- Am 16. März 2022 hat das Bundeskabinett den Zweiten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sowie Eckwerte für den Bundeshaushalt 2023 und den Finanzplan bis 2026 beschlossen. Ziel ist es, Stabilität und Gestaltungsfreiräume zu wahren, ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen zu eröffnen und die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands zu stärken.
- Für die Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands sowie die Ertüchtigung der Bundeswehr wird ein Sondervermögen von bis zu 100 Mrd. Euro eingerichtet. Zudem stellt der Bundeshaushalt 2022 mit über 50 Mrd. Euro eine Rekordsumme im Etat des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verfügung.
- In den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung und Infrastruktur werden Investitionen in eine wettbewerbsfähige, klimaneutrale und digitale Zukunft auf Rekordhöhe verstetigt. In den Jahren 2023 bis 2026 werden insgesamt Mittel für Investitionen von über 200 Mrd. Euro bereitgestellt.
- Weitere Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie finanzielle Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine werden in einem Ergänzungshaushalt abgebildet, der voraussichtlich am 27. April 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wird.
Das Jahr 2022 ist weiterhin von krisenbedingten Belastungen der Corona-Pandemie sowie der Unsicherheit über die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine geprägt. Aus diesem Grund sieht der zweite Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 weiterhin die Voraussetzungen für das Überschreiten der Kreditobergrenzen des Grundgesetzes als gegeben an. Gleichzeitig erkennt die Finanzpolitik der Bundesregierung auch ihre Verantwortung für künftige Generationen an. Nach drei Ausnahmejahren mit hoher Verschuldung sehen die Eckwerte für den Bundeshaushalt 2023 daher die Rückkehr zum Normalfall der Schuldenregel des Grundgesetzes vor. Zugleich soll dieser Kurs die fiskalische Handlungsfähigkeit für künftige Krisen sichern. Mit einer soliden Haushaltspolitik will die Bundesregierung tragfähige öffentliche Finanzen sicherstellen und so auch die Handlungsfähigkeit sichern, die notwendig ist, um Innovation und Investitionen zu erleichtern.
In Wachstum und Modernisierung investieren – für eine klimaneutrale, digitale Volkswirtschaft
Neben großen Herausforderungen steht Deutschland auch vor großen Chancen. Um diese zu ergreifen, sollen die 2020er ein Jahrzehnt der Zukunftsinvestitionen werden. Nur mit den notwendigen Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie im Bereich Infrastruktur kann Deutschland die Transformation hin zu einer klimaneutralen, digitalen Volkswirtschaft gelingen. Dabei werden Investitionen auf Rekordniveau verstetigt: So werden in den Jahren 2023 bis 2026 über 200 Mrd. Euro – rund 51 Mrd. Euro jährlich – im Bundeshaushalt für Investitionen bereitgestellt. Gegenüber dem Vorkrisenniveau stellt das einen starken Anstieg von über 10 Mrd. Euro jährlich dar. Im Jahr 2019 etwa beliefen sich die Investitionen auf 38,1 Mrd. Euro. Bei diesen Investitionen setzt die Bundesregierung gezielt auf Hebel der Modernisierung und beschleunigt so Wachstum und Fortschritt in unserem Land. In Bildung und Forschung werden beispielsweise 4 Mrd. Euro mehr als bisher vorgesehen investiert: Der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung soll ab 2022 von 20,3 Mrd. Euro bis 2025 kontinuierlich auf 21,1 Mrd. Euro steigen und auf diesem Niveau verstetigt werden. Projekte im Bereich der Schlüsselindustrie Mikroelektronik werden besonders gefördert: Die hierfür im Einzelplan 60 veranschlagten Mittel werden auf 2,7 Mrd. Euro erhöht. Auch die Digitalisierung wird priorisiert: Für den DigitalPakt Schule werden so in den Jahren 2019 bis 2024 Bundesmittel in Höhe von 5 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ zur Verfügung gestellt, die durch ergänzende Vereinbarungen im Rahmen der Pandemiebewältigung noch einmal um 1,5 Mrd. Euro erhöht worden sind. Gleichzeitig soll auch eine sichere, moderne Infrastruktur erhalten bleiben, mit Verkehrsinvestitionen, die bis 2026 auf rund 20,5 Mrd. Euro ansteigen werden, sowie mit umfangreichen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren.
