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  • Schlaglicht: Entlastungspaket III

    Wuch­ti­ge Un­ter­stüt­zung: das Ent­las­tungs­pa­ket III

    • Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine hat zu einem massiven Anstieg der Energiepreise geführt. Die Inflationsrate (Verbaucherpreisindex, VPI) in Deutschland ist auf fast 8 Prozent gestiegen. Vielen Menschen und Unternehmen drohen erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.
    • Die Bundesregierung misst dem Kampf gegen die hohe Inflationsrate höchste Priorität bei. Die Menschen und Unternehmen werden mit den hohen Energiekosten nicht alleingelassen, sondern erhalten umfassende Unterstützung.
    • Der Koalitionsausschuss hat soeben ein drittes Entlastungspaket im Umfang von 65 Mrd. Euro beschlossen, das gezielte Hilfen für die besonders betroffenen Menschen und Unternehmen vorsieht. Die dafür erforderlichen Gesetzesänderungen werden derzeit mit Hochdruck von der Bundesregierung auf den Weg gebracht.

    Schnelle Hilfen dort, wo sie am dringendsten benötigt werden

    Am 3. September 2022 hat der Koalitionsausschuss ein umfassendes, drittes Maßnahmenpaket zur schnellen und gezielten Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen beschlossen, um Härten infolge stark steigender Energiepreise abzufedern, die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursacht werden.1 Mit spürbaren Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen stellt der Staat Hilfen für diejenigen bereit, die sie am meisten brauchen. Das Entlastungsvolumen des neuen Maßnahmenpakets wird sich auf insgesamt rund 65 Mrd. Euro belaufen. Die Maßnahmen umfassen kurzfristige Hilfen, insbesondere für Rentnerinnen und Rentner, Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes, Studierende, Fachschülerinnen und -schüler sowie für Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld. Energieintensive Unternehmen werden angesichts der hohen Energiekosten gezielt unterstützt. Hinzu kommen strukturelle Veränderungen im Energiemarkt, die Verschiebung der weiteren Anhebung des CO-Preises um ein Jahr auf 2024, die Anhebung der Midijobgrenze auf 2.000 Euro, grundlegende Reformen beim Wohngeld und die Einführung des Bürgergelds anstelle des Arbeitslosengelds II ab 2023.

    Von herausgehobener Bedeutung ist zudem eine Vielzahl steuerlicher Maßnahmen, etwa die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz von 19 auf 7 Prozent, die Entfristung der Homeoffice-Pauschale, die zudem von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben wird, die vollständige Absetzbarkeit der Altersvorsorgeaufwendungen bei der Einkommensteuer schon ab 2023, die steuerliche Befreiung von Unternehmenszahlungen an Beschäftigte bis zu 3.000 Euro und der Abbau der kalten Progression bei der Einkommensteuer. Letzterer wird mit dem Gesetzentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht, der von Bundesfinanzminister Christian Lindner angestoßen und am 14. September 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Davon profitieren rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die Einkommensteuer zahlen, nämlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner sowie Unternehmerinnen und Unternehmer. Zudem werden Familien durch die Anhebung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags gezielt steuerlich unterstützt. So wird beispielsweise eine vierköpfige Familie mit einem Jahreseinkommen von rund 56.000 Euro um 680 Euro im Jahr entlastet.

    Energie: Versorgung sichern, Kosten dämpfen

    Trotz des beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energien sowie des Imports von Flüssigerdgas wird der Druck auf die Energiepreise absehbar nicht nachlassen. Deshalb bietet die Bundesregierung seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Menschen und Unternehmen kräftige Unterstützung, um die größten Härten durch die steigenden Preise abzufedern. Schon mit den beiden ersten Entlastungspaketen vom Februar und März 2022 wurden Unterstützungsmaßnahmen in Höhe von 30 Mrd. Euro umgesetzt. Diese umfassen z. B. einen Kinderbonus in Höhe von 100 Euro sowie einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich für Kinder, deren Familien die Grundsicherung erhalten. Auch die einkommensteuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro und die Abschaffung der EEG-Umlage im Strombereich, ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie eine höhere Entfernungspauschale für Fernpendlerinnen und -pendler in der Einkommensteuer, Heizkostenzuschüsse, das 9-Euro-Ticket und eine Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe gehören dazu.

    Beim dritten Entlastungspaket gilt weiterhin: Die Bundesregierung lässt die Bürgerinnen und Bürger sowie die Betriebe nicht allein und sorgt für eine breite Entlastung, die alle unterstützt, die von den steigenden Energiepreisen betroffen sind. Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes erhalten zum 1. Dezember 2022 eine einkommensteuerpflichtige Einmalzahlung von 300 Euro. Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler bekommen eine vom Bund finanzierte Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Der Bund berät mit den Ländern, wie die Auszahlung schnell und unbürokratisch vor Ort erfolgen kann.

