies einen Flickenteppich an Regelungen ergeben. Deshalb gibt es viel Unterstützung in der Wirtschaft für unseren Weg, das internationale Steuersystem in enger internationaler Zusammenarbeit fit zu machen für die Zukunft.

    Olaf Scholz während eines Interviews BildVergroessern
    Bundesfinanzminister Olaf Scholz; © Bundesministerium der Finanzen/photothek

    Das Zwei-Säulen-Projekt zielt auf multinationale Großkonzerne ab. Im Fokus stehen aber auch Digitalunternehmen. Warum war Ihnen dies besonders wichtig?

    Das immense Wachstum der Plattformkonzerne zeigt, wie gravierend Geschäftsmodelle und damit Unternehmensstrukturen durch die Digitalisierung verändert werden. In den vergangenen zehn Jahren, insbesondere aber auch durch die Corona-Krise, ist die Branche digitaler Produkte und Dienstleistungen stark gewachsen. Denken wir beispielsweise an den starken Zuwachs bei Online-Meetings, beim Einkaufen online, bei Streamingdiensten – und unzählige weitere Bereiche. Sie alle haben sich in der Pandemie sehr schnell verändert und sind digitaler geworden.

    Dieser Wirtschaftsbereich wird oft von multinationalen Konzernen und immateriellen Gütern wie Kommunikations- oder Handelsplattformen geprägt. Er hat einen völlig anderen Wertschöpfungsprozess als die klassische Industrie. Das ist eine der größten Herausforderungen für unsere Steuersysteme: Immaterielle Werte und grenzüberschreitende Dienstleistungen ermöglichen es Unternehmen, in einem Land Produkte zu verkaufen, ohne dort physisch präsent zu sein. Eine physische Präsenz ist aber oft eine steuerrechtliche Voraussetzung, damit dort erzielte Gewinne besteuert werden können. Es sind vor allem große Digitalunternehmen, die hohe Umsätze erwirtschaften und eine überdurchschnittlich hohe Profitabilität aufweisen. Wenn wir also von einer fairen Besteuerung multinationaler Großkonzerne sprechen, ist es besonders wichtig, auch alle großen Digitalunternehmen einzubeziehen.

    In welchem Moment haben Sie gezweifelt, ob es eine Vereinbarung über eine globale Mindestbesteuerung bis zu diesem Sommer gibt?

    Meine langen Erfahrungen mit Verhandlungen haben bei mir die Erkenntnis reifen lassen, dass solche Prozesse ihre Höhen und Tiefen durchlaufen, manchmal auch Längen haben. Doch ich war immer zuversichtlich, dass es letztlich zu einer internationalen Einigung kommen wird. Jetzt ist es einfach schön, dass wir eine Vereinbarung geschafft haben. Die Welt wird damit gerechter.

Fußzeile