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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Au­gust 2021

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im August 2021 um 8,2 Prozent über dem Ergebnis vom August 2020. Dabei fiel das Plus bei den Gemeinschaftsteuern mit 11,6 Prozent abermals überdurchschnittlich aus. Unter anderem waren bei Einfuhrumsatzsteuer, Lohnsteuer, veranlagter Einkommensteuer und Körperschaftsteuer zum Teil beträchtliche Zuwächse im Vorjahresvergleich zu verzeichnen. Bei den Bundessteuern ergab sich im August 2021 ein Einnahmerückgang um 8,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen hingegen einen Anstieg um 17,8 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat August 2021 lagen die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um knapp 1,7 Mrd. € (+119,1 Prozent) über dem Ergebnis im August 2020. Der Abruf von BNE- und Mehrwertsteuer-Eigenmitteln war aufgrund der Abrechnung des deutschen Beitrags zu den Berichtigungshaushalten 1/2021 und 2/2021 (u. a. Finanzierung der Reaktion auf COVID-19 und Anpassungen nach endgültiger Annahme des Mehrjährigen Finanzrahmens) höher als im Vorjahresmonat. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis August 2021

    In den Monaten Januar bis August 2021 stieg das Steueraufkommen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) um 7,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern stiegen dabei um 9,6 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern sank um 8,0 Prozent. Die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 12,6 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im August 2021 einen Anstieg um 10,7 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom August 2020. Hier profitierte der Bund – ebenso wie Länder und Gemeinden – vom Plus beim Steueraufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt (+11,6 Prozent), was zu deutlich gestiegenen Einnahmen aus dem Bundesanteil an den Gemeinschaftsteuern um 14,8 Prozent gegenüber August 2020 maßgeblich beitrug. Demgegenüber standen geringere Einnahmen des Bundes aus den Bundessteuern (-8,8 Prozent). Zudem waren u. a. höhere Eigenmittelabführungen des Bundes an die EU sowie höhere Bundesergänzungszuweisungen an die Länder zu leisten.

