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    Co­ro­na-Un­ter­neh­mens­hil­fen – ei­ne vor­läu­fi­ge Bi­lanz

    • Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen notwendigen Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens hatten massive Folgen für die wirtschaftliche Aktivität, sowohl auf der Angebots- als auch der Nachfrageseite. Deutschland stand daher auch wirtschaftspolitisch vor bislang nicht gekannten Herausforderungen.
    • Unter hoher Unsicherheit hat die Bundesregierung binnen sehr kurzer Zeit umfangreiche Stabilisierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Eine zentrale Rolle spielten hierbei die Corona-Hilfen für Unternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler und Selbstständige. Die zahlreichen Hilfsprogramme, das Konjunkturprogramm, das Kurzarbeitergeld sowie die zahlreichen steuerlichen Erleichterungen haben geholfen, die Einkommen stabil zu halten, Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren und Beschäftigung zu sichern. Damit hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für einen starken Aufschwung geschaffen.
    • Diese Politik trägt Früchte. Während Prognosen noch im Juni 2020 von einem Einbruch der Wirtschaft von bis zu 7,8 Prozent ausgingen, ging die deutsche Wirtschaftsleistung dank des beherzten Eingreifens schließlich „nur“ um 4,6 Prozent zurück. Dieses Jahr ging es schon wieder bergauf, laut der Herbstprojektion der Bundesregierung um 2,6 Prozent. Das ist ein Erfolg der entschlossenen Politik. Denn ohne die umfangreichen Stabilisierungs- und Unterstützungsmaßnahmen wäre der wirtschaftliche Einbruch in Deutschland weitaus tiefgreifender gewesen – mit dramatischen Langzeitfolgen. Dass Deutschland durch diese Maßnahmen deutlich besser durch die Krise gekommen ist als andere große europäischen Volkswirtschaften, zeigen auch die Analysen des Internationalen Währungsfonds.
    • Angesichts der länger andauernden Einschränkungen wurden die Hilfen immer wieder verbessert und ausgeweitet, sodass im Laufe der Zeit die Beantragung deutlich einfacher und die Förderung großzügiger wurde. Zudem standen die Hilfen einem immer größeren Kreis an Unternehmen zur Verfügung. So wurde die Neustarthilfe für Selbstständige eingeführt und die besonderen Herausforderungen einzelner Branchen wie des Einzelhandels und der Kulturbranche berücksichtigt.
    • Grundsätzlich lassen sich diese Unterstützungsmaßnahmen in rückzahlbare und nichtrückzahlbare Hilfen unterteilen. Mit Stand Anfang November 2021 wurden über die Zuschussprogramme über 57 Mrd. Euro ausgezahlt, das Volumen der ausgereichten, rückzahlbaren Hilfen (Kredit-, Bürgschafts- und Beteiligungsprogramme) liegt bei knapp unter 70 Mrd. Euro.

    Einleitung

    Die Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus machte seit März 2020 einschneidende Eindämmungsmaßnahmen notwendig. Volkswirtschaftlich waren von der Pandemie sowohl Nachfrage- wie Angebotsseite stark negativ betroffen. Weltweit standen Regierungen damit auch wirtschaftspolitisch vor bislang nicht gekannten Herausforderungen. Unter hohem Zeitdruck und hoher Unsicherheit mussten in kurzer Zeit wichtige Entscheidungen zur Stabilisierung der deutschen Volkswirtschaft getroffen werden, um kurz- und langfristige negative Folgen zu verhindern. Die Bundesregierung regierte frühzeitig und umfänglich. Sie half Unternehmen und ihren Beschäftigten erfolgreich durch die Krise: Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige, die coronabedingt hohe Umsatzeinbußen hinnehmen mussten, wurden in der Krise unterstützt. Insgesamt wurden inzwischen rund 57 Mrd. Euro als Zuschüsse ausbezahlt. Allein bei der Überbrückungshilfe III sind es inzwischen rund 22 Mrd. Euro. Über 300.000 Soloselbstständige profitierten schon von einer Betriebskostenpauschale, insgesamt wurden bislang mehr als 1,5 Mrd. Euro dieser Neustarthilfe ausgezahlt.

