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Welche drei Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht im Bereich der Steuerpolitik derzeit die wichtigsten – und warum?
Von unseren vielen wichtigen Themen liegen mir drei ganz besonders am Herzen. Erstens das Thema „Ausgleich der kalten Progression“, zweitens die Anpassung der derzeitigen Besteuerung von Renten und drittens die steuerlichen Aspekte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes.
Erstens: Zum Ausgleich der kalten Progression hat das BMF einen fairen Vorschlag unterbreitet. Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs sollen – wie seit vielen Jahren üblich – im Ausmaß der Inflationsrate verschoben werden, sodass es nicht zu einer heimlichen Steuererhöhung kommt. Im Gegensatz zu den von seinen Vorgängern verantworteten Gesetzen beinhaltet der Vorschlag des Bundesfinanzministers Christian Lindner keine Verschiebung des Tarifeckwertes der Reichensteuer, denn wir machen mit der zielgenauen Entlastung Ernst. Entscheidend ist, dass die Entlastungen in der Mitte der Gesellschaft ankommen. Beim Ausgleich der kalten Progression handelt es sich nicht um Steuersenkungen, sondern es gilt, eine Steuererhöhung zu vermeiden, die das Parlament nicht beschlossen hat. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dieses Geld zurückzuerhalten. Das ist ein Gebot der Fairness.
Zweitens: Unser unumstößlicher Kompass ist, dass eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden ist. Bereits im Rahmen des Koalitionsvertrags haben die Koalitionspartner diesbezüglich zwei ganz konkrete Maßnahmen vereinbart – und dieses Wort gilt. Den ersten Meilenstein wollen wir bereits mit dem Jahressteuergesetz 2022 umsetzen und den vollständigen Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen auf das Jahr 2023 vorziehen. Das passiert zwei Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Wir tun dies ganz bewusst – denn gerade in Zeiten hoher Inflation sind Entlastungen besonders wichtig. Aber auf halbem Weg stehenzubleiben, ist nicht die Politik des BMF. Deshalb werden wir an die nun vorgeschlagene Maßnahme anknüpfen und ein weiteres Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg bringen, in dessen Rahmen der langsamere Anstieg des steuerpflichtigen Rentenanteils – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – umgesetzt werden wird.
Drittens: Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz stellen wir die Weichen für die Zukunft. Durch Digitalisierung, Entbürokratisierung und Internationalisierung wollen BMF und BMJ den deutschen Finanzmarkt und den Standort Deutschland attraktiver für nationale, aber auch für internationale Unternehmen und Investoren machen.
Aus steuerlicher Sicht machen wir damit vor allem die Aktien- und Vermögensanlage attraktiver. Denn wir wollen, dass mehr Bürgerinnen und Bürger in Aktien investieren, da die langfristige Aktienanlage den Vermögensaufbau stärkt und vor Inflation schützt. Dies nützt auch den Unternehmen, denn sie können sich leichter Eigenkapital beschaffen. Dies sorgt wiederum für höhere Investitionen und schafft Sicherheitspuffer für Krisenzeiten.
Darüber hinaus wollen wir die steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ausbauen, damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker am Erfolg ihres Unternehmens teilhaben, indem wir den steuerfreien Höchstbetrag anheben. Ich bin mir sicher, dass Unternehmen dadurch besser die gewünschten Fachkräfte gewinnen und an sich binden können. Außerdem wollen wir die Vorschriften zur nachgelagerten Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausweiten und damit insbesondere die Gewährung von Unternehmensanteilen als Vergütungsbestandteil für die Unternehmen und deren Beschäftigte attraktiver machen.
Schließlich werden wir die Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen erhöhen und den Kreis der für diese Zulage Berechtigten erweitern. Wir schaffen damit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktive Bedingungen für einen Vermögensaufbau. Dadurch werden auch Arbeitnehmergruppen erreicht, deren Arbeitgeber üblicherweise keine Mitarbeiterkapitalbeteiligungen anbieten.
In der Steuerpolitik wird besonders intensiv über Verteilungs- und Gerechtigkeitsfragen diskutiert. In letzter Zeit werden etwa klassische steuerliche Abzugsbeträge wie die Entfernungspauschale oder der Kinderfreibetrag kritisiert, weil sie hohe Einkommen stärker entlasten als niedrige. Warum halten Sie dennoch daran fest?
Die Aussage, dass durch klassische steuerliche Abzugsbeträge wie der Entfernungspauschale oder dem Kinderfreibetrag hohe Einkommen stärker entlastet werden als niedrige, bedarf meines Erachtens einer differenzierten Betrachtung. Zurückzuführen ist dieses Phänomen auf den progressiven Einkommensteuertarif. Bei isolierter Betrachtung werden zwar höhere Einkommen in absoluten Beträgen stärker entlastet – aber nur, weil der progressive Tarif insgesamt für eine stärkere Belastung von höheren Einkommen sorgt.
