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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Kre­dit­auf­nah­me des Bun­des und sei­ner Son­der­ver­mö­gen

    Die Kreditaufnahme des Bundes dient der Finanzierung des Bundeshaushalts und der Sondervermögen des Bundes. Sondervermögen werden unterschieden in solche Sondervermögen, die über den Bundeshaushalt oder andere Einnahmen mitfinanziert werden, und Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung (Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS), Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) und Investitions- und Tilgungsfonds (ITF) sowie Restrukturierungsfonds (RSF)). Der RSF wird nachfolgend nicht mit aufgeführt, da zu den betrachteten Stichtagen keine Kreditaufnahme vorgelegen hat. Die Kreditaufnahme für die Sondervermögen FMS und WSF dient dabei zum einen der Finanzierung von Aufwendungen für Stabilisierungsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1 Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) oder der Rekapitalisierung von Unternehmen gemäß § 22 StFG. Zum anderen nimmt der Bund für FMS und WSF auch Kredite auf, die gemäß § 9 Abs. 5 und § 23 StFG dann als konditionsgleiche Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts durchgeleitet werden. Die Aufnahme dieser Kredite über den Bund dient der Kostenersparnis.

    Die nachfolgenden Erläuterungen beziehen sich erst auf die gesamte Kreditaufnahme des Bundes. Anschließend erfolgt eine Aufgliederung in

    • die Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung des Bundeshaushalts und der mitfinanzierten Sondervermögen sowie der Kreditaufnahme beziehungsweise Verschuldung von FMS, WSF und ITF ohne Finanzierung von Darlehen für Anstalten des öffentlichen Rechts und
    • die Kreditaufnahme für FMS und WSF zur Finanzierung von an Anstalten des öffentlichen Rechts durchzuleitende Darlehen (im Folgenden „Darlehensfinanzierung“).

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes

    Der Bund hatte am 31. Dezember 2020 Kredite in Höhe von 1.272,0 Mrd. € aufgenommen. Dieser Bestand erhöhte sich zum 31. August 2021 auf 1.411,3 Mrd. €. Der Anstieg der Kreditaufnahme um 139,3 Mrd. € geht auf den Finanzierungsbedarf des Bundes für den Haushalt und die Sondervermögen einschließlich der Bedarfe von FMS und WSF zur Durchleitung von Darlehen an Anstalten des öffentlichen Rechts zurück. Wie im Vorjahr ist auch im Jahr 2021 mit einer erhöhten Kreditaufnahme zu rechnen. Hintergrund sind weiterhin die Maßnahmen, die die Bundesregierung zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen hat: Im Juni 2021 ist der Nachtrag zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 in Kraft getreten, der einen um etwa 60 Mrd. € gestiegenen Nettokreditbedarf des Bundeshaushalts vorsieht. Bereits die erste Version des Haushaltsgesetzes 2021 hatte eine gegenüber dem Vorjahr nochmals höhere geplante Nettokreditaufnahme vorgesehen.

    Der Anstieg des Bestands der Kreditaufnahme gegenüber dem 31. Dezember 2020 resultierte aus neuen Aufnahmen im Volumen von 353,9 Mrd. € bei Fälligkeiten im Volumen von 214,6 Mrd. €. Bis zum 31. August 2021 wurden im Jahr 2021 für die Verzinsung aller auch in früheren Jahren aufgenommenen bestehenden Kredite saldiert 5,6 Mrd. € aufgewendet.

    Im August wurden 38 Mrd. € an konventionellen Bundeswertpapieren emittiert. Sie verteilten sich auf 1 Mrd. € 30-jährige Bundesanleihen, 7 Mrd. € 10-jährige Bundesanleihen (zu denen hier auch die im Jahr 2020 erstmals begebenen 7- und 15-jährigen Bundesanleihen gezählt werden), 4 Mrd. € Bundesobligationen, 6 Mrd. € Bundesschatzanweisungen und 20 Mrd. € Unverzinsliche Schatzanweisungen des Bundes. Im August 2021 wurden weder Grüne Bundeswertpapiere noch inflationsindexierte Bundesanleihen begeben.

    Die Eigenbestände des Bundes an Bundeswertpapieren verringerten sich im August 2021 um 2,4 Mrd. € auf 160,1 Mrd. €. Die Veränderung resultierte im Wesentlichen aus Sekundärmarktverkäufen in Höhe von 15,2 Mrd. €, denen Käufe in Höhe von 6,3 Mrd. € und die Erhöhung von Eigenbeständen durch bei Emission zurückbehaltene Emissionsanteile um 6,4 Mrd. € gegenüberstanden.

    Am 31. August 2021 entfielen 93,8 Prozent der Kreditaufnahmen auf die Kreditaufnahme des Bundes für Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung. 6,2 Prozent der Kreditaufnahme dienten der Finanzierung von FMS und WSF für durchgeleitete Kredite an Anstalten des öffentlichen Rechts.

