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  • Aktuelle Wirtschafts- und Finanzlage

    Steuer­ein­nah­men im Ju­ni 2022

    Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) lagen im Juni 2022 um 26,3 Prozent über dem Ergebnis vom Juni 2021. Der Einnahmezuwachs war überwiegend auf das Plus bei den Gemeinschaftsteuern (+29,6 Prozent) zurückzuführen. Fast die Hälfte der Mehreinnahmen entfiel dabei auf die Steuern vom Umsatz und hier aufgrund kassentechnischer Buchungsverschiebungen insbesondere auf die Einfuhrumsatzsteuer. Der beträchtliche Anstieg der Dividendenausschüttungen führte im Juni 2022 bei den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag zu einem starken Einnahmeanstieg. Körperschaftsteuer und veranlagte Einkommensteuer konnten insbesondere aufgrund der in diesem Monat fälligen Vorauszahlungen erhebliche Zuwächse verzeichnen. Bei der Lohnsteuer sorgte der robuste Arbeitsmarkt für eine kräftige Zunahme der Einnahmen. Von den gemeinschaftlichen Steuern wies lediglich die Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungsgewinne einen Einnahmerückgang aus. Bei den Bundessteuern ergab sich im Juni ein Plus von 9,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Einnahmen aus den Ländersteuern verzeichneten einen leichten Rückgang um 1,0 Prozent.

    EU-Eigenmittel

    Im Berichtsmonat Juni 2022 erhöhte sich die Abführung von EU-Eigenmitteln um 64,0 Prozent gegenüber Juni 2021. Die monatlichen Anforderungen der Europäischen Union (EU) orientieren sich grundsätzlich an dem jeweils gültigen Jahreshaushalt der EU und verteilen sich in der Regel recht gleichmäßig auf die einzelnen Monate. Da der Jahreshaushalt in diesem Jahr in einer ähnlichen Größenordnung liegt wie im Vorjahr und bisher kumuliert geringere EU-Eigenmittel abgerufen worden sind (-7,2 Prozent unter Vorjahresniveau), kann tendenziell auch in den weiteren Monaten dieses Jahres mit einem etwas höheren Abruf als im jeweiligen Monat des Vorjahres gerechnet werden.

    Gesamtüberblick kumuliert Januar bis Juni 2022

    Im 1. Halbjahr 2022 verzeichnen die Steuereinnahmen insgesamt (ohne Gemeindesteuern) gegenüber dem Vorjahreszeitraum einen Anstieg um 17,5 Prozent. Dies ist zum Teil bedingt durch die schwache Vergleichsbasis 2021 infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie der im Zusammenhang damit ergriffenen gesetzlichen und untergesetzlichen steuerlichen Maßnahmen. In den Monaten Januar bis Juni 2022 stieg das Aufkommen bei den Gemeinschaftsteuern gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 19,9 Prozent, bei den Bundessteuern um 3,9 Prozent und bei den Ländersteuern um 9,1 Prozent.

    Verteilung auf Bund, Länder und Gemeinden

    Die Steuereinnahmen des Bundes nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen verzeichneten im Juni 2022 einen Anstieg um 15,1 Prozent gegenüber dem Ergebnis vom Juni 2021. Die Grundlage für diese Entwicklung wurde durch die starke Zunahme der Einnahmen des Bundes aus den Gemeinschaftsteuern um 32,4 Prozent gelegt. Der unterproportionale Anstieg der Einnahmen aus den Bundessteuern gegenüber Juni 2021 um 9,7 Prozent wirkte nur leicht dämpfend auf den Zuwachs der Einnahmen des Bundes. Hingegen ergab sich aus der Zunahme der EU-Eigenmittel-Abführungen aus dem Bundeshaushalt um mehr als 1,1 Mrd. Euro sowie der um 3,7 Mrd. Euro erhöhten Zahlung von Regionalisierungsmitteln für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) an die Länder eine beträchtliche Minderung der Einnahmen des Bundes. Die Auszahlung zusätzlicher Regionalisierungsmittel ÖPNV an die Länder in diesem Monat basiert auf dem 7. Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes vom 25. Mai 2022 und dient dem Ausgleich von Einnahmeausfällen des ÖPNV durch die Corona-Pandemie sowie zur Finanzierung des 9-Euro-Tickets. Die Bundesergänzungszuweisungen an die Länder stiegen um 12,6 Prozent.

