- Der Bundeshaushalt 2022 ist weiterhin von finanziellen Auswirkungen der Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen geprägt. Hinzu kommen die humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Zur Abmilderung der Folgen wurden insbesondere für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen umfangreiche haushaltswirksame staatliche Maßnahmen ergriffen.
- Zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2022 wurde das BMF ermächtigt, Kredite im Umfang von rund 138,9 Mrd. Euro aufzunehmen. Die Obergrenze für die strukturelle Nettokreditaufnahme (0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts = 12,5 Mrd. Euro) wird um rund 115,7 Mrd. Euro überschritten. Der Bundestag hat aufgrund der finanziellen Auswirkungen der Bekämpfung der Pandemie und der Ukraine-Krise die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung des Grundgesetzes für außergewöhnliche Notsituationen beschlossen.
- Trotz schwieriger Haushaltslage setzt der Bund seine Investitionsoffensive fort. Die Investitionen im Bundeshaushalt steigen im Jahr 2022 um rund 5,8 Mrd. Euro auf rund 51,5 Mrd. Euro und überschreiten damit das Vorkrisenniveau des Jahres 2019 um rund 13,5 Mrd. Euro.
Ausgangslage
Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) stieg im Jahr 2021 um 2,9 Prozent und konnte damit einen Teil des pandemiebedingten Rückgangs aus dem Jahr 2020 wettmachen.
Für das laufende Jahr rechnet die Bundesregierung gemäß ihrer Frühjahrsprojektion vom 27. April 2022 mit einem Anstieg des realen BIP um 2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine und die ergriffenen Sanktionen belasten die wirtschaftlichen Aussichten derzeit vor allem durch Energiepreisanstiege, aber auch durch eine Erhöhung der Unsicherheit sowie zusätzliche Lieferkettenstörungen. Dies dürfte die wirtschaftliche Aktivität im 2. Quartal 2022 bremsen, bevor in der 2. Jahreshälfte wieder mit einer spürbaren Aufwärtsbewegung gerechnet wird.
Im Vergleich zum Vorjahr ermöglichen die abflauende Pandemie und eine Normalisierung der Sparquote grundsätzlich eine deutliche Erholung des privaten Konsums. Dämpfend wirkt allerdings die energiepreisbedingt hohe Inflation. Die Bruttoanlageinvestitionen dürften spürbar expandieren, wozu auch mehr staatliche Ausrüstungsinvestitionen und staatliche Investitionszuschüsse beitragen. Bei den Importen ist vor allem durch die weitere Wiederaufnahme von Reisetätigkeiten und Tourismus mit einem deutlichen Anstieg zu rechnen. Bei Nachlassen der Lieferengpässe in der Industrie dürfte es angesichts voller Auftragsbücher zu einer deutlichen Verstärkung der Exportdynamik kommen.
Mit der Energiepreisentwicklung der vergangenen Monate und insbesondere infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine dürfte die Inflationsrate zunächst weiterhin auf sehr hohem Niveau verbleiben. Der Aufwärtsdruck aus Erzeuger- und Importpreisen ist weiterhin sehr hoch und die Energiepreisentwicklung bei Importen wirkt sich stark auf die heimischen Energiepreise aus. Die Inflationsrate dürfte im Jahresdurchschnitt 2022 gemäß Frühjahrsprojektion bei 6,1 Prozent liegen.
Gesamtübersicht
Das Haushaltsgesetz 2022 wurde am 19. Juni 2022 im BGBl. I Nr. 20 S. 890 verkündet. Im Bundeshaushalt 2022 sind weiterhin Maßnahmen zur Bekämpfung der gesellschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie zur Flankierung der wirtschaftlichen Stabilisierung und Erholung in Deutschland abgebildet. Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg gegen die Ukraine stellt Deutschland vor zusätzliche Herausforderungen. Der Bund trägt mit umfangreichen Maßnahmen dazu bei, die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten abzufedern und verstärkt seine humanitären Anstrengungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen russischen Angriffskriegs.
Der Krieg in der Ukraine verleiht auch den sicherheitspolitischen Interessen Deutschlands neues Gewicht. Vor allem im Hinblick auf die Stärkung der Landesverteidigung und die Erfüllung der Bündnisverpflichtungen Deutschlands wird durch Gesetz zusätzlich ein „Sondervermögen Bundeswehr“ errichtet und mit einer Kreditermächtigung in Höhe von bis zu 100 Mrd. Euro ausgestattet. Mit dem Bundeshaushalt 2022 werden auch erste neue und zusätzliche Maßnahmen zur Umsetzung der Beschlüsse des Koalitionsvertrags abgebildet. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf Zukunftsinvestitionen, zuvorderst in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung sowie auf der Schaffung der für diese Bereiche notwendigen Infrastruktur. Die Bundesregierung schafft die notwendigen Rahmenbedingungen, damit konsequent und zügig investiert werden kann.
Der Bund setzt gleichzeitig die Unterstützung der Länder und Kommunen fort. Zum einen, damit sie die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Kriegs in der Ukraine in ihren Wirkungsbereichen bewältigen können. Zum anderen sollen Länder und Kommunen dadurch bei der Umsetzung der Beschlüsse der Bundesregierung zur Erreichung der Ziele insbesondere im Klimaschutz, Digitalisierung, Bildung und Forschung unterstützt werden.
Das BMF wurde mit dem Haushaltsgesetz 2022 ermächtigt, Kredite in Höhe von rund 138,9 Mrd. Euro aufzunehmen. Damit wird die gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 1 bis 3 Grundgesetz (GG) vorgegebene Obergrenze der strukturellen Nettokreditaufnahme (NKA) von 0,35 Prozent des BIP um 115,7 Mrd. Euro überschritten. Hierfür hat der Bundestag entsprechend der Ausnahmeregelung des GG für außergewöhnliche Notsituationen (Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG) beschlossen, dass der Bund auch im Jahr 2022 die für ihn ansonsten bindende Obergrenze einer strukturellen NKA in Höhe von 0,35 Prozent des BIP überschreiten darf.
Ausgaben und Einnahmen
Die geplanten Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2022 betragen rund 495,8 Mrd. Euro. Sie liegen damit um 10,9 Prozent unter den Ist-Ausgaben des Jahres 2021. Die Primärausgaben – Gesamtausgaben ohne Zinsausgaben – gehen etwas stärker um 13,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr zurück, weil ein Anstieg der Zinsausgaben im Bundeshaushalt veranschlagt ist. Für Investive Ausgaben sind im Bundeshaushalt 2022 Mittel in Höhe von rund 51,5 Mrd. Euro vorgesehen. Das sind gegenüber dem Ist des vergangenen Jahres um 12,6 Prozent beziehungsweise rund 5,8 Mrd. Euro höhere Ausgaben für Investitionen.