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung)

    Im August 2021 wurden für den Bund (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) 35,7 Mrd. € an Krediten aufgenommen. Gleichzeitig wurden 17,3 Mrd. € fällige Kredite getilgt. Für die Verzinsung der Kredite des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) wurden im August saldiert 0,5 Mrd. € aufgewendet.

    Am 31. August 2021 betrug der Bestand der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) insgesamt 1.324,4 Mrd. €. Damit erhöhte sich dieser gegenüber dem 31. Dezember 2020 um 120,5 Mrd. €. Der größte Teil der Erhöhung entfiel mit 117,3 Mrd. € auf den Bundeshaushalt, dessen Bestand auf 1.280,6 Mrd. € anstieg.

    Per 31. August 2021 betrug der Bestand der Kreditaufnahme für den ITF 16,1 Mrd. €. Der Bestand der Kreditaufnahme des FMS für Kredite für Aufwendungen gemäß § 9 Abs. 1 StFG betrug zu diesem Stichtag 22,8 Mrd. €. Die Kreditermächtigungen des WSF für Kredite für Rekapitalisierungsmaßnahmen gemäß § 22 StFG wurden im Jahr 2021 bis Ende August 2021 – unter Berücksichtigung von Fälligkeiten – über insgesamt 3,1 Mrd. € in Anspruch genommen, so dass sich per 31. August 2021 ein Bestand an Krediten von 5,0 Mrd. € ergab.

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung

    Seit dem Jahr 2019 werden für den FMS Kredite zur Refinanzierung von an die FMS Wertmanagement durchzuleitende Darlehen gemäß § 9 Abs. 5 StFG aufgenommen. In ähnlicher Weise erfolgt seit dem Jahr 2020 eine Kreditaufnahme für den WSF zur Gewährung von Darlehen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Finanzierung von Krisenmaßnahmen gemäß § 23 StFG.

    Im August 2021 wurden für den FMS zu diesem Zweck Kredite im Volumen von 3,8 Mrd. € aufgenommen. Per 31. August 2021 betrug der Bestand 52,5 Mrd. €. Der Bestand von Krediten zur Darlehensfinanzierung für den WSF reduzierte sich im Laufe des Monats August 2021 um 0,4 Mrd. € und betrug am 31. August 2021 somit 34,4 Mrd. €. Seit Jahresbeginn stieg der Bestand der Kredite zur Darlehensfinanzierung damit auf 86,9 Mrd. €.

    Weitere Einzelheiten für den Monat August 2021 können folgenden Tabellen entnommen werden:

    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes,
    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung),
    • Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung,
    • Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren.

    Im statistischen Anhang der Online-Version des Monatsberichts sind zusätzlich die drei erstgenannten Tabellen mit Daten für den August 2021, die nach Restlaufzeitklassen gruppierte Kreditaufnahme des Bundes sowie die monatliche Historie zur Kreditaufnahme, dem Bedarf der Kreditaufnahme, Tilgungen und Zinsen für die Kreditaufnahme enthalten.

    Die Abbildung „Kreditaufnahme des Bundes – Bestand und laufendes Jahr“ zeigt die Verteilung der Kreditaufnahme auf die Finanzierungsinstrumente, sowohl für die Aufnahme im Jahr 2021 bis Ende August als auch für den gesamten Bestand per 31. August 2021. Den größten Anteil der Kreditaufnahme im Jahr 2021 machen bis Ende August 2021 mit 162,9 Mrd. € beziehungsweise 46 Prozent die (teils unterjährig fälligen) Unverzinslichen Schatzanweisungen des Bundes aus, gefolgt von den 10-jährigen Bundesanleihen mit 85,9 Mrd. € beziehungsweise 24,3 Prozent. Zu diesem Segment werden hier auch die im Jahr 2020 erstmals begebenen 7- und die 15-jährigen Bundesanleihen gezählt. Per 31. August 2021 waren über 99 Prozent des Bestands der Kreditaufnahmen des Bundes in Form von Inhaberschuldverschreibungen verbrieft, bei denen die konkreten Gläubiger dem Bund nicht bekannt sind.

    Balkendiagramm: Kreditaufnahme des Bundes – Bestand und laufendes Jahr BildVergroessern
    Abbildung 1

    Details zu den geplanten Emissionen und den Tilgungen von Bundeswertpapieren können in den Pressemitteilungen zum Emissionskalender nachgelesen werden.1 Auf der Internetseite der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH werden zudem nach jeder Auktion von Bundeswertpapieren die Auktionsergebnisse veröffentlicht.2

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes im August 2021

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    Tabelle 1

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes (Haushalt und Sondervermögen ohne Darlehensfinanzierung) im August 2021

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    Tabelle 2

    Entwicklung der Kreditaufnahme des Bundes zur Darlehensfinanzierung im August 2021

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    Tabelle 3

    Entwicklung von Umlaufvolumen und Eigenbestände an Bundeswertpapieren im August 2021

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    Tabelle 4

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