    Die Länder verbuchten im Juni 2022 mit einem Plus von 37,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat einen wesentlich stärkeren Anstieg ihrer Steuereinnahmen nach Verrechnung von Bundesergänzungszuweisungen als der Bund. Der Anteil der Länder an den Gemeinschaftsteuern lag aufgrund eines leichten Rückgangs des Länderanteils an den Steuern vom Umsatz etwas niedriger als der Anteil des Bundes. Zudem minderte der leichte Rückgang der Einnahmen aus den Ländersteuern um 1,0 Prozent die Steuereinnahmen der Länder. Ein wesentlicher Zuwachs der Ländereinnahmen ergab sich hingegen aus der oben erläuterten Auszahlung zusätzlicher Regionalisierungsmittel ÖPNV im Berichtsmonat. Zudem wirkte auch der Anstieg der Bundesergänzungszuweisungen einnahmeerhöhend. Die Einnahmen der Gemeinden aus dem Gemeindeanteil an den Gemeinschaftsteuern stiegen im Berichtszeitraum um 12,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

    Entwicklung der Steuereinnahmen (ohne reine Gemeindesteuern) im laufenden Jahr

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    Tabelle 1

    Gemeinschaftsteuern

    Lohnsteuer

    Das Bruttoaufkommen der Lohnsteuer lag im Juni 2022 um 10,6 Prozent über dem Aufkommen im Vorjahresmonat. Hierin spiegelt sich vor allem die anhaltend positive Entwicklung am Arbeitsmarkt wider (siehe Beitrag zur Konjunkturentwicklung aus finanzpolitischer Sicht in dieser Ausgabe). Das aus dem Lohnsteueraufkommen ausgezahlte Kindergeld lag um 3,4 Prozent unter den Kindergeldzahlungen im Juni 2021. Im Ergebnis erhöhte sich das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen im Vergleich zum Juni 2021 um 13,7 Prozent. In den Monaten Januar bis Juni 2022 lag das kassenmäßige Lohnsteueraufkommen kumuliert um 14,7 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Körperschaftsteuer

    Im Juni 2022 stieg das Körperschaftsteueraufkommen brutto um 29,5 Prozent. In diesem Monat war die zweite Rate der Vorauszahlungen für das Jahr 2022 fällig. Die Vorauszahlungen für das laufende Jahr stiegen um über 26 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum. Der Saldo aus Nachzahlungen und Erstattungen aus der Veranlagungstätigkeit war in diesem Monat nahezu ausgeglichen und verbesserte sich damit gegenüber dem Juni 2021 leicht. Aus dem Bruttoaufkommen wurden in Summe geringe Beträge an Forschungs- und Investitionszulage mit einem Volumen von insgesamt rund 11 Mio. Euro gezahlt, sodass der Einfluss auf das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen marginal war. Im Juni 2022 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen somit um 29,3 Prozent über dem Ergebnis vom Juni 2021. In den Monaten Januar bis Juni 2022 lag das kassenmäßige Körperschaftsteueraufkommen kumuliert um 17,6 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Veranlagte Einkommensteuer

    Bei der veranlagten Einkommensteuer wurde das Aufkommen im Juni ebenfalls durch die Vorauszahlungen für das Jahr 2022 geprägt. Das Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer brutto lag im Berichtsmonat um 8,7 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2022 stiegen um rund 8 Prozent. Die Arbeitnehmererstattungen verringerten sich um 40,7 Prozent gegenüber dem Juni 2021. Weitere Abzüge ergaben sich in geringem Ausmaß durch Investitions-, Forschungs- und Eigenheimzulagen. Im Ergebnis lag das kassenmäßige Aufkommen aus der veranlagten Einkommensteuer um 13,4 Prozent über dem Aufkommen vom Juni 2021. In den Monaten Januar bis Juni 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus veranlagter Einkommensteuer kumuliert um 18,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag

    Im Juni 2022 lag das Bruttoaufkommen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 55,8 Prozent über dem Wert des Vergleichszeitraums. Im Mai hatten die Hauptversammlungen mehrerer großer Kapitalgesellschaften stattgefunden, auf denen u. a. vielfach eine erhebliche Erhöhung der Dividendenausschüttungen beschlossen worden war. Das Kapitalertragsteueraufkommen aus diesen Ausschüttungen ist nunmehr im Berichtsmonat an den Fiskus abgeführt worden. Aus dem Bruttoaufkommen wurden rund 35 Mio. Euro Erstattungen durch das Bundeszentralamt für Steuern geleistet (-72,5 Prozent gegenüber Juni 2021). Insgesamt ergab sich damit ein Anstieg des Kassenaufkommens der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag um 59,1 Prozent gegenüber Juni 2021. In den Monaten Januar bis Juni 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus den nicht veranlagten Steuern vom Ertrag kumuliert um 31,5 Prozent über dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge

    Das Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge lag im Juni 2022 um 51,7 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats. In den Monaten Januar bis Juni 2022 lag das kassenmäßige Aufkommen aus der Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge kumuliert um 20,0 Prozent unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums.