Die Einnahmen sind insgesamt mit rund 356,2 Mrd. Euro geplant. Damit wird das Ergebnis des Vorjahres um rund 4,4 Prozent überschritten. Dabei wird erwartet, dass sowohl die Steuereinnahmen (rund +4,7 Prozent) als auch die Sonstigen Einnahmen (Verwaltungseinnahmen) gegenüber dem Ist 2021 steigen (vergleiche Abschnitt Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundes).
Finanzierungssaldo
Aus der Differenz von Einnahmen und Ausgaben ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 ein Finanzierungsdefizit von rund 139,6 Mrd. Euro. Zur Finanzierung des Defizits wurde dem BMF eine Kreditermächtigung über rund 138,9 Mrd. Euro erteilt. Das verbleibende Defizit von rund 0,7 Mrd. Euro wird durch Münzeinnahmen (nur Umlaufmünzen) von rund 0,2 Mrd. Euro sowie durch eine Entnahme aus der Rücklage zur Gewährleistung überjähriger Planungs- und Finanzierungssicherheit für Rüstungsinvestitionen von 0,5 Mrd. Euro für den Einzelplan Verteidigung abgedeckt.
Berechnung der zulässigen Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt 20221
Im Haushaltsgesetz ist für den Bundeshaushalt eine Kreditermächtigung von rund 138,9 Mrd. Euro (s. a. Tabelle 2, Zeile 8) verankert. In die Berechnung der für die Schuldenregel relevanten NKA einzubeziehen sind neben der NKA des Bundeshaushalts auch die NKA der gemäß Art. 143d Abs. 1 GG nach dem 31. Dezember 2010 neu eingerichteten Sondervermögen mit eigenen Kreditermächtigungen. In diesen Sondervermögen ist für das Haushaltsjahr 2022 keine für die Schuldenregel relevante Kreditaufnahme eingeplant. Ausgehend von der NKA des Bundes zuzüglich finanzieller Transaktionen (s. a. Tabelle 2 Zeile 6) und zuzüglich der Konjunkturkomponente zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung (s. a. Tabelle 2 Zeile 5) beläuft sich die strukturelle NKA des Bundes im Soll des Jahres 2022 auf rund 128,2 Mrd. Euro beziehungsweise 3,59 Prozent des BIP (s. a. Tabelle 2 Zeile 9). Damit würde die Obergrenze für die strukturelle NKA (0,35 Prozent des BIP des der Haushaltsaufstellung vorangegangenen Jahres, in diesem Fall des Jahres 2021 = rund 12,5 Mrd. Euro) um rund 115,7 Mrd. Euro überschritten werden.
Nach Art. 115 Abs. 2 Satz 6 und 7 GG darf die strukturelle NKA des Bundes von 0,35 Prozent des nominalen BIP im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staats entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, überschritten werden. Die in diesem Fall mögliche Überschreitung der Kreditobergrenze bedarf eines Beschlusses der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestags. Der Beschluss ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden.
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2022 beschlossen (BT-Drs. 20/2036), dass wie in den beiden vorangegangenen Jahren auch für den Bundeshaushalt 2022 gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 und 7 GG eine außergewöhnliche Notsituation besteht, die sich der Kontrolle des Staats entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Die Feststellung beruht auf den erheblichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, die sich der Kontrolle des Staats entziehen, auf die Finanzlage des Staats, insbesondere des Bundes. Zu den umfangreichen Stabilisierungs- und Unterstützungsmaßnahmen zur Pandemiebewältigung treten Maßnahmen zur Unterstützung des Abwehrkampfs der Ukraine sowie kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Milderung der Auswirkungen des Kriegs hinzu. Hierzu gehören insbesondere Entlastungen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der erheblich gestiegenen Preise, gezielte und temporäre Hilfen für betroffene Unternehmen sowie Maßnahmen zur Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten.
Die im Soll des Bundeshaushalts 2022 vorgesehene Überschreitung der Regelgrenze ist daher aufgrund der vom Bundestag beschlossenen Inanspruchnahme der Ausnahmeregel verfassungskonform.
Der Beschluss des Bundestags wurde gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 7 GG mit folgendem Tilgungsplan verbunden: Die im Bundeshaushalt 2022 aufgrund der Ausnahmeregelung gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG aufgenommenen Kredite zur Finanzierung seiner Ausgaben sind in Anlehnung an die auf EU-Ebene vorgesehene Frist zur Rückführung der aufgenommenen zusätzlichen Mittel zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise (Aufbauinstrument „NextGenerationEU“) bis zum 31. Dezember 2058 zurückführen. Um eine kohärente und tragfähige Schuldentilgung zu gewährleisten, werden die vom Deutschen Bundestag beschlossenen Tilgungspläne für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit dem Tilgungsplan des Bundeshaushalts 2022 zu einem Gesamttilgungsplan zusammengefasst.
Die in den Bundeshaushalten 2020, 2021 und 2022 aufgrund der Ausnahmeregelung gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG aufgenommenen Kredite zur Finanzierung seiner Ausgaben werden im Bundeshaushalt 2028 sowie in den folgenden 30 Haushaltsjahren zurückgeführt. Die Rückführung erfolgt in Höhe von jeweils 1/31 des Betrags der Kreditaufnahme, der nach Abschluss der Bundeshaushalte 2020, 2021 und 2022 die nach Art. 115 Abs. 2 Satz 2 und 3 GG zulässige Verschuldung überstiegen hat. Höhere Rückführungen sind möglich. Dadurch verringert sich der Tilgungszeitraum entsprechend.
Die Berechnung der im Haushaltsjahr 2022 zulässigen NKA ist in Tabelle 2 dargestellt.
Entwicklung wesentlicher finanz- und wirtschaftspolitischer Kennziffern
Die nachfolgenden Kennziffern zeigen Beziehungen der Einnahmen und Ausgaben im Soll des Bundeshaushalts 2022 untereinander und zu externen Faktoren. Auch in den Kennziffern spiegeln sich die finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie deutlich wider.
- Die Ausgabenquote ergibt sich aus den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts in Relation zur Wirtschaftsleistung in Deutschland. Die Quote sinkt im aktuellen Haushalt 2022 gegenüber dem Ist des Jahres 2021 um 2,5 Prozentpunkte auf rund 13,1 Prozent. Dabei werden die Ausgaben gemäß Haushaltsplan 2022 gegenüber dem Vorjahr um 10,9 Prozent sinken und das nominale BIP wird im Jahr 2022 gemäß Frühjahrsprojektion der Bundesregierung um 6,3 Prozent zunehmen. Die Quote liegt damit etwa auf dem Niveau von 2020, dem Jahr des Beginns der COVID-19-Pandemie, aber noch deutlich über dem Vorkrisenniveau von 2019 mit rund 9,9 Prozent.
- Die Zinsausgabenquote bezeichnet den Anteil der Zinsausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts. Im Jahr 2022 dürfte die Quote gemäß Soll 3,3 Prozent betragen und damit um 2,6 Prozentpunkte gegenüber dem Ist des Jahres 2021 steigen. Der Anstieg der Quote ist auf deutlich höher veranschlagte Zinsausgaben bei gleichzeitig geringeren Gesamtausgaben im Jahr 2022 gegenüber dem Ist 2021 zurückzuführen. Von 2014 bis 2021 ging die Zinsausgabenquote im Vorjahresvergleich in jedem Jahr zurück.
