Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Dezember 2021 um 19,5 Prozent über dem Ergebnis vom Dezember 2020. Der Einnahmezuwachs war überwiegend auf das Plus bei den Gemeinschaftsteuern (+25,0 Prozent) zurückzuführen. Unter anderem waren bei der Lohnsteuer, den Steuern vom Umsatz, der veranlagten Einkommensteuer sowie der Körperschaftsteuer teils beträchtliche Steigerungen gegenüber dem Vorjahresmonat festzustellen. Dies dürfte auch die wirtschaftliche Erholung widerspiegeln, die im 2. und 3. Quartal 2021 zu verzeichnen war und in deren Folge das Bruttoinlandsprodukt 2021 insgesamt um 2,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr zulegen konnte (s. a. Bericht zur konjunkturellen Entwicklung in dieser Ausgabe). Darüber hinaus resultierte der jetzige Anstieg auch aus der niedrigeren Basis zum Vergleichszeitpunkt, als das Aufkommen der Steuern vom Umsatz insbesondere durch die temporäre Steuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020 beträchtlich reduziert worden war. Zudem ergab sich bei der Einfuhrumsatzsteuer aufgrund eines kassentechnischen Effekts eine Aufkommensverschiebung vom November in den Dezember 2021 und somit ein merkliches Mehraufkommen. Alles in allem entwickelten sich die Steuereinnahmen aus Gemeinschaftsteuern im Dezember 2021 – auch unter Berücksichtigung der Sondereffekte – deutlich besser als erwartet. Bei den Bundessteuern ergab sich im Dezember 2021 dagegen ein Einnahmerückgang um 6,0 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen hingegen einen starken Anstieg um 10,9 Prozent auf.
EU-Eigenmittel
Im Berichtsmonat Dezember 2021 lagen die Zahlungen von EU-Eigenmitteln inklusive der Zölle um rund 2,3 Mrd. Euro (-65,7 Prozent) unter dem durch einen Sondereffekt (rückwirkende Abrechnung Berichtigungshaushalt) geprägten Ergebnis im Dezember 2020. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU und können aufgrund des jeweiligen Finanzierungsbedarfs der EU, z. B. durch das Inkrafttreten von Berichtigungshaushalten, Schwankungen unterworfen sein.
Gesamtüberblick im Haushaltsjahr 2021
Im Haushaltsjahr 2021 stieg das Steueraufkommen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) um 11,5 Prozent gegenüber dem Haushaltsjahr 2020. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern erhöhten sich dabei um 15,0 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern ging um 7,1 Prozent zurück; die Ländersteuern verzeichneten einen Einnahmezuwachs um 13,8 Prozent (s. a. Bericht zu den Steuereinnahmen im Haushaltsjahr 2021 in dieser Ausgabe).
Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden
Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Dezember 2021 einen Anstieg um 25,9 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom Dezember 2020. Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen dabei mit 30,2 Prozent stärker als das Steueraufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt (+25,0 Prozent). Dies war darauf zurückzuführen, dass der Bundesanteil am Aufkommen der Steuern vom Umsatz einen Zuwachs von 61,1 Prozent verzeichnete, während das Aufkommen der Steuern vom Umsatz insgesamt etwas weniger stark um 40,5 Prozent anstieg. Der Bund ist gemäß § 1 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz mit rund 52,81 Prozent am Aufkommen beteiligt. Dieser Anteil wird im Weiteren durch die Zuweisung von Festbeträgen vom Bund an die Länder und Gemeinden gemindert. Bei gleichbleibenden Festbeträgen liegt der Anteil des Bundes bei höherem Umsatzsteueraufkommen höher. Die Einnahmen des Bundes aus den Bundessteuern verringerten sich dagegen gegenüber Dezember 2020 um 6,0 Prozent. Zudem stiegen die Bundesergänzungszuweisungen sowie die Regionalisierungsmittel (öffentlicher Personennahverkehr) an die Länder. Demgegenüber hatte der Bund geringere Eigenmittelabführungen an die EU zu leisten als im Vorjahresmonat (s. o.).
Auch die Länder verbuchten im Dezember 2021 einen deutlichen Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 21,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Der oben beschriebene Mechanismus der Umsatzsteuerverteilung führte dabei zu einem im Vergleich mit dem Bund geringeren Anstieg der Einnahmen der Länder aus den Steuern vom Umsatz (+28,6 Prozent) und aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt (+23,1 Prozent). Darüber hinaus war bei den Ländersteuern ein deutliches Plus von 10,9 Prozent zu verzeichnen. Ferner stiegen die Einnahmen der Länder aus Bundesergänzungszuweisungen (+8,8 Prozent) sowie aus Regionalisierungsmitteln (+29,0 Prozent).
Gemeinschaftsteuern
Lohnsteuer
Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im Dezember 2021 – trotz der einnahmemindernden Entlastungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Jahr durch die Erhöhung des Grundfreibetrags sowie die Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte – um 5,4 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Hierin spiegelte sich vor allem die gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich günstigere Lage am Arbeitsmarkt wider. Das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld lag – infolge der Kindergelderhöhung zu Jahresanfang 2021 – um 4,7 Prozent über dem Kindergeldaufkommen im Dezember 2020. Im Ergebnis erhöhte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum Dezember 2020 um 5,5 Prozent. Im Haushaltsjahr 2021 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen damit um insgesamt 4,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Körperschaftsteuer
Im aufkommensstarken Vorauszahlungsmonat Dezember stieg das Körperschaftsteueraufkommen brutto um 41,2 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ursache waren vor allem die Vorauszahlungen für das Jahr 2021, wozu die deutliche konjunkturelle Erholung beigetragen haben dürfte. Aus dem Bruttoaufkommen wurden geringe Beträge an Forschungs- und Investitionszulage ausgezahlt. Im Ergebnis war der Einfluss auf das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen mit einem Volumen von insgesamt rund 5,7 Mio. Euro marginal. Im Haushaltsjahr 2021 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen insgesamt um 73,6 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum.