    Steuern vom Umsatz

    Das Aufkommen der Steuern vom Umsatz lag im Juni 2022 um 55,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats. Dieser hohe Anstieg wurde verursacht durch die außerordentliche Erhöhung der Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer (+267,6 Prozent), welcher wiederum überwiegend auf kassentechnischen Effekten beruhte. Die Einnahmen aus der (Binnen-)Umsatzsteuer stiegen ebenfalls deutlich um 9,2 Prozent gegenüber Juni 2021. Die außergewöhnlich hohe Zuwachsrate bei der Einfuhrumsatzsteuer im Berichtsmonat ist darauf zurückzuführen, dass der seit dem Jahr 2021 geltende späte Fälligkeitstermin im Monat für die Abführung der Einnahmen an den Fiskus (26. eines Monats) aufgrund der notwendigen Bearbeitungszeiten in manchen Monaten eine teilweise Buchung der Einnahmen erst im Folgemonat verursacht. Zu der hohen Zuwachsrate trugen zum einen entsprechende Einnahmeverschiebungen vom Juni 2021 in den Juli 2021 bei, wodurch die Vergleichsbasis beträchtlich vermindert worden war. Zum anderen kam es zu Verschiebungen vom Mai 2022 in den Berichtsmonat Juni 2022. Allerdings lagen auch die um die vorgenannten Effekte bereinigten Einnahmen aus der Einfuhrumsatzsteuer deutlich höher als im Vorjahr. Dies war auch auf die fortgesetzt kräftige Erhöhung des Werts der Warenimporte gegenüber dem Vorjahreszeitraum zurückzuführen, insbesondere auch aufgrund der sehr starken Anstiege der Importpreise.

    In den Monaten Januar bis Juni 2022 stieg das kassenmäßige Aufkommen der Steuern vom Umsatz kumuliert um 25,7 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Die Kasseneinnahmen basierten überwiegend auf den Umsätzen in den Monaten November 2021 bis April 2022. Das Niveau an wirtschaftlicher Aktivität war in diesem Zeitraum höher als im durch die Pandemie und die damaligen Eindämmungsmaßnahmen geprägten Vergleichszeitraum 2020/21, woraus sich ein Teil des Zuwachses der Einnahmen im 1. Halbjahr 2022 erklärt. Darüber hinaus hatten die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ergriffenen steuerlichen Maßnahmen die Vergleichsbasis deutlich geschwächt.

    Bundessteuern

    Das Aufkommen aus den Bundessteuern insgesamt lag im Juni 2022 um 9,7 Prozent über dem entsprechenden Steueraufkommen im Vorjahresmonat. Das Aufkommen aus dem Solidaritätszuschlag erhöhte sich im Berichtsmonat aufgrund des Anstiegs seiner Bemessungsgrundlagen, im Wesentlichen der nicht veranlagten Steuern vom Ertrag, kräftig um 43,3 Prozent gegenüber Juni 2021. Zuwächse ergaben sich zudem bei der Energiesteuer (+3,2 Prozent), der Stromsteuer (+13,5 Prozent), der Versicherungsteuer (+7,1 Prozent), der Alkoholsteuer (+19,0 Prozent) sowie der Luftverkehrsteuer (+541,1 Prozent). Der sehr starke Zuwachs bei der Luftverkehrsteuer erklärt sich aus der – pandemiebedingt – sehr niedrigen Vorjahresbasis. Im Juni wie auch schon im Mai 2020 wurde somit wieder das Aufkommensniveau der entsprechenden Monate im Vor-Pandemie-Jahr 2019 erreicht. Bei diesem Vergleich bleibt jedoch unberücksichtigt, dass zum 1. April 2020 die Steuersätze stark erhöht worden sind. Das erwartete Mehraufkommen aus der Steuersatzerhöhung belief sich auf circa 0,8 Mrd. Euro pro Jahr. Rückgänge im Vergleich zum Vorjahresmonat waren bei der Tabaksteuer (-10,8 Prozent) und der Kraftfahrzeugsteuer (-5,2 Prozent) zu verzeichnen. Die Veränderungen bei den übrigen Steuerarten hatten betragsmäßig nur geringen Einfluss auf das Gesamtergebnis der Bundessteuern.

    Ländersteuern

    Das Aufkommen der Ländersteuern lag im Juni 2022 um 1,0 Prozent unter dem Ergebnis vom Juni 2021. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer lagen um 5,1 Prozent, aus der Rennwett- und Lotteriesteuer um 6,6 Prozent, aus der Feuerschutzsteuer um 9,3 Prozent sowie aus der Biersteuer um 0,6 Prozent über dem Niveau des Vergleichszeitraums. Bei der Erbschaftsteuer ergab sich ein Rückgang um 13,5 Prozent gegenüber Juni 2021.

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