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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Fe­bru­ar 2022

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Februar 2022 um 15,5 Prozent über dem Ergebnis vom Februar 2021. Der Einnahmezuwachs war überwiegend auf das Plus bei den Gemeinschaftsteuern (+18,4 Prozent) zurückzuführen. Besonders hoch lag der Anstieg der Einnahmen dabei bei den Steuern vom Umsatz. Dieser war jedoch überwiegend auf die niedrige Vorjahresbasis zurückzuführen, die durch die temporäre Umsatzsteuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020 sowie die Möglichkeit zur Herabsetzung der Sondervorauszahlungen gemindert war. Zudem verzeichneten die Lohnsteuer, die veranlagte Einkommensteuer sowie die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag einen merklichen Aufkommensanstieg gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Bundessteuern verbuchten im Februar eine Zunahme um 2,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus den Ländersteuern wiesen einen Anstieg um 11,7 Prozent auf.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat Februar 2022 wurden rund 2,4 Mrd. Euro (-37,0 Prozent) weniger EU‑Eigenmittel (inklusive Zölle) abgeführt als im Februar 2021. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU und verteilen sich recht gleichmäßig auf die einzelnen Monate, wobei der abgerufene Anteil dabei aufgrund des Finanzierungsbedarfs der EU zu Jahresbeginn oft etwas höher liegt. Im Februar 2022 war das, anders als im Vorjahr, jedoch weniger stark der Fall. Da der Jahreshaushalt in diesem Jahr in einer ähnlichen Größenordnung liegt wie im Vorjahr, kann im Gegenzug in späteren Monaten mit einem etwas höheren Abruf als im jeweiligen Monat des Vorjahres gerechnet werden.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis Februar 2022

    In den Monaten Januar bis Februar 2022 stieg das Steueraufkommen insgesamt um 18,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau. Die Einnahmen aus den Gemeinschaftsteuern stiegen um 22,0 Prozent; das Aufkommen der Bundessteuern sank um 0,9 Prozent. Die Ländersteuern verzeichneten im bisherigen Jahresverlauf eine Einnahmezunahme um 16,6 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Februar 2022 einen Anstieg um 34,2 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom Februar 2021. Maßgeblicher Faktor für den Unterschied zum Anstieg der Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) sind dabei die gegenüber dem Vorjahresmonat deutlich geringeren Abführungen von EU-Eigenmitteln durch den Bund (s. o.). Die Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern stiegen mit 21,4 Prozent etwas stärker als das Steueraufkommen der Gemeinschaftsteuern insgesamt (+18,4 Prozent), da sich in der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens auch in diesem Monat eine – allerdings nur noch moderate – Verschiebung zugunsten des Bundes ergab (vergleiche Artikel zu den Steuereinnahmen im Januar 2022 in der Februarausgabe des BMF-Monatsberichts). Die Einnahmen des Bundes aus den Bundessteuern stiegen gegenüber Februar 2021 um 2,4 Prozent. Die Zahlungen des Bundes an die Länder aus Bundesergänzungszuweisungen und Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) fielen dagegen höher als im Vorjahr aus.

    Die Länder verbuchten im Februar 2022 einen deutlichen Anstieg ihrer Steuereinnahmen um 15,5 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Dabei stiegen auch die Einnahmen der Länder aus den Gemeinschaftsteuern insgesamt (+17,2 Prozent) merklich, insbesondere aus den Steuern vom Umsatz (+27,3 Prozent). Darüber hinaus war bei den Ländersteuern ein deutliches Plus von 11,7 Prozent zu verzeichnen. Spiegelbildlich zu den höheren Zahlungen des Bundes stiegen die Einnahmen der Länder aus Bundesergänzungszuweisungen (+4,0 Prozent) sowie aus Regionalisierungsmitteln ÖPNV (+9,0 Prozent).