- Die Zins-Steuer-Quote zeigt, wieviel Prozent der Steuereinnahmen für Zinsausgaben verwendet werden. Die Quote steigt voraussichtlich um 3,7 Prozentpunkte auf 4,9 Prozent an. Dabei steigen die Zinsausgaben gemäß Soll des Bundeshaushalts 2022 gegenüber dem Ist 2021 deutlich stärker als die Steuereinnahmen. Auch hier war von 2014 bis 2021 in jedem Jahr ein Rückgang der Quote zu verzeichnen. Die Zins-Steuer-Quote von 4,9 Prozent ist die höchste Quote seit dem Jahr 2018 (5,1 Prozent).
- Die Steuerfinanzierungsquote weist den Anteil der durch Steuereinnahmen gedeckten Gesamtausgaben des Bundeshaushalts aus. Dieser Anteil liegt im Soll des Jahres 2022 bei 66,2 Prozent und damit wieder höher als 2021 (56,3 Prozent) und 2020 (64,1 Prozent), aber deutlich unter der Quote des Jahres 2019 (95,9 Prozent), also dem Jahr vor der Corona-Krise.
Politische Schwerpunkte im Bundeshaushalt 2022
Bekämpfung der Auswirkungen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine sowie Investitionen in die Zukunft
Mit dem Bundeshaushalt werden umfangreiche Mittel zur Bekämpfung der Pandemie und zur Abmilderung daraus entstehender negativer wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Folgen bereitgestellt:
- Die Corona-Unternehmenshilfen werden mit rund 17,2 Mrd. Euro veranschlagt. Davon stehen rund 1,9 Mrd. Euro für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zur Verfügung.
- Im Bereich des Gesundheitswesens werden für Leistungen des Bundes an den Gesundheitsfonds für die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen rund 30,0 Mrd. Euro veranschlagt. Darin enthalten sind u. a. 14 Mrd. Euro zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie ein Zuschuss für Impfen und Testen und der Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser.
- Für Ausfälle der Einnahmen von Krankenhäusern aufgrund der Freihaltung von Bettenkapazitäten für COVID-19-Patientinnen und -Patienten (§ 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz) sind Ausgleichszahlungen in Höhe von 5,7 Mrd. Euro veranschlagt.
- Im Bundeshaushalt 2022 sind Zuschüsse zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 in Höhe von rund 7,1 Mrd. Euro vorgesehen. Für Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des Coronavirus sind rund 1,9 Mrd. Euro veranschlagt (z. B. für den Kauf von Schutzausrüstungen und Beatmungsgeräten).
- Der Bund beteiligt sich im Jahr 2022 mit rund 1,3 Mrd. Euro an internationalen Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie.
- Hinzu kommen 1 Mrd. Euro für den Pflegebonus, mit dem insbesondere Pflegekräfte in Krankenhäusern und Beschäftigte in der Altenpflege für ihren außerordentlichen Einsatz im Rahmen der Pandemie gewürdigt werden sollen. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund ab 2022 an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung mit 1 Mrd. Euro und veranschlagt für Leistungen des Bundes an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen 1,2 Mrd. Euro.
- Mit einem Darlehen in Höhe von 1 Mrd. Euro an die Bundesagentur für Arbeit (BA) beteiligt sich der Bund an den durch die Corona-Pandemie erhöhten Aufwendungen der BA zur Stabilisierung des Arbeitsmarkts (vergleiche Abschnitt Finanzlage der Sozialversicherungen).
- Die EEG-Umlage wird bereits zum 1. Juli 2022 statt zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Dies sorgt bei den Bürgerinnen und Bürgern für eine Entlastungswirkung von rund 6,6 Mrd. Euro.
Im Bundeshaushalt 2022 sind finanzielle Auswirkungen kurzfristig wirkender und zielgenauer Maßnahmen zur Abmilderung der mit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine verbundenen humanitären, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Belastungen abgebildet. Ein umfangreicher Teil der Maßnahmen insbesondere zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen führt zu Steuermindereinnahmen (vergleiche Abschnitt Steuerliche Maßnahmen). Bei den Ausgaben schlagen sich im Bundeshaushalt insbesondere folgende Maßnahmen nieder:
- Im Zusammenhang mit dem Anlegen von Gasreserven zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Deutschland, falls die Erdgaslieferungen aus Russland unterbrochen werden sollten, sind 2,5 Mrd. Euro veranschlagt.
- Für Maßnahmen der humanitären Hilfe, Krisenbewältigung und Ernährungssicherheit werden Mittel in Höhe von 1 Mrd. Euro bereitgestellt.
- Energieintensive Unternehmen werden mit einem Kostendämpfungsprogramm im Umfang von 4 Mrd. Euro unterstützt.
- Mit einem Heizkostenzuschuss werden Wohngeldbeziehende, Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende im BAföG-Bezug entlastet. Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Für von Armut betroffene Kinder wird ein Sofortzuschlag gezahlt. Für diese Maßnahmen sind im Bundeshaushalt 2022 insgesamt rund 1,6 Mrd. Euro veranschlagt.
- Zur Ertüchtigung von Partnerstaaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung sind 2 Mrd. Euro vorgesehen.
Trotz schwieriger Haushaltslage setzt der Bund seine Investitionsoffensive fort. Für Investitionen sind im Jahr 2022 rund 51,5 Mrd. Euro veranschlagt. Damit wird das Vorkrisenniveau des Jahres 2019 deutlich (um rund +13,5 Mrd. Euro) überschritten.
- Die „klassischen“ Verkehrsinvestitionen machen mit rund 19,5 Mrd. Euro den höchsten Anteil an den Investitionen des Bundeshaushalts aus. Dabei sind mehr Investitionen in den Schienenverkehr als für die Straße vorgesehen.
- Für investive Zuweisungen und Finanzhilfen an Länder sind Mittel in Höhe von rund 6,0 Mrd. Euro veranschlagt – rund 2,7 Mrd. Euro mehr als vor einem Jahr. Hinzu kommen zusätzliche investive Zuweisungen an die Länder vor allem aus den Sondervermögen Kommunalinvestitionsförderungsfonds, Aufbauhilfe, Digitale Infrastruktur und Aufbauhilfe 2021 (vergleiche Abschnitt Unterstützung der Länder und Kommunen).
- Außerdem sind im Energie- und Klimafonds Ausgaben für Investitionen in Höhe von rund 19,2 Mrd. Euro vorgesehen (rund +11,5 Mrd. Euro gegenüber dem Ist des Vorjahres). Zusammen mit den nicht investiven Ausgaben belaufen sich die Programmausgaben des Energie- und Klimafonds im Jahr 2022 insgesamt auf rund 27,9 Mrd. Euro. Der Energie- und Klimafonds wird zu einem Klima- und Transformationsfonds weiterentwickelt. Dieser wird weiterhin das zentrale Instrument der Bundesregierung zur Finanzierung von Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Erreichung der Klimaneutralität der Volkswirtschaft sein.