    Dazu kommen Kredite, Bürgschaften und Beteiligungen – wie etwa bei der Lufthansa. Hier wird der Staat das Geld nach der Krise zurückerhalten. Der Bund hilft allen Unternehmen außerdem durch umfangreiche steuerliche Maßnahmen, wie Stundungen oder Anpassungen von Vorauszahlungen, die bislang in Höhe von rund 109 Mrd. Euro in Anspruch genommen worden sind. Hinzu kommen dauerhafte gesetzliche steuerliche Veränderungen, die sich bis heute auf rund 39 Mrd. Euro summieren.

    Mit dem ausgeweiteten Kurzarbeitergeld hat die Bundesregierung Millionen Arbeitsplätze erhalten: Deutschland hat trotz Pandemie eine niedrige Arbeitslosenquote, eine der niedrigsten in der Europäischen Union (saisonbereinigt 3,4 Prozent im September 2021 laut Eurostat). Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld beziehen, erreichte im April 2020 einen Höchststand von 5,98 Millionen, deutlich mehr als die 1,4 Millionen auf dem Höhepunkt der globalen Finanzkrise. Inzwischen sind rund 40 Mrd. Euro an Kurzarbeitergeld geflossen, um Arbeitsplätze zu sichern.

    Zudem beschloss die Bundesregierung im Juni 2020 ein kraftvolles, zielgerichtetes und zukunftsorientiertes Konjunkturprogramm. Es zeigte sich, dass mit diesem Konjunkturpaket unser Land in dieser beispiellosen Krise maßgeblich stabilisiert und dass die Voraussetzungen für einen starken Aufschwung geschaffen wurden. Der konjunkturelle Impuls war wirksam, fair und gerecht: Das Konjunkturprogramm kam dort an, wo es gebraucht wurde. Der Kinderbonus und die Mehrwertsteuersenkung halfen besonders Familien und Beziehenden normaler und geringer Einkommen in der Krise. So gelang es trotz des hohen Wirtschaftseinbruchs, die Einkommen zu stabilisieren. Die verfügbaren Einkommen privater Haushalte stiegen im Jahr 2020 sogar.

    Auch die Fachwelt ist sich einig: Diese Krisenpolitik ist ein voller Erfolg gewesen. So wird Deutschland von internationalen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds (IWF) im internationalen Vergleich oft als Vorbild bezeichnet. Der IWF hat die Politik der Bundesregierung ausdrücklich gelobt und darauf hingewiesen, dass Deutschland vergleichsweise gut mit der Corona-Krise fertig wird. In seinem Deutschland-Bericht schreibt der IWF, dass die Maßnahmen der Bundesregierung jedes neunte Unternehmen vor der Insolvenz gerettet haben, das sind etwa 400.000 Unternehmen.

    Dieser Artikel konzentriert sich auf die zentralen Unternehmenshilfen der Bundesregierung und stellt diese zusammenfassend dar.

    Die zentralen Unternehmenshilfen der Bundesregierung

    Grundsätzlich können die Unternehmenshilfen der Bundesregierung jenseits der steuerlichen Maßnahmen und des Kurzarbeitergelds in zwei Kategorien unterteilt werden:

    1. Die rückzahlbaren Hilfen dienen insbesondere der Liquiditätssicherung von Unternehmen und beinhalten unterschiedliche Finanzierungsinstrumente wie Kredite, Bürgschaften, Garantien und Rekapitalisierungen. Hierzu zählen das KfW‑Sonderprogramm inklusive Schnellkredit, Bürgschafts- und Garantieprogramme der Bürgschaftsbanken, Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften (MBGen) und Bund-Länder-Großbürgschaften sowie der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF).
    2. Bei den nichtrückzahlbaren Hilfen handelt es sich um die sogenannten Zuschussprogramme, insbesondere die Corona-Soforthilfe, die Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfen. Neben diesen branchenunspezifischen Programmen wurden aber auch Programme für bestimmte Sektoren, Härtefälle oder Berufsgruppen aufgelegt, um deren besonderer Betroffenheit und spezifischen Lage gerecht zu werden (z. B. Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, Härtefallhilfen und Neustarthilfen).

