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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Ju­ni 2021

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Juni 2021 um 12,9 Prozent über dem Monatsergebnis vom Juni 2020. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Steueraufkommen im Vorjahresmonat aufgrund der steuerlichen Maßnahmen zur Abmilderung der Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich gemindert war. Im Vergleich zum Juni 2019 – also dem entsprechenden Monat im Vorkrisenjahr – fielen die Steuereinnahmen um 8,6 Prozent niedriger aus. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern lagen im Juni 2021 insgesamt um 14,3 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Bei den Bundessteuern ergab sich im Juni 2021 ein Einnahmeanstieg um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen einen Anstieg um 19,6 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat Juni 2021 lagen die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um knapp 1,5 Mrd. € über dem Ergebnis im Juni 2020. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU. Im Juni kommt es regelmäßig zu einem Saldenausgleich für Korrekturen der Vorjahre, was zu Schwankungen der Beiträge der EU-Mitgliedstaaten in eine positive oder negative Richtung führen kann, sich auf das Jahr gesehen aber wieder nivelliert. Der Saldenausgleich betrug im Juni des vergangenen Jahres 1,5 Mrd. € zugunsten Deutschlands und im Juni dieses Jahres 443 Mio. €, ebenfalls zugunsten Deutschlands.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis Juni 2021

    Im 1. Halbjahr 2021 stieg das Steueraufkommen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) um 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern stiegen dabei um 8,0 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern sank um 6,5 Prozent. Die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 10,4 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Juni 2021 einen Anstieg um 7,3 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom Juni 2020. Neben höheren Einnahmen aus den Bundessteuern (+2,2 Prozent) konnte der Bund höhere Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern (+14,8 Prozent) verbuchen. Demgegenüber waren deutlich höhere Eigenmittelabführungen des Bundes an die EU sowie höhere Bundesergänzungszuweisungen an die Länder zu leisten.