- Wie im Energie- und Klimafonds sind auch im Bundeshaushalt Ausgaben enthalten, die nicht im haushalterischen Sinn als Investitionen veranschlagt sind, aber investive Wirkungen entfalten. Dies betrifft z. B. Ausgaben in den Bereichen Bildung, Wissenschaft und Forschung. Ein besonderer Ausgabenschwerpunkt neben den Bereichen Umweltschutz und Digitalisierung ist dabei auch die Förderung von Projekten im Bereich Mikroelektronik. Hierfür sind rund 2,7 Mrd. Euro veranschlagt.
Unterstützung der Länder und Kommunen
Der Bund hat die Länder und Kommunen in den vergangenen Jahren umfassend unterstützt und Spielräume für Investitionen vor Ort geschaffen. Aktuell helfen insbesondere die Entlastungen des Bundes dabei, die fiskalischen Folgen der COVID-19-Pandemie auf die Haushalte der Länder und Kommunen abzufedern. Auch im Jahr 2022 setzt der Bund viele der Entlastungsmaßnahmen fort. Ausgewählte Entlastungen sind nachfolgend aufgeführt.
Entlastungen im Sozialbereich
Die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft (KdU) wurde in den vergangenen Jahren zur finanziellen Entlastung der Kommunen immer weiter erhöht, sodass sich der Bund nun mit bis zu 74 Prozent an den Gesamtausgaben beteiligt. Insgesamt beträgt die Bundesbeteiligung an den KdU rund 9,8 Mrd. Euro im Jahr 2022. Die Kommunen werden im Sozialbereich des Weiteren durch die seit 2014 geltende vollständige Übernahme der Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entlastet, im Jahr 2022 um rund 8,4 Mrd. Euro. Zudem beteiligt sich der Bund an den Kosten aus den Zusatzversorgungssystemen der DDR (Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz): Im Jahr 2022 beträgt die Entlastung der neuen Länder rund 1,8 Mrd. Euro.
Mit dem Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlags und einer Einmalzahlung in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze werden die Länder 2022 im Zusammenhang mit den Ukraine-Flüchtlingen mit 2 Mrd. Euro unterstützt. Zusätzlich profitieren die Kommunen von der im Gesetz ebenfalls geregelten schnellen Überführung der Geflüchteten aus der Ukraine aus dem Geltungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in das SGB II beziehungsweise XII, da der Bund im SGB die Lebenshaltungskosten, einen Großteil der Unterkunftskosten, Arbeitsmarktintegration und die Gesundheitsversorgung finanziert. Hierfür wurden im Bundeshaushalt 2022 zusätzlich rund 2 Mrd. Euro veranschlagt.
Unterstützung im Bereich Bildung, Betreuung und Forschung
Ein weiterer Schwerpunkt der Unterstützungsleistungen des Bundes liegt im Bereich Bildung und Betreuung. Dabei wurden in den vergangenen Jahren u. a. Sondervermögen zur Förderung der Investitionstätigkeit der Länder und ihrer Kommunen gegründet und mit massiven Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt finanziell ausgestattet. Diese Mittel können auch im Jahr 2022 abgerufen werden.
So stellt der Bund etwa zur Finanzierung der Einrichtung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt seit 2007 über das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ Finanzhilfen zur Verfügung (Zuweisungen an das Sondervermögen 2018 bis 2021 in Höhe von 2 Mrd. Euro). Im Hinblick auf ihre mit diesen zusätzlichen Betreuungsplätzen einhergehenden zusätzlichen Betriebskosten gewährt der Bund den Ländern jährlich 845 Mio. Euro im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Ebenfalls im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung entlastet der Bund die Länder nach dem Gute-KiTa-Gesetz bei der Weiterentwicklung der Qualität und Verbesserung der Teilhabe sowie der Entlastung der Eltern bei den Gebühren in Höhe von rund 5,5 Mrd. Euro im Zeitraum 2019 bis 2022, davon allein im Jahr 2022 rund 2 Mrd. Euro.
Für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stellt der Bund den Ländern über das im Jahr 2020 eingerichtete Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ Finanzhilfen von insgesamt 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Zur Förderung der Investitionen der Länder und Kommunen in die digitale Schulinfrastruktur stehen im Rahmen des DigitalPakt Schule insgesamt 6,5 Mrd. Euro an Finanzhilfen über das im Jahr 2019 eingerichtete Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ bereit.
Im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ stellt der Bund in den Jahren 2021 und 2022 insgesamt 2 Mrd. Euro zur Verfügung, um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten und sie beim Aufholen von Lernrückständen zu unterstützen (2022: 860 Mio. Euro).
Im Hochschulbereich unterstützt der Bund die Länder ebenfalls umfangreich. Bedeutsame Unterstützungen sind u. a. die vollständige Übernahme der Kosten des BAföG seit dem Jahr 2015 durch den Bund (2022: rund 2,3 Mrd. Euro) sowie die Mittel für die Exzellenzstrategie, den „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ und die Programmpauschale für die Deutsche Forschungsgesellschaft (2022: insgesamt rund 2,7 Mrd. Euro).
Entlastungen im Investitions- und Verkehrsbereich
Im Verkehrsbereich erhalten die Länder im Jahr 2022 Regionalisierungsmittel für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Höhe von rund 13,4 Mrd. Euro, darunter 2,5 Mrd. Euro zur Finanzierung des „9 für 90“-Tickets. Außerdem enthalten ist eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den durch die Pandemie bedingten finanziellen Nachteilen der ÖPNV-Betreiber in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Im Rahmen des ÖPNV-Rettungsschirms beteiligt sich der Bund damit nach 2020 und 2021 erneut zur Hälfte am Ausgleich pandemiebedingter Mehrbelastungen im ÖPNV. Auch im Verkehrsbereich unterstützt der Bund die Länder und Kommunen bei Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in Bezug auf den schienengebundenen ÖPNV mit Finanzhilfen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (2022 bis 2024 1 Mrd. Euro p. a., 2025 2 Mrd. Euro, danach Dynamisierung in Höhe von 1,8 Prozent).
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgaben wirkt der Bund bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mit und stellt in diesem Rahmen Mittel bereit zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (2022: 693 Mio. Euro) sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (2022: 1,3 Mrd. Euro).
Im Bereich des sozialen Wohnungsbaus erhöht der Bund im Rahmen des Förderprogramms 2022 die den Ländern 2022 zur Verfügung gestellten Finanzhilfen um 1 Mrd. Euro auf insgesamt 2 Mrd. Euro, um damit gezielt klimagerechten sozialen Wohnraum zu schaffen. Bereits seit dem Jahr 2021 gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (2022: 790 Mio. Euro). Darüber hinaus unterstützt der Bund die Kommunen gezielt bei Investitionen, z. B. bei der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude, bei der Sanierung kommunaler Einrichtungen für Sport, Jugend und Kultur oder bei Investitionen in Sportstätten (2022: rund 399 Mio. Euro).