    Die Länder verbuchten im August 2021 insgesamt einen leichten Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dabei standen starke Zuwächse bei den Gemeinschaft- und Ländersteuern einem deutlichen Rückgang der Regionalisierungsmittel (Öffentlicher Personennahverkehr) im Vergleich zum vergangenen August gegenüber. Letzteres lag maßgeblich daran, dass die den Ländern mit dem Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets zusätzlich zugewiesenen Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Mrd. € im August 2020 ausgezahlt wurden. Ein entsprechend gegenläufiger Effekt im Vorjahresvergleich ergibt sich bei den Steuereinnahmen des Bundes im August 2021. Die Ländereinnahmen aus den Gemeinschaftsteuern stiegen dagegen insgesamt spürbar um 9,7 Prozent. Bei den Ländersteuern war ebenfalls ein deutliches Plus von 17,8 Prozent zu verzeichnen. Ferner erhielten die Länder höhere Bundesergänzungszuweisungen (+48,8 Prozent). Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern stiegen um 6,7 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im August 2021 – trotz der einnahmemindernden Entlastungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Jahr durch die Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte – um 4,5 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Der Zuwachs dürfte maßgeblich die anhaltende Erholung am Arbeitsmarkt reflektieren, die sich in sinkender Arbeitslosigkeit, steigender Beschäftigung und – laut Hochrechnungen der Bundesagentur für Arbeit und Schätzungen des ifo Instituts – auf den geringsten Wert seit Beginn der Krise gefallener Kurzarbeit zeigt (siehe Beitrag zur konjunkturellen Entwicklung aus finanzpolitischer Sicht in dieser Ausgabe). Das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld stieg um 4,9 Prozent gegenüber August 2020. Hier wirkt sich seit 1. Januar 2021 die mit dem Zweiten Familienentlastungsgesetz beschlossene Kindergelderhöhung um 15 € pro Kind aus. Im Ergebnis erhöhte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum August 2020 um 4,4 Prozent. In den Monaten Januar bis August 2021 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen damit noch um insgesamt 0,2 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im August 2021 wurden rund 0,5 Mrd.Körperschaftsteuer brutto vereinnahmt nach rund 0,01 Mrd. € im Vorjahresmonat. In Monaten, in denen das Aufkommen nicht maßgeblich von Vorauszahlungen für das laufende Jahr bestimmt wird, sind regelmäßig merkliche prozentuale Schwankungen im Steueraufkommen gegenüber dem Vorjahresmonat zu beobachten. Der Vorjahresvergleich wird zudem derzeit erschwert durch die Auswirkungen der untergesetzlichen Corona-Maßnahmen auf das Aufkommen. Aus dem Bruttoaufkommen wurde die Forschungszulage erstattet sowie die Investitionszulage vereinnahmt. Der Einfluss auf das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen war dabei per saldo mit einem Volumen von insgesamt rund 700.000 € marginal. In den Monaten Januar bis August 2021 stieg das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen insgesamt um 90,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Das Bruttoaufkommen aus veranlagter Einkommensteuer lag im August 2021 bei rund 1,8 Mrd. € (+72,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr). Ebenso wie bei der Körperschaftsteuer wird der Vorjahresvergleich durch die Auswirkungen der untergesetzlichen Corona‑Maßnahmen beeinflusst. Vom Bruttoaufkommen sind die Arbeitnehmererstattungen abzuziehen, deren Niveau gegenüber August 2020 um 10,4 Prozent niedriger lag. Zudem waren in geringem Ausmaß noch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen zu berücksichtigen. In Summe wurden im August 2021 rund 0,6 Mrd. € veranlagte Einkommensteuer vereinnahmt. In den Monaten Januar bis August 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer insgesamt um 15,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im August 2021 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 25,9 Prozent über demjenigen im Vorjahresmonat. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 46 Mio. € Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet (-80,0 Prozent gegenüber August 2020). Insgesamt ergab sich damit ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 47,2 Prozent gegenüber August 2020. In den Monaten Januar bis August 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag insgesamt um 21,1 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum August 2020 einen Anstieg um 29,5 Prozent. In den Monaten Januar bis August 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen insgesamt um 43,0 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im August 2021 um 8,5 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Binnen-Umsatzsteuer stiegen dabei leicht um 0,3 Prozent. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass die Vergleichsbasis aus dem Vorjahresmonat infolge der Auswirkungen der steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie erhöht war. Im Vorjahreszeitraum hatte sich aus den Stundungen im Rahmen der Corona-Maßnahmen ein positiver Saldo in beträchtlichem Ausmaß ergeben, da die fällig gewordenen gestundeten Steuerschulden den Umfang der im selben Monat gewährten Stundungen überstiegen. Im hohen Aufkommen im August 2021 dürfte sich daher auch die merkliche wirtschaftliche Erholung widerspiegeln. Die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer lagen im August 2021 um 42,3 Prozent über dem Vorjahresmonatswert. Dies dürfte auch Ausdruck dessen sein, dass die nominalen Warenimporte seit Beginn der Krise wieder sehr deutlich gestiegen sind und seit dem Frühjahr sogar spürbar über dem Vorkrisenniveau liegen. In den Monaten Januar bis August 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz insgesamt um 9,5 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im August 2021 um 8,8 Prozent unter dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats. Signifikante Einnahmerückgänge waren bei der Stromsteuer (-2,9 Prozent), der Tabaksteuer (-1,3 Prozent) sowie der Energiesteuer (-3,6 Prozent) zu verzeichnen. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag verringerte sich um 63,5 Prozent gegenüber August 2020. Spürbare Anstiege im Vergleich zum Vorjahresmonat waren bei der Versicherungsteuer (+1,8 Prozent), der Kraftfahrzeugsteuer (+1,2 Prozent) und der Luftverkehrsteuer (+128,5 Prozent) zu verzeichnen. Letzteres dürfte auch reflektieren, dass der Flugverkehr an deutschen Flughäfen zuletzt oberhalb des Vorjahresniveaus lag. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern. In den Monaten Januar bis August 2021 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der Bundessteuern insgesamt um 8,0 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im August 2021 deutlich um 17,8 Prozent über dem Ergebnis im August 2020. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer stiegen um 23,5 Prozent, die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer um 10,8 Prozent, aus der Feuerschutzsteuer um 5,8 Prozent und aus der Rennwett- und Lotteriesteuer um 19,6 Prozent. Bei der Biersteuer ergab sich ein Rückgang um 10,9 Prozent. In den Monaten Januar bis August 2021 stieg das Aufkommen der Ländersteuern insgesamt um 12,6 Prozent.

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