Die Transformation hin zu einer wettbewerbsfähigen, klimaneutralen Wirtschaft stellt Herausforderung und Chance zugleich dar und muss zügig vorangetrieben werden. Dabei liegt der Schlüssel in den Kräften der freien Marktwirtschaft. Um diese zu entfesseln, muss auch der Staat zuverlässig in Klimaneutralität investieren und Impulse setzen. Öffentliche Investitionen sollen insbesondere die Zukunftsinvestitionen und technologische Innovationskraft der Unternehmen aktivieren. Zentrales Finanzierungsinstrument im Bereich Energiewende und Klimaschutz ist der Energie- und Klimafonds, dessen Programmausgaben sich bis 2026 auf über 200 Mrd. Euro belaufen sollen. Dieser Fonds soll in einen Klima- und Transformationsfonds weiterentwickelt werden und schwerpunktmäßig effiziente Gebäude, Elektromobilität und Strompreisentlastungen fördern.
Entlastungen, die die wirtschaftliche Erholung stabilisieren
Etliche Entlastungen beispielsweise bei steigenden Energiepreisen sind bereits in einem ersten Entlastungspaket beschlossen worden und sind im zweiten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 und in den Eckwerten für 2023 bis 2026 abgebildet. Mit einem Gesamtvolumen bis 2026 von circa 16 Mrd. Euro verschafft dieses Paket Bürgerinnen und Bürgern bereits spürbare Erleichterungen. Die weiteren Entlastungen, die am 23. März 2022 im Koalitionsausschuss beschlossen worden sind, werden in den Ergänzungshaushalt einfließen. Mit den Entlastungen soll zugleich die wirtschaftliche Erholung in der auslaufenden Corona-Pandemie gestärkt werden. Obwohl noch nicht absehbar ist, wie der Krieg in der Ukraine die wirtschaftliche Dynamik im Einzelnen beeinflussen wird, bildet der Haushalt 2022 bereits erste Maßnahmen ab, nämlich:
- 1,5 Mrd. Euro im Zusammenhang mit dem Anlegen von Gasreserven,
- 1 Mrd. Euro Vorsorge für Maßnahmen der humanitären Hilfe, Krisenbewältigung sowie Ernährungssicherheit weltweit und
- 150 Mio. Euro finanzielle Unterstützung für die Ukraine durch die Absicherung eines von der KfW ausgereichten neuen ungebundenen Finanzkredits.
Weitere Maßnahmen zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine werden in einem Ergänzungshaushalt abgebildet, der voraussichtlich am 27. April 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wird. Mit diesem Vorgehen trägt die Bundesregierung den Unsicherheiten des Krieges Rechnung und stellt sicher, dass genügend Mittel für die humanitäre Hilfe bereitgestellt werden können.
Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit stärken
Durch den Krieg in der Ukraine gewinnen auch sicherheitspolitische Fragen eine neue Bedeutung. Deutschland muss seine Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit sichern, um die Freiheit und Demokratie schützen zu können. Auch aus diesem Grund sieht der zweite Regierungsentwurf mit einem Etat von 50 Mrd. Euro eine Rekordsumme für die Verteidigung vor. Die Ausgaben sollen auf diesem Niveau verstetigt werden. Ergänzend zum Verteidigungsetat wurde die Errichtung eines Sondervermögens beschlossen, das die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit Deutschlands und Ertüchtigung der Bundeswehr stärken soll. Das Sondervermögen soll mit einer Kreditermächtigung von 100 Mrd. Euro ausgestattet werden und ist formell von der Haushaltsaufstellung getrennt. Da dieses Sondervermögen im Grundgesetz festgeschrieben wird, ist es verfassungsrechtlich abgesichert. Mit diesen Maßnahmen will Deutschland auch seinen internationalen Verpflichtungen gerecht werden, z. B. innerhalb der NATO.