    Zu Beginn der Krise beziehungsweise im weiteren Verlauf wurden die Programmkonditionen aller Unternehmenshilfen ausgeweitet und insbesondere im Bereich der nichtrückzahlbaren Hilfen kontinuierlich weiterentwickelt.

    Schnelle Stabilisierung zu Beginn der Pandemie

    In kürzester Zeit und unmittelbar zu Beginn der Pandemie in Deutschland und Europa entstand im März 2020 der „Corona-Schutzschild“. Die Bundesregierung ermöglichte dadurch Unternehmen in dieser frühen Phase insbesondere Zugang zu Liquidität, da die einbrechende Nachfrage und die Schließung von Betriebsstätten zu immensen Umsatzrückgängen führten. Neben dem Zugang zu Liquidität beziehungsweise Fremdkapital wurden auch bereits zu Beginn der Krise Instrumente zur Stärkung des Eigenkapitals zur Verfügung gestellt, einerseits durch die Corona-Soforthilfe des Bundes für kleine Unternehmen und Selbstständige in Form von Zuschüssen sowie andererseits durch Beteiligungen des WSF bei Unternehmen der Realwirtschaft, die gesetzlich festgelegte Größenkriterien erfüllen. Wichtig war zu Beginn insbesondere die schnelle Umsetzbarkeit, welche z. B. durch den Rückgriff auf bestehende Strukturen wie der KfW oder Erfahrungen mit vergleichbaren Instrumenten früherer Krisen (Finanzmarktstabilisierungsfonds) ermöglicht wurde.

    Als nichtrückzahlbares Instrument wurde die Corona-Soforthilfe – bestehend aus einem finanziellen Zuschuss bis zu 15.000 Euro – konzipiert, um antragsberechtigten kleinen Unternehmen und Selbstständigen mit bis zu zehn Beschäftigten, die oftmals erschwerten Zugang zu Fremdkapital haben und somit durch Liquiditätsengpässe schneller in ihrer Existenz gefährdet sein können, rasch Hilfe zukommen zu lassen. Im Verlauf des Sommers 2020 wurde dieses Zuschussprogramm durch die Überbrückungshilfen (Phase I) als Teil des Konjunkturprogramms ersetzt und die Förderhöhe ausgeweitet. In Abhängigkeit von der Höhe des coronabedingten Umsatzrückgangs wurden hierüber angefallene Fixkosten anteilig gefördert. Im September wurde die Überbrückungshilfe I von der Überbrückungshilfe II abgelöst.

    Über die staatliche Förderbank KfW wurden mittels des Sonderprogramms Kredite in insgesamt unbegrenzter Höhe bereitgestellt, mit günstigeren Konditionen als bei den regulären Förderbedingungen der KfW üblich. Zudem wurde der WSF „als letzter Rettungsanker“ konzipiert, um die Überwindung von Liquiditätsengpässen beziehungsweise die Stärkung der Kapitalbasis von Unternehmen zu sichern, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte. Hierbei wurden insbesondere Nachrangdarlehen und stille Beteiligungen gegen Auflagen vergeben.