    Die Länder verbuchten im Juni 2021 ebenfalls einen deutlichen Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 15,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Ländereinnahmen aus den Gemeinschaftsteuern stiegen dabei insgesamt um 15,3 Prozent. Zudem war bei den Ländersteuern ein deutliches Plus von 19,6 Prozent zu verzeichnen. Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern stiegen um 6,9 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im Juni 2021 um 5,7 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat, trotz der einnahmemindernden Entlastungen in diesem Jahr durch die Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte. Das Kassenaufkommen in diesem Monat beinhaltet die für Mai 2021 abgeführte Lohnsteuer. Die Kurzarbeit lag im Mai 2021 auf einem wesentlich geringeren Niveau als im Mai 2020. Dies dürfte wesentlich zum Einnahmezuwachs beigetragen haben. Ein weiterer positiver Impuls ergab sich aus dem – erstmals wieder seit dem pandemiebedingten Rückgang – leichten Anstieg der Erwerbstätigkeit im Mai 2021. Das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen erhöhte sich dennoch im Vergleich zum Juni 2020 nur leicht um 1,9 Prozent, da das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld um 24,2 Prozent anstieg. Dies dürfte in Verbindung mit der Auszahlung des Kinderbonus in Höhe von 150 € stehen, welche im Wesentlichen zwar im Mai 2021 stattgefunden hatte, zum Teil aber auch noch das Aufkommen im aktuellen Berichtsmonat Juni 2021 belastete. Zudem wirkt sich auch seit 1. Januar 2021 die mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz beschlossene Kindergelderhöhung um 15 € pro Kind gegenüber dem Vorjahr aufkommensmindernd auf die Lohnsteuer aus. Im 1. Halbjahr 2021 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um 2,4 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im für das Aufkommen wichtigen Vorauszahlungsmonat Juni stiegen die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer brutto um 51,0 Prozent gegenüber Juni 2020, wesentlich bedingt durch die niedrige Vorjahresbasis: Im Juni 2020 war das Körperschaftsteueraufkommen brutto um 38,1 Prozent gegenüber Juni 2019 gesunken. Der Konjunktureinbruch aufgrund der Corona-Pandemie hatte in Verbindung mit den im Rahmen des steuerlichen Corona-Maßnahmenpakets gebotenen Möglichkeiten zu einem Rückgang der laufenden Vorauszahlungen um circa 25 Prozent geführt. Weitere Einnahmeminderungen wurden durch die Gewährung von Stundungen der Steuerforderungen verursacht. Im Juni 2021 stiegen die Vorauszahlungen für das laufende Jahr zwar kräftig um 24 Prozent, blieben damit jedoch noch unter dem Niveau vom Juni 2019. Das Steueraufkommen aus der Körperschaftsteuer brutto lag noch um 6,5 Prozent unter dem Ergebnis vom Juni 2019. Erstmalig wurde im Juni 2021 die körperschaftsteuerpflichtige Forschungszulage in Höhe von circa 0,5 Mio. € gewährt. Die Investitionszulage hatte aufgrund ihres geringen Volumens nahezu keinen Einfluss auf das Aufkommen im Juni 2021. Im 1. Halbjahr 2021 stieg das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen insgesamt um 75,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto stieg im Vorauszahlungsmonat Juni 2021 um 15,4 Prozent gegenüber Juni 2020. Ähnlich wie bei der Körperschaftsteuer hatten hier steuerliche Maßnahmen in Verbindung mit der Corona-Pandemie die Vergleichsbasis 2020 spürbar gemindert. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr nahmen um circa 12 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert zu und lagen damit leicht über dem Niveau vom Juni 2019. Insgesamt lag das Bruttoaufkommen im Juni 2021 mit 15,6 Mrd. € nur noch leicht unter dem Niveau des Jahres 2019 von rund 15,7 Mrd. €. Vom Bruttoaufkommen abzuziehen waren die Arbeitnehmererstattungen, deren Niveau gegenüber Juni 2020 um 15,8 Prozent höher lag. Zudem waren in geringem Ausmaß noch Investitions- und Eigenheimzulagen zu berücksichtigen, deren Umfang und Bedeutung weiter abnahm. Erstmalig wurden rund 13.000 € Forschungszulagen gewährt. Im 1. Halbjahr 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer insgesamt um 9,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im Juni 2021 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 97,7 Prozent über der Vorjahresbasis. Im Vorjahr 2020 waren aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie die Termine vieler Hauptversammlungen und damit auch der Zeitpunkt der Dividendenausschüttungen verschoben worden. Dies hatte zu einem sehr niedrigen Aufkommen im Jahr 2020 geführt (-61,8 Prozent gegenüber dem Jahr 2019). Vor diesem Hintergrund ist der hohe Anstieg der Einnahmen im Juni 2021 zu sehen. Die aus dem Aufkommen geleisteten Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern veränderten sich mit einem Plus von 2,9 Prozent gegenüber Juni 2020 nur geringfügig. Insgesamt ergab sich damit ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 102,6 Prozent gegenüber Juni 2020. Im 1. Halbjahr 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag insgesamt um 27,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum Juni 2020 einen Anstieg um 83,5 Prozent. Im 1. Halbjahr 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen insgesamt um 44,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im Juni 2021 um 1,5 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Binnen-Umsatzsteuer stiegen um 9,8 Prozent. Im Vorjahresmonat hatten neben den lockdownbedingten Umsatzrückgängen auch die im Rahmen des steuerlichen Maßnahmenpakets gewährten Stundungen die Einnahmen in beträchtlichem Ausmaß verringert. Bei der Einfuhrumsatzsteuer muss aufgrund der Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Änderung des Fälligkeitszeitpunkts auf den 26. Tag jeden Monats je nach Anzahl der verbleibenden Werktage mit Verschiebungen der kassenwirksamen Buchung der Einnahmen auf den Folgemonat gerechnet werden. Dies hat im Juni 2021 zu einem Rückgang der Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 24,7 Prozent geführt. Im ersten Halbjahr 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz insgesamt um 7,8 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im Juni 2021 um 2,2 Prozent über dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats. Spürbare Anstiege waren bei der Energiesteuer (+19,4 Prozent), der Kraftfahrzeugsteuer (+12,7 Prozent), der Tabaksteuer (+20,8 Prozent) und der Versicherungsteuer (+6,6 Prozent) zu verzeichnen. Im Aufkommen der Energiesteuer dürfte sich dabei bemerkbar machen, dass die Mobilität in Deutschland im Zuge der Pandemie im Frühjahr 2020 – mit entsprechenden Auswirkungen auf Kraftstoffverbrauch und Energiesteueraufkommen – sehr stark zurückgegangen war. In diesem Frühjahr war zwar immer noch eine deutlich eingeschränkte Mobilität zu beobachten, die jedoch oberhalb der Werte aus dem vergangenen Frühjahr lag. Einnahmerückgänge waren bei der Stromsteuer (-14,6 Prozent) sowie bei der Alkoholsteuer (-7,2 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag verringerte sich um 29,2 Prozent, was vor allem auf dessen weitgehende Abschaffung zurückzuführen ist. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur einen geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern. Im 1. Halbjahr 2021 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der Bundessteuern insgesamt um 6,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im Juni 2021 deutlich um 19,6 Prozent über dem Ergebnis im Juni 2020. Die einzelnen Steuern konnten zum Teil spürbare Zuwächse verbuchen. So stiegen die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer um 20,6 Prozent, aus der Erbschaftsteuer um 14,2 Prozent und aus der Rennwett- und Lotteriesteuer um 32,3 Prozent. Das Biersteueraufkommen verbesserte sich um 73,9 Prozent. Bei der Feuerschutzsteuer ergab sich ein leichter Rückgang um 0,9 Prozent. Im 1. Halbjahr 2021 stieg das Aufkommen der Ländersteuern insgesamt um 10,4 Prozent.

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