Bis der Haushalt 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet ist, arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der sogenannten vorläufigen Haushaltsführung, die im Wesentlichen auf Art. 111 Grundgesetz basiert (siehe hierzu Monatsbericht des BMF vom Januar 2022 „Vorläufige Haushaltsführung 2022“). Da somit das Soll des Bundeshaushalts 2022 noch nicht feststeht, können in den folgenden Tabellen keine Sollwerte dargestellt werden.
Einnahmen
Die Einnahmen des Bundeshaushalts beliefen sich in den Monaten Januar bis April dieses Jahres auf rund 114,6 Mrd. Euro. Damit lagen die Einnahmen um 23,4 Prozent (rund +21,7 Mrd. Euro) höher als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Die Steuereinnahmen (inklusive der EU-Eigenmittelabflüsse) stiegen um 24,7 Prozent (rund +21,3 Mrd. Euro) gegenüber der Vorjahresperiode. Die Einnahmen aus Steuern vom Umsatz stiegen dabei um 35,0 Prozent (rund +11,9 Mrd. Euro). Die Einnahmen aus Einkommen- und Körperschaftsteuer wuchsen um 11,9 Prozent (rund +5,4 Mrd. Euro) an. Zur Zunahme der Steuereinnahmen trugen auch geringere Zahlungen an die EU (BNE-Eigenmittel der EU und Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU) bei, die um rund 3,5 Mrd. Euro niedriger waren als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Die Sonstigen Einnahmen lagen im Berichtszeitraum um 6,7 Prozent (rund 0,5 Mrd. Euro) über dem entsprechenden Vorjahresergebnis.
Ausgaben
Die Ausgaben des Bundeshaushalts betrugen in den Monaten Januar bis April 2022 rund 155,3 Mrd. Euro und lagen damit um 5,0 Prozent (rund -8,2 Mrd. Euro) unter dem entsprechenden Vorjahresniveau. Nach ökonomischen Arten gegliedert lagen die konsumtiven Ausgaben fast auf dem gleichem Niveau wie im Vorjahreszeitraum (-0,4 Prozent beziehungsweise rund -0,6 Mrd. Euro). Dabei gab es gegenläufige Effekte: Ausgabenerhöhend wirkte zum einen, dass die laufenden Zuschüsse an Sozialversicherungen das Vorjahresniveau um 5,3 Mrd. Euro überschritten. Darin enthalten waren höhere Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds und den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen von insgesamt rund 7,4 Mrd. Euro und der Wegfall der Zuweisungen für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser (-3,0 Mrd. Euro). Zum anderen wurden von Januar bis April 2022 rund 2,1 Mrd. Euro mehr an Zuschüssen zur Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 verausgabt als vor einem Jahr. Außerdem lagen die Zinsausgaben um 125,5 Prozent (rund 2,9 Mrd. Euro) über dem Niveau des Vorjahreszeitraums, was insbesondere auf höhere Zuweisungen an das Sondervermögen „Vorsorge für Schlusszahlungen für inflationsindexierte Bundeswertpapiere“ zurückzuführen ist. Eine Verringerung der Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr beruht vor allem auf geringeren Zuschüssen an Unternehmen (-38,3 Prozent beziehungsweise rund -8,9 Mrd. Euro). Für Corona-Unternehmenshilfen wurden von Januar bis April 2022 rund 5,4 Mrd. Euro aufgewendet. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es rund 14,3 Mrd. Euro. Außerdem waren die Zuweisungen an Verwaltungen um 16,4 Prozent (rund -2,9 Mrd. Euro) geringer als im Zeitraum Januar bis April 2021, was vor allem auf die im Vorjahr bereits im März erfolgte Zuweisung an den Energie- und Klimafonds in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro zurückzuführen ist.
Die investiven Ausgaben beliefen sich im betrachteten Zeitraum auf rund 10,6 Mrd. Euro. Damit lagen sie um 41,7 Prozent (rund -7,6 Mrd. Euro) unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums, insbesondere, da die unterjährigen Liquiditätshilfen an die Bundesagentur für Arbeit von Januar bis April 2022 rund 7,5 Mrd. Euro geringer ausfielen als im Vorjahreszeitraum. Am Ende des Haushaltsjahres 2021 wurden die unterjährig gewährten Hilfen, die bis zum Schluss des Haushaltsjahres nicht zurückgezahlt werden konnten, in einen Zuschuss an die Bundesagentur umgewandelt. Die Sachinvestitionen lagen in etwa auf dem Niveau des Vorjahres.
Finanzierungssaldo
Im Zeitraum Januar bis April 2022 wies der Bundeshaushalt ein Finanzierungsdefizit von rund 40,7 Mrd. Euro auf.
Die Einnahmen und Ausgaben unterliegen im Laufe des Haushaltsjahres starken Schwankungen und beeinflussen somit die eingesetzten Kassenmittel in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Maße. Auch der Kapitalmarktsaldo zeigt im Jahresverlauf in der Regel starke Schwankungen. Die unterjährige Entwicklung des Finanzierungssaldos und des jeweiligen Kapitalmarktsaldos sind daher keine Indikatoren, aus denen sich die erforderliche Nettokreditaufnahme und der Finanzierungssaldo am Jahresende errechnen lassen. Dies gilt in besonderem Maße zu Beginn eines Jahres. Dabei ist zusätzlich die derzeit noch vorläufige Haushaltsführung zu beachten.