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen zudem finanziell bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das ein Angebot von Verwaltungsleistungen auch in elektronischer Form vorsieht. Im Haushaltsjahr 2022 werden für die OZG-Umsetzung zunächst insgesamt rund 1,3 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Weitere rund 0,6 Mrd. Euro sollen noch hinzukommen, sobald feststeht, dass keine EU-rechtlichen Vorgaben einer Freigabe dieser bislang gesperrten Mittel entgegenstehen.
Um das Gesundheitswesen zu stärken und den Schutz vor Pandemien zu verbessern, stellt der Bund den Ländern und Kommunen in den Jahren 2021 bis 2026 insgesamt 4 Mrd. Euro für eine bessere Personalausstattung, Digitalisierung und Modernisierung der Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdiensts zur Verfügung. Für das Jahr 2022 sind Mittel in Höhe von 660 Mio. Euro eingeplant.
Zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen stellt der Bund zudem bereits seit 2015 den Ländern und Kommunen über den Kommunalinvestitionsförderungsfonds – verteilt auf zwei Förderprogramme „Infrastrukturprogramm“ und „Schulsanierungsprogramm“ – Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 7 Mrd. Euro zur Verfügung. Weil die Folgewirkungen von Pandemie und Flut die Umsetzung kommunaler Investitionsprojekte verzögert hatten, wurden die Förderzeiträume für beide Programme im Jahr 2021 jeweils um zwei Jahre verlängert, sodass auch im Jahr 2022 die Investitionsförderung nach beiden Programmen fortbesteht.
Zur weiteren Verbesserung der kommunalen Finanzlage unterstützt der Bund die Kommunen bereits seit 2018 mit 5 Mrd. Euro pro Jahr, die sowohl durch eine Erhöhung des Länder- und Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer zulasten des Bundes als auch über die Bundesbeteiligung an den KdU (Entlastung ist in der oben genannten Gesamtsumme der Bundesbeteiligung an den KdU enthalten) gewährt werden.
Steuerliche Maßnahmen
Die Bewältigung der Corona-Krise und die sich aus der Krise ergebenden wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Belastungen sind nach wie vor prägend für die Steuerpolitik. Aktuell werden die pandemiebedingten Herausforderungen jedoch vom Krieg in der Ukraine überschattet. Die Folgen der Corona-Pandemie und des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine haben erhebliche Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen in Deutschland. Um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen so gering wie möglich zu halten und die Menschen und Unternehmen insbesondere bei steigenden Energiepreisen zu unterstützen, wurden zwei Entlastungspakete beschlossen, die insbesondere umfangreiche steuerliche Maßnahmen beinhalten. Die folgenden aufgeführten steuerlichen Maßnahmen werden im Bundeshaushalt 2022 umgesetzt und führen im Haushaltsjahr 2022 sowie in Folgejahren zu Steuermindereinnahmen.
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz unterstützt die Bundesregierung Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft weiterhin bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Unternehmen werden durch die Verbesserung der Möglichkeiten des Verlustrücktrags und der Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen entlastet. Darüber hinaus werden wichtige Instrumente wie die Homeoffice-Pauschale, die Steuerbefreiung der Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und die Frist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen sowie in beratenen und nicht beratenen Fällen für die Folgejahre verlängert. Zudem wird durch einen steuerfreien Corona-Bonus insbesondere die herausragende Leistung der Pflegekräfte finanziell honoriert. Auch die bilanzsteuerliche Abzinsung von Verbindlichkeiten wird abgeschafft. Hinzu kommt, dass das Kapitalanlagegesetzbuch zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2261 – Informationsblätter für Kleinanleger – geändert wird. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für den Bund für das Kassenjahr 2022 auf rund 75 Mio. Euro.
Steuerentlastungsgesetz
Zu den Maßnahmen des Steuerentlastungsgesetzes 2022 zählen die Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 und die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab 2022. Darüber hinaus wird für (Fern-)Pendlerinnen und Pendler die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale auf 38 Cent auf das Jahr 2022 vorgezogen. Gleichfalls wirkt die Anhebung über die Mobilitätsprämie als Entlastung für Geringverdienende. Zusätzlich wurden zwei Maßnahmen des Entlastungspakets II im parlamentarischen Verfahren in das Steuerentlastungsgesetz 2022 aufgenommen: Durch die Auszahlung des Kinderbonus 2022 in Höhe von einmalig 100 Euro für jedes Kind, für das für mindestens einen Monat des Kalenderjahres 2022 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden besondere Härten für Familien abgefedert. Die Energiepreispauschale in Höhe von einmalig 300 Euro wird die Energiepreisentwicklung für Bürgerinnen und Bürger abmildern, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für den Bund für das Kassenjahr 2022 auf rund 7 Mrd. Euro.
Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
Aufgrund der gestiegenen Energiepreise sind die Bürgerinnen und Bürger sowie zahlreiche Unternehmen verschiedener Branchen durch die hohen Kraftstoffpreise besonders belastet. Mit dem Gesetz werden die Energiesteuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere des Handwerks und der Logistikbranche, befristet auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie reduziert. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für den Bund für das Kassenjahr 2022 auf rund 3,15 Mrd. Euro.
Siebtes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes erhalten die Länder im Jahr 2022 3,7 Mrd. Euro zusätzliche Regionalisierungsmittel. Davon werden 1,2 Mrd. Euro für den ÖPNV-Rettungsschirm 2022 und 2,5 Mrd. Euro für die Umsetzung des „9 für 90“-Tickets beziehungsweise 9-Euro-Tickets zur Verfügung gestellt. Mit dem verbilligten ÖPNV-Ticket sollen die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar entlastet werden. Für den Zeitraum Juni bis August 2022 wird ein Tarif angeboten, der für ein Entgelt von 9 Euro pro Kalendermonat die Nutzung des ÖPNV ermöglicht. Neben der finanziellen Entlastung setzt die Maßnahme einen Anreiz zum Umstieg auf den ÖPNV und zur Energieeinsparung. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund auch im Jahr 2022 zur Hälfte am Ausgleich der pandemiebedingten finanziellen Nachteile bei den Verkehrsunternehmen im ÖPNV. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für den Bund für das Kassenjahr 2022 auf 3,7 Mrd. Euro (vergleiche Abschnitt Unterstützungen der Länder und Kommunen).
Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
Darüber hinaus wird mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung die vom Bundesverfassungsgericht geforderte rückwirkende Neuregelung des Zinssatzes bei Zinsen nach § 233a der Abgabenordnung umgesetzt. Die Neuregelung muss spätestens im Juli 2022 in Kraft treten. Zugleich sollen einzelne Regelungen zur Mitteilungspflicht über grenzüberschreitende Steuergestaltungen zeitnah an unionsrechtliche Vorgaben angepasst werden. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich für den Bund für das Kassenjahr 2022 auf 903 Mio. Euro.
