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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Ok­to­ber 2021

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Oktober 2021 um 17,5 Prozent über dem Ergebnis vom Oktober 2020. Der Einnahmezuwachs war überwiegend auf das Plus bei den Gemeinschaftsteuern (+24,8 Prozent) zurückzuführen. Die hohen Zuwächse bei der Lohnsteuer und bei den Steuern vom Umsatz waren vor dem Hintergrund einer sehr schwachen Vorjahresbasis zu sehen. Hier war das Aufkommen im Oktober 2020 zusätzlich zu den Einnahmeminderungen durch die Corona-Krise durch die Auswirkungen von Maßnahmen im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes erheblich beeinträchtigt worden. Das Lohnsteueraufkommen im Oktober 2020 war – wie im Vormonat – durch die Auszahlung des Kinderbonus gemindert worden. Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz war durch die temporäre Steuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020 beträchtlich reduziert worden. Darüber hinaus verzeichnete das Aufkommen der veranlagten Einkommensteuer im Berichtsmonat Oktober 2021 einen beträchtlichen Anstieg. Bei den Bundessteuern ergab sich im Oktober ein Einnahmerückgang um 8,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen hingegen einen Anstieg um 5,8 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat Oktober 2021 lagen die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um rund 1,1 Mrd. Euro (+41,4 Prozent) über dem Ergebnis im Oktober 2020. Der Abruf von BNE-Eigenmitteln ist im Jahr 2021 aufgrund des Austritts des Vereinigten Königreichs für alle verbleibenden Mitgliedstaaten angestiegen. Hinzu kommt die Auswirkung der Haushaltserhöhung. Im Übrigen ist im Berichtsmonat der Berichtigungshaushalt 3/2021 abgerechnet worden (u. a. Vorfinanzierung der Reserve für die Anpassung an den Brexit). Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis Oktober 2021

    In den Monaten Januar bis Oktober 2021 stieg das Steueraufkommen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) um 9,8 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern erhöhten sich dabei um 13,1 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern ging um 7,7 Prozent zurück. Die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 11,3 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Oktober 2021 einen Anstieg um 13,7 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom Oktober 2020. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen mit 31,0 Prozent stärker als das Steueraufkommen der Gemeinschaftsteuern (+24,8 Prozent). Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Bundesanteil am Aufkommen der Steuern vom Umsatz einen Zuwachs von 34,3 Prozent verzeichnete, obgleich das Aufkommen der Steuern vom Umsatz nur um 21,7 Prozent anstieg. Der Bund ist gemäß § 1 Abs. 1 Finanzausgleichgesetz mit rund 52,81 Prozent am Aufkommen beteiligt. Dieser Anteil wird im Weiteren durch die Zuweisung von Festbeträgen vom Bund an die Länder und Gemeinden gemindert. Bei gleichbleibenden Festbeträgen wächst der Anteil des Bundes mit steigendem Umsatzsteueraufkommen. Im Oktober 2021 wurde zudem gegenüber dem Vorjahr ein geringerer Festbetrag vom Bund an die Länder überwiesen. Die Einnahmen des Bundes aus den Bundessteuern verringerten sich um 8,7 Prozent. Zudem stiegen die Eigenmittelabführungen des Bundes an die EU sowie die Bundesergänzungszuweisungen an die Länder beträchtlich.