    Zur Aufrechterhaltung und Stabilisierung von Lieferketten und zur Steuerung von Forderungsausfallrisiken wurde zudem ein Schutzschirm für Warenkreditversicherungen mit einem Garantievolumen von jeweils 30 Mrd. Euro für die Jahre 2020 und 2021 eingerichtet. Unter der Bundesgarantie konnten die unter den Schutzschirm fallenden Warenkreditversicherer den Versicherungsschutz weiterhin bedarfsgerecht bereitstellen. Der Bund agierte dabei wie ein Rückversicherer. Die Maßnahme lief planmäßig zum 30. Juni 2021 aus. Für Start-ups wurde außerdem ein gesondertes Maßnahmenpaket aufgelegt, da für diese klassischen Fremdkapitalinstrumente oftmals nicht passten oder Förderbedingungen der Zuschussprogramme hinsichtlich des Gründungsdatums nicht erfüllt waren.

    Anpassung der Hilfsarchitektur im Krisenverlauf

    Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie änderten sich im Laufe der Krise. So folgte auf den ersten Lockdown im Frühjahr 2020 eine Phase im Sommer 2020 mit weniger gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen. Gegen Ende des Jahres 2020 war jedoch eine erneute Verschärfung der gesundheitspolitischen Beschränkungen erforderlich. Mit ihr ging auch eine Anpassung der Hilfsarchitektur einher, da angesichts der fortdauernden Krisenlage die wirtschaftliche Widerstandskraft vieler Unternehmen bereits substanziell geschwächt war. Im Fokus standen nun nicht mehr nur die Aufrechterhaltung der unmittelbaren Liquidität, z. B. durch Fremdkapitalinstrumente, sondern großzügigere Zuschüsse und darin spezifische Lösungen für besonders getroffene Branchen. Auch der Kreis der Antragsberechtigten wurde ausgeweitet, um mittelgroße Unternehmen aufzufangen, die bislang verhältnismäßig wenig von Zuschüssen des Bundes im Verhältnis zu ihrer Größe profitierten, aber die Größenkriterien des WSF nicht erfüllten.

    Rückzahlbare Instrumente

    Um auch kleinere Unternehmen unterstützen zu können, die zunächst nicht antragsberechtigt waren, wurde das Liquiditätsangebot durch die Erweiterung des KfW‑Schnellkredits für kleinere Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten ausgeweitet, die zunächst nicht antragsberechtigt waren. Auch wurden die Hilfsangebote für kleine und mittelständische Unternehmen durch das Rekapitalisierungsprogramm durch stille Beteiligungen über die MBGen verbessert. Dabei wurden die Förderbedingungen des bereits bestehenden Programms, wofür Bund und Länder bereits seit Jahrzehnten Rückgarantien übernommen hatten, ab November 2020 ausgeweitet, und zwar durch eine deutliche Anhebung des maximalen Beteiligungsbetrages pro Unternehmen, höhere Risikoübernahme des Bundes und der Länder sowie zahlreiche Prozesserleichterungen.

    Nichtrückzahlbare Instrumente

    Um diejenigen Unternehmen, die besonders von den erneuten Schließungen als Reaktion auf die zweite Welle im November 2020 betroffen waren, zu unterstützen, wurde eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewährt (November- beziehungsweise Dezemberhilfe). Dabei standen insbesondere diejenigen Sektoren im Fokus, bei denen nicht mit Nachholeffekten beim Konsum zu rechnen war, etwa bei Restaurants, Bars, Hotels oder Theatern. Die pauschalierte Unterstützung bestand in einem Zuschuss von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes aus dem Jahr 2019 für direkt oder in hohem Maße indirekt von den Schließungen betroffene Unternehmen. Gleichzeitig war klar, dass für alle betroffenen Unternehmen eine Lösung gefunden werden musste. Mit dem Jahreswechsel 2020/2021 ging deshalb das bereits laufende Programm der Überbrückungshilfen in die dritte Phase und wurde fortan das zentrale Unterstützungsinstrument, wobei die grundsätzliche Fördersystematik beibehalten wurde. Durch eine Ausweitung des Kreises der Antragsberechtigten, der maximalen Fördersumme, der förderfähigen Fixkosten sowie branchenspezifischen Regelungen konnten die Unternehmen schneller, umfänglicher und zielgerichteter angesichts der pandemischen Lage und der lang anhaltenden Einschränkungen im Winter/Frühjahr 2021 unterstützt werden. Darüber hinaus wurde für besonders stark und dauerhaft betroffene Unternehmen ein Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung eingeführt. Die dritte Phase wurde in Form der Überbrückungshilfe III Plus bis Ende 2021 verlängert.