    Der Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern stieg im Berichtszeitraum um 8,1 Prozent. Die Einnahmen der Gemeinden aus den Steuern vom Umsatz stiegen um 3,0 Prozent.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im Februar 2022 um 7,0 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Hierin spiegelt sich vor allem die gegenüber dem Vorjahreszeitraum deutlich günstigere Lage am Arbeitsmarkt wider – insbesondere hat sich auch die Kurzarbeit gegenüber dem Vorjahr beträchtlich verringert. Das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld lag um 0,7 Prozent unter dem Kindergeldaufkommen im Februar 2021. Im Ergebnis erhöhte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum Februar 2021 um 8,3 Prozent. In den Monaten Januar bis Februar 2022 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen um 9,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Das Körperschaftsteueraufkommen brutto lag im Februar 2022 um 0,8 Mrd. Euro (-72,5 Prozent) unter dem Ergebnis des Februars 2021. In Veranlagungsmonaten wie dem Februar sind regelmäßig Schwankungen im Steueraufkommen gegenüber dem Vorjahresmonat zu beobachten. Aus dem Bruttoaufkommen wurden geringe Beträge an Forschungs- und Investitionszulage ausgezahlt. Im Ergebnis war der Einfluss auf das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen mit einem Volumen von insgesamt rund 6,5 Mio. Euro marginal. Im Februar 2022 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen insgesamt um 0,8 Mrd. Euro (-73,1 Prozent) niedriger als im Februar 2021. In den Monaten Januar bis Februar 2022 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen um 0,8 Mrd. Euro (-31,4 Prozent) unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto stieg im Februar 2022 um 42,7 Prozent gegenüber Februar 2021. Auch hier war das Aufkommen von der Veranlagungstätigkeit bestimmt; merkliche Schwankungen zum Vorjahr sind nicht ungewöhnlich. Vom Bruttoaufkommen waren die Arbeitnehmererstattungen abzuziehen, deren Niveau 9,0 Prozent niedriger als im Februar 2021 lag. Zudem waren in geringem Ausmaß noch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen zu berücksichtigen. Per saldo stieg das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer um 82,4 Prozent gegenüber Februar 2021. In den Monaten Januar bis Februar 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer um 43,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im Februar 2022 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 35,9 Prozent über demjenigen im Vorjahresmonat. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 75 Mio. Euro Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet (+1,0 Prozent gegenüber Februar 2021). Insgesamt ergab sich damit ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 39,6 Prozent gegenüber Februar 2021. In den Monaten Januar bis Februar 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 21,0 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im Februar 2022 um 22,6 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. In den Monaten Januar bis Februar 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge um 15,8 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im Februar 2022 um 30,2 Prozent höher als im Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer stiegen dabei um 26,9 Prozent gegenüber Februar 2021. Die Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer verzeichneten einen Zuwachs um 66,5 Prozent. Aufgrund der Dauerfristverlängerungen für die Anmeldung und Zahlung der Umsatzsteuer wird im Februar maßgeblich das Umsatzsteueraufkommen aus dem Dezember des Vorjahres kassenwirksam. Für den Vorjahresvergleich ist daher zu beachten, dass das Kassenaufkommen der Steuern vom Umsatz im Februar 2021 durch die Auswirkungen der temporären Umsatzsteuersatzsenkung im 2. Halbjahr 2020 – hier Dezember 2020 – vermindert war. Weiterhin konnten von der Corona-Pandemie betroffene Firmen im Februar 2021 ihre Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung herabsetzen. Auch dies wirkte sich mindernd auf das Kassenaufkommen im Vergleichsmonat aus. Bei der Einfuhrumsatzsteuer kam es zudem sowohl im aktuellen Berichtsmonat als auch im Vergleichszeitraum zu Aufkommensminderungen unterschiedlichen Ausmaßes, da der seit 2021 geltende Fälligkeitstermin für die Abführung der Einnahmen an den Fiskus (26. eines Monats) im Februar aufgrund der notwendigen Bearbeitungszeiten eine teilweise Verbuchung der Einnahmen erst im Folgemonat verursachte. Darüber hinaus spiegelte sich im Vorjahresvergleich bei den Steuern vom Umsatz die deutliche wirtschaftliche Erholung im Jahresverlauf 2021 wider. In den Monaten Januar bis Februar 2022 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz um 37,8 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im Februar 2022 um 2,4 Prozent über dem entsprechenden Steueraufkommen im Vorjahresmonat. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag verringerte sich im Berichtsmonat um 3,1 Prozent gegenüber Februar 2021. Weiterhin war ein Einnahmerückgang bei der Tabaksteuer (-13,6 Prozent), Kraftfahrzeugsteuer (-5,4 Prozent) und Alkoholsteuer (-2,8 Prozent) zu verzeichnen. Zum Teil deutliche Zuwächse im Vergleich zum Vorjahresmonat ergaben sich bei der Stromsteuer (+22,5 Prozent), Energiesteuer (+0,4 Prozent), Versicherungsteuer (+6,0 Prozent) und Luftverkehrsteuer (+34,9 Prozent); was bei Strom- und Luftverkehrsteuer maßgeblich auf eine vergleichsweise niedrige Vorjahresbasis zurückzuführen war. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im Februar 2022 um 11,7 Prozent über dem Ergebnis des Februars 2021. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer stiegen um 5,9 Prozent, aus der Erbschaftsteuer um 22,4 Prozent, aus der Feuerschutzsteuer um 1,5 Prozent und aus der Rennwett- und Lotteriesteuer um 30,1 Prozent. Der Zuwachs bei der Rennwett- und Lotteriesteuer ergab sich vor allem aus Einnahmen aus den neuen Steuerarten Online-Pokersteuer und Virtuelle Automatensteuer, die seit dem 1. Juli 2021 erhoben werden. Bei der Biersteuer ergab sich ein Rückgang um 12,6 Prozent gegenüber Februar 2021.

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