    Um die Bürgerinnen und Bürger bei den Energiekosten in dieser herausfordernden Zeit zu entlasten und weitere Belastungen zu vermeiden, wird als Ausgleich für die neue Gasumlage zeitgleich die Umsatzsteuer auf den Gasverbrauch vorübergehend reduziert. Der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas über das Erdgasnetz soll vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 auf 7 Prozent gesenkt werden. Die Bundesregierung erwartet, dass die steuerpflichtigen Unternehmen diese Senkung 1:1 an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Bei einer vollständigen Weitergabe wird eine entsprechende Preissenkung und damit eine spürbare Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.

    Zudem wird die Erhöhung des CO-Preises (5 Euro pro Tonne im Brennstoffemissionshandel) um ein Jahr verschoben. Statt am 1. Januar 2023 soll sie nun erst ab dem 1. Januar 2024 greifen. Der Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bleibt dabei prioritär. Dem tragen die massiven Investitionen in den Klimaschutz Rechnung, die im Haushaltsentwurf 2023 sowie im Klima- und Transformationsfonds2, dessen Wirtschaftsplan am 27. Juli 2022 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, vorgesehen sind.

    Arbeitende Mitte schützen: schleichende Steuererhöhungen verhindern

    Die arbeitende Mitte wird von der Inflation stark in Mitleidenschaft gezogen. Mit dem vom Bundeskabinett am 14. September 2022 beschlossenen Gesetzentwurf für ein Inflationsausgleichsgesetz soll gerade auch die Mittelschicht entlastet und vor schleichenden Steuererhöhungen durch die kalte Progression geschützt werden. Der Staat darf an der inflationären Entwicklung durch übermäßige Steuermehreinnahmen nicht verdienen. Ohne Korrektur des Einkommensteuertarifs müssten die Bürgerinnen und Bürger einen höheren Steuersatz bezahlen, obwohl sie real nicht über ein höheres Einkommen verfügen. Die Bundesregierung sorgt mit dem Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes dafür, dass es eine solche schleichende Steuererhöhung nicht geben wird. Der Gesetzesentwurf sieht insbesondere die folgenden Änderungen beim Einkommensteuertarif für 2023 vor:

    • Anhebung des Grundfreibetrags um 285 Euro auf 10.632 Euro ab 2023 und weitere 300 Euro auf 10.932 Euro ab 2024. Mit der Anhebung des Grundfreibetrags wird die steuerliche Freistellung des Existenzminimums der steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger für die Jahre 2023 und 2024 gewährleistet.
    • Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte entsprechend der erwarteten Inflation. Der Spitzensteuersatz soll ab 2023 erst bei 61.972 Euro jährlich greifen anstatt wie bisher bei 58.597 Euro jährlich. Besonders hohe Einkommen ab 277.836 Euro jährlich – ab hier gilt der sogenannte Reichensteuersatz – sind aus Verteilungsgründen von dieser Anpassung ausgenommen.

    Außerdem ist im Gesetzentwurf eine gezielte Unterstützung für Familien vorgesehen:

    • Das Kindergeld wird für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 237 Euro pro Monat zum 1. Januar 2023 angehoben.
    • Der steuerliche Kinderfreibetrag wird für die Jahre 2022, 2023 und 2024 entsprechend der Höhe des Existenzminiums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung angepasst.
    • Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen, dessen Höhe an den Grundfreibetrag angelehnt ist, wird angehoben und rückwirkend ab dem Jahr 2022 durch die Einführung eines dynamischen Verweises auf die Höhe des Grundfreibetrags angepasst.

    Wirtschaftswachstum sichern

    Neben den privaten Haushalten sind auch die Unternehmen mit weitreichenden Auswirkungen des russischen Kriegs gegen die Ukraine konfrontiert. In dieser Situation gilt es, Strukturbrüche in der Wirtschaft und einen nachhaltigen Schaden der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes zu vermeiden. Dazu werden umfassende Maßnahmen ergriffen beziehungsweise fortgeführt. Die Rolle des Staats ist es dabei, Planungssicherheit zu verbessern und gleichzeitig nicht durch eigene Regeln und Belastungen die Inflation weiter zu verstärken. Die Verlängerung des Kurzarbeitergelds gibt Unternehmen und Beschäftigten Sicherheit. Auch die Absenkung der Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert. Zudem werden Unternehmen bei Investitionen in Effizienz- und Substitutionsmaßnahmen unterstützt. Für besonders energieintensive Unternehmen wird eine Entlastung von rund 1,7 Mrd. Euro bereitgestellt: Der sogenannte Spitzenausgleich bei den Strom- und Energiesteuern wird um ein Jahr verlängert und hilft rund 9.000 energieintensiven Unternehmen.