Finanzlage der Sozialversicherungen
Damit die BA finanziell gestärkt aus der Pandemie gehen kann, hat sie Ende 2021 Übertragungen von knapp 23,8 Mrd. Euro (16,9 Mrd. Euro Bundeszuschuss und rund 6,9 Mrd. Euro Erlass eines Darlehens aus 2020) aus dem Bundeshaushalt erhalten. Die allgemeine Rücklage der BA war zum Jahresende 2021 vollständig aufgebraucht. Zur Finanzierung eines eventuellen Fehlbetrags Ende 2022 ist im Bundeshaushalt 2022 ein überjähriges Darlehen von 1 Mrd. Euro vorgesehen, das laut § 365 SGB III bis Ende 2023 gestundet werden kann.
Infolge der Corona-Pandemie mussten die Sozialversicherungen in den Jahren 2020, 2021 und voraussichtlich auch 2022 mit verringerten Zuwächsen bei den Beitragseinnahmen rechnen.
Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sich die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2021 um rund 3,7 Prozent. Dieser Zuwachs bleibt hinter den Änderungsraten vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie zurück (2019: +4,9 Prozent), fällt im Vergleich zum Vorjahr aber höher aus (2020: +1,9 Prozent). Der Zuwachs der Beitragseinnahmen spiegelt sich auch in der Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage wider. Diese dient dazu, Defizite und Einnahmeschwankungen unterjährig auszugleichen, um kurzfristige Beitragssatzänderungen zu vermeiden. Am Jahresende 2021 betrug die Nachhaltigkeitsrücklage rund 39 Mrd. Euro. Dies entspricht rund 1,6 Monatsausgaben. Der Beitragssatz zur allgemeinen Rentenversicherung beträgt im Jahr 2022 weiterhin 18,6 Prozent. Insgesamt fließen im Jahr 2022 rund 108,3 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt aus Steuermitteln als Leistungen an die Rentenversicherung.
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung wurde im Jahr 2004 ein steuerfinanzierter Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds zur pauschalen Abgeltung versicherungsfremder Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt. Im Jahr 2022 beträgt der Bundeszuschuss 14,5 Mrd. Euro. Er wurde ab dem Jahr 2017 auf diesen jährlichen Betrag festgeschrieben. Angesichts der Corona-Pandemie ist für 2022 zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes zur GKV ein weiterer, ergänzender Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von 14 Mrd. Euro vorgesehen.
Nach den vorläufigen Finanzergebnissen der GKV für das Jahr 2021 lag der Zuwachs der Beitragseinnahmen mit 3,4 Prozent hinter früheren Veränderungsraten mit durchschnittlich über 4 Prozent zurück. Im Vergleich zum Vorjahr (2020: 1,9 Prozent) erhöhte sich der Zuwachs der Beitragseinnahmen jedoch. Nach Berechnungen des GKV-Schätzerkreises (Stand der Schätzung: 13. Oktober 2021) ist im Jahr 2022 mit einem Wachstum der Beitragseinnahmen von 2,4 Prozent zu rechnen, jedoch bleibt die tatsächliche Entwicklung abzuwarten. Demgegenüber schätzt der Schätzerkreis die Ausgabensteigerung in der GKV auf 4,4 Prozent. Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitragssatz beträgt im Jahr 2022 weiterhin 1,3 Prozent. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds belief sich nach den vorläufigen Finanzergebnissen zum Stichtag 17. Januar 2022 auf rund 7,9 Mrd. Euro. Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenkassen lagen am 31. Dezember 2021 bei rund 11 Mrd. Euro.
Die soziale Pflegeversicherung (SPV) verfügt zum Ende des Jahres 2021 insgesamt über einen Mittelbestand in Höhe von rund 6,9 Mrd. Euro, dies entspricht 1,53 Monatsausgaben. Der Beitragssatz zur SPV liegt seit dem 1. Januar 2019 bei 3,05 Prozent. Für Kinderlose wurde der Beitragssatz zum 1. Januar 2022 um 0,1 Beitragssatzpunkte erhöht und beträgt nun 3,4 Prozent. Auch die SPV ist für die Jahre 2020 bis 2022 durch die Corona-Pandemie erheblichen einnahme- und ausgabenseitigen Belastungen ausgesetzt. Daher hat die SPV im Jahr 2022 basierend auf § 153 SGB XI erneut einen Bundeszuschuss von 1,2 Mrd. Euro erhalten; zusätzlich wurde für 2022 zur Liquiditätssicherung eine Darlehensmöglichkeit für den Ausgleichsfonds der SPV geschaffen. Zusätzlich sind ab dem Bundeshaushalt 2022 jährlich 1 Mrd. Euro für die pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der SPV vorgesehen.
Arbeitsmarktpolitik
Für das Gesamtbudget nach § 46 Abs. 1 SGB II zur Erbringung von Eingliederungsleistungen und für Verwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden rund 9,9 Mrd. Euro veranschlagt. Nach wie vor bleibt es in dezentraler Verantwortung der Jobcenter, zu entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie oder eher eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters dem Ziel der Vermittlung in den Arbeitsmarkt dienlicher erscheint.
Die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung geht von einer Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten aus. Höhere Energiepreise und steigende Verbraucherpreise führen zu höheren Ausgaben der passiven Leistungen nach dem SGB II. Für Arbeitslosengeld II und für die Beteiligung des Bundes an den KdU werden daher 30,9 Mrd. Euro veranschlagt (vergleiche Abschnitt Unterstützung der Länder und Kommunen).
Darstellung der Ausgabenstruktur des Bundes nach Aufgabenbereichen
In § 14 der Bundeshaushaltsordnung ist festgelegt, dass dem Haushaltsplan als Anlage eine Funktionenübersicht für Einnahmen und Ausgaben beizufügen ist. Die Zuordnung richtet sich nach dem Funktionenplan. Als Teil der Haushaltssystematik des Bundes enthält der Funktionenplan die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung nach einzelnen Aufgabenbereichen. Ermöglicht wird so eine Auskunft über die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben, unabhängig von der institutionellen (nach Einzelplänen orientierten) Darstellungsweise im Bundeshaushalt. Abweichungen der Zahlen gegenüber anderen Berichten mit anderer Zuordnung beziehungsweise anderer Berechnungsmethode sind daher möglich.
Tabelle 3 zeigt auszugsweise die Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen und deren Anteil an den Gesamtausgaben. Die Nummerierung und Darstellung entspricht der Systematik des Funktionenplans und ist daher nicht mit der Darstellung der Ausgaben nach Einzelplänen vergleichbar. Der vollständige Bundeshaushalt 2022 ist im Internetangebot des BMF verfügbar.2
Im Folgenden werden einige ausgewählte Aufgabenbereiche dargestellt.
Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik
Die Ausgaben für Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik stellen den mit Abstand größten Ausgabenblock des Bundeshaushalts dar. Die Sozialleistungsquote – der Anteil der Sozialausgaben an den Gesamtausgaben des Bundeshaushalts – beträgt 50,1 Prozent. Das bedeutet, dass etwa jeder zweite vom Bund ausgegebene Euro in den Sozialbereich fließt. Der Bundeshaushalt 2022 sieht im Bereich Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik Ausgaben in Höhe von rund 248,5 Mrd. Euro vor. Die Ausgaben in diesem Bereich sind um rund 11,6 Prozent beziehungsweise rund 32,6 Mrd. Euro niedriger als im Ist des Jahres 2021. Dies ist auf geringere Ausgaben für die Sozialversicherungen und für Sonstige soziale Angelegenheiten zurückzuführen.
Die Ausgaben für die Sozialversicherungen betragen im Bundeshaushalt 2022 rund 130,8 Mrd. Euro. Das sind rund 16,3 Mrd. Euro beziehungsweise 11,1 Prozent weniger als im Ist des Vorjahres. Die Abweichung zum Ist des Vorjahres ergibt sich im Wesentlichen daraus, dass die BA im vergangenen Jahr eine Bezuschussung von 16,9 Mrd. Euro (zuzüglich erlassenes Darlehen aus dem Jahr 2020 von rund 6,9 Mrd. Euro, insgesamt knapp 23,8 Mrd. Euro) aus dem Bundeshaushalt erhalten hat. Im laufenden Jahr ist für die Finanzierung eines eventuellen Fehlbetrags Ende 2022 im Bundeshaushalt ein überjähriges Darlehen in Höhe von 1 Mrd. Euro veranschlagt, das laut § 365 SGB III bis Ende 2023 gestundet werden kann. Bei der Krankenversicherung sind rund 3,0 Mrd. Euro geringere Ausgaben veranschlagt. Dies hängt damit zusammen, dass die Zuweisungen an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für das Zukunftsprogramm Krankenhäuser in Höhe von 3 Mrd. Euro im Jahr 2022 nicht mehr vorgesehen sind. Dagegen sind rund 2,1 Mrd. Euro höhere Leistungen des Bundes an die allgemeine Rentenversicherung geplant als im Ist des vergangenen Jahres.
Die Ausgaben für Sonstige soziale Angelegenheiten betragen im Soll 2022 rund 51,0 Mrd. Euro. Das sind rund 16,6 Mrd. Euro beziehungsweise 24,5 Prozent weniger, als im Jahr 2021 dafür verausgabt worden sind. Die Ausgaben für Sonstige soziale Angelegenheiten machen etwa ein Fünftel der Ausgaben der Position Soziale Sicherung, Familie und Jugend, Arbeitsmarktpolitik aus. Darin enthalten sind Corona-Unternehmenshilfen in Höhe von rund 17,2 Mrd. Euro, die gegenüber dem Ist des Vorjahres um rund 31,3 Mrd. Euro niedriger veranschlagt worden sind. Höhere Ausgaben als im Ist 2021 wurden für Leistungen an den Gesundheitsfonds für durch die SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen geplant (+12,1 Mrd. Euro auf rund 30,0 Mrd. Euro). Erstmalig wurden im Bundeshaushalt 2022 Ausgaben für die pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der SPV (1,0 Mrd. Euro) veranschlagt. Der Bundeshaushalt 2022 sieht zudem Zuweisungen des Bundes zur Errichtung eines Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Rentenüberleitung sowie für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer (0,5 Mrd. Euro) vor.
Allgemeine Dienste
Der Bundeshaushalt 2022 sieht Ausgaben für den Bereich Allgemeine Dienste in Höhe von 110,1 Mrd. Euro vor. Das sind rund 22,2 Prozent der Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2022. Im Vergleich zum Haushaltsabschluss des Jahres 2021 steigen die Ausgaben für Allgemeine Dienste um 9,6 Prozent beziehungsweise 9,7 Mrd. Euro.
Ausgaben im Bereich Verteidigung machen mit rund 52,3 Mrd. Euro fast die Hälfte der Ausgaben für Allgemeine Dienste aus. Im Bereich Verteidigung sind im Bundeshaushalt 2022 rund 12,4 Prozent (+5,8 Mrd. Euro) höhere Ausgaben veranschlagt, als im Jahr 2021 verausgabt worden sind. Dies ist vor allem auf höher veranschlagte militärische Beschaffungen zurückzuführen (+19,7 Prozent beziehungsweise +3,4 Mrd. Euro). Die Aufwendungen, die im Rahmen des „Sondervermögens Bundeswehr“ getätigt werden sollen, sind darin nicht enthalten.3
Für den Bereich Politische Führung wurden mit rund 9,0 Mrd. Euro um rund 2,5 Mrd. Euro höhere Aufwendungen veranschlagt, als im Ist 2021 verausgabt worden sind. Ein wesentlicher Teil davon entfällt auf die Digitalisierung der Verwaltung.
Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten
Im Bereich Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten sind im Bundeshaushalt 2022 rund 32,2 Mrd. Euro veranschlagt. Das sind rund 3,2 Mrd. Euro beziehungsweise 11,3 Prozent mehr, als im Jahr 2021 verausgabt worden sind.
Der Anstieg geht vor allem auf höhere Ausgaben für Forschung und experimentelle Entwicklung zurück. Hier wurden mit rund 13,1 Mrd. Euro um rund 3,9 Mrd. Euro (+42,9 Prozent) höhere Aufwendungen veranschlagt, als im vergangenen Jahr abgeflossen sind. Dabei sind in Höhe von rund 2,7 Mrd. Euro zusätzliche Ausgaben für die Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung von Projekten im Bereich der Mikroelektronik vorgesehen.
Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe
Für den Bereich Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe sieht der Bundeshaushalt 2022 Ausgaben in Höhe von rund 15,1 Mrd. Euro vor und damit rund 9,4 Mrd. Euro höhere Aufwendungen, als im Jahr 2021 verausgabt worden sind. Davon gehen rund 3,3 Mrd. Euro auf den Bereich Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung zurück. Hier wurden zusätzliche Ausgaben veranschlagt für Kosten im Zusammenhang mit dem Anlegen und Auflösen von Gasreserven, einschließlich Aufwendungen für Maßnahmen zum Import von verflüssigtem Erdgas (insgesamt rund 2,7 Mrd. Euro). Darüber hinaus sind in diesem Bereich zusätzliche Ausgaben für internationale Kooperation zum Thema Wasserstoff und für das Nationale Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie in Höhe von insgesamt rund 0,4 Mrd. Euro enthalten. Zudem sind 50 Mio. Euro für die energiepolitische Zusammenarbeit mit der Ukraine vorgesehen.
Weitere rund 3,3 Mrd. Euro höhere Ausgaben als im Ist 2021 sind für Sonstiges im Bereich Gewerbe und Dienstleistungen vorgesehen. Darunter wurden höhere Aufwendungen für Kosten aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen (rund +1,5 Mrd. Euro), für Ausfälle der Garantie für das Sonderprogramm 2020 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (rund +1,0 Mrd. Euro) und für Ausfälle aus dem Maßnahmenpaket für Start-ups (rund +0,3 Mrd. Euro) eingeplant, als im Ist 2021 erforderlich gewesen sind.