    Die Länder verbuchten im Oktober 2021 einen deutlichen Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 17,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der oben beschriebene Mechanismus der Umsatzsteuerverteilung führte zu einem im Vergleich mit dem Bund geringeren Anstieg der Einnahmen der Länder aus den Steuern vom Umsatz (+14,7 Prozent) und den Gemeinschaftsteuern insgesamt (+20,2 Prozent). Zudem war bei den Ländersteuern ein deutliches Plus von 5,8 Prozent zu verzeichnen. Ferner verbuchten die Länder höhere Einnahmen aus Bundesergänzungszuweisungen (+8,8 Prozent) sowie aus Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr (+3,5 Prozent). Die Einnahmen der Gemeinden aus ihrem Anteil an den Gemeinschaftsteuern stiegen um 22,4 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im Oktober 2021 – trotz der einnahmemindernden Entlastungen der Steuerpflichtigen in diesem Jahr durch die Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte – um 5,3 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Hierin spiegelte sich die gegenüber dem Vorjahreszeitraum günstigere Lage am Arbeitsmarkt wider. Das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld lag um 27,6 Prozent unter dem Kindergeldaufkommen im Oktober 2020. In jenem Monat hatte die Auszahlung der zweiten Rate des Kinderbonus in Höhe von 100 Euro den Betrag des Kindergelds erhöht. Im Ergebnis erhöhte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum Oktober 2020 um 17,6 Prozent. In den Monaten Januar bis Oktober 2021 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen damit um insgesamt 3,9 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im Veranlagungsmonat Oktober wurden per saldo rund 157 Mio. Euro Körperschaftsteuer brutto erstattet. Im Oktober des Vorjahres wurden demgegenüber per saldo rund 67 Mio. Euro Körperschaftsteuer brutto vereinnahmt. Aus dem Bruttoaufkommen wurden geringe Beträge an Forschungszulage ausgezahlt sowie Rückzahlungen von Investitionszulage vereinnahmt. Per saldo war der Einfluss auf das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen mit einem Volumen von insgesamt rund 3,2 Mio. Euro marginal. In den Monaten Januar bis Oktober 2021 stieg das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen insgesamt um 76,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Im Veranlagungsmonat Oktober stieg das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto um 143,7 Prozent gegenüber dem Oktober 2020. Vom Bruttoaufkommen sind die Arbeitnehmererstattungen abzuziehen, deren Niveau gegenüber dem Oktober 2020 um 22,7 Prozent niedriger lag. Zudem waren in geringem Ausmaß noch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen zu berücksichtigen. In Summe stieg das kassenmäßige Aufkommen an veranlagter Einkommensteuer im Oktober 2021 auf rund 1,3 Mrd. Euro gegenüber einem Erstattungsvolumen von rund 234 Mio. Euro im Oktober 2020. In den Monaten Januar bis Oktober 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer insgesamt um 20,8 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im Oktober 2021 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 6,0 Prozent über demjenigen im Vorjahresmonat. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 68 Mio. Euro Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet (-65,2 Prozent gegenüber dem Oktober 2020). Insgesamt ergab sich damit ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 17,0 Prozent gegenüber dem Oktober 2020. In den Monaten Januar bis Oktober 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag insgesamt um 22,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum Oktober 2020 einen Anstieg um 105,9 Prozent. In den Monaten Januar bis Oktober 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen insgesamt um 49,6 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im Oktober 2021 um 21,7 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Binnenumsatzsteuer stiegen um 11,9 Prozent; die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer erhöhten sich um 56,7 Prozent gegenüber dem Oktober 2020. Aufgrund der regelmäßig gewährten Dauerfristverlängerung zur Abgabe der Umsatzsteueranmeldung und Abführung der Umsatzsteuer werden im Oktober von den Unternehmen die Umsatzsteuereinnahmen des Monats August abgeführt. Auch das Kassenaufkommen im Oktober 2020 war somit durch die Auswirkungen der Umsatzsteuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020 vermindert. Die durch die Steuersatzsenkung bewirkte deutliche Reduzierung der Vorjahresbasis ist für den überwiegenden Teil des Einnahmezuwachses im Berichtsmonat verantwortlich. In den Monaten Januar bis Oktober 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz insgesamt um 11,9 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im Oktober 2021 um 8,7 Prozent unter dem Steueraufkommen des Vorjahresmonats, wesentlich bedingt durch die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags zum 1. Januar 2021. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag verringerte sich im Berichtsmonat um 61,5 Prozent gegenüber dem Oktober 2020. Weitere signifikante Einnahmerückgänge waren bei der Tabaksteuer (-7,1 Prozent), der Kraftfahrzeugsteuer (-6,5 Prozent) sowie der Stromsteuer (12,4 Prozent) zu verzeichnen. Deutliche Zuwächse im Vergleich zum Vorjahresmonat ergaben sich bei der Versicherungsteuer (+4,7 Prozent), der Energiesteuer (+2,7 Prozent) und der Luftverkehrsteuer (+227,3 Prozent). Die Entwicklung der Luftverkehrsteuer weist darauf hin, dass der infolge der Corona-Krise stark reduzierte Flugverkehr an deutschen Flughäfen wieder zunimmt, allerdings noch weit unter dem Vorkrisenniveau liegt. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern. In den Monaten Januar bis Oktober 2021 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der Bundessteuern insgesamt um 7,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im Oktober 2021 um 5,8 Prozent über dem Ergebnis aus dem Oktober 2020. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer stiegen um 7,2 Prozent, aus der Feuerschutzsteuer um 7,5 Prozent und aus der Rennwett- und Lotteriesteuer um 38,9 Prozent. Der Zuwachs bei der Rennwett- und Lotteriesteuer ergab sich vor allem aus beträchtlichen Einnahmen aus den neuen Steuerarten Online-Pokersteuer und Virtuelle Automatensteuer, die seit dem 1. Juli 2021 erhoben werden. Bei der Biersteuer ergab sich ein Rückgang um 16,7 Prozent und bei der Erbschaftsteuer um 3,4 Prozent. In den Monaten Januar bis Oktober 2021 stieg das Aufkommen der Ländersteuern insgesamt um 11,3 Prozent.

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