    Viele Soloselbstständige waren stark von der Krise betroffen. Im Verlauf der Fördermonate der Überbrückungshilfen zeichnete sich aber ab, dass oftmals Soloselbstständige aufgrund fehlender Fixkosten nicht an den Programmen teilnehmen konnten. Deshalb wurde mit der Neustarthilfe Anfang 2021 ein spezielles Programm für Soloselbstständige aufgelegt. Anstelle einer Einzelerstattung von Fixkosten können Soloselbstständige eine Betriebskostenpauschale als Vorschuss für den Förderzeitraum beantragen, welcher in Abhängigkeit zum tatsächlichen Umsatzrückgang anteilig zurückgezahlt werden muss. Mit der Neustarthilfe Plus wurde auch dieses Programm parallel zur Überbrückungshilfe bis Ende 2021 verlängert.

    Zudem zeigte sich, dass in breit angelegten Programmen wie den Zuschusshilfen nicht alle denkbaren Fallkonstellationen und Umstände berücksichtigt werden können, weshalb es einzelne Unternehmen gab, die „durch das Raster“ fielen, obwohl pandemiebedingte Schwierigkeiten und grundsätzlich tragfähige Geschäftsmodelle vorlagen. Für diese Fälle wurden im Frühjahr 2021 die Härtefallhilfen eingeführt. Bund und Länder entwickelten die Härtefallhilfen mit weniger festen Förderkriterien und Einzelfallentscheidungen durch Härtefallkommissionen der Länder als Ergänzung der Hilfsarchitektur.

    Die längere Phase der coronabedingten Einschränkungen machte insbesondere auch der Kulturbranche zu schaffen. Es war der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen, hierfür maßgeschneiderte Hilfen bereitzustellen. Durch lange Planungs- und Vorbereitungszeiten in Verbindung mit Unsicherheit über die Durchführbarkeit und hygienebedingten Kapazitätsbeschränkungen sah sich die Kulturbranche mit einer grundsätzlich schwierigen Lage konfrontiert, welche die Wiederaufnahme von Veranstaltungen erschwerte. Der im BMF konzipierte und mittlerweile von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien verwaltete und bewirtschaftete Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen berücksichtigt diese Problematik durch zwei zentrale Module: erstens eine Wirtschaftlichkeitshilfe für Veranstaltungen (bis Ende März 2022), die unter Beachtung coronabedingter Hygienebestimmungen mit reduziertem Publikum stattfinden müssen. Zweitens eine Ausfallabsicherung für Kulturveranstaltungen, die coronabedingt abgesagt werden müssen (bis Ende 2022). Dadurch wird ein erheblicher Beitrag zu Planungssicherheit und Neustart der Branche geleistet. Ein vergleichbar ausgestaltetes Absicherungsinstrument für Messen und Ausstellungen unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zur Unterstützung der Messeveranstaltungswirtschaft ist Ende Oktober 2021 an den Start gegangen.

    Zur konkreten Umsetzung der nichtrückzahlbaren Instrumente erfolgte eine enge Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Ländern, denen bei der Auszahlung der Hilfen und bei der Lösung vieler praktischer Fragen eine wichtige Rolle zukam.