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung
Für den Bereich Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung sind Aufwendungen in Höhe von rund 20,7 Mrd. Euro vorgesehen. Das sind rund 3,7 Mrd. Euro mehr als im Haushaltsabschluss 2021.
Im Bereich Gesundheitswesen sind um rund 5,6 Mrd. Euro höhere Ausgaben veranschlagt, als im Ist des vergangenen Jahres verausgabt worden sind. Dies resultiert im Wesentlichen aus höheren Zuschüssen zur zentralen Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 in Höhe von rund 3,2 Mrd. Euro, Zuschüssen zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus in Höhe von rund 1,0 Mrd. Euro sowie der im Jahr 2022 veranschlagten Ausgaben in Höhe von 1,0 Mrd. Euro für eine Prämie für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.
Geringere Ausgaben gegenüber dem Ist des Vorjahres sind dagegen im Bereich Reaktorsicherheit und Strahlenschutz vorgesehen (rund -2,3 Mrd. Euro). Dies ist darauf zurückzuführen, dass im vergangenen Jahr zur abschließenden Regelung gemäß 18. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes Ausgleichszahlungen des Bundes an die vier betroffenen Energieversorgungsunternehmen in Höhe von insgesamt 2,4 Mrd. Euro erfolgt sind, die im Jahr 2022 nicht mehr anfallen.
Finanzwirtschaft
Im Bereich Finanzwirtschaft werden für den Gesamthaushalt relevante Ausgaben der Aufgabenbereiche Sondervermögen, Schulden, Beihilfen, Rücklagen und Globalposten erfasst. Der Bundeshaushalt 2022 sieht Ausgaben im Bereich Finanzwirtschaft von rund 34,7 Mrd. Euro vor. Das sind rund 54,8 Mrd. Euro (-61,2 Prozent) weniger, als im vergangenen Jahr verausgabt worden sind.
Die geringeren veranschlagten Ausgaben sind vor allem auf die im Jahr 2021 erfolgten Zuweisungen an die Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ in Höhe von insgesamt rund 62,5 Mrd. Euro und „Aufbauhilfe 2021“ in Höhe von 16 Mrd. Euro zurückzuführen. Für „Energie- und Klimafonds“ sind im Jahr 2022 Zuweisungen in Höhe von rund 5,8 Mrd. Euro veranschlagt; für „Aufbauhilfe 2021“ sind 2022 keine Zuweisungen vorgesehen. Zusammen mit höheren Zuweisungen an das Sondervermögen „Digitale Infrastruktur“ in Höhe von rund 2,1 Mrd. Euro ergeben sich gegenüber dem Ist 2021 allein aus den Zuweisungen an Sondervermögen geringere Ausgaben von rund 70,6 Mrd. Euro. Dagegen werden im Soll 2022 um rund 12,3 Mrd. Euro höhere Zinsausgaben veranschlagt, als im vergangenen Jahr erforderlich geworden sind. Hinzu kommen Mittel zur Verstärkung von Maßnahmen in verschiedenen Geschäftsbereichen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Ukraine-Krise in Höhe von insgesamt rund 8,7 Mrd. Euro. Davon sind 4,0 Mrd. Euro für Zuschüsse an energieintensive Unternehmen zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs vorgesehen.
Darstellung der Einnahmenstruktur des Bundes
Tabelle 4 zeigt die Einnahmen des Bundes im Jahr 2022. Diese sind im Bundeshaushalt 2022 auf rund 356,2 Mrd. Euro veranschlagt. Die Steuereinnahmen bilden mit rund 328,4 Mrd. Euro die größte Einnahmequelle des Bundes.
Steuereinnahmen
Basis der Einnahmenplanung des Bundes für den Haushalt 2022 war die 162. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 10. Mai bis 12. Mai 2022. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2022 bis 2026. Die Schätzung ging vom geltenden Steuerrecht aus.4 Der Steuerschätzung lagen die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2022 der Bundesregierung zugrunde.
Über die Steuerschätzung hinaus wurden im Bundeshaushalt 2022 die im Abschnitt Steuerpolitik aufgeführten steuerlichen Maßnahmen und folgende Rechtsänderungen der Entlastungspakete der Bundesregierung berücksichtigt, die zum Zeitpunkt der Steuerschätzung noch nicht vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossen waren (vergleiche Tabelle 4 „Veränderungen aufgrund steuerlicher Maßnahmen und Einnahmeentwicklung“): der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie (Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz).
Die Bundesanteile an den Gemeinschaftsteuern sind die Hauptfinanzierungsquelle des Bundes. Grundlage für die Aufteilung des Steueraufkommens ist Art. 106 GG. Die Erträge der Gemeinschaftsteuern werden auf Basis unterschiedlicher Vergabeschlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt.
Tabelle 5 zeigt die jeweiligen Anteile der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuernormalumlage im Jahr 2022.
Das Steueraufkommen der Bundessteuern steht allein dem Bund zu.
Sonstige Einnahmen
Als Sonstige Einnahmen, die sich aus einer Vielzahl von Einzelpositionen zusammensetzen, sind im Soll 2022 rund 27,8 Mrd. Euro eingeplant. Darin enthalten sind als wesentliche Positionen Einnahmen aus der streckenbezogenen Lkw-Maut (rund 7,4 Mrd. Euro) sowie aus Abführungen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (rund 2,3 Mrd. Euro).
Darüber hinaus beinhalten die Sonstigen Einnahmen grundsätzlich auch den Bundesbankgewinn. Gemäß § 27 Bundesbankgesetz hat die Deutsche Bundesbank den vollen jährlichen Reingewinn an den Bund abzuführen. Die Abführung erfolgt nach der Gewinnfeststellung im 1. Quartal des dem Geschäftsjahr folgenden Jahres (Geschäftsjahr der Bank ist das Kalenderjahr). Die Bundesbank konnte, wie schon 2021, keinen Gewinn an den Bundeshaushalt abführen. Ein wesentlicher Grund war die notwendige Aufstockung der Risikovorsorge der Deutschen Bundesbank.
Fußnoten
- 1
- Fiskalregeln
- 2
- Bundeshaushalt 2022 (PDF, 31 MB)
- 3
- Hinweis: Bei dieser Darstellung handelt es sich, wie bereits weiter vorn erläutert, um Funktionen. Sie ist aufgrund dessen mit der Darstellung der Ausgaben im Einzelplan 14 nicht vergleichbar. Im Einzelplan 14 sind für Verteidigung rund 50,4 Mrd. Euro veranschlagt und damit rund 3,2 Mrd. Euro beziehungsweise rund 6,7 Prozent mehr, als im vergangenen Jahr verausgabt worden sind.
- 4
- Siehe Artikel „Ergebnisse der Steuerschätzung vom 10. bis 12. Mai 2022“ im Monatsbericht Juni 2022.