    Daneben werden auch die bestehenden Hilfsprogramme für Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022 fortgeführt. Dazu gehören beispielsweise die Folgenden:

    • KfW-Sonderprogramm Ukraine, Belarus, Russland, das zinsgünstige Kredite für Unternehmen bereitstellt, die vom Krieg in der Ukraine beziehungsweise von den Sanktionen gegen Russland und Belarus betroffen sind; Haftungsfreistellung bei diesem Programm wird verbessert
    • Erweiterungen der während der Corona-Pandemie eingeführten Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme zur kurzfristigen Sicherstellung von Liquidität
    • Energiekostendämpfungsprogramm zur Entlastung von besonders energie- und handelsintensiven Unternehmen
    • Margining-Finanzierungsinstrument, das die Liquidität von Unternehmen sicherstellt, die an Terminbörsen mit Strom, Erdgas und Emissionszertifikaten handeln
    • in Einzelfällen: Unterstützung von Unternehmen mit großer volkswirtschaftlicher Bedeutung mit Eigenkapital
    • Prüfung der Möglichkeit, zukunftsfähige Unternehmen zu stabilisieren, die ihre Produktion aufgrund einer Gasmangellage oder nicht tragfähiger Energiepreise aussetzen müssen

    Auch kommunale und soziale Wohnungsunternehmen sowie private Wohnungsunternehmen erhalten über die KfW Zugriff auf Unterstützung bei steigenden Energiekosten. Kultureinrichtungen können auf Mittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen zugreifen.

    Anhaltende Modernisierungsimpulse

    Die Bundesregierung setzt neben den finanziellen Entlastungen wichtige Modernisierungsimpulse, um das Leben der Menschen in Deutschland nachhaltig zu erleichtern und zu verbessern. Viele Bürgerinnen und Bürger konnten dank des 9-Euro-Tickets den öffentlichen Nahverkehr bundesweit von Juni bis August 2022 kostengünstig und unkompliziert nutzen. An dieses erfolgreiche Projekt soll ein neues bundesweit gültiges Nahverkehrsticket anknüpfen, das sich preislich voraussichtlich zwischen 49 bis 69 Euro monatlich bewegen wird und das der Bund mit 1,5 Mrd. Euro bezuschussen wird, sofern die Länder einen ebenso hohen Betrag aufwenden.

    Mit der Homeoffice-Pauschale wird zudem eine weitere Neuerung während der Pandemie fortgeführt, die zur deutlichen steuerlichen Erleichterung beigetragen hat. Beschäftigte können für die Tätigkeit im Homeoffice bis zu 1.000 Euro jährlich als Werbungskosten geltend machen. Diese Maßnahme wird entfristet und auch allgemein modernisiert. Der steuerliche Abzug ist unabhängig davon möglich, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt, und unabhängig davon, ob es sich um den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit handelt oder ein weiterer Arbeitsplatz existiert. Damit wird gerade auch Familien mit kleinerem Wohnraum geholfen, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen. Wo es doch ein häusliches Arbeitszimmer gibt, werden die steuerlichen Regelungen vereinfacht und stärker pauschaliert. Die Neuregelung entlastet die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft jährlich um zusätzlich 1,4 Mrd. Euro.

    Handlungsfähig – jetzt und in der Zukunft

    Die Corona-Krise und die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine verlangen einen hohen Preis. Um gerade in solch herausfordernden Zeiten Sicherheit zu geben, Härten abzufedern und Kontinuität zu sichern, investiert die Bundesregierung mit drei Entlastungspaketen (Gesamtvolumen: rund 95 Mrd. Euro) in den sozialen Zusammenhalt und die Modernisierung in unserem Land. Die schnellen Schritte zur Abfederung der Krise werden durch die Schuldenregel des Grundgesetzes nicht behindert. Im Gegenteil: Die Schuldenregel steht für solides Wirtschaften, das die Handlungs- und Krisenfähigkeit des Staats sicherstellt. Der Entwurf für den Bundeshaushalt 2023 vom Juli 2022 sieht vor, die Schuldenregel ab dem nächsten Jahr wieder einzuhalten. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zum Bundeshaushalt 2023 werden die durch das Ergänzungspaket III erforderlichen Änderungen am Haushalt eingepflegt – wie bisher geplant unter Einhaltung der Vorgabe der Schuldenregel.

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