Zudem ist der Kinderfreibetrag aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten. Denn der Kinderfreibetrag spiegelt die vom Grundgesetz garantierte steuerliche Freistellung des Existenzminimums der Kinder wider. Der Bundesregierung ist es ein besonderes Anliegen, Familien zu stärken und zu entlasten. Denn Familien halten unsere Gesellschaft zusammen. Eltern sind wegen des Unterhalts, der Betreuung und der Erziehung ihrer Kinder nicht im gleichen Maße finanziell leistungsfähig wie kinderlose Menschen. Deshalb müssen Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigt werden.
Bei der Entfernungspauschale ist zu beachten, dass diese keine Kostenpauschale ist. Sie wird vielmehr den Steuerpflichtigen losgelöst von den tatsächlich entstehenden Fahrtkosten sowie unabhängig vom gewählten Transport- beziehungsweise Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gewährt. Dadurch wird ein Anreiz gegeben, die kostengünstigste und gegebenenfalls auch umweltfreundlichere Alternative zu wählen, wie z. B. Bahn oder Fahrrad. Gerade in Zeiten steigender Energiepreise sehe ich in der Entfernungspauschale ein wichtiges Entlastungsinstrument. Hierbei darf nicht vergessen werden, dass über die Mobilitätsprämie auch Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen erreicht und entlastet werden. Statistiken zeigen, dass gerade die Pendlerinnen und Pendler mit den längsten Arbeitswegen häufig geringe Einkommen haben.
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Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 sieht die Aufnahme einer Kontoverbindung in die Identifikationsnummern-Datenbank (IdNr-Datenbank) vor. Dies eröffnet erstmals die Möglichkeit, diese Daten für eine einfache und schnelle Auszahlung von staatlichen Leistungen an die Bürgerinnen und Bürger zu nutzen. Komplizierte Antragsverfahren wären – je nach Art der Leistungen – obsolet. Welche Leistungen sollen in Zukunft konkret darüber ausgezahlt werden? Was erhoffen Sie sich von der Aufnahme der Kontoverbindung?
In der Vergangenheit haben sich z. B. bei der Auszahlung von Corona-Hilfsleistungen Schwierigkeiten bei der Umsetzung gezeigt. Diese Nothilfen sollten schnell und unkompliziert – aber auch betrugssicher – ausgezahlt werden. Leider gab es in Deutschland keine zentral gespeicherten Kontodaten. Dies hätte die Abwicklung und Auszahlung dieser Leistungen erheblich erleichtert.
Hier wollen wir ansetzen. In der IdNr-Datenbank sind alle in Deutschland gemeldeten Bürgerinnen und Bürger registriert. Dort sind insbesondere Name, Anschrift und das Geburtsdatum zu einer Person gespeichert. Zusätzlich soll nun eine Kontoverbindung aufgenommen werden. Dadurch wird eine erste Voraussetzung geschaffen, um in bestimmten Notfallsituationen öffentliche Hilfsleistungen schnell und unkompliziert an den Einzelnen auszahlen zu können. Kommt es für die Leistungsgewährung nur auf den Wohnsitz in Deutschland an, kann die Auszahlung damit schnell und einfach auch ohne ein gesondertes Antragsverfahren erfolgen.
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 schaffen wir für die Aufnahme der IBAN die rechtlichen Grundlagen. Diese Daten könnten z. B. auch für die Auszahlung eines Klimagelds genutzt werden. Insbesondere hierüber wird zurzeit innerhalb der Bundesregierung intensiv diskutiert. Bisher scheiterte die praktische Umsetzung eines Klimagelds auch an den fehlenden Daten. Dies ändern wir nun.
Das Jahressteuergesetz ist in der Regel sehr technisch. Beim Jahressteuergesetz 2022 fällt auf, dass auch politische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden. Welche Maßnahmen sind Ihnen dabei besonders wichtig?
Es stimmt, dass mit dem Jahressteuergesetz in der Regel fachlich notwendige Änderungen, Anpassungen an EU-Recht, Reaktionen auf Rechtsprechung und unvermeidlich entstandener technischer Regelungsbedarf umgesetzt werden. Auch im Jahressteuergesetz 2022 greifen wir solche technischen Änderungen auf. Anders als üblich setzen wir dieses Jahr auch einzelne politische Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag um.
Herausstellen möchte ich zunächst eine Maßnahme, die ich oben bei den für mich aktuell wichtigsten Maßnahmen der Steuerpolitik bereits erwähnt habe: den vorgezogenen vollständigen Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgeaufwendungen. Was auf den ersten Blick technisch wirken mag, wird für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern steuermindernde Auswirkungen haben und auf diese Weise einen Beitrag zur Entlastung leisten. So können Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bereits ab dem Jahr 2023 vollständig als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dafür nehmen wir auch hier viel Geld in die Hand: im Jahr 2023 rund 3,2 Mrd. Euro und im Jahr 2024 noch einmal rund 1,8 Mrd. Euro.