    Mittelabfluss und Wirkung

    Die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Hilfen wurden über die vergangenen eineinhalb Jahre Pandemie breit in Anspruch genommen, sodass in der Summe bereits hohe zweistellige Milliardenbeträge in den unterschiedlichen Hilfsprogrammen abgeflossen sind. Im Rahmen der oben ausgeführten Zuschussprogramme sind hierbei inzwischen über 57 Mrd. Euro ausgezahlt worden, wobei der größte Teil davon auf die Überbrückungshilfe III entfällt. Auch das gesonderte Programm für Soloselbstständige – die Neustarthilfe – wurde stark in Anspruch genommen, wenngleich sie aufgrund der geringeren Fördersumme insgesamt weniger ins Gewicht fällt. Mittels der rückzahlbaren Hilfen des KfW-Sonderprogramms, der Bürgschaften und des WSF wurden knapp unter 70 Mrd. Euro ausgereicht, der größte Anteil hiervon entfällt auf die Kredite der KfW, wie Abbildung 1 zu entnehmen ist.

    Corona-Hilfen für Unternehmen

    in Mrd. Euro

    Balkendiagramm „Corona-Hilfen für Unternehmen“: 4 Balken untereinander stellen die unterschiedlichen Kategorien in Milliarden Euro dar. Der oberste und der unterste Balken sind untergliedert in einzelne Hilfsprogramme beziehungsweise -maßnahmen.Datenwerte:Balken 1 Bürgschaften/Garantien: Großbürgschaften: 2,86; Bürgschaften der Bürgschaftsbanken: 2,94Balken 2 Kredite durch KfW-Sondermaßnahme: 54,1Balken 3 Rekapitalisierung durch Wirtschaftsstabilisierungsfonds: 8,7Balken 4 Zuschüsse (Auszahlungen): Soforthilfen: 13,48; Überbrückungshilfen I bis III (Plus): 27,62; Neustarthilfe (Plus): 1,83; November- und Dezemberhilfe: 13,81Stand: 15. November 2021
    Quelle: Dashboard Deutschland/Destatis, BMF, BMWi, Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, KfW, PricewaterhouseCoopers GmbH
    [1] Auszahlungen. Stand: 15. November 2021.
    Quelle: Dashboard Deutschland/Destatis, BMF, BMWi, Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH, KfW, PricewaterhouseCoopers GmbH
    nullSoforthilfenÜberbrückungshilfen I bis III (Plus)Neustarthilfe (Plus)November- und DezemberhilfeWirtschaftsstabilisierungsfondsKfW-SondermaßnahmeGroßbürgschaftenBürgschaften der Bürgschaftsbanken
    Bürgschaften/Garantiennullnullnullnullnullnull2,862,94
    Kreditenullnullnullnullnull54,1nullnull
    Rekapitalisierungnullnullnullnull8,7nullnullnull
    Zuschüsse[1]13,4827,621,82513,81nullnullnullnull
    Abbildung 1

    Die in Abbildung 1 dargestellten Volumina der zentralen Hilfsprogramme der Bundesregierung können auch öffentlich über das Dashboard Deutschland1 eingesehen werden, womit ein transparenter Umgang mit den beispiellosen Unterstützungen für Unternehmen gewährleistet wird. Bei allen Unternehmenshilfen ist mit Stand Ende Oktober 2021 eine rückläufige Nachfrage nach Unterstützung zu verzeichnen, einhergehend mit der wirtschaftlichen Erholung seit der Aufhebung der wesentlichen und einschneidenden Beschränkungen im Frühsommer 2021. Tabelle 1 schlüsselt die Mittelabflüsse der Zuschussprogramme detaillierter auf. Hinsichtlich des Mittelabflusses des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ist anzumerken, dass Anträge auf Wirtschaftlichkeitshilfe erst nach Durchführung und Anträge auf Ausfallabsicherung erst nach dem geplanten Veranstaltungsdatum möglich sind. Auch startete der Fonds erst im Sommer 2021.