Veranlagte Einkommensteuer
Analog zum Aufkommen aus der Körperschaftssteuer hatte auch das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto im Vorauszahlungsmonat Dezember 2021 einen Anstieg gegenüber Dezember 2020 zu verzeichnen, wenn auch mit +18,4 Prozent weniger deutlich. Vom Bruttoaufkommen waren die Arbeitnehmererstattungen abzuziehen, deren Niveau 21,9 Prozent niedriger als im Dezember 2020 lag. Zudem waren in geringem Ausmaß noch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen zu berücksichtigen. Per saldo stieg das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer um 19,7 Prozent gegenüber Dezember 2020. Im Haushaltsjahr 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer insgesamt um 22,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag
Im Dezember 2021 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 70,5 Prozent über demjenigen im Vorjahresmonat. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 40 Mio. Euro Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet (-75,7 Prozent gegenüber Dezember 2020). Insgesamt ergab sich damit ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 78,9 Prozent gegenüber Dezember 2020. Im Haushaltsjahr 2021 lag das kassenmäßige Aufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag insgesamt um 27,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge
Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge verzeichnete im Vergleich zum Dezember 2020 einen Anstieg um 55,3 Prozent. Im Haushaltsjahr 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen insgesamt um 48,3 Prozent gegenüber Vorjahreszeitraum, da wohl viele Anleger auch aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung entstandene Gewinne aus der Anlage von Wertpapieren realisierten.
Steuern vom Umsatz
Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im Dezember 2021 um 40,5 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Binnen-Umsatzsteuer stiegen dabei um 13,1 Prozent gegenüber Dezember 2020, während die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer um 137,8 Prozent anstiegen. Bei der Einfuhrumsatzsteuer können sich, aufgrund der Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Änderung des Fälligkeitszeitpunkts auf den 26. Tag jeden Monats, je nach Anzahl der verbleibenden Werktage bis zum Monatsende Verschiebungen der kassenwirksamen Buchung der Einnahmen auf den Folgemonat ergeben. Eine solche buchungsmäßige Einnahmeverschiebung war auch maßgeblich mitverantwortlich für den im Dezember 2021 zu beobachtenden sehr hohen Anstieg gegenüber dem Vorjahresmonat. Dazu kommt, dass im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich seit Januar 2021 Importe der Einfuhrumsatzsteuer unterliegen und durch diesen Sondereffekt das Aufkommen im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr erhöht ist. Weiterhin ist beim Vorjahresvergleich zu bedenken, dass das Kassenaufkommen der Steuern vom Umsatz im Dezember 2020 durch die Auswirkungen der temporären Umsatzsteuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020 vermindert war. Letztlich spiegelte sich im Aufkommen der Steuern vom Umsatz auch die merkliche wirtschaftliche Erholung im Jahresverlauf wider. Im Haushaltsjahr 2021 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz insgesamt um 14,3 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.
Bundessteuern
Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im Dezember 2021 um 6,0 Prozent unter dem entsprechenden Steueraufkommen im Vorjahresmonat, wesentlich bedingt durch die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für den großen Teil der Lohn- und Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler zum 1. Januar 2021. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag verringerte sich im Berichtsmonat um 31,9 Prozent gegenüber Dezember 2020. Weiterhin war ein Einnahmerückgang bei der Tabaksteuer (-3,0 Prozent) und der Kraftfahrzeugsteuer (-6,4 Prozent) zu verzeichnen. Zum Teil deutliche Zuwächse im Vergleich zum Vorjahresmonat ergaben sich bei der Versicherungsteuer (+1,8 Prozent), der Stromsteuer (+7,2 Prozent) und insbesondere der Luftverkehrsteuer (+111,3 Prozent), wobei das Aufkommen bei Letzterer durch die Pandemie bedingt immer noch deutlich unterhalb des Niveaus im Vorkrisenzeitraum lag. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern. Im Haushaltsjahr 2021 verringerte sich das kassenmäßige Aufkommen der Bundessteuern insgesamt um 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Ländersteuern
Das Aufkommen der Ländersteuern lag im Dezember 2021 um 10,9 Prozent über dem Ergebnis im Dezember 2020. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer stiegen um 10,9 Prozent, aus der Erbschaftsteuer um 11,1 Prozent, aus der Feuerschutzsteuer um 3,7 Prozent und aus der Rennwett- und Lotteriesteuer um 14,2 Prozent. Der Zuwachs bei der Rennwett- und Lotteriesteuer ergab sich vor allem aus beträchtlichen Einnahmen aus den neuen Steuerarten Online-Pokersteuer und Virtuelle Automatensteuer, die seit dem 1. Juli 2021 erhoben werden. Bei der Biersteuer ergab sich ein Anstieg um 0,4 Prozent. Im Haushaltsjahr 2021 stieg das Aufkommen der Ländersteuern insgesamt um 13,8 Prozent.