Von besonderer steuerpolitischer Bedeutung ist außerdem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung des linearen Satzes für Aufwendungen für Abschreibungen (AfA) für die Abschreibung von Wohngebäuden von bisher 2 auf 3 Prozent. Damit verkürzt sich der Abschreibungszeitraum von bisher 50 Jahre auf 33,33 Jahre und entfernt sich damit deutlich von der tatsächlichen Nutzungsdauer von Wohngebäuden. Die Anhebung des linearen AfA-Satzes soll für neue Wohngebäude gelten, die nach dem 31. Dezember 2023 fertiggestellt werden. Wir wollen damit einen steuerlichen Beitrag leisten, um Investitionsanreize für eine klimagerechte Neubauoffensive zu setzen – auch vor dem Hintergrund des derzeitigen Mangels an bezahlbarem Wohnraum sowie der steigenden Mieten.
Der Sparer-Pauschbetrag wird zum ersten Mal seit 14 Jahren angehoben. Mit der Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags auf 1.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten setzen wir eine weitere Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag um. Dies stellt einen wichtigen Baustein zur Förderung der privaten Vermögensbildung dar. Denn für diejenigen, die Geld ansparen oder in Aktien anlegen, soll sich Sparen wieder mehr lohnen. Das stärkt auch die private Altersvorsorge und ist gerade in Zeiten steigender Preise und hoher Inflation wichtig.
Das Jahressteuergesetz 2022 beinhaltet ebenfalls die Anhebung des sogenannten Ausbildungsfreibetrags für volljährige Kinder, die eine Berufsausbildung durchlaufen und auswärts untergebracht sind. Der Freibetrag steigt von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr an. Die Anhebung ist Bestandteil des Koalitionsvertrags. Wir wollen mit der Umsetzung der Maßnahme ab dem Jahr 2023 zeitnah einen weiteren Beitrag zur steuerlichen Entlastung von Familien leisten.
Laut den Eckpunkten für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz will die Bundesregierung die Aktienkultur in Deutschland fördern. Gleichzeitig machen sich viele Menschen in Deutschland große Sorgen, wie sie die hohe Inflation weiter stemmen sollen. Ist der Aktienkauf in dieser Situation nicht zu riskant für Normalverdienende?
In der Frage stecken zwei Aspekte, die wir trennen sollten. Angesichts der Inflation und insbesondere aufgrund der extrem gestiegenen Energiepreise müssen viele Bürgerinnen und Bürger jeden Euro zweimal umdrehen. Wer kein Geld mehr zurücklegen kann, kauft natürlich auch keine Aktien. Nichtsdestoweniger ist ein langfristiger Vermögensaufbau auch in Zeiten hoher Inflation sehr wichtig, u. a., um einen im Alter gewünschten Lebensstandard zu realisieren. Eine risikobewusste und breit gestreute Aktienanlage kann dabei gerade für Normalverdienende eine wichtige Rolle spielen.
Eine andere Frage ist, wie wir unser Erspartes anlegen. Wir haben in Deutschland ja eine ausgeprägte Sparkultur, aber wir denken dabei häufig eher an das Sparschwein als an den Kapitalmarkt. Aktien sind für mich aber ein wichtiger Bestandteil bei der privaten Vermögensanlage, weil man damit in reale Werte investieren und unmittelbar am Erfolg eines Unternehmens teilhaben kann. Gerade das klassische Sparbuch hat in der Inflation einen entscheidenden Nachteil: Wenn die Verzinsung des Sparbuchs niedriger liegt als die Inflationsrate, bedeutet dies einen realen Vermögensverlust. Je höher die Inflationsrate, desto stärker sinkt dann die Kaufkraft des angelegten Betrags.
Natürlich sollte man sein Geld nicht in Aktien nur eines einzelnen Unternehmens oder einiger weniger Unternehmen anlegen, sondern Risiken durch eine Mischung von Aktien verschiedener Unternehmen streuen und auch andere Vermögenswerte halten.
Zwar unterliegen Aktien in der kurzen Frist einem Kursrisiko. Die historische Entwicklung zeigt jedoch, dass in einer langfristigen Betrachtung die Rendite von Aktien deutlich über denen vieler alternativer Anlageformen liegt. Natürlich kann und will ich hier keine individuelle Anlageempfehlung abgeben. Aktien sind, wie gesagt, immer auch mit Risiken verbunden. Aber gesamtgesellschaftlich betrachtet würde uns etwas mehr Mut zur Aktie guttun und letztlich auch unsere soziale Marktwirtschaft stärken. Denn gleichzeitig ist die Ausgabe von Aktien eine gute Möglichkeit für Unternehmen, sich zu finanzieren, etwa, um Investitionen zu tätigen. Es geht um mehr Investitionen in die klimafreundliche Transformation unserer Wirtschaft. Und es geht darum, die Bürgerinnen und Bürger am wirtschaftlichen Erfolg unserer Unternehmen zu beteiligen – und zwar im Schnitt mit einer ordentlichen Rendite, mit der sich das Sparen, gerade mit Blick auf eine auskömmliche Altersvorsorge, weiter lohnt.
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz wollen wir deshalb auch unsere Aktienkultur und damit die private Vermögensvorsorge in unserem Land stärken.