    Corona-Zuschussprogramme im Einzelnen

    Tabelle vergrößern
    Tabelle 1

    Die Wirkung der Programme und die Abfederung der Krisenlage spiegelt sich grundsätzlich auch in den niedrigen Unternehmensinsolvenzzahlen wider, welche auch nach dem Auslaufen der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht keine krisenhaften Anstiege erkennen lassen, sondern unterhalb der Zahlen aus den Vorkrisenjahren liegen. Die Ausweitung der Programme hat in Kombination mit der umfangreichen Bereitstellung von Liquidität eine existenzielle Notlage bei vielen Unternehmen infolge der langanhaltenden Umsatzeinbrüche wohl verhindert. Die Liquiditätssituation der Unternehmen hat sich im Vergleich zum Sommer 2020 durch die zweite und dritte Welle im Winterhalbjahr 2020/2021 in der Breite nicht verschlechtert, trotz verschärfter Lockdownmaßnahmen. Die deutsche Krisenreaktion wurde auch international positiv aufgenommen. So stellte der Internationale Währungsfonds fest, dass sich die deutsche Wirtschaft, auch im Vergleich zu anderen Ländern, dank erfolgreicher makroökonomischer Krisenreaktion und politischer Maßnahmen im Gesundheitssektor als sehr resilient erwiesen habe.

    Fazit und Ausblick

    Die Corona-Krise hat die Bundesrepublik Deutschland vor nie gekannte Herausforderungen gestellt. Mit breit angelegten staatlichen Hilfsprogrammen hat die Bundesregierung in dieser Krisensituation schnell und entschlossen gehandelt. Auch wenn die Corona-Pandemie noch nicht vollständig überwunden ist, lässt sich festhalten, dass die unter hoher Unsicherheit und teilweise ohne „Blaupause“ aufgestellte Hilfsarchitektur der Bundesregierung die deutsche Volkswirtschaft erfolgreich und wirksam vor erheblichen Schäden bewahrt hat. Durch die sich ändernden pandemischen Umstände mussten die Maßnahmen zudem mehrmals angepasst werden. Nachdem der Fokus zunächst auf Maßnahmen zur Liquiditätsstützung der Unternehmen lag, wurde im Verlauf der Krise die Existenzsicherung von Unternehmen zum Schutz vor Insolvenz immer wichtiger.

    Die Konzeption der Hilfen stand dabei immer in einem Spannungsfeld zwischen hoher Passgenauigkeit der Hilfen einerseits und ihrer schnellen und „unbürokratischen“ Bereitstellung andererseits. Der Mittelabfluss von über 57 Mrd. Euro bei den Zuschussprogrammen und knapp unter 70 Mrd. Euro bei den rückzahlbaren Programmen belegt, dass die Hilfen bei der Wirtschaft angekommen sind. Die Programme standen somit insgesamt der deutschen Wirtschaft in dieser nie dagewesenen Krisenlage stützend zur Seite und ergänzten andere Unterstützungsleistungen im Bereich des Steuerwesens oder des Kurzarbeitergelds sehr wirksam.

    Dank der fortschreitenden Impfkampagne konnten über die vergangenen Monate hinweg viele Einschränkungen aufgehoben werden. So wurde die Basis für eine starke wirtschaftliche Erholung geschaffen. Im Zuge dessen ist die Nachfrage nach Hilfen stark zurückgegangen. Mit der Aufhebung pandemiebedingter Einschränkungen wird die Hilfsarchitektur nunmehr auf die Branchen konzentriert, die nach wie vor stark von der Pandemie betroffen sind, beispielsweise wegen langer Planungszeiträume. In diesem Sinne wurde der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen aufgelegt, der bei Veranstaltern auf große Resonanz gestoßen ist und diese weiterhin stabilisierend begleiten soll. Es ist zu hoffen, dass bei weiterem Zurückdrängen der Pandemie im Jahresverlauf 2022 alle Unterstützungsmaßnahmen auslaufen können und zur wirtschaftlichen Normalität zurückgekehrt werden kann.

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